Zur behördlichen Verfolgung radikaler Ansichten
Das Landesamt für Verfassungsschutz bezeichnet einen Verein mit der Zielsetzung, die Menschenrechte der UN von 1948 in Verfassungen und Gesetzen zu verankern, als, Zitat,
1. „dem Delegitimiererspektrum zuzuordnen“ (Seite 35 Bericht LfV-HH 2023)
2. „der verfassungsfeindliche Verein“ (Seite 118 Bericht LfV-HH 2023)
3. „der extremistische Verein“ (Seite 118 Bericht LfV-HH 2023) und „verschwörungsideologisch“ (Seite 189),
4. im Bericht des LfV-Bremen wird UMEHR e.V. bezeichnet als „…erwiesen extremistischen Organisation „United Movement for Equal Human Rights e.V“ (UMEHR e.V.)…“ (Seite 72),
und begründet diese Wortwahl mit dekontextualisierten Zitat-Fetzen aus der Wochenzeitung „Der Aufstand“, die eine Publikation der „Gesellschaft der Gleichen“ ist. Der vom LfV ins Visier genommene Verein heißt „United Movement vor Equal Human Rights“ (zu Deutsch: Vereinigte Bewegung für gleiche Menschenrechte), abgekürzt UMEHR e.V. und die „Gesellschaft der Gleichen“ ist ein Ortsverein des UMEHR e.V..
Die entsprechenden Stellen sind im Bericht des LfV-Hamburg 2023 auf den Seiten ab Seite 35 und 118 zu finden.
Dem Verein ist es durch seine Satzung nicht möglich, in Stellvertretung für die politischen Ansichten seiner Mitglieder zu sprechen. Dennoch wurde in der Pressemitteilung 24/22 vom 02.08.2022 wenigstens vom erweiterten Vorstand des Vereins, und daher von 9 seiner Vollmitglieder, eine gemeinsame Erklärung zu den Behauptungen des Landesamtes für Verfassungsschutzes veröffentlicht, siehe https://www.umehr.net/widerspruch.
Zum sogenannten „Delegitimiererspektrum“ (eine neue Erfindung des Bundesamtes für Verfassungsschutz) erklärt der ehemalige Präsident des selben Amtes (Hans Georg Maaßen) in einem Interview des Formats „Tichys Einblick“ unter dem Titel „Wie der Verfassungsschutz uns Wörter verbietet“, Interview Roland Tichy mit Hans-Georg Maaßen“, Zitat (Auszug ab Minute 20:25):
„…
Hans Georg Maaßen:
„Sie müssen vor allem Herr Tichy sehen was der Anknüpfungspunkt für ein Verbot ist. Das haben wir Eingangs gesagt, Artikel 9 Absatz 2 Grundgesetz in dem Fall Überwindung der demokratischen Staatsordnung. So in diesen Begriff Überwindung der demokratischen Staatsordnung muss man zunächst einmal hinein interpretieren, dass da nicht nur das zur Waffe greifen, ins Kanzleramt stürmen, hineinfällt, sondern auch dass Aufhetzen hineinfällt, so und jetzt geht noch das ganze einen Schritt weiter, dass es dann offensichtlich nach dieser Bundesregierung schon ausreichend ist wenn man quasi Wortverbrechen begeht, bestimmte Worte verwendet. Dann will man schon die freiheitlich demokratische Grundordnung überwinden. Da muss ich sagen: das ist ein langer Weg der Interpretation aus einer Verfassungsnorm wo ich sagen muss, die legen in eine Verfassungsnorm etwas rein, was da gar nicht drin steht, was da gar nicht drin stehen sollte, sondern die legen da das rein was sie reinlegen wollen um politische Gegner, oder politische Feinde aus deren Perspektive, platt zu machen.
Roland Tichy:
Nun ist es ja ein Begriffsapparat der vom Bundesamt für Verfassungsschutz sehr stark geprägt ist, dort wird so etwas vorformuliert sie waren früher Präsident dieses Bundesamts für Verfassungsschutz: was ist da passiert, dass aus einer Behörde die wir bislang eigentlich als Bürger kaum kannten, die auch nicht in Erscheinung trat plötzlich eine Behörde wird, die das Sprechen, die Wörter der Bürger überwacht wie ein Geheimdienst?
