Vom Ende bürgerlicher Freiheit oder wie die Feigheit vor dem Leben den Westen begräbt
Manuskript eines Vortrags von Thomas Maul, den er bereits mehrfach gehalten hat. Der Vortrag fasst die in seinem Buch Was man wann wissen konnte – Hinweise zur Aufarbeitung der Corona-Verbrechen gesammelten Aufsätze zusammen
I.
Anfang 2007 berichtet die New York Times über eine Keuchhusten-Epidemie im Jahr 2006 in einem US-amerikanischen Bundesstaat, die sich im Nachhinein unumstritten als Pseudo-Epidemie herausstellte. Im Rückblick erklären Experten der Zeitung: Das Problem habe darin bestanden, dass die Verantwortlichen blind auf den schnellen, hochempfindlichen PCR-Test vertrauten. Eine der damals mitverantwortlichen Epidemiologen sagt wörtlich: „Einer der beunruhigendsten Aspekte der Pseudoepidemie von Dartmouth war es, dass alle Entscheidungen damals so vernünftig erschienen.“
Das Wort „Pseudo-Epidemie“ entstammt nicht dem Vokabular von Schwurblern oder Verschwörungstheoretikern, vielmehr handelt es sich um einen epidemiologischen Fachbegriff, der darum auch z.B. im entsprechenden Lexikon des RKI eindeutig definiert wird.
Es ist daher davon auszugehen, dass Epidemiologen und Virologen sehr genau wissen, anhand welcher Kriterien man eine echte Epidemie von einer Fake-Epidemie zweifelsfrei unterscheiden kann. Andernfalls könnte man diese Forschungszweige gleich dichtmachen – vieles andere spräche ohnehin ausdrücklich dafür…
Da die „Corona-Pandemie“ – und zwar von Beginn an völlig offensichtlich – kein einziges Kriterium einer echten Epidemie erfüllte, dafür aber sämtliche Kriterien einer Pseudo-Epidemie übererfüllte, war sie – logisch – ein Nichts: einerseits eine reine Labortest-Pandemie, andererseits: Sollte ihr eine Restrealität entsprechen, in Form eines tatsächlichen neuen Erregers von Atemwegserkrankungen, der sich dem jahresüblichen Grippe-Geschehen aufaddiert hätte, so kann es – allen verfügbaren amtlichen – Daten nach nicht mehr gewesen sein als die Realität eines popeligen Schnupfens. (Abgesehen von Hausgemachtem war nichts Besonderes los im Gesundheitssystem – und das kann kein positiver Effekt der Maßnahmen gewesen sein. Der vom Bundestag eingesetzte Expertenrat für die Maßnahmenevaluation konnte hochoffiziell keinen Zusammenhang zwischen Maßnahmen-Intensität und Inzidenzen belegen, auch in maßnahmenfreien bis -armen Gegenden wie Schweden, Belarus, South Dakota, Florida, Texas grassierte nichts Auffälliges.)
Es ist dies eine evidente Tatsache. Nicht nur ergibt sie sich aus der WHO-Definition eines Corona-Falls und den Handhabungsfehlern zudem miserabler PCR-Tests, sie wird von Publikationen des Bundesministeriums für Gesundheit und von den Influenza-Wochenberichten des RKI bestätigt – und schließlich in einem RKI-Dokument sogar offen und unumwunden zugegeben. Davon kann nichts wissen, wer stolz darauf ist, noch nie in ein originales RKI- oder WHO-Papier hineingesehen zu haben, wer stolz darauf ist, keine Ahnung von Wesen und Funktionsweise der PCR zu haben, weil abstruserweise ausgerechnet die kritische De- und Rekonstruktion des Zustandekommens der herrschaftsbegründenden positivistischen Zahlen unter Positivismusverdacht gestellt wurde.
Scheinbar paradox ist die unbestreitbare Tatsache einer Fake-Pandemie zum einen überhaupt nicht relevant für eine entschiedene Kritik der Maßnahmen bzw. des dreijährigen Ausnahmezustandes und andererseits zugleich doch: außerordentlich relevant.
In welchem Sinne ist sie überhaupt nicht relevant? In dem Sinne, als es kategorisch nicht in Frage kommt, bürgerliche Freiheitsrechte der Abwehr irgendeiner noch so realen Gefahr unterzuordnen. Gerade angesichts einer echten Pest, eines tatsächlichen Massensterbens hätten als unveräußerlich konzipierte Grundrechte unveräußerlich zu bleiben, weil sie sonst einen Dreck wert sind. Warum auch sollten unter allen erdenklichen Maßnahmen zur Linderung von Leid und Reduktion von Toten ausgerechnet diejenigen am besten geeignet sein, die Freiheitsrechte negieren? Selbst wenn die Logik in der Praxis überhaupt aufgehen würde, wollte mir von Vornherein nicht einleuchten, warum man so dumm sein sollte, Essentials bürgerlichen und zivilisierten Zusammenlebens dem bloßen Überleben zu opfern.
Nebenbei vermerkt wäre irgendwann mal darüber zu sprechen, ob es überhaupt jemals echte Seuchen gegeben hat, oder ob diese nicht schon immer auch und wesentlich Inszenierungen der Herrschenden gewesen sind, um neue Herrschaftstechniken auszuprobieren und dafür unter den Beherrschten mittels Seuchenangst größtmögliche Zustimmung zu organisieren. Um die Belege zu den großen Pest-Epidemien der letzten Jahrhunderte steht es jedenfalls nicht viel besser, als wären künftige Generationen dazu verdammt, unsere Gegenwart allein anhand von Lauterbach-Tweets zu rekonstruieren.
