Wie kommen die Staatsbürger an die Macht?

[Der Aufstand 43/23, Seite 7]
 Podcast, Stimme: Omega

Wie kommen die Staatsbürger an die Macht?

Macht entspricht der menschlichen Fähigkeit, selbstbestimmt zu handeln und sich mit anderen Menschen zusammenzuschließen, um im Einvernehmen mit diesen zu handeln. Jeder einzelne Mensch verfügt über ein Stück Macht, aber sie wird erst wirkmächtig, wenn er sie mit der Macht vieler anderer Menschen zweckmäßig verbinden kann.

Zwei kürzlich erschienene Artikel schieben diese Frage in den Vordergrund. Zum einen der Beitrag von Hermann Ploppa unter der Überschrift „Die Ampel muss weg!“ – Ja, und was dann?!“ (siehe apolut.net) und zum anderen von Susan Bonath unter der Überschrift „Politisch kämpfen mit Erfolg“ (siehe manova.news), in welchem sie für die Durchsetzung von Zielen einen 6-Punkte-Plan für Demonstrationen empfiehlt. Diesen Autoren wollen wir auf radicaldemocrat.news unsere Positionen gegenüberstellen.

Zunächst zu „Politisch kämpfen mit Erfolg“:

Die Vorstellung, durch Demonstrationen ließen sich bei den Machthabern politische Ziele „durchsetzen“, ist weit verbreitet. Wer der Meinung ist, mit Demonstrationen etwas „durchsetzen“ zu können, möchte doch bitte mal erklären, wie das funktioniert. Wenn von einer „Strategie auf französisch“ die Rede ist, dann wird offensichtlich auf Brandschatzen und Morden orientiert? Wer den Teilnehmern gleichzeitig vorschreiben möchte, wie sie sich äußern dürfen, möchte in populistischer Manier die Kontrolle über unorganisierte Massen ausüben, um diese für die Errichtung seiner eigenen politischen Herrschaft zu benutzen. Dies ist die populistische Strategie der Gewalt nach außen und nach innen, weil der Populist immer behauptet, dass er besser weiß was für die Massen gut ist und ihm deshalb die Führerschaft, also das Recht seine Diktatur zu errichten zusteht.

Die Regierenden sind laut Artikel 38 des Grundgesetzes nicht an Aufträge und Weisungen des Volkes gebunden und die Polizei wird jeden daran erinnern, der das vergessen sollte. Die Strategie des Populismus ist für das politisierte rechte und linke Kleinbürgertum charakteristisch, weil sie einerseits die Macht des Großbürgertums bekämpfen möchten, aber gleichzeitig ihre gesellschaftlich privilegierte Stellung gegenüber den lohnabhängigen Massen verteidigen möchten.

Die Kleinbürger vergessen immer wieder, dass die Mehrheit der Teilnehmer an Demonstrationen stets von der Klasse der Lohnsklaven gestellt wird, die alle selbst denken können und endlich demokratische Verhältnisse wollen. Aber Kleinbürger, ob links oder rechts, haben immer ein Problem damit, Lohnabhängige als gleichberechtigte souveräne Staatsbürger zu betrachten, die ihre Interessen selbst formulieren und verwalten möchten. Kleinbürger betrachten uns Lohnabhängige nur als eine anonyme Masse, die sie aufwiegeln und wieder beruhigen können, wann immer sie uns für ihre Zwecke benötigen. Sie betrachten uns nicht als Staatsbürger mit dem Recht auf Selbstbestimmung, denn sie wollen immer über uns bestimmen.

Mit unseren Versammlungen unter freiem Himmel fängt alles an. Die Versammlungen souveräner Teilnehmer sind die ersten Übungen, um gemeinsame und von uns selbst bestimmte Macht zu organisieren. Dabei besteht das gemeinsame Handeln nicht etwa nur darin, sich zu versammeln, sondern darin, sich langfristig und dauerhaft auf der Basis gemeinsamer Ziele zu vereinigen. Dazu benötigen wir öffentliche Debattenräume, in denen eine Zensur nicht stattfindet.

Sobald im gegenseitigen Einvernehmen gemeinsame Ziele festgestellt sind, ist der nächste Schritt, sich zweckmäßig für dessen Umsetzung zu organisieren.