Hans Georg Maaßen:
Also Herr Tichy, das ist eine Frage die ich mir auch Stelle zumal ich diese Leute ja nun auch kenne. Die waren früher teilweise Mitarbeiter von mir gewesen. Der Haldenwang war über Jahre mein Mitarbeiter, der jetzt Behördenleiter ist, der Mensch der die Verbotsverfügung unterzeichnet hat. Ich kannte ihn recht gut, er war Referatsleiter in meiner Abteilung gewesen, im Innenministerium. Ich muss sagen manchmal habe ich den Eindruck, ich erlebe hier den- ich weiß nicht ob sie ihn kennen, den Kinofilm „die Körperfresser“?
Roland Tichy:
Ja die Körperfresser, da fressen sich gewissermaßen Aliens in einen Menschen hinein, er sieht aus wie ein Mensch, aber ist ein Alien.
Hans Georg Maaßen:
Ganz genau das ist ein b-movie aus den 50er Jahren wo dann der Vater aussieht wie der Vater, aber das Kind stellt fest aufgrund der Emotion dieses Menschen: er ist nicht der Vater, sieht nur so aus. In Wirklichkeit ist er ein Alien. Ich habe immer gedacht das ist dann ein, na ja ein b-movie halt, aber mittlerweile kann ich mir kaum erklären weshalb aus Menschen die früher sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung eingesetzt hatten, weshalb aus den Personen wurden die jetzt in dieser Weise ich sage mal das Grundgesetz traktieren und aus meiner Perspektive auch unsere Verfassungsordnung schädigen und damit selbst zu einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung werden.
Roland Tichy:
Ist ein hartes Wort sie sagen das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Hans Georg Maaßen:
Ich sehe es mittlerweile leider so. Ich sehe es mittlerweile so. Gegen mich wird ja selbst ein Verfahren betrieben, ich sei Verfassungsfeind, auch mit dieser Argumentation: Maaßen würde antisemitische Codewörter verwenden wie „Globalisten“, Maaßen würde den Staat delegitimieren. Wen ich delegitimiere ist die Bundesregierung und ich delegitimiere diese Bundesregierung jeden Tag aber noch stärker delegitimiert sich die Bundesregierung selbst durch ihr Handeln durch ihre Worte. Das darf man in einer Demokratie und die Opposition in der Demokratie hat den Auftrag die Bundesregierung zu delegitimieren und wenn man das im Verfassungsschutz nicht begreift und der Auffassung ist: wenn Menschen oder wenn ein Parteiführer, ein Parteichef wie ich, die Bundesregierung kritisiert führt das dazu dass man Beobachtungsobjekt wird; muss ich sagen dann geht der Verfassungsschutz den völlig falschen Weg und schützt nicht mehr die Verfassung sondern gefährdet sie.