Aber zurück zum Thema: In welcher Hinsicht ist es eben doch bedeutsam, dass es sich bei der Corona-Pandemie um nichts oder um einen Schnupfen gehandelt hat (stamme dieser von einem Wildtier oder aus einem Gain-of-Function-Biowaffen-Labor)? Es wird dort relevant, wo es um historische Einordnungen, um Begriffe und ihre auch moralisch-emotionale Aufladung, um die Bestimmung qualitativer und quantitativer Dimensionen geht – und letztlich auch bei der Beurteilung von Nazivergleichen.
Für die Benennung der Maßnahmen als schlicht illegal, reicht es, dass sie nutzlos und unverhältnismäßig waren. Das wären sie auch angesichts einer echten Pest gewesen. Angesichts eines Schnupfens jedoch waren sie monströs unverhältnismäßig, und darum, auch aufgrund ihrer Intensität und Dauer, ein Verbrechen, ein Staatsverbrechen, das – spätestens im Nachhinein stellt es sich so dar: – kein anderes Ziel verfolgte, als die Menschen über stetig erhöhten Leidensdruck in ein „Impfung“ genanntes Genexperiment zu treiben.
Auch angesichts einer Pest könnten real begründete Ängste irrational überzogen sein und die Leute unnötig dumm und gemein machen. Angesichts eines Schnupfens aber ist dasselbe Verhalten nicht mehr nur hypochondrisch und neurotisch, sondern psychotisch bzw. psycho- und soziopathisch, nicht mehr nur dumm, sondern geistig behindert, nicht mehr nur gemein, sondern böse.
Nehmen wir als ein Beispiel Margarete Stokowski, die dadurch bekannt wurde, den Spiegel mit pseudo-feministischen Kolumnen vollzuschnattern. Inzwischen hat es sich aufgrund eines Impfschadens vorerst ausgeschnattert (jedenfalls im Spiegel, für Twitter reicht es offenbar noch); wollen wir hoffen, dass sich das bisher monateanhaltende Post-Vac-Syndrom bei ihr möglichst bald wieder legt. Zunächst jedenfalls lässt sie sich gegen einen Schnupfen, der jungen Frauen nichts anhaben kann, dreimal die bestenfalls nutzlose und schlimmstenfalls gefährliche Plörre der Pharma-Mafia injizieren. Als sie sich dann unmittelbar nach der dritten Spritze mit Omikrönchen infiziert und nachher nicht mehr gesund wird, glaubt sie ernsthaft, es handele sich um Long-Covid und es wäre ihr ohne die drei Spritzen vermutlich noch schlimmer ergangen. Dann setzt sie sich mit Lauterbach in eine Pressekonferenz, um mit ihrem offensichtlichen Impfschaden Werbung für den Booster zu machen. Anders als durch Rückführung auf eine Mischung aus geistiger Behinderung, Psychose und Bösartigkeit lässt sich so ein Agieren nun wirklich nicht mehr erklären…
(Das gilt – nebenbei gesagt – ebenfalls nicht nur für die Linke und die woke Klasse insgesamt, sondern auch für bis auf wenige Ausnahmen diejenigen, die sich Ideologiekritiker nennen. So etwas wie Verfallserscheinungen der Szenerie waren schon Jahre vor Corona sichtbar, als es immer mehr in Mode kam, das Herausposaunen der eigenen kleinbürgerlichen Gemütszustände, Befindlichkeiten und Meinungen via (a)soziale Medien für lesenswerte Kritik zu halten. Aufgrund der aktiven Verstrickung prominenterer Ideologiekritiker ins faschistoide Staatsverbrechen, würde ich aber nicht so höflich wie manche Kritiker vom „Zerfall der Ideologiekritik“ sprechen, sondern eher von ihrer besinnungslosen und endgültigen Selbstabschaffung.)
Es ist ein nicht zu verleugnendes Kennzeichen der Faschisierung einer Gesellschaft, wenn man mit offensichtlichsten Straftaten öffentlich prahlen kann, weil man damit rechnet, nicht nur nicht belangt, sondern als Held verehrt zu werden. Impfärzte, die 100 Impflinge (und mehr) am Tag spritzten, können die obligatorischen 15 bis 30-minütigen Aufklärungsgespräche nicht geführt haben. Das macht die Injektionen geltendem Recht nach zu illegalen Körperverletzungen – ganz unabhängig von der Güte der injizierten Substanz. Hier allein wären also schon Millionen Rechtsbrüche, allein in Deutschland, zu konstatieren…
Zur Bilanz des Staatsverbrechens (und den anlässlich eines Schnupfens fahrlässig bis vorsätzlich politisch organisierten Massentötungen und Körperverletzungen, die aufgrund der globalen Dimension ein „Menschheitsverbrechen“ zu nennen wären, wenn dieser Begriff nicht schon reserviert wäre für den Holocaust): Hunderttausende Menschen wurden (wegen WHO-Leitlinien) weltweit zu Tode intubiert (USA mind. 30k, DE: mind. 20k ) und fehl-medikamentiert; Millionen Pflegebedürftige sind aufgrund von systematischer Vernachlässigung und Isolationshaft weltweit früher gestorben, als dies ohne Maßnahmen und Panik der Fall gewesen wäre. Die Dutzend Pflegeheime, die vom Militär in beispielsweise Spanien und Kanada vollkommen verwaist, verlassen von jeglichem Pflegepersonal, aufgefunden wurden, sind hier nur die drastischsten Beispiele.
