Aufruf von Walter Weber. 4. Prozesstag – Mikrokosmos einer angeblichen Gewaltentrennung zwischen Exektive (Regierung) und Judikative.
Aufruf von Walter Weber:
Dr. med. Walter Weber
Südring 14, 22303 Hamburg,
Tel. 040-488112
Mail: walterw@drwalterweber.de
www.drwalterweber.de
Hamburg, den 8.6.2024
Info und Aufruf in eigener Sache
Liebe Follower, Freunde und Mitstreiter
Seit dem 6.5.2024 läuft meine Hauptverhandlung beim Landgericht Hamburg, Große Strafkammer, Sievekingplatz 3 wegen Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“. Weitere Prozesstage sind der 19.6.2024 und 25.6.2024 jeweils um 9.15 Uhr. Der Sitzungssaal wechselt und muss jeweils erfragt werden.
Bei den Terminen schien die Richterin Frau Dr. Behr sehr erstaunt zu hören, dass selbst langjährige Patienten mit z.T. bekannten schweren Erkrankungen von ihren Ärzten „abgewimmelt“ wurden bei dem Wunsch nach einem Masken-Befreiungs-Attest, z.T. ohne Anhörung, z.T. mit der sinngemäßen Bemerkung „ich möchte keine Hausdurchsuchung haben!“
Darum mein Wunsch, dass alle Ärzte, Heilpraktiker, sonstige in Pflegeberufen tätige Menschen und Patienten, die in den letzten Jahren eine Hausdurchsuchung hatten bzw. Maskenatteste ausgestellt haben, sich melden bei bzw. schreiben an:
walterw@drwalterweber.de
Bitte schildern:
– wie viele Hausdurchsuchungen
– Anlass
– Ablauf ( freundlich, unfreundlich, ruppig, angemeldet, unangemeldet, Uhrzeit, Beschlagnahme etc. )
– Sonstiges
Ich glaube, die Richterschaft in Deutschland hat keine oder wenig Ahnung, was in den letzten Jahren beim Umgang des Staates im Rahmen der sog. Corona-maßnahmen insbesondere bei den Ärzten, den medizinischen Berufen und natürlich auch den Patienten abgelaufen ist.
Es wird Zeit, diese Information zu erheben und an die Richterschaft als eigenständige Gewalt unserer Demokratie weiterzugeben.
Nach unserer Information haben ( fast? ) alle Ärzte, die Masken-Atteste ausgestellt haben, „Besuch“ bekommen. Viele stehen jetzt vor Gericht trotz der Erkenntnisse der jetzt entschwärzten RKI-Files.
Ein Beispiel: Bereits im Juni 2020 ( ! ) hat eine Patientin, der ich ein solches Attest ausgeschrieben habe, „Besuch“ bekommen mit der Maßgabe, das Attest rauszugeben.
Ich würde mich freuen, zeitnah diesbezüglich Informationen zu bekommen!
Viele Grüße von Dr. med. Walter Weber
Nächste Verhandlungstermine gegen Dr. Walter Weber am Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 15, Saal 398:
19.06.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
25.06.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
09.07.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
11.07.2024 09.15 bis 12.00 Uhr
17.07.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
07.08.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
15.08.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
20.08.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
09.09.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
17.09.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
24.09.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
30.09.2024 09.15 bis 16.00 Uhr
4. Prozesstag am 04.06.2024 – Staatsanwaltschaft Hamburg ./. Dr. med. Walter Weber vor dem Landgericht Hamburg – Große Strafkammer 15
Ich durfte den Prozess entgegen einer vorherigen Absprache mit der vorsitzenden Richterin nicht aus dem Pressebereich beobachten. Das Justizpersonal hat heute zum ersten Mal meinen Presseausweis gar nicht akzeptiert. Der Gerichtssaal und der Zuschauerbereich waren sehr klein, so dass ich den Prozess nur einen kurzen Moment lang habe verfolgen können. Heute wurde die Anhörung einer LKA-„Beamtin“ fortgesetzt. Zudem wurden zwei Patienten von Dr. Weber und zwei Polizisten angehört. Nach vier Prozesstagen konnte bisher nicht belegt werden, welches Maskenbefreiungs-Attest aus welchen Gründen unrichtig sein soll. Allerdings ging es bisher auch nicht um die konkrete Frage, aus welchem Grund die Maskenbefreiungs-Atteste von Dr. Weber im Einzelfall unrichtig sein sollen, obwohl genau das der Anklagepunkt ist. In Hamburg sind zahlreiche Strafverfahren gegen Patienten von Dr. Weber geführt worden. In keinem von mir beobachteten Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Ermittlungen gegen die Angeklagten selbst geführt. Die Anklagen beruhten jeweils auf Behauptungen, ohne diese jemals nachgewiesen zu haben. Zudem ist der Staatsanwalt Hamburg seit längerer Zeit bekannt , dass das Tragen von Masken erhebliche Gefahren mit sich bringen kann. Da ich an den 4. Prozesstermin nur eine kurze Zeit beobachten konnte, hat mir die Prozessbeobachterin Ruth ihre Aufzeichnungen für eine Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Der Prozess wird am 19.06. und 25.06.2024 ab 9:15 Uhr fortgesetzt.
