
[Der Aufstand 10/25, Seite 7]
Ruth Gade, Hamburg, Freispruch Dank Tom Lausen
Videoscript youtube Video:
Ruth Gadé, Hamburg, Freispruch Dank Tom Lausen – Siehe PayPal link unten! (1. März 2025):
Ich geb‘ hier nochmal einen Abriß meiner Maskenattestverhandlung, vorgestern am Amtsgericht Hamburg-Harburg, am 27. Februar 2025.
Vorwurf war „Anstiften zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses.“
Aufgrund meiner Schulden und des Bürgergeldbezuges, verursacht durch die Corona-Maßnahmezeit, hatte ich kein Geld für einen Strafrechtler. Und so ist mir Tom Lausen als Wahlverteidiger zur Seite gesprungen, was mein Glück war.
Der §138 StPO sieht vor, daß auch ein Nicht-Jurist unterstützen kann vor Gericht, wenn er die StPO kennt, weiß wie er Anträge stellt usw. Das ist eine gute Sache, wenn kein Geld für einen Anwalt da ist.
Tom hatte im Gepäck: seine jahrelangen Datenanalysen und die Prozeßbeobachtungen in den vielen Corona-Strafverfahren, die sein Rechtsanwaltsbruder Sven Lausen geführt hat.
Und so ist er mit mir in diese Verhandlung eingestiegen und hat zu Beginn Fehler aufgezeigt, die eigentlich schon hätten zur Einstellung des Verfahrens führen müssen. So war die Unterschrift des Richters auf dem Strafbefehl in der Akte nicht lesbar. Und die Staatsanwaltschaft hat übersehen, nicht ermittelt, daß in der Akte kein Originalattest, sondern nur eine laminierte Kopie vorlag.
Es wurde dann ausführlich meine Asthma-Krankengeschichte beleuchtet, belegt u.a. durch Diagnose eines Hamburger Lungenfacharztes.
Und danach ging es um den Termin beim Attest ausstellenden Arzt im Juni 2021.
Die Richterin Holstein hat dann, bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmte Emails von mir vorgelesen, in denen ich dem Arzt ziemlich deutlich meine Kritik an der Regierung und den Corona-Maßnahmen gegenüber ausgedrückt hatte.
Frau Holstein, die die Verhandlung führte, anstatt des bisher zuständigen Richters Erkan, hat dann zwischendurch aufblitzen lassen, daß sie wohl zu dem Schluß käme, daß nicht ausreichend ermittelt worden sei, ob am Tag der Attestausstellung eine Untersuchung stattgefunden habe oder nicht.
Tom Lausen hat dann darauf hingewiesen, daß seit 2020 die Zahl der Verurteilungen bei Hamburger Gerichten zu § 278 und § 279 stark zugenommen hätten und daß dies auf politisch motivierte Urteile schließen lasse. Er hat dann auch mehrfach die Frage gestellt, ob hier nicht sogar § 344 Verfolgung Unschuldiger vorliege.
Es stand dann kurzzeitig ein Befangenheitsantrag im Raum, der dann nicht gestellt wurde. Und eine Strafanzeige wegen nicht erfolgter Ermittlungen, Verfahrensfehlern und Verdacht auf § 344, Verfolgung Unschuldiger. Er fragte die Staatsanwältin, in welcher Abteilung der Staatsanwaltschaft er diese Anzeige abgeben könne. Und diese verwies darauf aufs Internet und daß sie nicht die Auskunft sei.
Sie forderte dann schließlich 80 Tagessätze à 15 €. Ich hatte meine Belege über Bürgergeldbezug, drohende Pfändung usw. eingereicht.
Sie wollte mich als Gesinnungstäterin verurteilen, die einfach nur aus Kritik gegen die Maßnahmen sich von der Maskenpflicht befreien lassen wollte.
Die Staatsanwaltschaft hat in der ganzen Verhandlung, trotz mehrfacher Aufforderung verweigert, ihren Namen zu nennen.
Ich sagte dann zu ihr, ich könne sie dann ja auch mit Frau XY ansprechen.
Die Richterin Holstein hat dann am Schluß einen Freispruch vergeben. Das war das Ende dieser Verhandlung.
Ich möchte jetzt nochmal einen Aufruf für Tom Lausen machen. Er hat mich hier einfach grandios verteidigt, in dieser Situation unterstützt und es sind viele Stunden engagierter Arbeit eingeflossen und alles was er tut, tut er selbst-finanziert. Und ich möchte einfach nochmal darum bitten, ihm via PayPal eine Summe zukommen zu lassen. Ich stell‘ den Link hier unten nochmal ein unter dem Video. Bis dann!
Ruth

Freispruch für unschuldig Verfolgte – Anstiftung zum Ausstellen eines unrichtigen Gesundheitszeugnis nach §278 StGB.
MASKENBEFREIUNGSATTEST
Am 27.02.2025 war ich Wahlverteidiger als Nichtjurist im Strafverfahren von Ruth Gadé aus Hamburg. Auch als Nicht-Anwalt darf man das nach §138 Abs. 2der Strafprozessordnung.
Nach 4h konnte ich einen Freispruch erkämpfen.
Die Staatsanwältin wünschte sich jedoch eine harte Strafe wegen der Gesinnung zu den Maßnahmen des Hamburger Bürgermeisters.
Ruth hat hier das Verfahren zusammengefasst in 5min.
T.me/TomLausen
Unterstützung gern:
Paypal.me/TomLausen