Zur Bilanz der (von einigen Ideologiekritikern sogar bis hin zur Pflicht propagierten) „Impfung“ im Besonderen: Die Gen-Injektion (gegen Nichts bzw. einen Schnupfen), die von Vornherein keinen positiven Effekt haben konnte , der ja nicht einmal in den geschönten bis gefälschten Zulassungsstudien versprochen wurde, wird am unteren Rand konservativer Schätzung in den USA, Kanada, Europa und Australien 500 Tausend bis 1 Millionen Menschen getötet haben (für Deutschland gehe ich von 30.000 vorsätzlichen Tötungen bis Ende 2022 aus). Von Impfschäden der Art Stochowski oder schlimmeren (also gravierenden Körperverletzungen) sind allein in Deutschland etwa 300.000 Menschen betroffen. Mit über das übliche Maß an Impfreaktionen hinausgehenden Impfkomplikationen wurden in Deutschland 3 Millionen Menschen in ärztlicher Behandlung codiert, wie diverse Veröffentlichungen der Krankenkassen belegen.
Diese Zahlen – um das nochmal hervorzuheben – beruhen auf amtlichen Quellen und konservativen, sehr konservativen, Schätzungen, die ihrerseits auf amtlich zugestandenen Dunkelziffern basieren. Wir reden hier vom größten globalen Medizin-Verbrechen aller Zeiten. Dass es in einem Ranking des Bösen mit dem industriellen Massenmord an Juden nicht mithalten kann, darf kein Grund sein, es kleinzureden, zu verdrängen oder zu leugnen.
Der Vollständigkeit halber noch ein paar Worte zur Maskenpflicht – ein ebenfalls gern als niedrig-schwelliger Eingriff verniedlichtes Staatsverbrechen. Erstens ist die Maske nutzlos und schadet physiologisch, weil sie die Atmung behindert und eine Keimbrutstätte ist. Selbstverständlich schadet sie Alten, Kranken und Kindern in dieser Weise ganz besonders. Zweitens schadet sie psychisch, weil sie die Träger mindestens beklemmt und zwangs-introvertiert, die zwischenmenschliche Kommunikation stört und Ängste schürt, wieder besonders stark bei Kindern und Alten wie Kranken. Alle Gesellschaftsmitglieder wurden so in den totalen Zusammenhang eines Münchhausenstell-vertretersyndroms hineingezogen. Drittens hat die Maske politische und symbolische Momente: Sie ist ein Maulkorb, der mündige Bürger in unmündige Untertanen verwandelt, und sie löscht Individualität aus durch eine im Westen historisch beispiellose (orientalische) Uni-Formierung der Bürger zur Masse. Indem sie das Gesicht und das Antlitz angreift, attackiert sie das Individuum und die Menschheit – ganz im Sinne einer durchzuimpfenden Viehherde. Jeder, der nicht auf Konfrontation aus war, war so jeden Tag mehrmals gezwungen, sich selbst zu erniedrigen und per Zwangskonformität seinen Anteil an der Reproduktion unmittelbarer Herrschaft zu leisten. Wer in der Verteidigung seiner körperlichen Integrität nicht bis zum Äußersten gehen wollte, dessen widerständiger Wille wurde beinahe 3 Jahre lang tagtäglich mehrmals gebrochen. Ein Clou war es, auch jene Richter, welche die Regierungspolitik zu beurteilen gehabt hätten, unter die Maske zu zwingen und ihnen damit die Pseudopandemie – wie allen anderen auch – als echte Bedrohung (die jedes Urteil trübt) in den Leib zu schreiben.
Zugleich zeigt die dehumanisierende Maske als Aluhut der Zeugen Coronas selbst an, dass die konstituierte Volksgemeinschaft von Beginn an äußerst fragil, ja paradox war. Denn das vorgeblich positiv verbindende Element war ja gerade zugleich das Trennende. Es war eine Gemeinschaft derer, die sich wechselseitig misstrauen, den Feind, den Überträger ineinander fürchten sollten. Ein „Solidargemeinschaft“ genanntes Gebilde also, das von Vornherein nur negativ, nur im Hass auf und Vernichtungswunsch gegen sogenannte Verweigerer gestiftet und einigermaßen zusammengehalten werden konnte: Maskenmuffel, Corona-Demonstranten, Ungeimpfte ergo: „Sozialschädlinge“, wie sie ein FDP-Politiker nannte.
Faschismus und Nationalsozialismus sind nicht nur, aber eben auch über Formen bestimmt, und die Parallelen der Form sind doch (bei allen inhaltlichen Differenzen) eigentlich nicht zu übersehen: Aus „Heil Hitler“ oder „Sieg Heil“ wurde die Nötigung „Bleib gesund!“, als ausgestreckter Arm fungierten Ellenbogengruß oder Ghettofaust und die Maske war mehr noch als die Hakenkreuzbinde zugleich Bekenntnis und Vollzugsinstrument des kollektiven Wahns.
Dabei erfolgte der Angriff bzw. Übergriff auf die individuelle Selbstbestimmung durch den Staat und seine Blockwarte derart plötzlich und weitgehend, dass es bemerkenswert ist, dass Phänomene wie der „Tankstellenmord von Idar-Oberstein“ und der „Amoklauf von Königs Wusterhausen“ als nach außen bzw. innen gerichtete Notwehrexzesse (§ 33 StGB) des Normalbürgers absolute Einzelfälle geblieben sind.