Protokoll 04. Juni 2024, 4. Prozesstag
Zeugin vom LKA, Frau O.
Richterin befragt die Chefermittlerin vom LKA danach, ob sie die Räumlichkeiten des Hauses von Dr. Weber erinnert, da sie bei einer Hausdurchsuchung vor Ort war. Auf einem großen Bildschirm wurden Fotos der Räumlichkeiten in Dr. Walter Webers Haus gezeigt. Die Zeugin erinnert sich nicht an diese Fotos, bzw daran, daß diese Fotos gemacht wurden.
Die vorgeführten Fotos zeigen:
- Treppe
- Foto Bücherregal, die Zeugin kann nicht zuordnen, ob es sich hier um den Praxisraum handelt
- Foto Bücherregal mit Dartscheibe
- Fenster mit Erker, im Sprachgebrauch haben anwesende Polizisten diesen Raum als Arbeitszimmer bezeichnet, EG –
Die Richterin fragt, ob die LKA-Ermittlerin sich erinnert, was im Arbeitszimmer gefunden wurde. Sie antwortet, auf dem Schreibtisch wurde ein Laptop mit Mailverkehr gefunden.
Es folgen weiter Fotos u.a. von der Küche, Privaträumen (?), Zimmer, in dem ein Sofa steht, – Frau. O. erinnert sich nicht, wie die einzelnen Zimmer zuzuordnen sind.
Die Bilder stammen offenbar aus einem (anderen) Nebenverfahren, evtl. erklärt das, daß sie nicht erinnern kann.
Die Richterin fragt die LKA-Zeugin, ob Sie technisches Gerät erinnert. Sie erinnert ein Patienten-Zimmer mit einem rechts stehenden Schrank mit Patienten-dokumentationen.
Die Richterin fragt erneut, ob sich die Zeugin an medizinisch-technische Geräte erinnert. – Die Zeugin verneint.
Die Richterin fragt, ob sie Schränke mit Medikamenten erinnert. – Die Zeugin verneint.
Foto vom Dachgeschoss, Richterin fragt, ob dort etwas gefunden wurde. – Die Zeugin verneint.
Foto vom Keller. Die Richterin fragt, ob die Zeugin im Raum war. Ein Kollege hat den Keller durchsucht, die Zeugin meinte aber, sie sei mit Herrn Dr. Weber zusammen mal unten gewesen.
Die Richterin fragt die Zeugin, was ihre Erwartungshaltung in Bezug auf die vorzufindenden Räume bei Dr. Weber war, was glaubte sie dort vorzufinden, Wohn- oder Praxisräume?
Frau O. sagt, im Erdgeschoss links war das Arbeitszimmer, der Praxisraum oben, das war für sie so klar. An den Zustand der Räume (auch im Fotovergleich) kann sie sich nicht erinnern.
Nun werden einzelne Seiten des Terminkalenders von Dr. Weber groß im Bild gezeigt, der bei der Hausdurchsuchung gefunden wurde.
Es geht um dort handschriftlich von Dr. Weber eingetragene Termine und Abgleich/Fragen danach, ob sich dort notierte Namen von Patienten in den Attesten bzw. in der Fallakte wiederfinden.
Die Zeugin sagt, daß sie kontrollierte, ob nur zu Attestdaten Termine am gleichen Tag eingetragen waren, oder auch vorher/nacher.
