8. Prozeßtag vom 11.07.2024 am Landgericht Hamburg

[Der Aufstand 29/24, Seite 6]

8. Prozeßtag vom 11.07.2024 am Landgericht Hamburg

Der 7. Prozeßtag wurde den Zuschauern gegenüber abgesagt, sollte dann aber doch später stattfinden, womit die Öffentlichkeit zumindest zum Teil ausgeschlossen worden wäre. Siehe hier:

„HEUTIGE AUSSAGE WAR, EIN(E) RICHTER/IN SEI KRANK. VERHANDLUNG FALLE AUS. EIN JUSTIZANGESTELLTER TEILTE Dr. WEBER/ UNS ZUHÖRERN ZUERST PRIVAT, AM CAFÉ VORBEIKOMMEND, MIT, DASS HEUTE DOCH AB 13:00 UHR VERHANDELT WÜRDE. RA KÜNNEMANN SAGTE DANN, DAS SEI AUSSCHLUß DER ÖFFENTLICHKEIT, DAS WÜRDE VON VERTEIDIGUNG NICHT AKZEPTIERT. FORTGESETZT WÜRDE PROZESS AM DO, 11.07. LT. PLAN. DO 11.07. 9:15 – 12:00 Kurzer Termin Gruß Ruth“

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft dem 80 jährigen Arzt vor, seit 2020 unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt zu haben. Wie in den vergangenen Prozeßterminen, wurden auch am 11.07.2024 erneut verurteilte Patienten von Dr. Weber als Zeugen geladen und zum Teil angehört. Diese Zeugen können sich nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da diese bereits verurteilt worden sind. An dieser Vorgehensweise ist jedoch problematisch, daß solche Prozesse vielfach gezeigt haben, daß die Staatsanwaltschaft Hamburg in allen von mir beobachteten Prozessen gar keine Ermittlungen gegen die Angeklagten selbst geführt hat, ergo auch keine Ergebnisse vorlagen. Die Rechtswege wurden also offensichtlich abgekürzt, indem die Staatsanwaltschaft Anklagen ohne Fakten konstruiert hat, denen die Gerichte meistens gefolgt sind.

Diese Praxis ist mir aus meinem eigenen Strafverfahren bekannt. In erster und zweiter Instanz haben sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft Hamburg vehement geweigert offenzulegen, welche Ermittlungsergebnisse vorliegen. Das liegt daran, weil es niemals Ermittlungen gegen mich gegeben hat. Das Strafverfahren hätte also niemals stattfinden dürfen, da der wichtigste Bestandteil gefehlt hat, die Ermittlungen! Aus diesem Grund habe ich im Wesentlichen die Aussage verweigert und den Arzt Dr. Weber auch nicht von der Schweigepflicht entbunden. Trotzdem wurde ich jeweils verurteilt. Nicht, weil mir eine Schuld nachgewiesen werden konnte, sondern weil mein Schweigen als Teilverschweigen ausgelegt und gegen mich verwendet worden ist.

Im Fall Dr. Weber hat am 8. Prozeßtag als erstes eine 20 jährige verurteilte Patientin von Dr. Weber ausgesagt. Sie konnte sich jedoch an vieles nicht erinnern. Sie wurde von der vorsitzenden Richterin und der Staatsanwältin unter Druck gesetzt und eine mögliche Strafbarkeit einer Falschaussage wurde sehr deutlich gemacht. Daraufhin wollte die Zeugin, die für mich den Eindruck gemacht hat, unter schwerwiegenden psychischen Problemen zu leiden, gar nichts mehr aussagen und sich anwaltlichen Rat einholen. Die Zeugin war zum Zeitpunkt der angeblichen Tat 16 Jahre alt. Das Gericht hat letztendlich zugestimmt, daß die Zeugin sich anwaltlichen Rat einholen darf. Die Vernehmung wird fortgesetzt.

Ein weiterer Zeuge ist nicht bei Gericht erschienen. Er hatte sich jedoch zuvor per E-Mail an das Gericht gewendet und über seine schwerwiegenden psychischen Probleme berichtet und er sich zur Zeit nicht in der BRD aufhält. Grund genug für das Gericht und die Staatsanwältin ein Ordnungsgeld i.H.v. 150€ ersatzweise drei Tage Haft gegen den Zeugen anzuordnen.

Ein weiterer Zeuge hatte einen Strafbefehl über 1.250 € bekommen. Diesen hat er letztendlich bezahlt, da er Angst um seinen Arbeitsplatz hatte und die Kosten eines Rechtsstreits nicht aufbringen konnte. Er fühlt sich bis heute genötigt. Tatsächlich konnte der Zeuge zumindest für das Publikum überzeugend darlegen, daß er beim Tragen einer Maske erhebliche gesundheitliche Probleme hat. Das soll auch ein ehemaliger Vorgesetzter bezeugen können. Dieser wird ggf. noch auf Anregung der Verteidigung als Zeuge geladen.

Zum Schluss ist noch ein weiterer Zeuge nicht bei Gericht erschienen. Dieser ist offenbar in ein anderes Bundesland gezogen. Dennoch wurde ein Ordnungsgeld i.H.v. 150 € ersatzweise drei Tage Haft angeordnet.

Der Prozeß wird am 17.07.2024 ab 9:00 Uhr am Landgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, fortgesetzt.

Der Staatsanwaltschaft ist inzwischen bekannt, dass sämtliche „Corona-Maßnahmen“ willkürlicher Natur, ergo illegal waren. Es ist auch bekannt, daß die oktroyierte Maskenpflicht für die Bevölkerung viel Schaden angerichtet hat.

Dennoch hält die Staatsanwaltschaft Hamburg mit Nachdruck an den Corona-Strafverfahren fest, wissentlich, daß die Maßnahmen auf Täuschung und Willkür beruhten.

Erschwerend kommt hinzu, daß die Staatsanwaltschaft in allen von mir beobachteten Verfahren keinerlei Ermittlungen gegen die Angeklagten selbst geführt hat. Da diese angeblichen Täter  aber nun im Prozeß aussagen sollen, stellt sich immer wieder die Frage, ob Corona-Strafverfahren ein illegales Geschäftsmodell der Staatsanwaltschaft Hamburg sind.

Noch am 04.06.2024 ist mir vom Landgericht Hamburg die Teilnahme am Prozess als Pressevertreter verwehrt worden. Die Redaktion von UMEHR e.V. hat inzwischen mit Hilfe eines Rechtsanwalts erreichen können, daß ich für den Prozeß gegen Dr. Weber als Pressevertreter zugelassen bin und eine Drehgenehmigung beantragen kann. Dabei hat sich herausgestellt, daß das Landgericht Hamburg

meine Artikel liest und ich biete mich auf diesem Wege als Zeuge an. Ich kann darüber Auskunft geben, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg arbeitet und wie ohne Ermittlungen Strafverfahren konstruiert worden sind. Ich kann auch darüber Auskunft geben, wie am Amtsgericht Hamburg Mitte und am Landgericht Hamburg gearbeitet worden ist und könnte sicherlich einige interessante Aspekte zu Tage bringen.

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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