Beinahe nur amüsant ist, dass die verantwortlichen Politiker sehr genau wissen, was sie angerichtet haben und was sie darum zweifellos als Antwort verdient hätten: dass sie aus dem Innern des Staates heraus einen antibürgerlichen Staatsstreich vollzogen haben, der geradezu ihre standrechtliche Erschießung wegen Hochverrats provoziert (Polizei, Armee und Beamte haben schließlich einen Eid aufs Grundgesetz geschworen und nicht auf Möchtegern-Führer wie Merkel oder Scholz, Drosten oder Wieler) – oder der zumindest doch einen gewalttätigen (Volks-) Widerstand nach Artikel 20 Grundgesetz hätte auslösen müssen. Deswegen haben sie die Impfstofflager militärisch bewachen lassen und beim Durchimpfen der Altersheime Bundeswehrsoldaten eingesetzt, deshalb haben sie Hausfrauen und Hippies auf eine Weise verprügeln lassen, die den Folterbeauftragten der UNO auf den Plan rief, oder in Berlin zum ersten Mal seit zwanzig Jahren wieder Wasserwerfer eingesetzt. Deshalb haben die wahren und eigentlichen Putschisten ständig vor einem Putsch gewarnt, vor einer Militarisierung der Corona-Kritiker (Söders schlechtes Gewissen träumte gar von der Entstehung einer Corona-RAF). Deshalb nennen sie die Verteidiger des Grundgesetzes „verfassungsfeindliche Delegitimierer des Staates“. Und nachdem sie dem Volk erfolgreich einen Schnupfen als Pest verkaufen konnten, war die Versuchung wohl groß, der Öffentlichkeit zweimal eine Gruppe von Rollator-Rentnern als gefährliche Umstürzler vorzuführen, deren Pläne zur Machtergreifung gerade so noch vereitelt werden konnten – zu unser aller Schaden, schließlich sah der Putschplan vor, dass das gemeine Volk fortan von einem Sternekoch kulinarisch verwöhnt werden würde.
Auch das Durchziehen und Durchgehen des offensichtlich Grotesk-Lächerlichen ist ein typisches Formelement und Merkmal des historischen Faschismus.
Will aber auch sagen: dass die Welt, die uns umgibt, in dem Maße, da geistige Behinderung, Psychose und Bösartigkeit ungebremst um sich greifen, immer surrealer wird, was Sinn und Zweck von Kritik tendenziell den Boden entzieht. „Klima-neutral“, „gender-neutral“, ja, der Staat fordert und fördert die Versprachbehinderung seiner BürgerStotterPauseInnen: Die Gesellschaft als Fall nicht nur für Psychiater, sondern auch für Logopäden — Manchmal indes meldet sich noch Realität. Zum Beispiel am 7. März 2023, als ein Kommentar in The Telegraph zum britischen Gesundheitsminister fordern darf: „Matt Hancock sollte wegen vorsätzlichen Fehlverhaltens in öffentlichen Ämtern verhaftet werden.“ Denn das erinnert uns wenigstens daran: solange Merkel, Spahn, Scholz, Lauterbach, Söder, Drosten, Wieler, PEI-Cichutek und STIKO-Mertens als die Haupttäter noch frei herumlaufen, hat eine Aufarbeitung nicht stattgefunden, hat eine Wiederherstellung der bürgerlichen Ordnung nach ihrer widerrechtlichen Außerkraftsetzung nicht stattgefunden, befinden wir uns also in einem nicht mehr nur metaphorisch, sondern tatsächlich und buchstäblich postbürgerlichen, prätotalitären Zustand.
Es geht nicht mehr um die Diskrepanz zwischen Ideal und Wirklichkeit, nicht mehr darum, dass der Kapitalismus die bürgerlichen Glücksversprechen dementiert, die in Abwehrrechten des Individuums gegen Staat und Gemeinschaft als Idee und residuales materielles Minimum von trägen Institutionen substrathaft irgendwie aufbewahrt würden, vielmehr ist Freiheit ab jetzt von Vornherein nur noch als gelockerte Unfreiheit – unter Vorbehalt der Gefahrenabwehr und im Tausch gegen eingelöste Unterwerfungsbereitschaft – institutionalisiert. Das wurde am Beispiel Klima schon vor Corona als Möglichkeit verfassungsrechtlich eingeräumt, das Corona-Regime zeigte dann nicht nur konkret auf, wie weit man dabei tatsächlich gehen kann, sondern auch, dass beim nächsten Mal noch mehr möglich sein würde. Und nur, weil diese neue Normalität substantieller Rechts-Unsicherheit – i.e. der serielle Wechsel oder die permanente Schwebe zwischen ungekannter Unfreiheit und ihrer Lockerung sowie die Entstehung rechtsfreier Räume – momentan immer noch ein weniger schlimmes Leben verspricht, als man es wohl in China, Nordkorea oder Afghanistan zu führen gezwungen wäre, heißt das nicht, dass die gegenwärtige Gesellschaft deshalb automatisch weiterhin als eine bürgerliche, gar westliche, bezeichnet werden kann. Ausnahmen, allen voran South Dakota, bedingt auch Florida und Texas (teils auch ausgerechnet Schweden), bestätigen die Regel – Inseln der alten Normalität…
Was uns in wahrscheinlich nicht allzu ferner Zukunft blüht, könnte die mal schleichend, mal abrupter vorankommende Einführung eines digitalen Sozialkreditsystems sein, in dem die Schariatisierung endlich ihre woke, grüne Form gefunden haben wird, womit sich der Westen zunehmend nur noch graduell – und nicht mehr prinzipiell – von den autoritären Wahnsinns-Regimen des Nahen und Fernen Ostens unterscheidet. Es wird einerseits unglaublich komfortabel sein, sämtliche Daten – Personalausweisdaten, Gesundheitsdaten, Konto-Daten, die nicht nur Bonität anzeigen, sondern auch Konsum- und Einkaufsverhalten etc. – sämtliche Daten beispielsweise im Mikrochip beispielsweise einer Smartcard oder per QR-Code auf dem Handy zu speichern, um dann andererseits politisch nach bestimmten Kriterien Zutritte und Teilhabe des Betreffenden nach Scan des QR-Codes zu regulieren: „Sie wollen in die Innenstadt? Das ist aus Gründen des Klimaschutzes nur einmal im Monat erlaubt, Sie waren aber schon gestern dort. Darum bleibt die Drehtür heute für Sie verschlossen.“ Der dystopischen Phantasie sind keine Grenzen mehr gesetzt…
Mit dem momentanen Wegfall der freiheitseinschränkenden Maßnahmen mag es sich sinnlich-empirisch wieder so anfühlen wie vorher. Nur: Sind als kategorisch unveräußerlich gesetzte Rechte einmal willkürlich veräußert worden, dann können sie danach nicht mehr in derselben Weise wie vorher als unveräußerlich gelten. Insofern sind die ehedem postfaschistisch-bürgerlichen Gesellschaften in eine postbürgerlich-prätotalitäre Phase eingetreten.