…“
Radikalismus
Auf Seite 21 des Berichtes des LfV-Hamburg für 2023 finden wir unter dem Titel „Infobox“ folgende Begriffsbestimmungen des LfV, Zitat:
„Radikalismus
Das Wort „Radikalismus“ leitet sich von derlateinischen Bezeichnung „radix“ („Wurzel“) ab und bezeichnet politische Richtungen, welche die bestehende politische und gesellschaftliche Ordnung grundlegend („bis an die Wurzel gehen“) verändern, aber nicht beseitigen möchten Anwendung von Gewalt wird dabei in der Regel ausgeschlossen Eine radikale Einstellung kollidiert insofern nicht zwangsläufig mit einer demokratischen Einstellung Gruppierungen mit lediglich radikalen Einstellungen werden daher, im Gegensatz zu Extremisten, nicht vom Verfassungsschutz beobachtet.“
Die „gesellschaftliche Ordnung“ ist im Bundesverfassungsschutzgesetz (BverfSchG) in § 4 (Begriffsbestimmungen) wie folgt definiert, Zitat:
„Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen: a) das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,b) die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,c) das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,d) die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,e) die Unabhängigkeit der Gerichte,f) der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft undg) die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.“
Das LfV-Hamburg hat bei UMEHR e.V. eine vermeintliche „Bestrebung“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gefunden und gibt im Bericht für 2023 auf Seite 118 bekannt, Zitat:
„„UMEHR e.V.“ bezeichnet sich selbst als „radikaldemokratisches Projekt“, das „auf die radikale Demokratisierung unserer Gesellschaft“ hinwirken wolle. Darüber hinaus sei man bereit, alle „Widrigkeiten geduldig zu ertragen“ bis die Souveränität als Staatsbürger hergestellt sei und man selbst über Verfassung und Gesetz entscheiden könne.“ (Hervorhebung von mir)
Damit meint das LfV die politische Positionierung von 9 Vollmitgliedern des Vereins in einem Werbeflyer, bzw. auf der Webseite „Charakter des Vereins“, siehe hier: https://www.umehr.net/radikaldemokratie Ursprünglich stand dort der Satz:
„Wir sind bereit, alle Widrigkeiten geduldig zu ertragen, bis wir unsere Souveränität als Staatsbürger hergestellt haben und selbst über Verfassung und Gesetze entscheiden können.“
Diesen Satz interpretiert das LfV anscheinend so, dass UMEHR e.V. Legislative des Staates werden will, was natürlich falsch ist. Es geht nur darum, das besondere Organ der Gesetzgebung, die Legislative, zu demokratisieren und undemokratische Privilegien abzuschaffen. Nicht die Legislative abzuschaffen, sondern Privilegien abzuschaffen, die sich hauptsächlich aus Artikel 38 des Grundgesetzes ergeben, in dem es heißt, dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler gebunden sind. Das LfV hat auf eine missverständliche Formulierung hingewiesen und deshalb haben sich die Unterzeichner des Textes auf eine Korrektur geeinigt, siehe hier:
https://www.umehr.net/korrektur.
Die Bedürfnisse und Probleme des Volkes sind so vielfältig, so komplex und so dynamisch, dass ganz gewiss 733 Abgeordnete mit einem imperativen Mandat viel zu wenig wären, um die Aufträge und Weisungen ihrer Wähler erfüllen zu können. Um die geschäftlichen Bedürfnisse superreicher-, vor allem US-amerikanischer Oligarchen zu befriedigen, muss die Zahl der Abgeordneten mit einem freien Mandat, natürlich klein gehalten werden, sonst würde es für Oligarchen zu teuer werden, sich ihre Politik zu kaufen. Eine wirkliche Konkretisierung des Artikels 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erfordert etwas anderes, Zitat:
„Artikel 21
1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.“
Abgeordnete müssten also an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler gebunden werden. In Konsequenz wäre eine Ausweitung der Parlamente zu erwarten, soweit man in den Inhalt des Begriffs „Parlament“ nicht mehr hineininterpretiert als (von altfranzösisch parlement ‚Unterredung‘; französisch parler ‚reden‘) einen Ort der freien Rede für die Gesetzgebung.
Dazu wäre es nötig Artikel 38 des Grundgesetzes zu ändern,
was das Demokratieprinzip in Artikel 20 des Grundgesetzes keineswegs verletzen-, sondern im Gegenteil, stärken würde. Ist das nun eine bis an die Wurzel gehende Veränderung oder eine Beseitigung der gesellschaftlichen Ordnung? Wäre ein solches Grundgesetz nun eine Verbesserung oder eine Verschlechterung für das Demokratieprinzip „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“? Laut Wissenschaftliche Dienste des Bundestages wurde das Grundgesetz seit seiner Ausfertigung insgesamt 67 Mal geändert. Waren das alles Verfassungsfeinde?