Gleichberechtigung in organisierter Form nennt sich Radikaldemokratie und radikaldemokratische Regelungen für das gemeinsame Handeln sind bereits das Vorbild für eine neue Verfasstheit der Gesellschaft. Viele kleine radikaldemokratische Organisationen können sich zu größeren Zusammenhängen vereinigen und gemeinsame Räte bilden, um ihre Interessen gerecht zu verhandeln und ihr Streben zu koordinieren.

Für die Feststellung von einvernehmlichen Entscheidungen ist es wichtig, dass alle Vereinigungen gleichberechtigt und zu jeder Zeit freiwillig in den Räten vertreten sind. Vereinigungen die, radikaldemokratisch verfasst sind, bei denen nicht die Vorstände, sondern deren aktive Vollmitglieder immer das „letzte Wort“ haben, kennen keine Zensur ihrer Mitglieder. Das ist notwendig, um feststellen zu können, auf welche gemeinsame Positionen welches gemeinsame Handeln garantiert werden kann.

Gemeinsame Macht zu vermehren bedeutet, Menschen für kontinuierliche und disziplinierte Arbeit zu gewinnen. Macht entsteht also erst dann, wenn das aus Einvernehmlichkeit resultierende Handeln in gegenseitig verlässliche Arbeit mündet, wenn zeitlich begrenzte Versammlungen in kontinuierliche Zusammenarbeit münden. Das ist auch die Antwort darauf, was Versammlungen unter freiem Himmel (Demonstrationen) bringen sollen. Wenn sich nach einer Versammlung oder Veranstaltung einige Teilnehmer für eine kontinuierliche Zusammenarbeit entscheiden, dann war sie erfolgreich.

In der Praxis hat sich bei uns folgende radikaldemokratische Struktur bewährt, siehe z.B. den Verein UMEHR e.V.:

Bei UMEHR e.V. wird Radikaldemokratie so umgesetzt:
1. Die Legislative ist die Vollversammlung der aktiven Vollmitglieder. Sie entscheiden über das gesamte Regelwerk und über alle wichtigen Personalien des Vereins, welche sie zu jeder Zeit neu entscheiden können, wie „Könige“.

2. Der erweiterte Vorstand besteht aus der Exekutive (Geschäftsführung), der Judikative (Schieds- und Kontrollkommission) und der Mediative (Redaktion). Er führt die Geschäfte des Vereins stets nach den klaren Vorgaben der Vollmitglieder bis diese anders entscheiden.

3. Fördermitglieder sind nicht verpflichtet im Verein aktiv zu sein, aber können dessen Arbeit finanziell oder anderweitig unterstützen und haben deshalb eine beratende Stimme.

4. Gäste sind in allen Versammlungen und Sitzungen des Vereins willkommen, wenn sie das Gastrecht nicht für Feindseligkeiten missbrauchen. Wer mit seinem eigenen Projekt oder seiner eigenen Gruppe bei UMEHR e.V. Mitglied wird, erhält bis zu einer eigenen Eintragung ein Impressum, Rechtsvertretung, eine Versicherung und eine Kostenstelle auf dem Vereinskonto. Damit sind jedes Projekt oder jede Gruppe als Gliederung der juristischen Person UMEHR e.V. handlungsfähig, und die Akteure haften nicht mehr mit ihrem Privatvermögen.
Wer den Zweck unseres Vereins fördern, sich mit seinem Projekt oder seiner Gruppe einbringen möchte, der kann uns kontaktieren oder dieses Blatt mit einer Erreichbarkeit an uns zurück senden: i nfo@umehr.net www.umehr.net
Erweiterter Vorstand des UMEHR e.V. (Hamburg VR 24757), Neuer Wall 80, 20354 Hamburg – Vorstand: 0151/54343651, Redaktion: 0151/54180372, SKK: 0151/54343643 IBAN: DE88 3701 0050 0993 3055 01 POSTBANK NDL DEUTSCHE BANK
Rückseite des Flyers von UMEHR e.V.

UMEHR e.V. ist nur ein Beispiel, das natürlich für eine Vielzahl von Vereinen steht, die sich miteinander zweckmäßig verbinden können. Macht entsteht also vor allem durch Bündnisse, Kooperationen und anderen zweckmäßigen Zusammenschlüssen, die dazu geeignet sind, gemeinsame Interessen zu formulieren und dann gemeinsam an deren praktischer Umsetzung zu arbeiten.

