Staatsanwalt Hamburg ./. Dr. med. Walter Weber

[Der Aufstand 39/24, Seite 12]

Staatsanwalt Hamburg ./. Dr. med. Walter Weber

Im Wesentlichen ist der Inhalt der Gerichtsreportage von Claudia Jaworski dem Amtsgericht HH, dem LG HH und der Staatsanwaltschaft Hamburg seit langem bekannt. Auch wenn die RKI Protokolle erst seit April 2024 veröffentlicht worden sind, so ist aber gerichtsintern schon weit vorher bekannt gewesen, dass die C-Maßnahmen willkürlich und politisch motiviert waren. Es ist auch lange bekannt, dass die Basis für die C-Maßnahmen, also die Infektionszahlen, auf Täuschung und Betrug aufgebaut waren. All das hat die Hamburger Justiz bisher nicht dazu bewegen können, nach rechtsstaatlichen Grundlagen zu arbeiten. Es folgt weiterhin Urteil auf Urteil, Freisprüche sind die absolute Ausnahme in den C-Verfahren.

Bisher wurden Urteile abseits jeder Denklogik konstruiert. Es stellt sich daher die Frage, warum das Gericht nun etwas an der Arbeitsweise ändern sollte. Man wird auch in Zukunft damit durchkommen, da sich die Öffentlichkeit nicht darüber spürbar beschwert.

Was hat man nun tatsächlich gegen Dr. Walter Weber ermittelt?

Heruntergebrochen hat man ermittelt bzw. festgestellt, dass Dr. Weber zwei Stühle, einen Tisch, einen Schrank und Bücher hat. Er hat Atteste ausgestellt und Rechnungen geschrieben und sogar Termine vereinbart.

Um die Richtigkeit oder Unrichtigkeit von Maskenbefreiungs-Attesten ging es bisher überhaupt nicht. Vielmehr will man sich u.a. auf die Gerichtsmedizinerin Dr. Edler aus Hamburg berufen. Eine Frau, die an Toten arbeitet und sich nun anmaßt bestimmen zu können, wie an lebenden Patienten gearbeitet werden muss. Am Landgericht Hamburg ist man bereits darin trainiert, wie der Nonsens in den Gerichtsverhandlungen zu einem Urteil zurecht konstruiert werden kann. Um Wahrheit geht es dabei m.E. nicht.

In dem Verfahren sind auch etliche verurteilte Patienten von Dr. Weber als Zeugen zwangsweise angehört worden. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben verurteilte Zeugen jedoch nicht. Nach allem was ich in dem Prozess gesehen habe, wurde offenbar gegen die verurteilen Patienten niemals ermittelt, ob überhaupt unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt worden sind. Die“Täter“ wurden von verschiedenen Staatsanwaltschaften zunächst ohne Ermittlungen für schuldig bekannt und dann später in den meisten Fällen von Gerichten ohne Fakten für schuldig erklärt.

So war es auch in meinem und etlichen Strafverfahren, die ich persönlich beobachtet habe. In sechs Terminen habe ich in meinem Verfahren mit Nachdruck erfahren wollen, welche Ermittlungsergebnisse gegen mich vorliegen, die eine Strafbarkeit begründen können. Da es keine Ermittlungen gab, hatte man gegen mich am Ende nichts in der Hand. Kein Grund für die Staatsanwaltschaft von mir abzulassen. Ohne Scham hat der Staatsanwalt ein Plädoyer im O-Ton gegen mich konstruiert:

Was bedeutet ermitteln?

Dazu gibt uns §160 StPO Auskunft, Zitat:

§ 160

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

(1) Sobald die Staatsanwaltschaft durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist, den Sachverhalt zu erforschen.

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

(3) 1Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen sich auch auf die Umstände erstrecken, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen der Tat von Bedeutung sind. 2Dazu kann sie sich der Gerichtshilfe bedienen.

(4) Eine Maßnahme ist unzulässig, soweit besondere bundesgesetzliche oder entsprechende landesgesetzliche Verwendungsregelungen entgegenstehen.“

Im Kern geht es in einem Rechtsstaat darum, den Sachverhalt allseitig zu erforschen. Wo steht z.B. eine Vorschrift darüber, wie ein Untersuchungsaufwand eines Patienten betrieben werden muss um ein Attest auszustellen? Die wurde einfach noch nicht gefunden. Sonst würden sich diese Schauprozesse gar nicht in die Länge ziehen. Was ist mit den Arbeitsunfähigkeits-Attesten, die nur nach einem Anruf, also nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden mussten, nur weil jemand am Telefon die Meinung äußerte Erkältungssymptome zu haben? Was ist mit der Erkenntnis dieser fehlenden Rechtsgrundlage für eine Verurteilung?

Es wurde ermittelt, dass Dr. Weber viele Atteste ausgestellt hat, damit ist der Schuldnachweis geführt!

Mit so einem Ausspruch hätte es sich in der Regel für einen Jurastudenten zu Ende studiert. Für durch die Politik weisungsgebundenen Staatsanwälte gelten andere Maßstäbe.

Da ich in meinem Verfahren wegen der nicht vorhandenen Ermittlungen nichts gesagt habe, wurde mein Schweigen als Teilverschweigen ausgelegt und gegen mich verwendet.

Seit April 2024 wollte ich von der Staatsanwaltschaft Hamburg im Rahmen von Presseanfragen wissen, ob Corona-Strafverfahren ein illegales Geschäftsmodell der Staatsanwaltschaft Hamburg sind und habe dazu zahlreiche Unterlagen und Quellen zur Verfügung gestellt.

Meine Fragen werden nicht beantwortet, aber das Geschäftsmodell geht weiter.

Man kann noch hunderte solcher Verfahren beobachten und dabei feststellen, dass sich nichts ändern wird. Man sollte langsam zur Kenntnis nehmen, dass die BRD-Justiz nicht reformierbar ist.

Irgendwann wird auch der letzte verstehen, dass die Staatsbürger an die Macht kommen müssen. Wie das funktionieren könnte wird hier erklärt:

https://t.me/dominikparadies/1192

Folgetermine im Prozess gegen Dr. med Walter Weber

– Mi. 25.09. 9 – 14 Uhr

– Mo. 30.09. 9:15 – 16 Uhr

– Mi. 02.10. 9:15 – 16 Uhr

– Mo. 07.10. 9:15 – 16 Uhr

– Di. 05.11. 9:15 – 16 Uhr

t.me/dominikparadies

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