II.
Den sozialdemokratischen und der kritischen Theorie nahestehenden Juristen und Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel (1898 – 1975) beschäftigte seinerzeit der Umbau des bürgerlichen Rechtsstaates durch die Nationalsozialisten. Für die Zeit bis 1938 – von da an treffe seine Analyse nicht mehr zu, sondern die seines Freundes und Genossen Franz Neumann über den Unstaat-Behemoth – Für die Zeit bis 1938 konstatierte Fraenkel die Existenz eines „Doppelstaates“ (zugleich der Titel seines Werks). Das meint die parallele Realität eines irgendwie noch bürgerlichen Normenstaates (der die für den Vollzug der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung notwendigen Rechtsinhalte sowie eine prinzipielle Berechenbarkeit, also Rechtssicherheit aufrechterhält) und eines politischen Maßnahmenstaates, der der Verwirklichung spezifisch nationalsozialistischer politischer Ziele dient (Beseitigung von Opposition und Widerstand, Aussonderung der Juden als Vorbereitung ihrer späteren Vernichtung), wobei die permanenten und für sich teils kurzlebigen Verordnungen des Maßnahmenstaates im Konfliktfall über den Gesetzen des Normenstaates stehen und der Maßnahmenstaat sukzessive auf den Normenstaat ausgreift (bis er ihn absorbiert und das gesamte Staatsgebilde dann in – gewollte und systematische – Unordnung, Chaotik, Strukturlosigkeit unter totalitären Vorzeichen umschlägt…).
Ich zitiere nun aus einem von Fraenkel angeführten Urteil des Reichsgerichts von 1936, das in einem konkreten Fall, der hier nichts zur Sache tut, die Revision einer Amtsgerichtsentscheidung durch ein Landgericht mit allgemeinen Ausführungen bestätigte. Dabei ersetze ich Wortfelder des „Staatssicherheitsschutzes“ durch „Gesundheitsschutz“ und „Sonderbehörden“ durch „Robert Koch Institut“. Dann hieße es in der Urteilsbegründung des Nazigerichts wortwörtlich, es könne nicht
„Aufgabe der ordentlichen Gerichte sein, zu prüfen und zu bestimmen, welche Verwaltungsmaßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit der Bevölkerung erforderlich sind; das zu entscheiden muss vielmehr, wegen des gesundheitspolitischen Charakters der hierbei zu lösenden Fragen, ausschließlich dem pflichtgemäßen Ermessen des mit dem Gesundheitsschutz betrauten Robert Koch Instituts vorbehalten bleiben, das sonst zu Rechter Wahrung dieser öffentlichen Belange gar nicht in der Lage wäre und auch allein den nötigen Überblick hierfür hat.“
Nahezu sämtliche Gerichtsurteile zu Corona-Fragen hatten genau diesen Tenor. Ob in den Eilverfahren der Verwaltungsgerichte oder in ordentlichen Verhandlungen beim Amtsgericht: Stets machten sich die Richter die vom RKI mitgeteilte Einschätzung der Gefahrenlage und der Angemessenheit von Maßnahmen ungeprüft zu eigen und urteilten entsprechend regierungskonform; die andere Seite wurde meist nicht einmal gehört. Das hat schon formal nicht einmal mehr den Anschein von Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz aufrechterhalten. Denn danach wäre die Rechtskonformität des Regierungshandelns durch unabhängige Richter anhand einer „Tatsachenfeststellung“ zu überprüfen gewesen. Eine solche ist richterlicherseits immer anmaßend, denn jenseits des Rechts ist ein Richter auf keinem Gebiet, das nach Urteilen verlangt, Experte. Darum zieht er unter anderem Gutachten hinzu. Auf der einen Seite hätte nun die Maßnahmenpolitik der Regierung gestanden, die ihr Handeln mit Gutachten des von ihr abhängigen Robert Koch Instituts rechtfertigt. Auf der anderen Seite hätten regierungsunabhängige Experten mit ihren Gutachten dem RKI widersprochen. Der Richter hätte dann begründet urteilen müssen, welche Ausführungen ihm nach bestem Ermessen plausibler erscheinen. Doch dazu kam es nie. Denn einem bürgerlichen Richtertum seit 1945 präzedenzlos unwürdig verweigerte man die jobbeschreibungsgemäße Arbeit, Aussagen des Robert Koch Instituts zu überprüfen, weil ihm und der Regierung juristisch in die Parade zu fahren offenbar hieß, diese bei der rechten Wahrung des gesundheitspolitischen Bevölkerungsschutzes zu stören.