Versammlungen unter freiem Himmel sind nur sekundär Demonstrationen. Sie heißen aus gutem Grund in Artikel 8 des Grundgesetzes nicht „Demonstration“, sondern eben „Versammlung“. Wenn eine Versammlung nicht zu einem bloßen Event verkommen soll, zu dem eine anonyme „Masse“ kommt, die anschließend wieder nach Hause geht und in ihrer Anonymität als Masse verschwindet, dann sollte man Versammlungen als Bestandteil einer Strategie verstehen, die aus einer anonymen Masse alle selbstbewussten Staatsbürger sammelt, zweckmäßig vereinigt und darauf ausrichtet, dauerhaft Macht zu generieren. Dafür ist das genaue Gegenteil von dem nötig, was kleinbürgerliche Populisten empfehlen. Es kommt gerade nicht darauf an, die Souveränität der Teilnehmer zu beschränken und ihre Fahnen, Logos, Flyer, Prospekte und Zeitungen verbieten zu wollen. Wer den Teilnehmern von Veranstaltungen untersagt für ihre politischen Interessensgruppen werben zu können, möchte sie unterdrücken und beherrschen. Populisten, die Massen nicht organisieren, sondern „führen und beherrschen“ möchten, lassen offene Mikrofone und die Redefreiheit nicht zu. Dadurch zeigt sich der beabsichtigte Zentralismus aller Populisten, die keine selbstbewussten Staatsbürger organisieren möchten, sondern diese zu einer dumpfen Masse degradieren, welche ja selbst gar nicht genau weiß, was für sie gut oder schlecht ist.

Der überhebliche Populismus gegenüber einer von ihnen degradierten anonymen Masse, als dessen Führer sie sich aufspielen, ist genau der entmündigende Zentralismus, der jedes Parteiensystem ausmacht. Jeder Zentralismus beruht auf der Diktatur einer zentralen Führer-Spitze.

Die Versammlungsleitung einer von Populisten geführten Demonstration muss natürlich festlegen, was die Teilnehmer kundgeben dürfen und was nicht, sonst wären sie ja keine Populisten, die besser wissen, was für die „Masse“ gut ist.

Nach der Auffassung radikaldemokratischer und selbstbewusster Staatsbürger wie uns, ist die erste Voraussetzung für die Organisation einer erfolgreichen Versammlung, die Gewährleistung der Souveränität der Teilnehmer in ihrer freien Meinungsäußerung durch die freie Rede. Was könnte sinnvoller zu demonstrieren sein, als die Souveränität der Teilnehmer?

6-Punkte-Plan für öffentliche Versammlungen

Wer eine öffentliche Versammlung veranstalten möchte, hat in der Regel einen triftigen Grund und geht davon aus, dass andere Menschen der thematischen Einladung folgen möchten. Wer an einer thematischen und öffentlichen Veranstaltung teil nimmt, unterstützt in der Regel schon durch seine Teilnahme das Anliegen der öffentlichen Versammlung. Sollte der Veranstalter für die Teilnehmer mehr als ein Thema vorgeben und also weitere Einschränkungen zur Bedingung einer Teilnahme machen, schränkt er natürlich den Teilnehmerkreis, der bereit ist diese weiteren Auflagen zu erdulden, immer weiter ein.

1. Das Thema für eine öffentliche Versammlung die Gleichgesinnte vereinen möchte, sollte ganz allgemein auf eine grundlegende Übereinkunft abzielen. An dieses grundlegende Thema der öffentlichen Veranstaltung können alle weiteren Forderungen und Losungen der Teilnehmer anknüpfen, welche der Freiheit der Teilnehmer überlassen bleiben sollte.

2. Jede öffentliche Versammlung ist nur so lange eine Versammlung, wie sie sich loyal gegenüber den geltenden Rechtsvorschriften und den Auflagen der gegenwärtig Herrschenden verhält, da sie sonst den Charakter einer Rebellion, oder eines gewaltsamen Aufstands gegen die herrschende Gewalt annimmt. Sollte der Veranstalter nicht vor haben den Charakter der öffentlichen Versammlung in der beschriebenen Weise zu verändern, so muss er alle Teilnehmer die zu gewaltsamen Handlungen aufrufen, oder diese selbst begehen, von seiner Versammlung demonstrativ ausschließen.

3. Bei einer öffentlichen Versammlung sollte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten die Selbstbestimmung der Teilnehmer gefördert werden, sodass alle bei der Veranstaltung spüren können, dass ihre Souveränität beachtet und gefördert wird und die Beendigung der Vormundschaft durch Repräsentanten geübt werden kann.