Die LKA-Zeugin sagt aus, es wurden Kopien der Kalender 2020/2021 gemacht, damit Dr. Weber arbeitsfähig war. Außerdem sagt sie, die Zahl der Atteste bzw. der Termine erinnert sie nicht, aber es waren wenig Kalendertermine – im Vergleich zu den genannten Attesten in den Akten.
Foto Tageskalender Dr. Weber, 21/22. Sept. 2020 (?) mit Handschrift Dr. Weber
Die Richterin liest…. Termin, 18:45 Uhr, Herr G., Tel.-Nr. …..
Die Richterin fragt, wie die LKA-Zeugin diesen Eintrag bewertet hat.
Sie sagt, sie habe Namen im Kalender gesucht, konnte auch über Telefonnummern abgleichen, und die Fallakte ansehen.
Alle Daten, die auch in der Fallakte drin waren, wurden notiert.
Die Richterin fragt, ob die LKA-Zeugin Uhrzeiten, Länge der Termine erinnert. Frau O. sagt, das Kalenderblatt ist so, wie sie es erinnert.
Ein weiteres Foto einer Kalenderseite wird groß im Bild gezeigt: Ein Termin um 18:15 Uhr.
Die LKA-Zeugin kommentiert, das könnte ein Termin von Herrn G. sein, dann hat sie das der Fallakte zugeordnet, wenn der Name drin stand.
Termin 14. Sept 2020, 20:15 Uhr, im Kalender handschriftlich notiert. Name L. – dazu gibt es eine Fallakte.
Termin 9. Febr. 2021 (?), 15:00 Uhr – Frage an die LKA-Zeugin, ob sie diesen Termin erinnert. – Zeugin verneint.
S. = Name
Termin 10. November 2021
Die Richterin scrollt über Seiten der handschriftlich notierten Termine.
Name P. – dazu gibt es ebenfalls eine Fallakte
Die Richterin fragt die Zeugin, ob das so wenig Termine/Fälle waren. Die LKA-Zeugin antwortet, es waren weniger Termine als in der Fallakte.
Die Staatsanwältin fragt die Zeugin, warum sie die Fotos der Räumlichkeiten bei Dr. Weber nicht kennt.
Es gab wohl ein 2. Verfahren mit einer Hausdurchsuchung wegen der Ausstellung von Attesten.
Die Staatsanwältin fragt die Zeugin, ob sie weitere Verfahren kennt?
Die Zeugin sagt, es gab ein Verfahren zu zwei an Krebs erkrankten Patienten, hier wurden Patientenakten gesucht, es gab zwei oder drei Durchsuchungsbeschlüsse, sie – die Zeugin – war nicht überall beteiligt.
Die Richterin befragt die Zeugin, ob diese alle Eintragungen/Telefonnummern im Kalender abgeglichen hat.
Die Zeugin sagt, die Schrift von Dr. Weber sei unleserlich und sie hätte die Daten soweit abgeglichen.
Der Verteidiger RA Künnemann fragt, ob sie die alleinige Ermittlerin war. – Die Zeugin bejaht, hätte aber später Unterstützung gehabt.
RA Künnemann zeigt Frau O. Atteste aus den Fallakten, z.B. das 1) von Herrn M.,…
RA befragt die Zeugin, ob sie das medizinisch beurteilen kann, Attest hier mit Ausweitung auf Gesichtsvisier und Aussage, daß auch kein kurzes Tragen einer Maske möglich sei.
RA Künnemann fragt zu Attest 2) „chronische… Bronchitis“, wenn so etwas drin steht, kann die Zeugin das medizinisch beurteilen? – Die Zeugin verneint.
RA Künnemann fragt, ob sich die Zeugin an Gegenstände erinnern kann? Liege, Stethoskop….? – Die Zeugin verneint, sie hätte keine Erinnerung an solche Gegenstände.
Es folgt eine kurze Besprechung der Strafverteidiger.
RA W. Vertreter von RA Sven Lausen sagt, xy hatte niedergelegt, daß Atteste zur Vorlage bei Behörden, Schulen bestimmt waren. Daher ging die Zeugin wohl davon aus, daß sie dafür bestimmt waren, bzw. zur Vorlage dort, wo eine Maskenpflicht galt.
