Brüche und die Kriminalisierung politisch tätiger Regierungs-
kritiker in Deutschland
Vorgezogene Neuwahlen? Wie hoch ist die Chance eines vorzeitigen Aus’ der Ampelregierung?
von Holger Gräf
Derzeit brodelt es offensichtlich in der FDP. Mehrere Mitglieder wollen in einer Abstimmung erzwingen, dass die FDP die Ampel-Koalition verlässt. Das wäre das Aus der aktuellen Regierungskoalition, denn mit dem Ausscheiden der FDP wäre auch die Sitzmehrheit im Bundesparlament dahin.
Doch würde dieser Umstand automatisch zu vorgezogenen Neuwahlen führen? Und wie wahrscheinlich ist es eigentlich, dass die FDP tatsächlich die Koalitionspartnerschaft aufkündigt?
Wer alt genug ist, weiß, dass es nicht der erste Fall dieser Art ist. 1982 kam es zum Bruch der sogenannten sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt. Inhaltlich zerstritten, kündigte die FDP ihre Zusammenarbeit mit der SPD auf, woraufhin Schmidt die Opposition zu einem konstruktiven Misstrauensvotum aufforderte. Da sich die FDP mit der Union verbündet hatte und mit dieser zusammen eine Mehrheit bildete, führte das zum Ende der bisherigen Regierung.
Auch 2005 wurde ein Regierungskabinett vorzeitig beendet, nachdem der damalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder, die Vertrauensfrage gestellt und die nötige Kanzlermehrheit nicht erreicht hatte. […]
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#AmpelRegierung #BasisdemokratischeParteiDeutschland #BTW24 #bundestagswahl #dieBasis #Neuwahlen
RT deutsch berichtet über polizeiliche Übergriffe auf Oppositionelle
Sabrina Kollmorgen, ehemalige Krankenschwester, und Pharmakritikerin, musste nach einer Hausdurchsuchung mit Schürfwunden ins Krankenhaus. Über den übergriffigen und unverhältnismäßigen Polizeibesuch bei der bundesweit bekannten Oppositionellen berichtet RT deutsch (http://www.freeassange.rtde.life/inland/185962-ehemalige-bundestagskandidatin-in-berlin-bei/) :
„Die Durchsuchung, die morgens um sechs Uhr mit einer gewaltsamen Öffnung der Wohnungstür begann, wurde mit einem Verdacht der Beleidigung begründet. Angeblich soll Kollmorgen in einer Nachricht in einem sozialen Netzwerk eine Staatsanwältin als „faschistische Staatsanwältin“ bezeichnet haben. Warum eine Beleidigung eine Hausdurchsuchung in aller Frühe erforderlich macht, und welchen Erkenntnisgewinn sich die Ermittlungsbehörden davon versprechen, bleibt das Geheimnis der Berliner Staatsanwaltschaft.“
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Bei der Bundestagswahl 2021 kandidierte Sabrina Kollmorgen als Direktkandidatin für dieBasis in Berlin-Charlottenburg für den Deutschen Bundestag. Die Kriminalisierung politisch tätiger Regierungskritiker in Deutschland ist geeignet, die Opposition in ihrem öffentlichen Wirken zu beeinträchtigen und so die Demokratie zu gefährden. Der Protest muss lauter werden.
#opposition #basisdemokratie
#rechtsstaat #wirsindvielmehr
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Uncle Sam will ungeimpfte Soldaten zurück
TKP 17.11.2023
„Das US-Militär versucht jene Soldaten, die sich einer Covid-Zwangsimpfung verweigert haben, zurückzuholen. Mehr als 8.000 Soldaten der US-Marine und der Nationalgarde wurden während der Impf-Kampagne aus diesem Grund entlassen. Jetzt können sie ihre Militärakte berichtigen und wieder in den Dienst treten.“
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https://tkp.at/2023/11/17/us-militaer-will-jetzt-entlassene-impfverweigerer-zurueck/
In Deutschland gilt für Soldaten weiterhin eine absurde Pflicht zur „Duldung (https://t.me/dieBasisNRWfunkt/2925)“ zwangsweiser Coronaimpfungen. Wir Basisdemokraten haben dem verfassungsfernen Impfwahnsinn von Anfang an die Stirn geboten und setzen uns weiter für Aufklärung, Entschädigung und freie Impfentscheidung ein. Sei dabei!
