Radikaldemokratie ist Verwirklichung des gelobten Demokatieprinzips

Radikaldemokratie ist Verwirklichung des gelobten Demokatieprinzips

Zunächst scheint es geboten einmal darzulegen, was mit „Demokratieprinzip“ überhaupt gemeint ist. Dazu lässt sich noch eine Ausarbeitung des Deutschen Bundestages – (wissenschaftliche Dienste) aus dem Jahre 2009 finden, und zwar unter dem Titel

Verfassungsgrundsätze- Die Absicherung des Demokratieprinzips und des Sozialstaatsprinzips durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ (Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/422924/88ab6d8cf872662d0ae52c532d688091/WD-3-297-09-pdf-data.pdf)

Auf Seite 6 unter 3. „Das Demokratieprinzip“ steht folgendes, Zitat:

„Demokratie bedeutet Volkssouveränität8, die Organisationsform politischer Herrschaft, bei der die Errichtung und Organisation der politischen Herrschaftsgewalt auf eine vom Volk ausgehende Entscheidung und Legitimation zurückgeführt werden kann. Einziger Träger der Staatsgewalt nach Art. 20 Abs. 2 GG und im demokratischen Ursprung handlungsfähig ist das deutsche Volk.9 Die Grundsätze des Demokratieprinzips fordern demnach ein durch Staatsangehörigkeit auf Dauer verbundenes Staatsvolk, das durch Wahlen einen Gesetzgeber hervorbringt und periodisch neu bestätigt. Dieser soll für das Volk die vom Volk ausgehende Staatsgewalt ausüben.10 – „8 Herzog, Roman, in: Maunz/ Düring, Grundgesetz Kommentar, Art. 20 II Rn. 2, 33; Böckenförde, Ernst-Wolfgang, HStR Bd. 3, 2004, § 24 Rn. 5f. – 9 BVerfGE 83, 37 (50ff.). –
10 Kirchhof, Paul, Handbuch des Staatsrechts Band 2, 3. Auflage 2004, § 21 Rn. 89“ –

Nichts anderes als „Volkssouveränität“ und daher die Souveränität des Staatsvolkes, ist die politische Zielstellung der Radikaldemokratie. Die „Wissenschaftlichen Dienste“ berufen sich auf Artikel 20 Abs. 2 Grundgesetz, Zitat:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Das ist das Demokratieprinzip. Aber geht die Staatsgewalt wirklich vom Volke aus? Oder geht sie von den Vertretern (Repräsentanten) aus? Die Wahrheit liegt offen da.

Das Demokratieprinzip ist nicht verwirklicht und steht im Widerspruch zur politischen Realität.

Daraus erklärt sich der relativierende Nachsatz im gleichen Dokument, Zitat:

„Das Demokratieprinzip wird seit jeher in seinem Wesen und seiner Bedeutung und damit auch in seiner begrifflichen Festlegung äußerst unterschiedlich beurteilt und verstanden.11 Aufgabe kann es hier nicht sein, in eine grundsätzliche Demokratiediskussion – also zur unmittelbaren, mittelbaren, parlamentarischen, präsidialen oder Volksdemokratie – einzutreten, von denen es jeweils noch zahlreiche Variationen gibt. Nachfolgend gilt es vielmehr, den normativen Befund des Demokratiegebots, wie er sich vor allem in der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert hat, darzustellen.“ – 11 Vgl. hierzu im Einzelnen Katz, Alfred, Staatsrecht, 17. Auflage 2007, § 9 Rn. 137 ff

Eine grundsätzliche Demokratiediskussion ist also nicht erwünscht. Das gehört dann nicht zum Demokratieprinzip. Denn den „normativen Befund des Demokratiegebots“ legt das Bundesverfassungsgericht fest. Das bedeutet nichts anderes, als

Alle Staatsgewalt geht vom Bundesverfassungsgericht aus“,

und damit die Herrschaft der Judikative. Eigentlich ist es eine indirekte „Kaiserkrönung“ des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Amtierender Präsident ist gegenwärtig Stephan Harbarth. In Essens aus diesem Machtverhältnis könnte ein Machtwort des amtierenden Wahl-„Kaisers“ an das Parlament lauten:

„Ihr macht die Gesetze, aber ich habe das letzte Wort.“

Die gesetzliche Legitimation des Bundesverfassungsgerichts geht aus Artikel 94 Grundgesetz hervor, Zitat:

„(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestage, dem Bundesrate, der Bundesregierung noch entsprechenden Organen eines Landes angehören.