Die LKA-Zeugin sagt aus, sie gehöre der Wirtschaftsabteilung an. Rechtsanwalt W. befragt die Zeugin nach einer schwarzer Liste von Ärzten. Gab es die?
Zeugin sagt, es gab eine Liste von Ärzten, die Gefälligkeitsatteste ausgestellt hatten, Ärzte aus dem ganzen Bundesgebiet, diese Namen gingen ein, wurden gesammelt, sie hat diese auch weitergegeben
Der Verteidiger fragt erneut, ob es eine konkrete (schwarze) Liste gab. – Die LKA-Zeugin verneint, nach Ihrer Kenntnis gab es keine.
RA W. fragt, ob es in Hamburg bei Attestkontrollen der Polizei eine Anweisung vom LKA kam. – Die Zeugin verneint, nein, es gab keine Anweisung.
RA W. sagte, es gäbe Beamte, die sagten, daß es sich bei bestimmten Arzt-Attesten um welche von einer Liste handele. – Die Zeugin verneint, das sei ihr nicht bekannt. – Ende der Befragung
Befragung Zeuge Herr M.
Die Richterin sagt, der Zeuge sei am 20. Okt. 2022 in der Stadt N. zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Herr M. sagt aus, seine Frau und seine Tochter haben Asthma. Er selbst konnte keine Maske tragen, weil er dabei Herzrasen und Schnappatmung bekam, – bei FFP2-Maske nach 5 Minuten. Sein Arzt wollte aus Angst vor einer Hausdurchsuchung kein Attest ausstellen.
Herr M. recherchierte im Internet die Ärzte für Aufklärung und hat gefragt, ob diese ihm helfen können. Er hat daraufhin häufiger mit Dr. Weber telefoniert und von ihm ein Attest bekommen.
Verteidigung sagt, der Arzt der Frau und Tochter des Zeugen Herrn M. wusste von der Asthma-Erkrankung (diese war bei einem Kinderarzt in Behandlung, da damals 12 – 14 J alt), stellte trotzdem kein Attest aus. Herr M sagt, er selbst hatte keinen Hausarzt.
Die Richterin bemerkt, Herr M. sei wohl sonst eher der gesunde Typ.
Die Verteidigung fragt, wie Herr M. Kontakt zu Dr. Weber aufnahm. – Herr M. sagt, per Mail und per Telefon, wie genau, weiß er nicht mehr.
Er schrieb eine Mail an Dr. Weber, er fände keinen Arzt, am 23. Okt. 2020 bat Dr. Weber in einer Mail nochmals um Name und Adreßdaten.
Die Verteidigung fragt nach Telefonaten. – Herr M. hätte am Telefon Herzrasen und Schnappatmung erwähnt und bekam als Antwort per Mail: “Vielen Dank, habe alles in die Wege geleitet…“
Mail von Dr. Weber: “Hier schonmal per Mail, Original per Post.“
Herr M. sagt, Herr Weber hätte das Attest für die Tochter vorher per Mail, wegen der Schule, vorab geschickt
Die Richterin fragt Herrn M., wozu er ein Attest brauchte. – Herr M sagt, um rauszugehen und zum Einkaufen. – Ein Filialleiter hätte einmal beim Einkauf im Supermarkt die Polizei gerufen.
Die Richterin fragt, ob Herr M. die Atteste bezahlen mußte. – Herr M. Verneint.
Richterin bemerkt, dies war eine private Arztleistung, Krankenkassen-Karte hätte nichts genützt, er hätte anders zahlen müssen.
Die Staatsanwältin befragt Herrn M., wie der Hausarzt der Tochter heißt und ob sich Herr M. an irgendeine Mail von Dr. Weber erinnere.
Der Zeuge antwortet, er habe mit Dr. Weber Kontakt gehalten, ihn informiert, daß er angeklagt war, Dr. Weber sagte darauf, es sei alles rechtens abgelaufen.
Herr M. sagt er hätte von Dr. Weber Vorträge auf youtube und Bücher angesehen.
Die Staatsanwältin fragt, wo er sich das angeschaut hat. – Ob er Bücher von Dr. Weber gelesen hätte. Der Zeuge M. verneint. – Sie fragt, ob Herr M. sich wegen Herzrasen/Schnappatmung hat untersuchen lassen. – Der Zeuge verneint.
