Jagd auf bürgernahen und kritischen Arzt

[Der Aufstand 21/24, Seite 6]

Jagd auf bürgernahen und kritischen Arzt

Gerichtsprozeß gegen Dr. Walter Weber

Als Teil der deutschlandweiten Prozesse gegen Corona-Maßnahmen kritische Ärzte fand am Montag, den 13.Mai vor der 15.Großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts der 2. Prozesstag gegen Dr. Walter Weber statt. Den Vorsitz hat die Richterin Frau Dr. Behr. Dazu kommen 2 weitere Berufsrichter sowie 2 Schöffen. Auf Seiten der Verteidigung sind die Rechtsanwälte Lausen und RA Künnemann tätig.

Während des gesamten Prozesstages wurde eine Mitarbeiterin des Landeskriminalamts (LKA) befragt. Am Anfang stellte ihr die Richterin einige Fragen, danach wurde sie ausführlich von den beiden Verteidigern befragt.

Wenn man jemanden 1000 Mal mit Dreck beschmeißt, wird schon was hängen bleiben.

Bei der Befragung der LKA- Beamtin durch die Richterin wurde hervorgehoben, dass sich bei den Patienten, die sich an Dr. Walter Weber wegen eines Maskenattestes wandten, angeblich eine Anfrage per E-Mail fand, worin Dr. Weber darum gebeten wurde, für die Kinder der anfragenden ein Attest rückwirkend zu datieren. Das wurde im Raum stehen gelassen, ohne zu klären, ob Dr. Weber diesem Wunsch nachgekommen ist. Dies war aber, wie sich später noch herausstellte, nicht der Fall. Hier entsteht der Eindruck, das mit subtilen Anschuldigungen und weglassen wesentlicher Sachverhalte (mit Dreck schmeißen…) der „Angeklagte“ und durch die Art und Weise der Befragung der Richterin, der Eindruck erweckt werden soll, dass Dr. Weber auf jeden Fall zu verurteilen ist.

Woher kamen die Anzeigen?

Weiter stellte die Sonder-Ermittlerin (denn es scheint, das die entsprechende Abteilung des LKA`S ein Sonderdezernat zur Jagd auf Corona-Maßnahmen kritische Ärzte war) fest, das Anzeigen gegen Dr. Weber und weitere Ärzte vor allen durch Staatsdiener eingingen. Bis Ende 2021 stiegen die Anzeigen sprunghaft an. Es wurden 2 Haus- und Praxisdurchsuchungen bei Dr. Weber vom LKA durchgeführt. Als Beweismaterial wurden Patientenakten und Steuerunterlagen mitgenommen.

Wer hat die Anzeigen formuliert?

Sind sie aus dem Kreis“ staatlich gelenkter Impffanatiker“ wie Antifa oder Geheimdienste und anderer Berufsdenunzianten initiiert worden ?

Ein begründeter Anfangsverdacht gegen Dr. Weber lag nicht vor. Wenn bei LKA und der Staatsanwaltschaft Anzeigen eingehen, wird erst mal überprüft, ob ein “begründeter Anfangsverdacht“ vorliegt. Dieser ergibt sich aus 2 Quellen, dem Strafgesetzbuch (STGB) und dem Kommentar zum Strafgesetzbuch. Auf der Grundlage dieser Rechtsquellen lagen keine Handlungen von Dr. Weber vor, die strafbar waren. Die LKA-Beamtin hatte diese Quellen auch nicht herangezogen. Es entsteht der Eindruck, dass hier LKA und Staatsanwaltschaft erst eine Anklage und einen “begründeten Anfangsverdacht“ konstruiert haben. Dr. Weber wurde also generell als verurteilungswürdig hingestellt, weil er mit anderen Ärzten zusammen eine Corona-Maßnahmen kritische Initiative gründete, die „Ärzte für Aufklärung“. Diese Ärzte haben sich auch in dieser „Corona-Krise“ dem Patientenwohl verpflichtet, als Pharmaoligarchen mit Hilfe von Politikern, Druck auf andersdenkende Akteure ausgeübt haben. Unter anderem dadurch, das sie für Menschen mit gesundheitlichen Problemen beim Tragen von Masken, ärztliche Atteste zur Befreiung vom Maskenzwang ausstellten.

Es wurde von der LKA-Beamtin ausdrücklich erwähnt, das bei den Ermittlungen gegen Dr. Weber, sein Mitwirken bei „Ärzte für Aufklärung“ eine Rolle gespielt hat und diese Initiative sich sehr kritisch gegen den politischen Maskenzwang und die Corona-Maßnahmen äußern.

Es entsteht der Eindruck, das eine Verurteilung von Dr. Weber aus politischen Gründen angestrebt wird, weil er unter den kritischen Ärzten eine führende Rolle spielt, was offensichtlich zu einer Art von Gesinnungsjustiz führt.

Die Politik hat von der Pflicht des Maskentragens Ausnahmen vorgesehen.