4. Gegendemonstranten sollten ebenfalls als souveräne Bürger behandelt werden und Provokationen sollten gegen diese unterbleiben. Um dies zu garantieren, werden eigene Ordner trainiert, die durch eigene Kommunikationsmittel koordiniert handeln können. Für die Sanktionierung eines eventuellen Fehlverhaltens von Gegendemonstranten, ist in erster Linie die Staatsgewalt zuständig und nur in Notwehrsituationen die Teilnehmer der eigenen Veranstaltung.

5. Die Legitimität der öffentlichen Versammlung ist auch dadurch sicherzustellen, dass Gesetzesverstöße in jeder Weise unterbleiben und auf Hinweise durch den Einsatzleiter der Staatsgewalten umgehend reagiert wird. Gewalt in der Sprache ist nicht nötig, statt dessen sollten sich die Teilnehmer an eine Fakten basierte Argumentation orientieren und diese ohne Übertreibungen vortragen.

6. Der Schutz der öffentlichen Versammlung durch die Polizei sollte von disziplinierten Ordnern und dem ständigen Kontakt des Versammlungsleiters zum Einsatzleiter der Polizei vor Ort unterstützt werden, um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten. Alle Beteiligten an der öffentlichen Versammlung, Teilnehmer, Polizisten und Gegendemonstranten, sollten nach der Veranstaltung den Eindruck vermitteln können, dass sie einerseits ihre verfassungsmäßigen Rechte erhalten- und die der Anderen gesichert haben.

Mit diesen 6 Punkten möchten wir öffentliche Versammlungen für viele Teilnehmer attraktiv und sicher machen. Wenn Regierende beeindruckt werden können, dann durch disziplinierte Demonstranten, die sehr gut dazu in der Lage sind sich selbst zu organisieren und ihre Emotionen so zu beherrschen, dass es keine Handhabe gibt, die Staatsgewalten gegen diese einsetzen zu können. Ab dem Überschreiten einer bestimmten Größenordnung an selbstbewussten und organisierten Teilnehmern, welche dazu in der Lage sind auch die Selbstverwaltung einer eigenen Gesellschaft zu übernehmen, sind sie auf dem besten Wege souveräne Staatsbürger zu werden.

Es kommt darauf an, die Souveränität der aktiven Staatsbürger in einem dauerhaften und rechtlich abgesicherten Zustand zu überführen. Öffentliche Versammlungen und zweckmäßige Vereinigungen sind dafür wichtige Übungen, weil sie die Vorläufer für die Organe einer Selbstbestimmung der Staatsbürger sind, ohne das sie bei der Ausübung ihrer legislativen Macht von Vormündern vertreten werden. Der Erfolg von Versammlungen unter freiem Himmel misst sich also am Personalzuwachs für radikaldemokratische Vereinigungen.

Parallelstrukturen auf politischer Ebene

Ein Netzwerk aus radikaldemokratisch orientierten Vereinigungen, kann die Grundlage für ein Machtsystem liefern, welches das gegenwärtige Parteiensystem ersetzen kann.

Alle Abgeordneten und deren Initiativen, die bereits im Parteiensystem die Souveränität der Staatsbürger stärken, sollten deshalb unterstützt werden, unabhängig davon, welcher Partei sie angehören. Allen demokratiefeindlichen Abgeordneten und deren Initiativen, sollte mit legitimen Mitteln entgegen gewirkt werden. Wenn radikaldemokratische Vereinigungen so weit aufgebaut sind, dass sie relevanten Einfluss auf die Wahlen von Abgeordneten nehmen können, wird es gelingen das Staatsmacht-Privileg von Parteien zu beenden, sodass ein radikaldemokratisches System souveräner Staatsbürger das Parteiensystem ablösen kann und die Gesetzgebung an die Versammlungen souveräner Staatsbürger übergeht.