Wagt ein einzelner Richter – wie im Fall Amtsgericht Weimar Anfang 2021 – dann doch, von seiner Unabhängigkeit Gebrauch zu machen und anhand von Zeitungslektüre und Selberdenken zu anderen Schlüssen als das RKI und der Verordnungsgeber zu kommen, d.h. die Maßnahmen mit guten Argumenten für verfassungswidrig zu erklären, dann wird er von den Kollegen des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auf eine Weise abgekanzelt, die sich argumentfrei auf Allgemeines und Formales bezieht – und gerade darin so klingt wie das oben zitierte Nazi-Urteil:
„Wenn das Amtsgericht Weimar meint, dass „am 18.04.2020, dem Tag des Erlasses der 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO“ keine epidemische Lage nationaler Tragweite vorgelegen habe, setzt es seine eigene Auffassung an die Stelle der Einschätzung des Bundestages und des Thüringer Verordnungsgebers, ohne sich auch nur ansatzweise mit den wissenschaftlichen und tatsächlichen Grundlagen auseinanderzusetzen, die zu deren Einschätzung geführt haben, und maßt sich gleichzeitig eine Sachkunde zu infektiologischen und epidemiologischen Sachverhalten an, die ihm angesichts der hochkomplexen Situation ersichtlich nicht zukommt […] Das Robert-Koch-Institut (RKI), dem der Gesetzgeber im Bereich des Infektionsschutzes mit § 4 IfSG besonderes Gewicht eingeräumt hat […], schätzt in der erneut überarbeiteten Risikobewertung vom 12. Januar 2021 die Lage in Deutschland auch gegenwärtig als sehr dynamisch und ernstzunehmend und die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt als sehr hoch ein.“
Das meint ja nichts anderes, als dass Richter auf bloßes Durchwinken, also Gehorsam gegenüber einer Behörde verpflichtet wären, schließlich habe ja auch die Legislative dem RKI „besonderes Gewicht“ eingeräumt. In aktuellen Bescheiden ist dann vom RKI als einer „‚gesetzlich normierten Fachbehörde‘“ (zit. n. RA Gebauer) die Rede, was den formaljuristischen Kniff der Nazis zur Aufhebung der Gewaltenteilung vorgeblich im Rahmen des Rechts fast sprachlich identisch wiederholt.
Im Falle eines Weimarer Familienrichters, der im April 2021 mit Bezug auf Kindeswohlgefährdung das Ende der Masken- und Testpflichten an einer Schule verfügte, reagierte der Staat mit einem Verfahren wegen Rechtsbeugung und nahm Hausdurchsungen beim Richter und den Gutachtern vor – ein ungeheuerlicher, präzedenzloser Angriff auf die Unabhängigkeit des Richteramtes.
Das also zur Grundarchitektur einer Ermächtigung, die jede Idee einer unabhängigen Justiz hinter sich gelassen hat.
In der Konsequenz hatten wir es mit einem – um eine Wendung von Anette Heinisch aufzugreifen – Exzess der Illegalität zu tun; dabei geht es um ein quantitatives und qualitatives Ausmaß von Rechtsbrüchen, das sich im Nahhinein kaum mehr einholen lässt, weil es jeden Rahmen sprengt. Um das wenigstens anzudeuten:
Erstens: Selbstverständlich war die Ausrufung des Ausnahmezustandes oder eines Gesundheitsnotstandes und damit die Etablierung eines Maßnahmenregimes angesichts eines Schnupfens schon illegal. Sämtliche Maßnahmen waren weder nötig noch erforderlich noch zielführend noch verhältnismäßig. Sie mussten von Vornherein ausschließlich Schaden anrichten. Selbst wenn man der Meinung wäre, dass es überhaupt möglich und mit der Verfassung eines bürgerlichen Staates vereinbar ist, dass die Regierung mittels Maßnahmen, die Bürgerrechte (elementare Grund- und Freiheitsrechte) verletzen, versucht, eine Erkältungswelle zu steuern, so hätte sie positiv und mit Evidenz für jede Maßnahme nachweisen müssen, dass diese geeignet ist, ein vernünftiges und reales Ziel auf verhältnismäßige Art und Weise auch zu erreichen. Da das nie geschehen ist, war das Maßnahmen-Regime als Ganzes und in qualitativer, verfassungsrechtlicher Hinsicht illegal und damit jede relevante Maßnahme. Insofern viele Maßnahmen die ganze Bevölkerung betroffen haben, indem sie in Beweislastumkehr jeden Bürger pauschal als potenziellen Störer behandelten, gibt es quantitativ pro Maßnahme so viele Rechtsbrüche wie Gesellschaftsmitglieder, wobei es sich ja auch noch um Wiederholungstaten (und zwar zum Teil mehrmals tagtäglich) handelt: Jeder anlasslose Nasenabstrich, jedes erzwungene Maskenaufsetzen, jedes Bußgeld, jede Freiheitsbeschränkung und Isolation, jede Impfung usw. ein Rechtsbruch.
Zweitens: Nicht nur waren Geltung, Anwendung und Übergriffigkeit des Infektionsschutzgesetzes sowie einzelne Ergänzungen desselben für sich schon illegal, es wurde in einem unfassbaren quantitativen wie qualitativen Ausmaß auch noch tagtäglich gegen das Infektionsschutzgesetz selbst verstoßen. Will sagen, dass es nicht einmal innerhalb des zwar illegalen Ausnahmezustandes wenigstens noch halbwegs gesetzeskonform zuging. Ein Beispiel. Das Infektionsschutzgesetz definierte vor Corona – und daran wurde während Corona auch nichts geändert – eine Infektion als den Nachweis eines vermehrungsfähigen Krankheitserregers und seine tatsächliche Vermehrung im Organismus. Nun wurde aber wieder und wieder von Kritikern darauf hingewiesen und von offiziellen Stellen nach und nach zugegeben, dass der beste PCR-Test allein keine intakten, vermehrungsfähigen Viren nachweisen kann. Dennoch basierten Quarantäne-Verordnungen allein auf positiven PCR-Tests. Das sind schon innerhalb des Infektionsschutzgesetzes als illegale Freiheitsberaubungen Abermillionen Rechtsbrüche; übrigens, das ist zwar in der Relation kaum mehr gewichtig, aber prinzipiell relevant, ebenso viele Verstöße gegen den Datenschutz (für sich und wie ihn das Infektionsschutzgesetz regelt), insofern das Gesundheitsamt die Personendaten eines positiven Labortests nichts angehen, solange keine Infektion im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Drittens möchte ich auf etwas hinaus, das ich als juristischer Laie eine systematische Etablierung rechtsfreier Räume bzw. Räume ungeklärter Verantwortlichkeit oder Haftung nennen würde. Hier geht es u.a. um Kollisionen zwischen Maßnahmen- und Normenstaat. Die Frage, was ist eigentlich, wenn Corona-Maßnahmen mit geltendem Recht kollidieren und weder im Infektionsschutzgesetz noch sonst wo konkrete Fälle antizipiert und geregelt werden, mag hochkomplex und im Detail nur etwas für Juristen sein, also: Stehen strafbewährte Gesetze nicht eigentlich prinzipiell im Zweifel über bußgeldbewährten Verordnungen? Oder standen Corona-Verordnungen durch den Ausnahmezustand vermittelt generell oder irgendwo spezifisch geregelt automatisch über jedem Gesetz? Gerade die Laienperspektive scheint mir deshalb gerechtfertigt, da wir alle uns ja normalerweise als juristische Laien durch die bürgerliche Gesellschaft bewegen und dennoch in allen alltagsrelevanten Dingen auch ohne juristisches Examen ungefähr wissen (und wissen müssen), was legal, was illegal ist, Rechtssicherheit normalerweise also auch in einem erlernten und intuitiven Wissen über die Rechtkonformität eigener Handlungen besteht.