Die Staatsanwältin fragt, ob Herr M. seine Beschwerden gegenüber Dr. Weber geäußert hat. – Herr M. sagt, er habe versucht, nach Anleitung des Hausarztes anders zu atmen. Es ging nicht – er habe es bestimmt 10 Mal versucht!
Die Staatsanwältin fragt, was der Angeklagte am Telefon gefragt hätte. Erinnert Herr M. das? Wurden gesundheitliche Beschwerden abgefragt?
Herr M. bejaht – eine genaue Erinnerung habe er aber nicht.
Die Richterin befragt Herrn M., ob seine Eltern auch Atteste erhalten hätten. Dazu macht er keine Aussage.
RA Künnemann fragt, wie schnell die Symptome Herzrasen, Schwindel, Schnappatmung nach Abnehmen der Maske verschwunden sein bzw. ob er jedes Mal beim Tragen Beschwerden gehabt hätte. – Herr M. Bejaht.
RA Künnemann sagt, sein Arzt hätte die Aussage gemacht, er hätte Angst vor einer Hausdurchsuchung. – Herr M. antworter, er hätte im Telefonat erfahren, daß der Arzt Angst hat. Und sagte, er stelle grundsätzlich keine solchen Atteste aus.
Die Richterin bemerkt, Corona war im Oktober 2020 ja nicht vorbei. Wie Herr M. agiert hätte.
Herr M. sagt, man hätte sich halt Läden suchen müssen. – Die Richterin sagt, wie das ging, man kenne sich dann doch. Wie er da agiert hätte (mit der Maskenpflicht)?
Herr M. sagt, die Familie hätte sich beliefern lassen, keinen Einkauf mehr selbst getätigt. Die Tochter hätte wegen ihres Asthmas in der Schule keine Maske tragen müssen.
Die Staatsanwältin fragt nach dem Telefonat mit Dr. H, wegen einer Maskenbefreiung. – Herr M. wiederholt, Dr. H. hätte gesagt, er stelle keine Atteste aus Angst vor einer Hausdurchsuchung aus.
Ende Befragung des Zeugen Herrn M.
RA Künnemann/Verteidigung gibt nochmals wieder, was die beiden Zeugen, die Polizisten P und M, am vorhergehenden Prozeßtag ausgesagt haben.
Befragung von Zeuge Herrn G.
Die Richterin benennt eine rechtskräftige Verurteilung von Herrn. G, mit Geldstrafe vom 14. Februar 2023, wegen Maskenattest.
Herr G. sagt aus, daß er im Bezirk Barmbek wohnt. – Die Richterin sagt, er würde ja wohl ahnen, warum er geladen sei.
Die Richterin sagt, 2020 war Corona noch in vollem Gange. Im Oktober 2020 hätte Herr G. sein Attest in Hamburg Ecke Hohe Straße / Wilstorfer Str. vorgezeigt.
Herr G. sagt aus, die Polizei hätte ihn rausgezogen, weil er keine Maske trug. Er kam in eine Zelle bei der Polizei, hätte sich gewehrt und es sei eskaliert. Sein DIN A4-Attest hatte er dabei und wurde ihm abgenommen.
Herr G. sagt weiter, er hätte die Symptome für eine Maskenbefreiung Herrn Dr. Weber persönlich genannt.
- Für das 1. Attest, das nicht rechtens sein soll, das ihm am 17. Oktober abgenommen wurde.
- Er hätte mit Dr. Weber ein Gespräch zum Vorfall gehabt, darauf wurde ein (neues) Attest ausgestellt.
Die Richterin befragt Herrn G zu Termin Dr. Weber und woher er ihn kannte. – Herr G. sagt aus, Dr. Weber war im Gespräch, daß er Leute von der Maskenpflicht befreit. Er sei in der Szene, auf telegram auf ihn gestoßen.
Die Richterin fragt, wie er Kontakt aufgenommen hätte. – Herr G. sagt, er nimmt an, daß er ihn angerufen oder geklingelt habe.
Die Richterin fragt, ob Herr G. Mails geschrieben hätte. – Herr G. Verneint.
Die Richterin fragt, ob Herr G. sicher war, daß er bei Herrn Weber war. – Herr G. beschreibt das Erdgeschoß im Haus Dr. Weber, Besprechungs-Zimmer, eher wie beim Psychologen, es gab Sitzmöglichkeiten.