(2) Ein Bundesgesetz regelt seine Verfassung und das Verfahren und bestimmt, in welchen Fällen seine Entscheidungen Gesetzeskraft haben. Es kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.“

Das Bundesgesetz, welches seine Verfassung regelt, heißt „Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz – BVerfGG)“ In §95 Absatz 3 ist darin folgendes geregelt, Zitat:

„(3) Wird der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz stattgegeben, so ist das Gesetz für nichtig zu erklären.“

Damit rückt nicht nur das Demokratieprinzip in weite Ferne, sondern sogar jenes Undemokratieprinzip, dass die Staatsgewalt von den Vertretern (Repräsentanten) ausgeht, wird durch ihre Majestät, das Bundesverfassungsgericht mit dem Präsidenten an der Spitze, noch undemokratischer.

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Das Undemokratieprinzip ergibt sich aus Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz, Zitat:

„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

Wenn „Vertreter des ganzen Volkes“ an Aufträge und Weisungen des selben Volkes nicht gebunden sind, dann geht die Staatsgewalt nicht vom Volke aus, sondern von diesen „Vertretern“. Das ist schon wahrhaft demokratiefeindlich.

Artikel 38 GG (1) hebelt das Demokratieprinzip in Artikel 20 GG (2) aus und überträgt die Macht auf Vertreter (Repräsentanten). Das Bundesverfassungsgericht schränkt die Macht der Vertreter (aus Artikel 38 GG) ein, weil es ihre Gesetze für nichtig erklären kann.

Tatsächlich ist das Demokratieprinzip nur eine Lobpreisung. Man muss eben nur dran glauben. Zum Zweck der Vertuschung völlig undemokratischer Verhältnisse, die nur in Formsachen und Medienspektakeln wie Demokratie aussehen muss. Aber die reichsten Eigentümer (Oligarchen) wollen alles in der Hand haben und genau das ist der wahre Grund für diesen Herrschaftstrick. Darüber möchten die „Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages“ natürlich keine Diskussion auslösen und eine Behörde, die das Wort „Verfassungsschutz“ in ihrem Namen hat, wacht mit Argwohn über die Einhaltung dieses Tabu’s zum Schutz der Regierungen, die die Reichsten Eigentümer (Oligarchen) und nicht das Staatsvolk, zu vertreten haben. Deshalb heißt dieses politische System Oligarchie. Oligarchen herrschen durch verrechtlichte Korruption, die Lobbyismus genannt wird und als legitim gilt. Wenn nun Großeigentümer Bill Gates zur besten Sendezeit in der Tagesschau ausführlich verkünden darf, dass seine Firmen die ganze Menschheit impfen werden, dann fragen sich die Leute „vom Volke“, von dem ja die Staatsgewalt ausgehen soll: „Wer hat ihn dazu legitimiert?“, weil eben dieses Verhältnis von Macht und Geld illegitim ist. Nicht der Staat ist illegitim, aber wessen Staat der Staat ist, das ist illegitim.

Oligarchen herrschen illegitim. Verwirklichung des Demokratieprinzips „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, ist Radikaldemokratie.

Holger Thurow-N.
[Der Aufstand 03/23, Seite 8]

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https://www.uni-kiel.de/psychologie/mausfeld/pubs/Mausfeld_Die_Angst_der_Machteliten_vor_dem_Volk.pdf

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Von Redaktion

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