Extremismus
„Extremismus
Der Begriff „Extremismus“ basiert auf den Begriffen „extremus“ („entferntest, ärgste, gefährlichste“) und „extremitas“ („äußersterPunkt, Rand“) Als extremistisch gelten Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und diese beseitigen wollen Extremismus ist oft mit exklusivem Wahrheitsanspruch, Dogmatismus, Streben nach gesellschaftlicher Kontrolle, Freund-Feind-Denken sowie der fundamentalen Umwälzung der bestehenden Verhältnisse verbunden Extremisten befürworten oder benutzen häufig Gewalt als Mittel zur Durchsetzung ihrer ideologischen Ziele Extremistische Bestrebungen werden daher vom Verfassungsschutz beobachtet.“(Seite 21 unter „Infobox“ im Bericht des LfV-Hamburg für 2023)
Ein laut LfV-Hamburg und Bremen „extremistischer Verein“ UMEHR e.V. ist also der entfernteste, ärgste, gefährlichste und äußerste Punkt, bzw. Rand im politischen Spektrum und will die demokratische Grundordnung beseitigen. Das klingt wie eine Hassrede. Ist das der Hass, den man auf sich zieht, wenn man in der politischen Debatte undemokratische Privilegien privilegierter Politiker infrage stellt? Wo Hass ist, ist Hetze nicht weit. Zitat aus der Sendung Hamburg Journal, vom 08.04.2022, 19.30 Uhr, Minute 16:29 bis 16:51:
„Der Verfassungsschutz warnt erneut vor der Teilnahme an einer Demonstration des Vereins UMEHR morgen. Der Verein gilt als verfassungsfeindlich und wird von den Behörden beobachtet. Er hat Politiker mit dem Tode bedroht und fordert die Abschaffung des Rechtsstaates. Die Gruppierung macht immer wieder durch Antisemitismus und wüste Verunglimpfungen auf sich aufmerksam.“
Diese Lüge war schon ein paar Tage nach Verbreitung aus der NDR-Mediathek verschwunden. Warum? UMEHR e.V. hat niemals irgendwen mit dem Tode bedroht. Es gibt einfach keinen einzigen „tatsächlichen Anhaltspunkt“ dafür, dass Mitglieder des Vereins die Anwendung von Gewalt für das Erreichen politischer Ziele überhaupt nur in Betracht gezogen haben oder ziehen würden. Genau dieser Mangel an Beweisen verführt das LfV dazu, sich in seinen Berichten auf Äußerungen einzelner Mitglieder des Vereins in Zeitungsartikeln zu stützen und sie zu bewerten. Mit dem Verlassen des sicheren Bodens der Tatsachen durch die polemische Bewertung politischer Auffassungen und Wortwahlen, greift das LfV selbst in den demokratischen Diskurs des Landes ein, verletzt die durch Recht und Gesetz gebotene Unparteilichkeit und wandelt sich mehr und mehr zur Schutzmacht der jeweils herrschenden Regierungspolitik. Der ehemalige Präsident des Verfassungsschutzes, Hans Georg Maaßen, verwendete im Interview zur Veranschaulichung dieser Wandlung den Vergleich mit dem US-amerikanischen Science-Fiction-Film „Die Körperfresser kommen“.
Antisemitische Ausrichtung
Auf Seite 35 greift das LfV-Hamburg im Bericht für 2023 einen meiner Artikel heraus und unterstellt meine persönliche Auffassung dem Verein, Zitat:
„Auch der dem Delegitimiererspektrum zuzurechnende Verein „UMEHR e.V.“ zeigte offen seine antisemitische Haltung. In einem Beitrag der Internet-Vereins-Postille „Der Aufstand“ wurde behauptet, dass das Vorgehen der israelischen Armee gegen die HAMAS nur einem Zweck diene: „Zionisten brauchen Lebensraum“. Mit dieser Wortwahl rückt „UMEHR“ Israel in die Nähe des Nationalsozialismus, der seinerzeit „Lebensraum“ in Osteuropa durch einen mörderischen Krieg erwerben wollte. Auch die weiterhin regelmäßig stattfindende Delegitimierer-Demonstration unter dem Motto „Für Frieden Freiheit und Selbstbestimmung!“ hat sich in eine pro-palästinensische Demonstration mit antisemitischer Ausrichtung gewandelt.“
Der vom LfV erwähnte Artikel ist in Der Aufstand 50/23, Seite 9, zu finden, Zitat:
„Der Rachekrieg der israelischen Regierung gegen die Zivilbevölkerung im Gazastreifen auf dem Territorium Palästinas, droht sich zu einem Völkermord auszuweiten. Die israelische Regierung hat den Angriff der Hamas dazu benutzt, um die palästinensischen Einwohner umzubringen. Das ist keine militärische Aktion zur Verteidigung gegen einen Angriff der Hamas, sondern ein Rachefeldzug gegen unbewaffnete Einwohner unter dem Deckmantel eines Verteidigungskrieges.