Hermann Ploppa schreibt, Zitat:

Ich habe aber immer gesagt, dass man im Parlament nur sehr begrenzt etwas bewirken kann, und das ausdrücklich auch nur als Dienstleister einer starken außerparlamentarischen Bewegung. Auf diese außerparlamentarische Bewegung kommt es an. Nur sie kann Veränderungen bewirken. Wir müssen uns vernetzen und eigene Wirtschaftsformen, unter anderem in Genossenschaften, in die Realität umsetzen. Wir müssen uns politisch weiterbilden. Ich rufe zum x-ten Male dazu auf, Stiftungen zu gründen, die eine außeruniversitäre Forschung und Ausbildung finanzieren. Wir müssen uns aus unserer selbstverschuldeten Unmündigkeit herausarbeiten, wie es der Königsberger Philosoph Immanuel Kant gesagt hat. Wissen ist Macht. Das ist nach wie vor gültig. Wir müssen Kleinzellen von freien Bürgern bilden, die sich gegenseitig im täglichen Überlebenskampf beistehen. Wir müssen uns kulturell betätigen. Denn nur mit Kultur können wir unserem Leben eine Richtung und eine Würde verleihen. .“ (Zitatende – aus „Die Ampel muss weg!“ – Ja, und was dann?!“ von Hermann Ploppa)

Es ist richtig, dass man im Parlament nur als außerparlamentarische Bewegung etwas bewirken kann und dass es auf diese außerparlamentarische Bewegung ankommt. Diese notwendige Schlussfolgerung ergibt sich allein schon aus dem zahlenmäßigen Kräfteverhältnis, dass 99,9991 von 0,0009% (83 Millionen von 736 Vertretern) mit ungebundenen Mandaten bevormundet- und von 0,0002% (ca. 200 Milliardären) aufgrund des Eigentumsrechts durch Lobbyismus beherrscht werden.

Aber gleichzeitig kalkuliert er das ungebundene Mandat in Artikel 38 des Grundgesetzes nicht ein und bietet dafür keine Lösung an. In diesem Artikel ist unter Absatz 1 festgelegt, dass Vertreter des ganzen Volkes „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ sind „und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Die Kardinalfrage der Lobbyisten reicher Eigentümer ist also ganz logisch: Was kostet das Gewissen des jeweiligen Abgeordneten?

Parallelstrukturen auf ökonomischer Ebene

Hermann Ploppa schreibt, Zitat:

Jetzt steht schon länger der Diebstahl dieses Volksvermögens auf der Agenda-Liste der großen Vermögensverwaltungsfirmen. Das nahm so richtig Fahrt auf nach der Abwicklung der DDR. Und weil diese Volksenteignung so wunderbar funktionierte, machte sich die neue Diebeskaste an die Ausweidung der gesamten Bundesrepublik Deutschland.“ (Zitatende – aus „Die Ampel muss weg!“ – Ja, und was dann?!“ von Hermann Ploppa)

Den Diebstahl-Charakter des Eigentumsrechts publizierte schon Rousseau vor 268 Jahren in der Akademieschrift „Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen“, Zitat:

Der erste, der ein Stück Land mit einem Zaun umgab und auf den Gedanken kam zu sagen »Dies gehört mir« und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der eigentliche Begründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Elend und Schrecken wäre dem Menschengeschlecht erspart geblieben, wenn jemand die Pfähle ausgerissen und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: »Hütet euch, dem Betrüger Glauben zu schenken; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass zwar die Früchte allen, aber die Erde niemandem gehört.“

Im Licht dieser Aussage ist der erste Satz des ersten Kapitels seines Hauptwerkes1 zu verstehen: „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ (1 siehe Rousseau:„Vom Gesellschaftsvertrag oder Prinzipien des politischen Rechts“)

Rousseau formulierte bereits Grundzüge eines modernen Besitzrechts, das darin besteht, die Bedürfnisse der Menschen und die Arbeit zum Ausgangspunkt der Verfügungsgewalt zu erheben und die Aneignung gesellschaftlich produzierten Reichtums und der Naturschätze darüber hinaus, das Eigentum, vehement abzulehnen. Denn jede Aneignung über den Besitz hinaus, dient der sozialen Erpressung in Form von Handel mit der Ware Arbeitskraft, dient der Ausbeutung durch Lohnsklaverei und der Bereicherung Einzelner auf Kosten der Gemeinwesen.