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#menschheitsfamilie #dieBasis #schwarmintelligenz #machtbegrenzung
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Basis NRW fordert faires Verfahren für Reiner Füllmich
Pressemitteilung dieBasis NRW 3.11.2023
(https://nrw.diebasis.nrw/pressemitteilungen/)
Der Landesvorstand NRW der Basisdemokratischen Partei hat ein Interesse an der Aufklärung der Vorgänge rund um den Corona-Ausschuss, dessen Reichweite und pandemiepolitische Enthüllungen maßgeblich zum Wachstum der Partei beigetragen haben. Auch wir möchten wissen, ob Reiner Füllmich oder anderen Aktiven des Corona- Ausschusses in der Verwendung finanzieller Mittel ein Fehlverhalten nachzuweisen ist oder nicht.
„Wir überlassen die Klärung der Vorwürfe gerne den Gerichten“, so der Stellv. Landesvorsitzende Michael Aggelidis in einer Stellungnahme, „aber wir lassen niemanden allein. Wir stehen in Kontakt mit Reiner Füllmichs Anwältin und unterstützen durch unsere bescheidenen Mittel der öffentlichen Mobilisierung die Herstellung einer gewissen Waffengleichheit zwischen Staatsanwalt und Verteidigerteam um ein faires, rechtsstaatliches Verfahren sicherzustellen, welches die Wahrheit zutage fördern wird.“
Die systematische Verfolgung reichweitenstarker Regierungskritiker in Deutschland mittels juristischer Strafverfahren, beruflicher Degradierungen und/ oder öffentlicher Rufmordkampagnen bereitet uns große Sorgen. Wir stimmen den Aussagen unseres Bundesvorsitzenden Sven Lingreen (http://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/parteien/id_100270248/corona-partei-diebasis-droht-hohe-strafe-das-ist-der-grund.html) zu, wonach Reiner Füllmich als Basis-Mitglied natürlich weiterhin Teil unserer Gemeinschaft ist.
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(https://nrw.diebasis.nrw/pressemitteilungen/)
#diebasis #basisdemokratie #dubistdiebasis #freiheit #rechtsstaat #opposition
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In Sachsen-Anhalt gibt es keine Meinungsfreiheit mehr!
Nicht einmal mehr im Parlament…
Weil der Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider (AfD) fragte, ob die Corona-Impfkampagne die „Banalität des Bösen“ sei, kassierte er einen Ordnungsruf (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lverfg-sachsen-anhalt-organstreit-ordnungsruf-landtag-afd-abgeordneter-redefreiheit-corona-covid-impfung-arendt-nationalsozialismus-ns/). Diesen bestätigte nun das Landesverfassungsgericht.
Schauen wir einmal auf die Begründung der acht Richter:
„Die in seiner Rede eingesetzte Frage birgt im konkreten Zusammenhang die Unterstellung, dass die „Initiatoren“ der Impfkampagne bei Kindern und Jugendlichen moralisch denen gleichzusetzen seien, die wie Adolf Eichmann im Sinne des mit der „Banalität des Bösen“ zitierten Titels der Buchreportage Hannah Arendts durch die scheinbar banale Erfüllung bürokratischer Aufgaben dem schlechthin Bösen, wie es im millionenfachen Mord an Juden zutage getreten ist, zur Verwirklichung verholfen haben.“
Eine „moralische“ Gleichsetzung ist also eine quantitative Frage?