Ein paar kleine Beispiele dafür, dass das in der Corona-Zeit so nicht mehr der Fall war:
Beispiel „Impfung“: Die Stoffe hätten von EMA und PEI schon keine bedingte bzw. Notfallzulassung erhalten dürfen, allein weil kein Notfall vorlag. Sie hätten von der STIKO nicht empfohlen werden dürfen, weil es zu Nutzen und Schaden keine belastbaren Daten gab und die unabgeschlossenen Zulassungsstudien der Hersteller ein schlechter Witz waren. Niemals hätten sie mit der Behauptung verimpft werden dürfen, dass sie zugelassen, wirksam und nebenwirkungs- bzw. risikofrei seien, was je nach Kontext strafbewährt gegen ärztliche Aufklärungspflichten oder das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Heißt: Jede einzelne Injektion ist mit mehreren Verstößen gegen Gesetze verbunden, die mit der Ausrufung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ nicht automatisch außer Kraft gesetzt sind, und auch anderen Wegs nicht explizit außer Kraft gesetzt wurden, also eigentlich weiterhin Geltung hatten. Auch hier haben wir es mit Abermillionen schweren Rechtsbrüchen zu tun.
Weitere Beispiele: Wenn der Staat mal eben per Schnellschuss beschließt, dass man als Wirt die Personalausweisdaten seiner Gäste erfassen oder deren Impfstatus kontrollieren solle, hat er die Wirte dann selbsterklärend zu Verstößen gegen den Datenschutz, also eigentlich noch geltendes Recht des Normenstaates, ermächtigt? Oder: Wenn man als Lehrer weiß, dass das Arbeitsschutzgesetz betreffend FFP2-Maskentragen bei Erwachsenen vorschreibt, dass eine max. tägliche Tragedauer mit vorgeschriebenen Pausen nicht überschritten werden darf und überhaupt erst vorher eine ärztliche Untersuchung dahingehend erfolgen muss, ob etwaige gesundheitliche Dispositionen das Tragen einer solchen Maske verbieten, was macht man dann, wenn von einem die pauschale Durchsetzung der FFP2-Maskenpflicht gegen Kinder verlangt wird. Wer ist verantwortlich und haftet, wenn dies einem Kind schadet: der Lehrer, der Schuldirektor, das Schulamt oder die Gesundheitsbehörde, zumal man sich auch als Beamter nicht auf Befehle herausreden kann, wenn deren Ausführung gegen Gesetze verstößt. Genauso ist in der Verpackungbeilage von Schnelltests zu lesen, dass diese nur [!] von Erwachsenen [!] und nur bei Symptomen [!] angewendet werden dürfen und gefährliche Chemikalien enthalten, die einen umsichtigen Umgang erfordern. Nun soll ein Lehrer, wiewohl kein Mediziner und kein Chemiker, 20 Kinder dabei beaufsichtigen, wie sie sich mit Stäbchen in der Nase bohren und mit Chemikalien hantieren. Und als Lehrer hat man doch gelernt, dass Kinder erstens unter besonderem Schutz stehen und man selbst als Aufsichtsperson zweitens durchaus individuell haftet, wenn Kinder zu Schaden kommen. Wo steht schwarz-auf-weiß, dass wegen Corona das Kindeswohl gestrichen wurde oder die Schulleitung im Fall der Fälle die Verantwortung übernimmt?
Natürlich weiß ich, dass sich empirisch nur eine verschwindende Minderheit von Lehrern solche Frage stellte, remonstrierte und sich wegen Verweigerung suspendieren ließ, während die Mehrheit dachte, dass wegen der Corona-Pest ohnehin alles erlaubt sei, zumal sie sich vor den Kindern als Pestschleudern fürchteten und sie entsprechend behandelten. Weshalb Lehrer bei einer Aufarbeitung vor allem als Täterkollektiv in Betracht kommen. Als beispielhafte Illustration für die Entstehung rechtfreier Räume bzw. der systematischen Ungeklärtheit von Verantwortung und Haftung, der Schaffung von Rechtsunsicherheit, funktionieren sie, wie ich meine, trotzdem ganz gut.
Ob in den jeweiligen Einzelfällen sich dessen bewusst oder nicht, haben Abermillionen Menschen per Durchreichen von Anordnungen einander genötigt, gesetzlich mindestens fragwürdige Handlungen an sich und anderen vorzunehmen. Als Laie halte ich das alles für illegal, die Nötigung von Kindern, und die Nötigung, Kinder zu nötigen, von ganz unten bis nach ganz oben.