Zionisten brauchen Lebensraum und nun ist die Gelegenheit da, diesen frei zu morden. So! machen das imperialistische Räuber immer, wenn sie an physische Wachstumsgrenzen stoßen. Natürlich versuchen sich diese Räuber immer als die Guten hinzustellen, die sich gegen die Bösen, die ihrem Raub im Wege stehen, verteidigen müssen.“
Die Bundesregierung unterstützt bekanntlich den Krieg der ultrarechten israelischen Regierung gegen die palästinensische Bevölkerung, so wie sie auch den Bürgerkrieg einer ultrarechten ukrainischen Regierung gegen die russische Bevölkerung unterstützt hat. Ich hatte es in meinem Artikel also gewagt, einen Freund der Bundesregierung zu kritisieren. Da musste der Verfassungsschutz natürlich nicht die Verfassung, aber die Außenpolitik der Bundesregierung schützen.
Die Verwendung des Begriffes „Lebensraum“ im Zusammenhang mit Zionismus scheint nicht ganz tabu zu sein. Denn, so schreibt die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) auf ihrer Webseite unter der Überschrift „Gelobtes Land?“ unter der Zwischenüberschrift „3.6 Reaktionen auf den Zionismus und die Gründung des Staates Israel“, Zitat:
„(…) Allerdings benötige das Judentum zu seiner Entfaltung einen Lebensraum mit anerkannten und einigermaßen sicheren Grenzen. (…)“ (siehe https://www.ekd.de/3-Land-Israel-im-nachbiblischen-Judentum-651.htm)
Der Begriff „Lebensraum“ entstammt keineswegs der NS-Ideologie, sondern war vor der Zeit des Hitlerfaschismus politische Denkgewohnheit in Kreisen der Vertreter nationalkonservativer Auffassungen. Das Deutungsportal des US-Imperiums „Wikipedia“ gibt uns Auskunft zum Stichwort „Lebensraum-Politik“, Zitat:
„Lebensraum-Politik oder Lebensraum-Ideologie sind Schlagwörter für die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts verbreitete geopolitische Vorstellung, Staaten hätten ihren Völkern hinreichend Siedlungsraum zur Verfügung zu stellen. Das implizierte die sozialdarwinistische Annahme, sie seien berechtigt, anderen Völkern deren Territorium wegzunehmen. Diese Vorstellungen vom „Lebensraum“ eines Volkes dienten zur Legitimation kolonialistischer und anderer Ansprüche auf Eroberungen, in der Zeit des Nationalsozialismus namentlich der Eroberung von Lebensraum im Osten. Seitdem gilt der Begriff als belastet und wird in den Sozialwissenschaften nicht mehr verwendet.“ (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensraum-Politik)
Hitler ist also nicht Urheber dieses Begriffes, sondern setzte die Theorie nur so dermaßen schockierend in die Praxis um, dass der Begriff fortan als belastet gilt.
