Bericht über meinen Prozesstermin am 11.05.2023!
Neues aus Absurdistan. Trotz mehr als 2.000 Aufrufen meiner Einladung zu meinem Prozesstermin, ist nur ein Zuschauer erschienen, der dem Aufruf meiner Kollegin EhrenfrauTV im „Ehrenwort 83“ gefolgt ist. Es war ein weiterer Zuschauer im Gerichtssaal, der aber vermutlich dem Umfeld der Richterin zuzuordnen war. Mein Konzept, einer für alle und alle für einen ist leider nicht aufgegangen.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat einen Strafbefehl gegen mich erwirkt, weil ich am 20.01.2022 im Rahmen der Pressearbeit eine aus meiner Sicht rechtswidrige Polizeimaßnahme in Hamburg Mundsburg am Rande einer Demonstration gefilmt habe. Ich wurde von mehreren Polizisten angezeigt, da ich die Vertraulichkeit des Wortes verletzt haben soll. Zudem wurde Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände gestellt. Der Vorwurf der Verletzung des vertraulichen Wortes wurde von vorn herein von der Staatsanwalt verworfen, da die Situation von etlichen Zeugen umgeben war. Der zuständige Staatsanwalt war allerdings sehr kreativ und hat dann aus eigenem Antrieb den Vorwurf konstruiert, dass ich gegen das Kunsturhebergesetz verstoßen haben soll, in dem ich vollständig maskierte Polizisten gefilmt und unverpixelt bei YouTube veröffentlicht habe. Man hat die Gesichtszüge der mit Mützen und Masken vollständig vermummten Polizisten erkennen können, so der Staatsanwalt. Mehr Schwachsinn ist kaum in einem Satz unterzubringen, es sei denn, Journalisten sind neuerdings mit Röntgenkameras unterwegs. Man muss wohl mit der Zeit gehen.
Drei Polizisten wurden im Verlauf der Verhandlung als Zeugen angehört. Alle Polizisten haben nach dem Betrachten der Videoaufnahmen und der Screenshots „rumgeeiert“. Auf die Frage, wer zu erkennen sei hieß es, könnte, müsste, erkenne ich nicht, bin mir nicht sicher, das bin ich … das erkennt man an dem Zeichen auf dem Helm und der Kamera, usw.. So viele Konjunktive hört man sonst nur selten.
Übereinstimmend haben alle Polizisten ausgesagt, es ginge um die angebliche Verletzung des vertraulichen Wortes. Das Kunsturhebergesetz wurde mit keinem Wort erwähnt.
Der Staatsanwalt und die Richterin haben zunächst eine Einstellung in Erwägung gezogen, wobei ich die Kosten des Verfahrens zu tragen gehabt hätte sowie ggf. eine zusätzliche Zahlung zu Gunsten Dritter. Schmutzige Geschäfte sind aber nicht meine Welt. Insofern sollte das Gericht urteilen.
Die Anklagevertretung und das Gericht behaupten, dass dieses Verfahren mit Hinblick auf die weiteren Strafverfahren gegen mich nur gering ins Gewicht fallen würden. Der Staatsanwalt hat es allerdings unterlassen zu erwähnen, dass sämtliche gegen mich geführte Verfahren m.E. auf Falschaussagen, dem Manipulieren von Beweisen, auf Rechtsbeugung, Strafvereitelung usw. beruhen. Hierzu habe ich im Termin ausführlich vorgetragen.
Bereits der Vorwurf, dass ich Gesichtszüge von vollständig vermummten Polizisten gefilmt haben soll, ist nicht nur absurd, sondern im Sinne der Definition Schwachsinn. Dieser konstruierte Schwachsinn beruht sicher nicht auf gesundheitlichen Problemen des Staatsanwalts. Eher ist es vermutlich eine bewusste und rechtswidrige Konstruktion eines Sachverhalts des technisch Unmöglichen, um Dritten zu meinem Nachteil einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. An dieser Stelle möge sich der Leser selbst überlegen, mit welcher kriminellen Energie hier gearbeitet worden sein könnte.
Wer gilt im Sinne der Definition der Polizei Hamburg als vermummt?
Die Richterin war bis zur Urteilsbegründung extrem freundlich und es gab keinen Ansatz, um eine Besorgnis einer Befangenheit zu begründen. Ich habe ausführlich erläutert, was gemäß der Polizei Hamburg als vermummt und unidentifizierbar gilt. Zudem habe ich Lehrmaterial der Bundespolizei mit in den Prozess eingebracht. Dort wurde genau das Thema des Prozesses behandelt, was mir vollständig Recht gegeben hat.
Demnach hätte ich die Polizisten selbst dann nicht verpixeln müssen, wenn diese nicht vermummt gewesen wären.
Mir wurde durch die Richterin bis zum Plädoyer des Staatsanwalts das Gefühl vermittelt, dass sie das verstanden hat und das man die Sachlage nicht anders auslegen kann als ich, bzw. die Polizei und die Bundespolizei selbst.
Der Staatsanwalt hat in seinem Plädoyer an dem zuvor geschilderten Unsinn festgehalten. Der Versuch meinerseits, mich mit Internetausdrucken einer Bestrafung zu entziehen, sei nicht gelungen. Damit meinte er die Auszüge der Bundespolizei, die allerdings nicht, wie er behauptet, im Internet zu finden sind.
Mit dem Urteilsspruch hat die Richterin allerdings ihr wahres Gesicht gezeigt und sie mutierte binnen weniger Sekunden zu einer m.E. arroganten, sach- und rechtsfremden Person. Ziel war es, ein Urteil gegen mich zu konstruieren, das allerdings selbst von Kleinkindern als falsch erkannt werden würde.
Das Gericht ist am Ende der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat mich zu 30 Tagessätzen verurteilt. Die Strafe sollte höher ausfallen als im Strafbefehl, da ich uneinsichtig sei.
Die Richterin hat mich verurteilt, da die Polizeimaßnahme, die ich gefilmt habe, kein Zeitgeschehen war und man alle Polizisten hat erkennen können. Ich sei ein Besserwisser, der meint sich auf Lehrmaterial der Bundespolizei berufen zu können. Ich täte ihr leid, da ich ihrer Argumentation nicht folgen könne. Sie meinte, ich solle froh sein, dass wir in einem Rechtsstaat leben und nicht wie ich behaupte in einem Unrechtsstaat.
Wer mich kennt, wird wissen, das ich in Bezug auf die BRD, den Begriff „Staat“ überhaupt nicht verwende.
Tatsächlich habe ich diverse Unterlagen der Bundespolizei als Beweis zur Akte gereicht. Daraus geht hervor, was ich als Presse darf und was nicht und wie sich die Polizei zu verhalten hat. Daran habe ich mich gehalten. Die Richterin schert sich kein Stück darum, wie die Spielregeln der Polizei selbst sind. Das Verfahren war eine Farce und es geht hier nicht um Recht oder Unrecht. Es geht darum, alle Kritiker mundtot zu machen. Aus diesem Grund geht es nur mit Öffentlichkeit. Nur gemeinsam kann man gegen diese offensichtlich kriminellen Machenschaften aufbegehren.
Rechtsmittel wird eingelegt werden.
Dominik Paradies
t.me/dominikparadies
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