Die Richterin fragt Herrn G. danach, ob es medizinisch- technische Geräte gab. – Herr G. verneint.
Die Richterin fragt:“Wie war das, Sie sitzen im Besprechungs-Zimmer, Herr Weber kommt rein, was passierte dann?“
Herr G. schilderte seine Symptome, Atemnot, Schwindelanfälle, nach 10 Minuten Maske tragen, FFP2.
Die Richterin fragt, ob es eine Untersuchung gab. – Herr G. verneint, nicht mit Instrumenten. Es gab ein mündliches Gespräch. – Die Richterin fragt, wie lange.- Herr G. antwortet, 10 – 15 Min.
Die Richterin fragt, was wurde denn noch besprochen? – Das ist eine lange Zeit, da kann man viel erzählen. – Herr G. sagt, an genaue Gesprächsinhalte könne er sich nicht erinnern.
Die Richterin sagt, es gibt einen Kalendereintrag G. mit Telefonnummer, wieso stand die Telefonnummer im Kalender von Dr. Weber?
Herr G. sagt, kann sein, daß er nach dem erstem Attest telefonierte und einen 2. Termin bekam.
Die Richterin fragt Herrn G., ob er die Atteste persönlich abgeholt hat und ob bezahlt wurde. – Herr G. erinnert sich nicht, ob er bezahlt hat.
Die Richterin benennt 2. Attest-Vorfall. Herr G. wurde am Hauptbahnhof aus S-Bahn rausgezogen und ihm wurde das Attest abgenommen.
Die Richterin zeigt dem Zeugen das Attest vor und fragt, ob das so aussah, so hinkomme. Fragt, ob der Zeuge wegen Beschwerden bei einem anderen Arzt war, ob er nachher Beschwerden hatte und ob Untersuchungen folgten. Ob es andere Erkrankungen gibt, von denen er Kenntnis hatte.- Herr G. Verneint.
Die Staatsanwältin befragt Herrn G. zum ersten Vorfall. – Herr G. sagt, er wurde rausgebeten, war alkoholisiert, hatte später im Handgelenk eine Beule. Er wurde gegen Wände geworfen, ihm wurden Beine gestellt, Arme hinten verschränkt.
Die Staatsanwältin fragt, ob er Anzeige erstattet hätte. – Herr G. Verneint.
Die Staatsanwältin fragt, wie Dr. Weber aufgeklärt hätte. Hat er zu Masken gesagt, daß die schädlich ist? – Herr G. kann keine Einzelheiten wiedergeben.
Die Staatsanwältin fragt, ob Herr G. einen Hausarzt hat. – Herr G. sagt aus, er sei nicht bei anderen Ärzten wegen einer Maskenbefreiung gewesen.
RA Künnemann fragt, Herr G. hätte ausgesagt, er hätte in seinem Job in der Cocktailbar 8 – 10 Stunden eine Maske tragen müssen. – Der Chef hätte ihm evtl. entgegenkommen können, daß er öfter mal 15 Min Maskenpause hätte machen können. Das war jedoch unrealistisch.
RA Künnemann sagt, Herr G war leicht alkoholisiert,
- Vorfall Polizeiwache, gab es Zeugen? – Herr G. benennt Herrn S. RA Künnemann fragt, wie lange Herr G. bei der Polizei in der Zelle war? – Herr G. sagt etwa 2 Stunden.
Die Richterin sagt, um 5 Uhr kam der Wachdienst, also war er ca. 1 Stunde in der Zelle.
RA Künnemann fragt, ob Herr G. ohne Maske Beschwerden gehabt hätte, davor bzw. danach. – Herr G. antwortet: “Nein, nie!“
RA Künnemann fragt, ob er Dr. Weber erzählt hätte, daß er 8 – 10 Stunden eine Maske im Job hätte tragen müssen. Herr G antwortet, Dr. Weber hätte wegen der 8-10 Std. Tragezeit auf eine Gefahr der Maske hingewiesen.
Die Staatsanwältin befragt Herrn G. nach dem Namen der Cocktailbar. – Herr G. nennt den Namen.
Die Staatsanwältin fragt nach Namen des Chefs und wie lange er da gearbeitet hat. – Herr G. sagt, 2018 bis Ende 2023. Zum Schluß Teilzeit.