Das Verfassungsgericht bringt gar kein Argument. Es befasst sich nicht einmal mit Arendts Begriff, sondern definiert diesem eine eigene Bedeutung, die „scheinbar banale Erfüllung bürokratischer Aufgaben“ zu, die das Verbrechen des Holocaust erst ermöglicht hätte.
Von einem Verfassungsgericht hätte man sich mehr erwarten können. Denn Hannah Arendt hat die Banalität des Bösen wie folgt definiert:
Es war gewissermaßen schiere Gedankenlosigkeit, die ihn dafür prädestinierte zu einem der größten Verbrecher jener Zeit zu werden. Dass eine solche Realitätsferne und Gedankenlosigkeit mehr Unheil anrichten können als alle dem Menschen innewohnenden bösen Triebe zusammengenommen, das war die Lektion, die man in Jerusalem lernen konnte.
Darin liegt der Horror des Bösen und zugleich seine Banalität.
Was auch immer eine „scheinbar banale Ausführung“ sein mag, hat mit Arendts „Gedankenlosigkeit“ nichts zu tun. Der Vergleich des Abgeordneten bezieht sich auf diese Mittelmäßigkeit und Gedankenlosigkeit des Handelns, die in ihrer Konsequenz, und gerade nicht zwingend in ihrer Zielrichtung böse ist.
Offensichtlich war das Ziel des Verfassungsgerichts von vornherein klar, man wollte dem Abgeordneten der AfD unter keinen Umständen eine Meinungsfreiheit zugestehen und zugleich das Narrativ einer ungefährlichen mRNA-Injektion aufrecht erhalten.
Das ist Übrigens die Delegitimierung des Staates. Wenn man den Verfassungsgerichten nicht mehr vertrauen kann und nur noch politisch genehme Entscheidungen erwarten muss, wird durch das Gericht selbst die Legitimität staatlicher Institutionen in Frage gestellt. Offensichtlich hat die Mittelmäßigkeit und die Gedankenlosigkeit auch in das Landesverfassungsgericht in Sachsen-Anhalt Einzug gehalten.
Mein Kanal:
t.me/RA_Ludwig
Wir haben ein Recht auf Informationsfreiheit
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte normiert 2015 mit Artikel 10 der Europäische Menschenrechts-konvention (EMRK) die Meinungsfreiheit nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung ist, sondern auch das Recht und Freiheit darstellt, Informationen zu erhalten und weiterzuleiten sowie eine Meinung zu bilden. Medienvielfalt ist das Fundament für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit ist ein Gut das für viele Menschen als selbstverständlich erscheint,jedoch erleben wir eine Zeit wo die Meinungsfreiheit, Meinungsäußerung und die Meinungsvielfalt verteidigt werden muss. Wobei hier der Artikel 5 des Grundgesetz uns davor schützen sollte. Der den gesamten journalistischen Schaffensprozess, insbesondere das Redaktionsgeheimnis, den Schutz redaktioneller Quellen umfasst, ist der noch gegeben?
Laut eines Skalenwert von Statisika aus dem Jahr 2022,vertrauen die Bürger Deutschlands den Nachrichtenquellen von der ARD die Tagesschau mit 67% gefolgt vom ZDF Heute, mit 66% und Regionalzeitungen sowie überregionale Tageszeitungen mit 63%. Die restlichen wurden mit „Kenne ich nicht“ oder „Vertraue ich nicht“ bewertet. In Österreich hat man immer noch vor, gegen den Sender AUF1 vorzugehen und ein Verbot der Ausstrahlung zu erwirken. Da stellt sich die Frage ob AUF1 gegen die öffentliche Sicherheit der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung ‚der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit, dem Schutz der Gesundheit und Moral ‚dem Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer dienen, die Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Nachrichten oder die Sicherheit des Ansehen und der Überparteilichkeit der Rechtssprechung verstoßen hat…
Waldemar Gille