Am Ende sieht es jedenfalls so aus: Wenn man unterm Eindruck bis 2020 gültigen juristischen Standardwissens und einer entsprechenden Rechtspraxis für die Corona-Zeit von einem „Exzess der Illegalität“ spricht, dieser sich aber 2,5 bis drei Jahre ungehindert austoben konnte, als wäre alles legal, bis er sich von selbst wieder zurücknahm (etwa, weil die Massenhysterie an sich selbst ermüdete), dann war es in gewisser Weise auch rechtens bzw. hat sich das Legalitätsverständnis binnen kürzester Zeit drastisch verschoben. Selbst wenn im Nachhinein das eine oder andere für illegal erklärt werden würde, machte dies das historische Versagen der Rechtsinstitutionen nicht mehr ungeschehen, denn ihrem Selbstverständnis nach hätten sie solche Exzesse ja zeitnah unterbinden müssen.
Die bürgerliche Gesellschaft hat sich damit als nicht wehrhaft erwiesen bzw. ohne äußere Not aus sich selbst heraus um das entkernt, was Bürgerlichkeit ausmacht.
Es lässt sich für das Corona-Regime nicht bestreiten, dass es irgendwie die ganze Zeit noch einen „intakten“ Normen-Staat mit rechtsstaatlicher Berechenbarkeit gegeben hat. Das allein kann es aber nicht vom Faschismus-Vorwurf freisprechen. Ebenso wenig lässt sich nämlich das Wuchern eines unberechenbaren Maßnahmenstaates verleugnen, der von März/April 2020 auf Herbst/Winter 2021/22 immer weiter auf den Normenstaat ausgriff, bis er sich von Mai 2022 bis März 2023 allmählich zurücknahm. Für das Wuchern und die Unberechenbarkeit müssen wir uns erinnern, wie viele Verfügungen, Verordnungen, Bußgeldkataloge, also gesetzesähnliche Texte es samt den permanenten Änderungen und Anpassungen gegeben hat. Ich meine für den Alltag der Bürger handlungsrelevante Regelungswerke, die solche Namen trugen: „Dreizehnte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung“. In Berlin waren es beispielsweise zwischen März 2020 und Dezember 2021, also in 20 Monaten, ganze 60. Das macht im Durchschnitt, dass man sich 3-mal pro Monat auf neue Regeln des Erlaubten und Verbotenen, von Halal und Haram, ein- und umzustellen hatte.
Erinnern wir uns auch, dass wir ständig mit Menschen und Menschengruppen konfrontiert waren, die im vorauseilenden Erahnen des Führerwillens versuchten, in ihrem Einflussbereich noch härtere Regeln umzusetzen, als sie gerade verlangt waren, etwa mit Berufung auf das Hausrecht 2G früher einführten und länger durchzogen als von der Politik gefordert.
Es ist vollkommen klar: Es gab unterm Corona-Regime keine Gestapo und Folterkeller, keine patrouillierende SA, keinen expliziten Antisemitismus; Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit existierten formal fort. Die für die Zeit nach 1945 beispiellose gesellschaftliche Diskriminierung einer Minderheit (der „Ungeimpften“), ihre Auslieferung an den volksgemeinschaftlichen Hass, die Verfolgung herausgenommener Dissidenten durch Hausdurchsungen und politische Verfahren, die willkürlich begründete widerstandslose Abräumung von Grund- und Abwehrrechten wie körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit der Wohnung, regierungskritisches Demonstrieren, Privatsphäre, Datenschutz etc., die mit den Isolationsmaßnahmen und Gen-Injektionen verbundenen Massentötungen und Körperverletzungen – all das ist aber natürlich sehr wohl ein Vorschein von Faschismus und NS gewesen. Zumal während der akuten Exzesse niemand mit Gewissheit sagen konnte, ob und wann es wieder aufhört bzw. was den vollkommen entgrenzt agierenden Herrschenden noch so alles an Wahnsinn und Tabubrüchen einfallen würde.
Wenn man über Unterschiede spricht, gehört dazu auch, dass und inwiefern (auf welchen Ebenen) das Covid-Regime über Faschismus und NS hinausgegangen ist und sich dem Islamismus angeähnelt hat. Nämlich in der Drangsalierung auch der nicht-ausgeschlossenen Normalbürger, in der totalitär-volksgemeinschaftlichen Reglementierung noch der kleinsten und intimsten Alltagshandlungen und -gesten vom Aufstehen bis zum Schlafengehen. Totale Kontrolle des öffentlichen und privaten Raumes. Es gab keine Masken im NS und auch kein Verweilverbot, keine Abstandsgebote, keine Regelungen, mit wie vielen Gästen man in den eigenen vier Wänden feiern darf.
Ein weiterer Unterschied: Der historische Faschismus war lokal bzw. regional, er kam als politische Bewegung vergleichsweise von außen, um personell und institutionell aufzuräumen, das vorherige Establishment wegzufegen. Ähnlich, nachdem er von außen – nach dem Umschlag in den Unstaat – besiegt wurde. Das globale Covid-Regime dagegen kam von innen, wurde vom vorherigen bürgerlichen Personal selbst betrieben, wurde nicht besiegt, sondern hörte – vorm Umschlag in den Unstaat – bloß so willkürlich wieder auf, wie es gekommen war.
Deshalb gibt es kein richtiges Danach. Wir sind – auch wenn es momentan wieder erträglicher ist – mittendrin, mittendrin in einer radikalen gesellschaftlichen Transformation, die alles Bürgerliche abräumt und deren erster Akt das Covid-Regime gewesen sein wird…
27.6.2023
hier eingereicht, von Thorsten