Coronajustiz gegen mutigen Arzt: Mitschrift am 23. Verhandlungstag

Fotomontage, links screenshot aus:
https://hamburg.t-online.de/region/hamburg/id_100539286/hamburg-querdenken-arzt-bestellt-peter-tschentscher-als-zeuge-zu-prozess.html
[Der Aufstand 48/24, Seite 8]

Coronajustiz gegen mutigen Arzt: Mitschrift am 23. Verhandlungstag

23. Verhandlungstag gegen Dr. Walter Weber vor dem Landgericht Hamburg

Saal 300 am 5.11.24 geplanter Zeitraum: 9.15-15 Uhr (Namen nach Gehör geschrieben, soweit nicht bekannt)

Anwesend:

– Richter – Moys, Qiu, Dr. Behr (B), 2 Schöffen Kutschan, Garvik;

– StA – Schimpeler (Sch);

– Verteidigung- Sven Lausen (V);

– Protokoll Gericht;

– Protokoll Verteidung;

– Presse, auch Arne Schmitt

– volle Besucherbank immer um die 40;

9.30 Uhr: Probleme im Besucherraum, Arne Schmitt darf dann im Saal sitzen, nicht im Besucherraum; Türen knallen; letztes Mal durfte Arne Schmitt nicht als Presse im Saal sitzen, da der Presseausweis nicht anerkannt wurde.

Start Sitzung 9.35 Uhr:

B: Arne Schmitt solle die Wachmeister nicht angehen; es war in der Verhandlung eine zeitliche große Pause; alle werden gleich behandelt; Probleme mit der Akustik; nicht alle Presseausweise hier zugelassen; B und V mit Anlage Probleme; B sagt mehrfach „Guten Morgen, Herr Lausen“; Lachen.

V: H. Künnemann krank; keine Details, Fieber; seine 257 StPO am Freitag (8.11) vortragen; noch eine Gegenvorstellung verlesen.

B: Ja.

V: Gegenvorstellung Bezüglich Dr. Ondruschka (O) und Dr. Edler (E), Anlage 55 und 56 vom 2.10.24:

I. BGH-Urteil aus 1955 vom Vorsitz übersehen; Ablehnung der Sachverständigen, ob dem Angeklagten gegenüber voreingenommen, es geht um die Ablehnung dessen im Beschluss; Befangenheitsgründe gegen O und E, wecken Verdacht der Befangenheit.

II. Kammer sagt Sachverständige beziehen sich auf allgemeine Grundsätze ärztlichen Handelns; eben Anamnese; körperliche Untersuchung, vor allem, wenn Patient unbekannt, nur Patienten Wanser bekannte Patientin. E und O haben sich Verordnungslage ausgedacht, beziehen sich auf die FAQ der Ärztekammer HH (ÄHH); „glaubhaft machen“ der Befreiung; aus Eindämmungsverordnung; keine Überprüfung der FAQ, darauf wurde nicht eingegangen, Kammer hat das ausgelassen; kein rechtliches Gehör; Wissenschaftlichkeit; Befangenheitsverdacht. Kammerbeschluss: jedes ärztliches Handeln muss objektivieren; subjektive Befindlichkeit gegen medizinische Beeinträchtigung:

– Hinweis auf die Berufsordnung für Ärzte, §25

– Symptome durch medizinische Standards objektivieren; Überzeugung bilden; Sorgfaltspflicht

– Gefahr der Mund-Nasen-Bedeckung (MNB), Literaturverzeichnis dürftig; medizinisches Basiswissen; kein angepasstes Aussageverhalten; es ist eigene Expertise, überschreiten der Sachkunde im Gutachten; Fragestellung überprüfen…

Es geht um Frage 4 des Gutachtens von O und E Besorgnis der Befangenheit da; E ausgeführt, alles muss untersucht werden; subjektive Beschreibung des Patienten objektivieren; ist nicht Tatsache

Frage 3: Untersuchung regelhaft; Lunge, Herz, Blutdruck; Sauerstoffsättigung; Gutachten nicht vollständig von Kammer berücksichtigt

– Untersuchungen so nicht im Lehrbuch; in der Berufsordnung für Ärzte, Telemedizin. Im Einzelfall ist es Rat, Behandlung per Telefon (Urteil BGB)

– Fernbehandlung: keine Einschränkung in der Berufsordnung. O und E haben unrichtige These; falscher Lagebericht; führt Gericht in Irre

Fälle 2,3,5 und 9 Dr. Weber zur Anklage haben psychologische Hintergründe, da geht keine körperliche Untersuchungen, Frage 3 keine Einschränkung enthalten; Fehler des Gutachtens.

