Justizwillkür im Namen des Gerichts?
Nach fast drei Monaten ist ist mir in meinem Strafverfahren die schriftliche Urteilsbegründung zugegangen. Ich wurde am 15.03.2023 durch die Richterin W. am Amtsgericht Hamburg zu 130 Tagessätzen verurteilt, weil ich mehrfach von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht haben soll. Zudem soll ich die Vertraulichkeit des Wortes im Rahmen der Pressearbeit durch das Filmen meiner eigenen Polizeimaßnahme am 13.02.2022 verletzt haben, welche von Beginn an von zahlreichen Augen- und Ohrenzeugen umgeben war.
Wie alles anfing:
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/06/Der-Aufstand-07-22.pdf (Seite 5)
Das Urteil wirkt auf mich sehr befremdlich, da es bereits in der Überschrift heißt, das Urteil sei im Namen des Volkes ergangen. Dem ist aber nicht so.
Eher ist des ein Urteil im Namen des Amtsgerichts Hamburg und der Staatsanwaltschaft Hamburg. Das Strafverfahren wurde am 10.03. und 15.03.2023 vor dem Amtsgericht Hamburg am Sievekingplatz 3 verhandelt. Nicht nur das Plädoyer des Staatsanwalts war absurd theatralisch, sondern auch der Urteilsspruch an sich. Bereits die ersten Sätze der Urteilsbegründung waren so realitätsfern und wurden mit tumultartigen Szenen im Zuschauerbereich quittiert, wobei bereits mindestens ein Zuschauer protestierend den Gerichtssaal verlassen hat.
Siehe hier auf Seite 4:
Das öffentliche Interesse meines Strafverfahrens war groß. Der Zuschauerbereich platzte mit bis zu 40 interessierten Menschen aus alles Nähten. Zudem schilderten mehrere Zeugen, dass Justizmitarbeiter vor der Verhandlung am 15.03.2023 mehrere potentielle Zuschauer als auch Journalisten mit der Begründung nach Hause geschickt haben, da ich angeblich erkrankt sei und der Termin daher abgesagt worden ist. Es wurde also die Öffentlichkeit nebst Medienvertretern, also Teile des Volkes, zumindest zum Teil durch Täuschung von der Verhandlung ausgeschlossen.
Siehe hier auf Seite 4:
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf
Als wenn die Vorgänge in diesem Verfahren nicht schon absurd genug sind, so ist man sich seitens des Amtsgerichts und der Staatsanwaltschaft Hamburg nicht zu schade, die Grenzen der Absurdität immer weiter zu überschreiten. Immerhin geht man am Amtsgericht Hamburg mit der Zeit. Man verwendet dort eine Maschine, welche Urteile nicht nur beglaubigen kann, sondern auch noch ohne Unterschrift gültig macht. Ein wahres Wunderwerk der Technik!
Die Realsatire geht aber noch weiter. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen das Urteil vom 15.03.2023 ebenfalls Berufung eingelegt. So heißt es wörtlich:
Ich dachte bisher, dass man hinsichtlich der Geschichte Mitteldeutschlands bis 1989 bereits alles gehört hat, was in totalitären Systemen möglich ist. Ich sollte mich irren. Bereits die Wortwahl der Staatsanwaltschaft ist äußerst surreal. Man will also auf mich einwirken, da ich in und nach der Verhandlung eine gefestigte rechtsfeindliche Gesinnung gezeigt haben soll. Man will zur Verteidigung der Rechtsordnung eine höhere Strafe gegen mich verhängen.
Möglicherweise soll ich wie ein kleines und ungehorsames Kind diszipliniert werden. Allerdings bin ich der Souverän und ich entscheide, was ich mir bieten lasse und was nicht. Konstruierte Unwahrheiten und das bewusste Beugen des Rechts usw. werden von mir jedenfalls nicht toleriert.
Wenn man mich schon nach Rechtsordnungen ohne Geltungsbereich vor Gericht zwingt, so sollte man sich zumindest möglichst dicht an der Wahrheit orientieren. Tut man das nicht, so muss es deutlich angesprochen werden!
Was ist in dem Strafverfahren vorgefallen, woran sich die Staatsanwaltschaft stören könnte?
Man wirft mir u.a. vor, ich solle am 13.02.2022 die Vertraulichkeit des Wortes im Sinne des § 201 StGB verletzt haben. Im Rahmen der Pressearbeit wurde ich am Rande einer Demonstration in Hamburg Eppendorf mit dem Worten abgeführt:
„Würden Sie mir einmal folgen. Sie wissen, dass Sie das nicht aufzeichnen dürfen!“
Eine Belehrung erfolgte nicht. Keine einhundert Sekunden später gab man bereits zu verstehen, dass man mein Kamera-Equipment beschlagnahmen wollte. Bereits drei Wochen zuvor, hat mich dieselbe Polizeieinheit eingekesselt, einzig und allein mit der Absicht, das Equipment zu beschlagnahmen. Hierfür hat man jedoch keine Genehmigung erhalten.