Das Eigentumsrecht kritisiert Hermann Ploppa aber nicht. Er schreibt, die Politik ändere sich, wenn die Bürger sich “vernetzen und eigene Wirtschaftsformen, unter anderem in Genossenschaften, in die Realität umsetzen.“ und Bildungs-Stiftungen gründen. Wen meint er damit? Dafür braucht man doch Geld. Also appelliert er damit an die, die Geld dafür übrig haben und das ist das Kleinbürgertum. Trotzdem schreibt er von Diebstahl, dem verrechtlichten und daher erlaubten Diebstahl, in Form von Aneignung fremder Arbeitskraft durch soziale Erpressung. Das nennt man Lohnsklaverei und das Eigentumsrecht ist die ökonomische Grundlage dafür, denn es erlaubt die Aneignung und Anhäufung (Akkumulation) gesellschaftlich produzierten Reichtums und der Naturschätze durch einzelne Eigentümer, die davon nur an die Gesellschaft zurück geben, wenn diese für sie arbeitet. H. Ploppa liegt es jedoch offensichtlich fern, an diesem Grundprinzip etwas zu ändern.

Wer leben will, muss in der Regel für gleich mehrere Eigentümer arbeiten: für Eigentümer des Wassers, für Hauseigentümer, für Eigentümer der Lebensmittel, für Eigentümer der Energieproduktion, bzw. für Eigentümer aller möglichen Produkte, die für die Bedürfnisbefriedigung von Bedeutung sind. Dadurch wird ein Prozess der Konzentration und Zentralisation des Eigentums (des Kapitals) in Gang gesetzt und es entsteht eine ökonomische Machtpyramide, an deren Spitze Oligarchen stehen, die so reich werden, dass sie sich Politik durch Lobbyismus kaufen können.

Richtig Geld verdient der Politiker aber erst, wenn er dann mit seinen erworbenen Beziehungen und Innensichten in die politische Szene zum Lobbyisten der großen Konzerne“ wird, schreibt H. Ploppa und beschreibt damit nichts anderes als eine ganz normale Konsequenz aus dem Eigentumsrecht. Aber auf das Eigentumsrecht kommt er nicht zu sprechen. Diesen heiligen Gral möchte er dann doch nicht antasten, denn das ist genau der blinde Fleck des Kleinbürgertums, weil ohne das Eigentumsrecht auch das Kleinbürgertum nicht an der Ausbeutung von Lohnarbeit partizipieren könnte.

Im Mittelpunkt des Ganzen steht also das Eigentumsrecht, das immer auf einem Verfassungsartikel steht, im deutschen Grundgesetz ist es Artikel 14 Absatz 1, Zitat:

Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ (Zitatende)

Dieser Grundsatz steht natürlich im Widerspruch zum Sozialaspekt in Absatz 2 dieses Artikels, Zitat:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Zitatende)

Absatz 2 ist daher nur eine Entschuldigung für die Verrechtlichung des Diebstahls durch Lohnsklaverei, der in Absatz 1 majorisiert ist. Eigentum dient natürlich dem Wohle der Eigentümer und nicht der Allgemeinheit und wie das im Detail umgesetzt wird, ist bei H. Ploppa wirklich lesenswert. Aber sein Fazit ist ebenso ungeeignet die „schöpferische Zerstörung“ der Großeigentümer zu beenden, wie eine politische Forderung „Die Ampel muss weg!“. Er empfiehlt nur:

Wir müssen uns vernetzen und eigene Wirtschaftsformen, unter anderem in Genossenschaften, in die Realität umsetzen.“

Vor der Eintragung einer Genossenschaft in das Genossenschaftsregister muss ein Prüfungsverband ein Gutachten darüber abgeben, ob das geplante Vorhaben redlich oder unredlich ist, in der Hauptsache also die Gründer über genügend Eigentum verfügen (siehe § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG.).

Alle Genossenschaften sind letztlich Wirtschaftsunternehmen, die ebenso auf Lohnarbeit fußen, wie andere Unternehmen auch. Damit sind sie Spiegelbilder der ökonomischen Machtpyramide aus dem Eigentumsrecht vom Großen ins Kleine hinein, vom gesamtgesellschaftlichen Verhältnis ins Genossenschaftsverhältnis. Der politische Überbau erhebt sich stets über die ökonomische Verfügungsgewalt, in einer Genossenschaft mit der Satzung ebenso wie in der Eigentumsgesellschaft mit der Verfassung (Grundgesetz). Eine radikal demokratische Satzung würde bedeuten, die Majorität der Höhe der Genossenschaftsanteile der Mitglieder zu brechen, sodass Jemand, der nur 10 Euro Anteil einbringen würde genauso viel Rechte hätte wie jemand, der 10.000 Euro mitbringt. Das würde ja eine Gesellschaft der Gleichen bedeuten und wäre im System der reichsten Eigentümer ein vollkommen „unredliches“ Anliegen. So eine Ungerechtigkeit gegenüber reicheren Mitgliedern geht im Eigentumssystem der reichsten Eigentümer nicht. In Genossenschaften zählt also nicht die demokratische Willensbildung, sondern der in die Genossenschaft eingebrachte Eigentumsanteil. So bleibt es also auch in einer Genossenschaft dabei, wie H. Ploppa feststellt: „Der Wählerwille spielt keine Rolle.“