Die Staatsanwältin fragt, ob die Bar 2020 nie geschlossen war. – Herr G. sagt, es hätte für die Innenstadt Sonderregelungen bis 23 Uhr gegeben. Erinnert dann auch an Lockdown und Schließung. 2020 hat er auch bei der Firma „XY“ in H. Gearbeitet.
Die Staatsanwältin fragt, wie viel Berührung er mit anderen gehabt hätte. Herr. G sagt, keine, da er mit Fahrrad ausgeliefert hat. Zwischen den Touren hätte er 4 – 5 Minuten in Innenräumen verbracht.
Die Staatsanwältin fragt, nach wie viel Zeit er mit Maske Atemprobleme bekommen hätte, wie der Geschäftsführer der Bar hieß (Antwort G, Herr S.)
Die Staatsanwältin fragt, ob er seine Dienstzeiten dort rauskriegen könne.
RA W. fragt, ob der Zeuge des 1. Vorfalls die Behandlung in der Polizeizelle mitbekommen hätte. Sagt, damit werde sich die Staatsanwaltschaft noch befassen müssen.
Ende der Befragung Herr G.
Befragung des Polizisten Herr P.
Herr X hat sich in seine Strafanzeige eingelesen.
Zeuge 11. Januar Dienst Sicherheitswache, 13:55 Uhr – Frau H. beschwerte sich bei ihm, daß die Maskenkontrolle länger gedauert hätte als sonst
Sie hatte ein DIN A4 Attest, Diagnose handschriftlich ergänzt. – Der Polizist sagt, das kam ihm kurios vor, weil das Attest anders aussah als sonst.
Frau H. konnte auf sein Befragen nicht erklären wie die Praxis von Dr. Weber aussah. – Herr P. sagte darauf, es läge ein unrichtiges Attest vor.
Frau H. äußerte Probleme in St. Pauli wohnend mit Kreuzfahrtschiffen, Atem, hätte deswegen ein Attest.
Die Richterin fragt den Polizisten, wie das Attest vorgefertigt war. – Polizist sagt, Zusatz Co2-Vergiftung droht, Personalien – das war handschriftlich hinzugefügt.
Der Polizist hat Frau H. nach der Anfahrt zum Arzt befragt. – Richterin fragt wieso.
Der Polizist antwortet, wenn sie die Wegbeschreibung zur Praxis hätte schildern können, wäre es für ihn ok gewesen. Er sagte sich, bis hierhin stimmt es, aber jetzt wird es komisch, weil keine Wegbeschreibung erfolgte.
Die Richterin fragt, ob sie weiteres gesagt hat, ob sie die Praxis beschrieben hat. –
Laut G. konnte Frau H. nichts angeben.
Weiterer Attestvorlagefall Hamburg Hauptbahnhof
Eine „Junge Dame“, Name wurde nicht genannt, wurde in der Wandelhalle, mit einem Attest für eine Mund-Nasen-Schutz-Befreiung angetroffen.
Attest Dr. Weber, Diagnose handschriftlich Co2 Vergiftung/Lebensgefahr dazugesetzt.
Die junge Frau konnte sich auch nicht an den Praxisweg erinnern, nur daß es eine bessere Gegend war.
Der Polizist fand es komisch, daß die Frau in Lübeck wohnte und sich in Hamburg ein Attest besorgte.
Die Richterin fragt, was er feststellen konnte. – Der Polizist sagt, sie sprach von Schwindel, hat das nicht näher begründet.
Die Richterin fragt, ob sie gesagt hat, wie oft sie in Praxis war. G verneint.
Ob sie gesagt hat, daß eine Untersuchung erfolgte. Polizist verneint.
Die Staatsanwältin fragt, ob die Frau wußte, daß sie ein Strafverfahren erwartet und ob der Polizist sie belehrt hätte.
Die Richterin fragt, ob er beim 1. Vorfall so ein DIN A4-Attest zum ersten Mal gesehen hat? – Der Polizist verneint, bei einer Kundgebung hatte er auch schon mal ein Attest von Dr. Weber in DIN A4 gesehen.