Mir war am 13.02.2022 mit dem Abführen sofort klar, dass ich illegal festgehalten werden soll, um die Pressearbeit zu behindern; und zwar langfristig. Die Polizeimaßnahme war von Anfang an von zahlreichen Augen- und Ohrenzeugen umgeben und es war eine faktische Öffentlichkeit hergestellt. Ich kenne deren Spielregeln und weiß was ich darf und was nicht.
Siehe zum Beispiel hier:
Ich habe die Polizeimaßnahme, wie auch die Polizei und einer weiteren Zeugin von Anfang bis zum Ende gefilmt. Während man das Filmen durch eine Zeugin ausdrücklich gebilligt hat, so soll ich mich strafbar gemacht haben. Ich wurde von den Polizisten angezeigt, das vertrauliche Wort verletzt haben. Zudem soll ich ein gefälschtes Attest verwendet haben. Drei Polizisten haben im Nachhinein eine schriftliche Aussage gemacht. Diese weicht allerdings erheblich von den gemachten Videoaufnahmen ab. Zudem hat ein LKA Mitarbeiter Screenshots der Videos gemacht und dazu einen Sachverhalt beschrieben, der nicht passiert ist. Was das bedeutet, möge der Leser selbst entscheiden.
Diese Videoaufnahmen wurden am ersten Verhandlungstag vorgeführt. Zudem ist eine Polizistin als Zeugin angehört worden. Dabei hat sich für das Publikum herausgestellt, dass die Polizistin die Unwahrheit gesagt hat. Ich wies ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass die Aussagen der Polizisten und des LKA Mitarbeiters mit den Videoaufnahmen nicht in Einklang zu bringen sind. Ich war stets freundlich, sachlich und deutlich.
Kurz vor dem Ende des ersten Verhandlungstages kam es zu einer Unterbrechung, in welcher die Richterin W. meinem Anwalt gegenüber auf „doof“ erklärt hat, dass man in der Polizeimaßnahme am Anfang keine Zeugen sehen würde. Tatsächlich hat sie unmittelbar zuvor genau das Gegenteil dieser Behauptung gesehen. Nachdem mein Anwalt mir das erzählt hat, war mir sofort klar, dass die Richterin versucht den Weg für eine Verurteilung zu bahnen.
Am Ende des ersten Verhandlungstages bin ich auf den Staatsanwalt zugegangen und habe ihn auf die erheblichen Diskrepanzen zwischen den Videoaufnahmen und den Aussagen der Polizisten und des LKA Mitarbeiters hingewiesen. Ich wollte wissen, ob er nun Ermittlungen einleiten wird. Dies lehnte er ab und gab zu verstehen, dass er mich verurteilt sehen will
Siehe hier auf Seite 6:
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-11-23.pdf
Nach diesen Vorgängen habe ich mich für den zweiten Verhandlungstag vorbereitet. Ich hatte Screenshots mit Zeitstempeln vom Beginn der Polizeimaßnahme angefertigt, welche ich in den Prozess als Beweis mit einbringen wollte. Zudem sollten weitere Beweisanträge gestellt werden.
Es sollte allerdings anders kommen. Am zweiten Verhandlungstag hat die Richterin ohne Vorankündigung und Rückfrage die Beweisaufnahme geschlossen. Möglicherweise hat sie meine auf dem Tisch ausgebreiteten Beweise gesehen und wollte verhindern, dass diese in den Prozess mit einfließen.
Es folgte das Plädoyer des Staatsanwalts, welches an eine schlechte Gerichtsfersehsendung erinnert hat.
So hieß es zum Beispiel:
„Wer ist der Angeklagte? Ist der ein Symptompatient von Dr. Weber , oder ist der ein Journalist, der Beiträge verfasst? Er ist nichts von beidem. Er ist ein Maskenverweigerer…. Es folgte ein langer frei erfundener Vortrag, der darin endete, dass mich der Staatsanwalt als rassistisch, menschenfeindlich und hoch egoistisch bezeichnet hat.“
Natürlich hat der Staatsanwalt m.E. seinen Vortrag, ähnlich wie in einer Theater AG, mehr gewollt als gekonnt, betont. Danach habe ich mein letztes Wort im Wesentlichen verlesen. Nur den Schluss musste ich dem Vortag des Staatsanwalts und der Richterin anpassen.
Siehe hier ab Seite 4:
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf
Bis zum Ende meines „letzten Wortes“ habe ich einen freundlichen und sachlichen Vortrag gehalten, wobei ich aber im Wesentlichen die Dinge scharf auf den Punkt gebracht habe. Nur hinsichtlich des rechtswidrigen Schließens der Beweisaufnahme durch die Richterin war meine Feststellung viel zu harmlos formuliert. Ich hatte persönlich den Eindruck, dass ich das Opfer einer kriminellen Richterin werden sollte, habe mich aber dennoch im Ton zurückgehalten. Hierbei sei zu bemerken, dass die Richterin bis zum Schließen der Beweisaufnahme extrem freundlich war. Außer dem Gespräch unter vier Augen mit meinem Rechtsanwalt am 10.03.2023 gab es für mich nichts greifbares, sie wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Mit dem Urteil und der Urteilsbegründung hat die Richterin dann ihr wahres Gesicht gezeigt. Da insbesondere mein „letztes Wort“ ausführlich war und zudem stets mit Quellen belegt war, hat die Richterin also den Inhalt zur Kenntnis nehmen müssen.