Vertreter aus den Reihen der Staatsgewalten, wie Polizei und Justiz, wollen oder sollen offensichtlich alle Atteste der regierungskritischen Ärzte einkassieren und alle Ungehorsamen bestrafen. Die Hauptakteure der Kritik an den Corona-Maßnahmen der Regierenden, sollen ganz offensichtlich eingeschüchtert, isoliert und durch Prozesskosten wirtschaftlich geschwächt, oder gar ruiniert werden. So stellt sich mir auch das Vorgehen gegen Dr. Weber dar. Es wird immer deutlicher, dass der Maskenzwang eine politische und keine medizinisch sinnvolle Entscheidung war. Viele Gutachten von angesehenen Wissenschaftlern belegen, das Maskentragen kein Schutz vor Viren und Virenübertragung bietet und ab einer gewissen, schnell erreichten Dauer in vielerlei Hinsicht absolut schädlich ist.

Das bedeutet: das gewöhnliche Volk wurde von der Regierung mit Hilfe der Staatsgewalten, zu einem für sie schädlichem und nutzlosen Verhalten gezwungen.

Es bleibt dabei: Wenn die Frage unseres Rechts und unserer körperlichen Unversehrtheit eine Frage der Macht ist, wird das Recht des Stärkeren ausgeübt. Daraus ziehe ich den Schluss, dass wir die Machtverhältnisse so verändern müssen, dass die Herrschaft wirklich in die Hände des Volkes gelangt und nicht in die Hände ihrer Vertreter, die sich als dessen Vormünder aufspielen und behaupten, dass sie nach den Wahlen mit uns machen könnten, was immer sie wollen. Schon Emanuel Kant plädierte für das „imperative“ also befehlende Mandat und lehnte das „freie Mandat“ für „unsere“ Vertreter ab.

Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugen der Anklage vom 16. Mai 2024.

Der Prozess gegen Dr. Weber ging am Freitag, den 16.Mai mit dem 3. Prozesstag weiter und fand wieder vor dem Hamburger Landgericht statt. Die Vorsitzende Richterin, Frau Behr, vernahm zwei Zeugen, die zu der entsprechenden Zeit bei der Bundespolizei tätig waren.

Die Verteidiger von Dr. Weber stellten den Antrag an das Gericht,

auf die Vernehmung der beiden Zeugen Herrn Pamir und Herrn Martens, zu verzichten, weil der Sachverhalt nicht Gegenstand der Anklage sei.

Die beiden Zeugen sollten zu einem Vorfall im ICE Hamburg – Leipzig am 07/11//2021 angehört und vernommen werden. Die Verteidigung führte aus, das die Ereignisse vom 07.11.2021, nicht Gegenstand der Anklageschrift seien. Vielmehr würden sie hier angeführt werden, um den Angeklagten „in einem ungünstigen Licht erscheinen zu lassen.“

Auch die Hervorhebung und Erwähnung der Initiative „ Ärzte für Aufklärung“ solle außen vorgelassen werden, weil sie nicht prozessrelevant sei.

Damit sei keine Ermittlungs- und Prozessrelevanz gegeben, so die Verteidigung, sondern damit sollten vor allem die Schöffen beeinflusst werden, die keine Einsicht in die Prozessakten haben. Das Wort

„Maskenverweigerer“

sei, umgangssprachlich und dazu geeignet, ein Vorurteil, oder eine Wertung zu erzeugen.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und lehnte den Antrag der Verteidiger ab. Darauf stellte die Verteidigung einen Antrag auf Befangenheit gegen die Richter. Dieser soll bis Ende Mai bearbeitet und beantwortet werden.

Die Staatsanwältin betonte, “wir wollen eine ordentliche Aufklärung“.

Die Richterin betonte, „wir wollen tatsächlich Recht sprechen“.

Aber am besten ohne Zeugen. Als bei dieser Gelegenheit aus dem Zuschauerraum ein Lachen kam, drohte die Richterin ausdrücklich damit, den Zuschauerraum komplett räumen zu lassen. Die Zuschauer würden dann kollektiv bestraft, weil sich die Verursacher des Lachens, nicht feststellen ließen.

Es entstand bei mir der Eindruck, dass die vorsitzende Richterin und die Staatsanwältin politisch zu Gunsten der Regierung der Corona-Maßnahmen befangen sind, ohne die Rechtmäßigkeit dieser Corona-Maßnahmen überhaupt hinterfragen zu wollen. Bei mir verstärkt sich auch der Eindruck, dass erst im Kontext einer solchen Hinterfragung, also einer Aufarbeitung dessen, was die politischen Akteure überhaupt zu solchen Maßnahmen veranlasst haben könnte, der Widerstand gegen diese gerecht eingeordnet werden kann. Vor einer Aufarbeitung der Geschehnisse um die von der Politik nach meiner Einschätzung unnötig verursachten Krise, kann es nach meiner Meinung keine wirkliche Rechtsprechung gegen die Kritiker dieser Politik geben.

Bei der Befragung der Zeugen die von der Verteidigung abgelehnt wurden, entstand der Eindruck, dass beide Zeugen eine weitgehend, bis ins Detail gehende gleiche Wortwahl präsentierten, die das Ziel hatte, Dr. Weber als Arzt zu diskreditieren und die bürokratischen Maßnahmen der Regierung zu verteidigen.

Im übrigen hatte das Gericht es abgelehnt, das Tonaufzeichnungen vom Prozess gemacht werden. Warum soll der „Souverän“ die Worte vom Prozess nicht hören?

Hans P. Beneke

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Von Redaktion

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