Die Staatsanwältin verliest die Strafanzeige gegen Frau H., DIN A4-Attest Beschreibung und Text. – Sie fragt, ob der Polizist sie belehrt hätte? – Der Polizist sagt, er wollte wissen, ob sie da gewesen ist.
Die Staatsanwältin fragt, ob der Polizist sie vor oder nach Wiedergabe der Wegbeschreibung belehrt hätte. Es stand nicht in seinem Text, wann er belehrt hat.
RA Künnemann befragt Polizist zum 2. Vorfall. – Sagt, er hätte die Person belehrt, weil Dr. Weber der Aussteller gewesen sei.
Ob die Person noch Weiteres geäußert hätte? – Der Polizist verneint.
Befragung Zeugin K., Polizistin aus Oberfranken
Sie hat sich eingelesen und hat eine relativ gute Erinnerung, wie sie sagt.
28. Okt 2020
Kontrolle Peglitz (?) – Innenstadt Rathaus, dort wurden Stofftiere niedergelegt. Es galt eine Maskenpflicht. – Eine Frau händigte ihr ein Attest von Dr. Weber aus.
Polizistin K. sagt, das Attest sah wie ein Vordruck aus, ohne Stempel, Personalien eingetragen.
Frau F. war schnippisch und hatte Beschwerde gegen Polizisten eingelegt.
Die Polizistin wunderte sich, daß sie ein Attest von einem Arzt aus Hamburg dort vorgelegt hat.
Die Richterin fragt die Zeugin K., ob sie die Frau gefragt hätte, ob diese beim Arzt gewesen sei.
Die Polizistin sagte, die Frau hätte nur telefonischen Kontakt mit Dr. Weber gehabt, aber keinen persönlichen Kontakt.
Die Polizistin fragte, warum sie sich Dr. Weber ausgesucht hätte, Frau F. berief sich auf die freie Arztwahl.
Die Richterin fragt/sagt, Attest hätte sie per Post erhalten. Frau F. hatte Dienstbeschwerde eingelegt, hat sich noch anderes gesagt? – Die Polizistin K. verneint.
Die Staatsanwältin fragt, was aus der Beschwerde wurde.
Polizistin antwortet: “Nichts“, die Vorgesetzten haben eine Stellungnahme geschrieben, es lag nichts vor.
Die Staatsanwältin fragt, worauf beruhte die Beschwerde. – Die Polizistin K. antwortet, Frau F hätte sich daran gestört, daß ihre Diagnose öffentlich vorgelesen wurde.
RA Künnemann sagt, zur Beschwerde von Frau F., der Hausarzt Dr. L. ist bekannt, § 279 müßte verifiziert/falsifiziert werden.
Die Polizistin K. kann dazu nichts sagen, weil der Vorgang an eine andere Dienststelle ging.
RA Künnemann sagt, Frau F. kann aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. – Er fragt die Polizistin K., ob sie das medizinisch beurteilen kann.
Die Polizistin K. verneint, aufgrund der Vorgeschichte lag es nahe, daß es sich hier um ein unrichtiges Gesundheitszeugnis handelt.
Ende der Befragung
Nächste Verhandlung am Donnerstag, 06. Juni, 09:15 Uhr
Protokoll Ruth, 04. Juni 2024
t.me/dominikparadies
⚖️Dr. Bianca Witzschel: 25. Verhandlungstag
Das Wichtigste:
1. Patient (selbst Rechtsanwalt) bestätigt umfangreiche Beratung und Untersuchung inkl. Anamnese sowie sorgfältige Durchführung der Antigen-Tests.
2. Plädoyer der Staatsanwaltschaft:
2a) Ist auf Kenntnisstand der Altmedien von vor 4 Jahren stehen geblieben.
2b) Ignoriert sogar offizielle Erkenntnisse (z.B. RKI-Protokolle) komplett.
2c) Hat sich aus Zeugenaussagen einzelne Bruchstücke heraus gepickt, die ins Narrativ passen.
2d) Fordert 4 Jahre und 10 Monate Haft‼️
Nächster Termin:
11.06.2024, 9 Uhr
Hammerweg 26, Dresden
⚠️Da werden die Verteidiger und Dr. Bianca Witzschel ihre Plädoyers vortragen. Anschließend ist mit dem Urteil zu rechnen.
Also bitte zahlreich durch Anwesenheit unterstützen!
@mr_marcus_fuchs