Kammer Anlage 56: Befangenheit; Fernbehandlung durchaus einbezogen; Kammer scheinbar nach O,s Gutachten folgend; in Gutachten kein medizinischer Ratschlag; keine Auseinandersetzung mit Berufsordnung; Maske kein Fremdschutz; allgemeines Wissen; Schutzbehauptung, um Unvollständigkeit zu umgehen als Vorwurf von O.

Kammer weist Befangenheitsgrund ab; wurde einiges außer acht gelassen; Kammer sieht keine Besorgnis der Befangenheit, Auftragsgebung des Gutachtens am 26.10.21 das Gespräch, Äußerung von Sch, dass mit Frau Olfert gesprochen wurde über die 4 Fragen. Kammer kann das nicht einschränkend bewerten.Fragenkatalog: Behauptungen der Kammer, d.h. keine Quellen; durch Fragen ausgeschlossen.

26./ 27.10.2021: Wissenschaftsfreiheit von allen betont; Seifert, Olfert vernehmen, V stellt Antrag, da Teilnehmer am Treffen zum Zeitpunkt.

Gefahr der MNB nicht im Gutachtenumfang Frage 4; Erwiesen: Vorwurf Gutachten zum Nachteil von Weber; Dr. Kiselinski Gefahr der MNB; unvollständiges Gutachten, Kammer sah das nicht. Nnicht mal der Stand der Verordnungslage war bekannt; FAQ sind keine Sekundärquelle; nur die Quelle der Deutschen Pneumologischen Gesellschaft (DPG) als Wissenschaft.

Medizinsches Basiswissen zumindest in einer Quelle; Mangel an Gutachten. Fragen an O und E: Quellennachweis von V erfragt, sie nennen 1 Quelle.

Wenn Kammer das alles nutzen will; Kammer hat keine Quelle; blindes Vertrauen; Richter muss alles nachvollziehen, wenn Sachen strittig; Literaturverzeichnis dürftig; Richter muss das berücksichtigen.

Ausnahmen für MNB: Herz, Lunge, Demenz und Panik; da keine Besorgnis der Befangenheit; medizinisch eingeengte Einschätzung; persönliche Wertung macht Gutachten zu Gutachten; daran mangelt es bei O und E; hier nur schwere Erkrankungen; die DPG hat keine Schwere in der Quelle benannt; die Herleitung des Gutachtens nicht in der Quelle; nur Meinungsbildung. O,s und E,s Gutachten von Kammer übernommen, keine wissenschaftliche Begründung.

Der Beschluss zeigt fehlende Bereitschaft der V zuzuhören und dem nachzugehen im Verfahren; Antrag neu bescheiden; kein rechtliches Gehör.

B: Frau Sch Stellungnahme?

Sch: Ablehnen; wurde erschöpfend bearbeitet; keine Ladung der Zeugin Olfert.

B: Noch mehr Anträge sammeln.

Sch: Braucht Pause; im Rahmen der zügigen Verfahrensführung, 257 von Künnemann (V) ist Frist bis heute.

B: 5 Minuten Pause; dann Künnemanns 257 StPO verlesen. Geginn Pause.10.15 – Neusstart 10.25:

B: Ruhe bitte hinten; nächster Antrag;

V: Beweisantrag stellen; zum Gutachten von O und E; Quellen sind FAQ der ÄHH; Nach Mailauskunft von drei Menschen verfasst; ein Journalist, Jurist und ein Kaufmann; laden und vernehmen; Autoren der FAQ; Presseauskunft bestätigen; alles das kein medizinischer Sachverstand, nicht auf medizinischer Grundlage; das haben O und E als Quelle; zum Nachteil von Dr. Weber; medizinisch nicht ausgebildete Leute, die ÄHH nicht mit dabei; sachlich nicht aufrecht zu halten.

B: Sch Stellungnahme?

Sch: Wie viele Anträge noch von V?

V: Einer.

Sch: Erst danach Stellungnahme zu Beweisanträgen, dann 5 Minuten Pause

B: Ein Antrag, dann Pause.