Ja, ich sehe deutliche Parallelen in allen Gewaltherrschaften des Eigentumsrechts, aber nicht der Verwaltungsmassenmord an den Juden ist die Parallele. Soetwas machen die zionistischen Hardliner in der israelischen Regierung nicht mit den Palästinensern. Sie bombardieren sie nur (schon vor dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023), sperren sie nur in Ghaza ein und lassen sie verhungern (schon vor dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023) und unterstützen nur den Landraub israelischer Siedler (schon vor dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023). Aber der Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 lieferte der israelischen Regierung natürlich einen hervorragenden Vorwand, für, Zitat:
„„Wir werfen hunderte Tonnen Bomben auf Gaza. Der Fokus liegt auf Zerstörung, nicht auf Genauigkeit“ (der Sprecher der israelischen Armee Daniel Hagari)…
„Es wird keinen Strom geben, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff, kein Wasser, alles ist geschlossen. Wir kämpfen gegen Tiermenschen und handeln entsprechend“ (Verteidigungsminister Yoav Galant)…
„Tiermenschen werden entsprechend behandelt, ihr wolltet die Hölle und ihr kriegt die Hölle“ (Generalmajor Ghassan Allan)…
„Löscht ihre Familien aus, ihre Mütter und ihre Kinder. Diese Tiere dürfen nicht länger leben“ (Ezra Yachim, Armee-Veteran)…
„Gaza zerschlagen und dem Erdboden gleichmachen!“ (der Knessetabgeordnete Tally Gotliv)…
Bundeskanzler Olaf Scholz sah Israels Vorgehen eindeutig in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht und „unseren“ Werten.“ (Auszüge aus: https://bremerfriedensforum.de/wp-content/uploads/2024/05/24-05-22-strohmeyer-Buchvorstellung-Liebe-zu-Israel.pdf)
Gewaltherrschaft und Eroberungspolitik begrenzt sich keineswegs auf Israel. Wenn wir die Historie der Kriege, nachverfolgen, so ist sie voller Parallelen. Völkermorde „…waren in der Antike an der Tagesordnung, und die Jahrhunderte der Kolonisation und des Imperialismus kennen mehr oder minder geglückte Versuche in dieser Richtung zur Genüge“ (zitiert aus „Eichmann in Jerusalem von Hannah Arendt). Der Völkermord an den Indianern in Nordamerika gehört zu den mehr anstatt minder geglückten Versuchen diverser US-Regierungen. Nur der akribisch geplante Verwaltungsmassenmord der Nazis ist einmalig und nur dieses Merkmal trifft ausschließlich auf den Hilterfaschismus zu und es wäre falsch, Israel in die Nähe dieser Methode zu rücken. Lebensraum-Politik jedoch, kann keineswegs ausschließlich und exklusiv der NS-Ideologie zugerechnet werden.
Der historische Abschnitt der Herausbildung der Nationalstaaten als Ergebnis von Kriegen, war mit Ende des 19. Jahrhunderts bereits abgeschlossen. Das 20. Jahrhundert war geprägt vom Kampf der Großmächte um die Neuaufteilung der Welt in Macht- und Einflussgebiete zur Sicherung der Geschäfte der reichsten Eigentümer auf Grundlage der global herrschenden Lohnsklaverei, welche wiederum auf dem Eigentumsrecht basiert. Eigentumsrecht ist Recht auf Aneignung. Zunächst geht es um die Legitimation der Aneignung fremder Arbeit (Lohnsklaverei) durch reiche Eigentümer. Im nächsten Schritt geht es um die Legitimation der ökonomischen Aneignung fremder Länder, um die Aneignung fremder Bodenschätze, um die Beherrschung von Absatzmärkten, um die Beherrschung von Handelswegen. Hitler erdachte zwar den Kampfbegriff „Lebensraum im Osten“, weil das Kleinbürgertum immer eine Ideologie braucht, um Anhänger zu finden. Allerdings standen nicht Siedlungsgebiete für Deutsche auf seinem Speiseplan, sondern Bodenschätze, Industrieanlagen und Kunstschätze. Es war schlicht ein Raubzug einer deutschen Räuberbande. Bekanntlich hatte die CIA nach der Niederlage der deutschen Räuber, einige „fähige“ deutsche Fachleute für die eigenen Raubzüge rekrutiert. Wie war denn das mit den Fachleuten bei der Entstehung des BND und des Verfassungsschutzes? Die Parallelen gehen nicht von Worten aus, sondern von Tatsachen.
Eigentumsrecht ist der fruchtbare Schoß, aus dem die Kriege kriechen. Die radikale Lösung dieses Problems heißt: Radikaldemokratie und Besitzrecht!
Holger Thurow-N.