Siehe hier ab Seite 4:
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf
Was dem folgte war allerdings eine im Wesentlichen frei erfundene Begründung, welche nicht ohne Grund mit tumultartigen Szenen im Zuschauerbereich quittiert wurde. Ich bin so lange ruhig geblieben, bis die Richterin die Polizeimaßnahme am 13.02.2023 beschrieben hat. Die Richterin kannte die Videoaufnahmen und wurde von mir explizit mehrfach darauf hingewiesen was wann und wo zu sehen ist. Zudem hatte sich noch während der Verhandlung eine Zeugin im Zuschauerbereich gemeldet und hatte sich in den Videos identifiziert.
Dennoch hat die Richterin bewusst, gewollt und wahrheitswidrig behauptet, dass man am Anfang der Polizeimaßnahme keine Zeugen sehen würde. Deshalb hätte ich mich schuldig gemacht, die Vertraulichkeit des Wortes verletzt zu haben. Die Richterin hat also bewusst die Unwahrheit konstruiert und die offenbar bereits am 10.03.2023 geplante rechtswidrige Verurteilung durchgezogen.
Es erweckte sich nicht nur für die Zuschauer der Eindruck schwerster krimineller Energie, sondern auch für mich. Ich habe die Richterin daraufhin angebrüllt, sie solle aufhören zu lügen und die Wahrheit sagen. Ich bin aufgestanden, bin zur Richterin gegangen, habe ihr die vorbereiteten Screenshots auf den Tisch geknallt, ausgebreitet und sie nochmals zur Wahrheit ermahnt. Danach habe ich meinen Sitzplatz wieder eingenommen und die Richterin W. hat ihre frei Erfundene
Begründung fortgesetzt. Bis zu vierzig Zuschauer waren an den Verhandlungstagen Zeuge des besprochenen Sachverhalts. Nichts von dem hat den Weg in das Urteil gefunden. Dementsprechend laut war es nach dem Vortragen der Urteilsbegründung durch die Richterin W..
Ich bin nach dem Geschehenen fest davon überzeugt, dass es sich bei der Richterin um eine kriminelle Lügnerin handelt. Dementsprechend war meine Reaktion. Die Richterin hat sich in ihrer Urteilsbegründung konsequent nicht an die gewonnenen Erkenntnisse gehalten. Stattdessen hat sie Partei für die Staatsanwaltschaft ergriffen.
Nach nun fast drei Monaten liegt mir die Urteilsbegründung nun endlich in schriftlicher Form vor. Diese ist inhaltlich noch viel weiter von der Wahrheit entfernt als die mündliche Begründung. Man behauptet am laufenden Band Dinge, die für den normal denkenden Menschen als Schwachsinn definiert werden würden. Zudem ist das Urteil m.E. konsequent frei erfunden. Die Richterin hebt insbesondere die Glaubwürdigkeit der Polizistin hervor, welche am ersten Verhandlungstag ausgesagt hat.
So heißt es im Urteil:
Nichts davon ist wahr. Tatsächlich hat sich insgesamt der Eindruck vermittelt, dass die aussagende Polizistin offenbar eine notorische Lügnerin sein könnte.
Siehe hier auf Seite 8, Spalte 2, Absatz 2 https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf
Genau diese Punkte habe ich im letzten Wort vorgetragen und die Richterin W. kann nicht behaupten, das nicht gewusst zu haben.
Zudem habe ich für alle Beteiligten stets öffentlich gemacht, was sich tatsächlich zugetragen hat. Wenn die Richterin wenigsten von meinem „letzten Wort“ abgeschrieben hätte, so hätte sie sich nichts ausdenken müssen. Immerhin habe ich viele Fans beim Landesamt für Verfassungsschutz als auch bei der Staatsanwaltschaft.
Hinsichtlich meines letzten Wortes erzählte mir kürzlich eine Zeugin, dass die Richterin ihrer Kollegin gesagt hat, dass sie mein letztes Wort abbrechen wollte, was jedoch nach deren Spielregeln unzulässig ist.
Möge sich an dieser Stelle der Zuschauer davon überzeugen was tatsächlich in der Polizeimaßnahme am 13.02.2022 passiert ist.
Nach alledem möge sich der Leser ein Bild darüber machen, welche Partei eine gefestigte rechtsfeindliche Gesinnung an den Tag legt. Die Richterin W. und die Staatsanwaltschaft oder ich. Die Liste der möglichen Straftatbestände durch die Beteiligten seitens der „Justizbehörden“ könnte m.E. lang sein.
Das Urteil wird in Kürze in anonymisierter Form veröffentlicht.
Dominik Paradies
t.me/dominikparadies
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