Mit Genossenschaften kann es nicht funktionieren die soziale Ungleichheit der Menschen, also ihre Spaltung in soziale Klassen zu beenden. Aus anfänglich „armen“ Genossenschaftlern, können mit unter sehr reiche Genossenschaftler werden, die andere für sich arbeiten lassen, die eben kein Mitglied in der Genossenschaft sind, oder nicht genügend Anteile kaufen können.

Anstatt auf Genossenschaften, und Stiftungen, orientieren wir auf Kooperationen, bei der alle Mitglieder schon durch ihre aktive Teilnahme gleichberechtigt sind. Vereine sind in der Gestaltung ihrer Satzung viel freier als Genossenschaften und Stiftungen, wodurch sie in der Lage sind, echte Kooperationen ohne undemokratische Eigentumsanteilnahme zu organisieren.

Da das Pendant zum Eigentumsrecht das Besitzrecht ist, müsste eine ökonomische Parallelgesellschaft also ein Besitzrechtssystem innerhalb des herrschenden Eigentumsrechts ermöglichen. Durch Vereine ist es möglich, Kooperationen, parallel zum Konkurrenzkampfsystem aufzubauen, um innerhalb des Eigentumsrechts immer weiter ausgreifende Kooperationen auf eine sichere ökonomische Basis zu stellen. Das lässt sich erreichen, in dem die Verfügungsgewalt des Eigentums auf eine juristische Person übertragen wird, die sich als Kooperationsgemeinschaft gleichberechtigter Mitglieder konstituiert.

Anstatt Eigentumstitel einer hierarchisch verfassten Genossenschaft oder Stiftung zu erwerben, bei der Kleinbürger durch ihr Klassenprivileg von Anfang an eine bessere Ausgangsposition haben als mittellose Lohnsklaven, empfehlen wir die Gründung von Kooperationen, bei der man schon durch seine aktive Beteiligung ein gleichberechtigtes Mitglied werden kann.

Was müsste im Grundgesetz umgeschaltet werden?

Artikel 14 des Grundgesetzes müsste von Eigentumsrecht in Besitzrecht geändert werden, sodass die Bedürfnisse der Menschen und ihre Arbeit den Maßstab für die Verfügungsgewalt über gesellschaftlich produzierten Reichtum und die Naturschätze bilden und in Artikel 38 des Grundgesetzes müsste das ungebundene in das gebundene Mandat geändert werden, um Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen des Staatsvolkes zu binden, sodass Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, tatsächlich wirksam werden kann und die Würde des Menschen gemäß Artikel 1 tatsächlich unantastbar wird. Denn Artikel 38 des Grundgesetzes sticht Artikel 20 und hebelt das Demokratieprinzip mit dem ungebundenen (freien) Mandat aus und Artikel 14 sticht mit dem Eigentumsrecht als Basis für Lohnsklaverei Artikel 1 des Grundgesetzes aus, in dem es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Unter den gegenwärtigen Verhältnissen wird die Würde des Menschen tagtäglich nicht einfach nur angetastet, sondern tausendfach mit Füßen getreten. Hermann Ploppa hat völlig recht wenn er feststellt, Zitat: „Wir müssen uns aus unserer selbstverschuldeten Unmündigkeit herausarbeiten, wie es der Königsberger Philosoph Immanuel Kant gesagt hat.“ Die Herrschenden kommen uns auf diesem Weg sogar entgegen, und zwar durch

schöpferische Zerstörung“

Hermann Ploppa klärt in seinem Artikel über diese Wortkreation wie folgt auf, Zitat:

Seitdem Vermögensverwalter die Szene beherrschen, geht es in der Wirtschaft nicht mehr länger um das Produzieren, sondern nur noch um das Herumschieben von Werten. Genauso wie man an der Börse prima Gewinne machen kann mit Kursverlusten von Aktien, so kann man in der realen Wirtschaft mit Zerstörung genauso gut Geld verdienen wie mit der Herstellung von Werten. Deswegen sprechen kluge Leute wie Naomi Klein auch vom „Katastrophen-Kapitalismus“. In diesem Zusammenhang ist es dann kein Wunder, dass das im Augenblick attraktivste Investitionsfeld für Blackrock und Kollegen der Ukraine-Krieg ist. Der ukrainische Präsident Selenski traf sich am Rande der UNO-Vollversammlung heimlich mit den wichtigsten Vermögensverwaltern, um über eine Zukunft ganz im Sinne der westlichen Investoren zu sprechen. Ob es dann noch Ukrainer in der Ukraine gibt; ob es dann noch Städte gibt in dem leidgeprüften Land? Das ist diesen Leuten jedenfalls ziemlich egal. Umso besser. Die leere Tafel kann man dann ganz neu nach dem Gusto der westlichen Geldvermehrer beschreiben. Das hat ja schon nach dem Zweiten Weltkrieg wunderbar geklappt in Deutschland und Japan. Das heißt in der Fachsprache dieser Experten „schöpferische Zerstörung“. Ein Begriff, den der österreichische Soziologe Joseph Schumpeter schon vor hundert Jahren geprägt hat.“ (Zitatende – aus „Die Ampel muss weg!“ – Ja, und was dann?!“ von Hermann Ploppa)

Wir erleben gerade ein Repräsentationssystem, das den Weg der „schöpferischen Zerstörung“ ebnet, so wie das prinzipiell auch in der Vergangenheit schon der Fall war und natürlich ist es dadurch möglich, dass Deutschland wieder in einen Krieg hineingetrieben wird. Es ist sogar möglich, dass kaum noch ein Stein in diesem Land auf dem anderen bleibt und wer die Geschichte der Repräsentationssysteme verstanden hat, ist nicht darüber erstaunt, dass sich diese Gesellschaft auf dem Weg in die „schöpferische Zerstörung“ gerade steil abwärts bewegt.

Ebenso besteht die Möglichkeit dass die kontinuierliche Verelendungspolitik dieses durch und durch korrupten Herrschaftssystems zu einem jahrelangen Siechtum der unteren Schichten der Klasse der Lohnsklaven und des Kleinbürgertums führt, sodass die Lebenserwartung rapide absinkt und den Depopulisten in Oligarchenkreisen feuchte Träume bescheren kann.

Als Resultat dieser „schöpferischen Zerstörung“ kann tatsächlich ein Zustand des totalen Chaos eintreten, in dem die bisher wenigstens halbwegs zivilisierte Gesellschaft in das Reich der Tiere zurückgeworfen wird, weil nur noch das Recht des Stärkeren zählt. In dieser Situation werden radikaldemokratische Organisationen, Antworten auf die Frage nach der gesellschaftlichen Alternative geben können, weil sie schon ein Netzwerk aufgebaut und eingeübt haben.

Die jetzigen Machthaber möchten wir daran erinnern, dass in jedem Krieg die Hydra der Revolution lauert, weil sie irgendwann die Staatsbürger bewaffnen müssen, aber diese vielleicht keine Lust haben, für fremde Interessen zu kämpfen.

Vielleicht ist es an dieser Stelle auch einmal nötig über die „schöpferische Zerstörung“ des Kleinbürgertums zu schreiben, wenn Vertreter dieser Mittel-Klasse, ob links oder rechts, an Eigentumssystem und zentralistischen Machtstrukturen festhalten, weil sie ihre sozialen Privilegien durch Ausbeutung fremder Arbeit nicht missen möchten. Auch das festhalten an ihrer politischen Vormundschaft gegenüber den Lohnsklaven, die jede radikaldemokratische Bestrebung-, welche die Lohnsklaven zu politisch und sozial Gleichberechtigten machen würde, -hintertreibt, ist ein Akt ihrer „schöpferischen Selbstzerstörung“, weil sie versuchen ein System mit kleinen Reförmchen am Laufen zu halten, das keinerlei Überlebensperspektive aufzuweisen hat und immer nur in das selbe Zerstörertum führen würde, weil das Kleinbürgertum immer wieder aus seinen Reihen Großbürger und also Oligarchen hervorbringen würde.

Holger Thurow-N. und J.M.Hackbarth

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