V: Beweisantrag: Eindämmungsverordung (EVO) betreffend; Behörde hat dort subjektives regulieren in der EVO; gesundheitliche Beeinträchtigung allgemein von niedriger Evidenz; daher die beiden Sozialsenatorinnen laden; die bis 2020 und die bis 2022 (Leonard und Starks) Befragung der beiden; O sagte, dass „Maske eine politische Idee für alle“ war; Normen für „nicht zumutbar“ überprüfen; niedrige Schwelle für die Selbstregulierung der Bürger; sprachliche Regelung rein subjektiv; Beispiele: Kopfweh, Übelkeit, etc. und psychische Störung; rechtliche Verpflichtung zum Schutz der Bürger; MNB (Maske) viele hatten damit ein Problem; verfassungsrechtlichen Schutz miteinbeziehen; Gutachter O und E: unrichtige Annahme, da nur die „schweren“ Erkrankungen zur Befreiung; alles andere subjektive Empfindung zum Nachteil für den Angeklagten. § 28 (9) Infektionsschutzgesetz (ISG): Ausnahme zum Masketragen für Gehörlose, Begleitperson, etc.

-Fernbehandlung zur Befreiungsregelung; Sachverstand in der Fachbehörde; nicht nach 244 überflüssig; auch nicht ungeeignet; Beweis verfügbar.

-Amtsaufklärungspflicht; nur Anwendung auf die 57 Fälle; Zeugen zur Wahrheitserforschung; O und E: Kein Einblick in Senat zur EVO; auch nicht Olfert (LKA); Auskünfte: Kammer braucht Infos, um historische Entstehung der Maske zu kennen.

– Kammer: AU ist Fernbehandlung; Untersuchungspflicht und Dirnenurteil aus 1940; in 2020 nur aus der Ferne AUs ausgestellt; Fernbehandlungsrecht; 278 StGB gibt es so nicht; Berufsordnung der Ärzte nichts zu finden.

– Protokolle des RKI genannt; für Zeugen 54 StPO, Ausnahmegenehmigung (Anlage 67)

B: Unterbrechung der Verhandlung.

Sch: Keine Pause nötig. Nach 244 (1) StPO kein Beweisantrag, handelt sich um Ansichten.

B: Beweisantrag stellen?

Sch: Nein, Auffassung zum RKI in Stellungnahme.

V: Äußert sich zur prozessualen Ausführung; Beweismittelantrag.

B: Was mitgebracht, hat nichts mit Rechtsfrage zu tun.

Sch: MNB tragen, Bildschirmextrakte aus der RKI Seite von 2023; das wegen V. Übergibt die Ausdrucke. Alles weiterleiten.

B: Bis 11:50 Pause machen; in Ruhe alles anschauen.

Sch: Ich könnte plädieren, keine Pause wegen mir.

V: Verstehe das nicht? Kisielinski geladen zu Freitag (8.11) nach 245 (2) StPO.

B: Kisielinski nicht da; zurück zu Beweisantrag, Antrag heute stellen.

V: Beweismittel da; dann Spielchen machen, Antrag ablehnen. Selbstladung mitgeteilt, kein Antrag nötig.

B: Beweisantrag bis heute.

V: Nein.

B: Frist, Streng genommen vorbei nach heute; dann am 8.11. abgelehnt.

V: Nach 246 StPO nicht nötig, Antrag zu stellen.

B: Antrag stellen aus meiner Sicht. Sch. Stellungnahme?

Sch: Antrag stellen, wie Vorsitzende.

V: Dann Antrag; nach Prozessordnung: 245 StPO widerspricht Beweisantrag stellen.

B: Antrag auf Vernehmung, Pause bis 13 Uhr.

V: 22 Verhandlungstage; Beweisprogramm der Anklage; Geduld gehabt; nun Schweinsgalopp durch, Bitten darum Beweisprogramm der Verteidigung auch so zu behandeln.

B: Sorge unbegründet; derzeit nicht viel zu hören, Plädoyer machen, dann zurück in Beweismittelaufnahme; sei charmant, wenn man weiß als V, was Sch. will; sie kann ausschließen, dass Beweisantrag abgelehnt wird. „Herr Lausen, …..“ dann Sprung auf den 2.12.24 vormittags, laden bis 16 Uhr.

V: Muss mit Künnemann sprechen.

B: Terminabsprachen, Gespräch wer kann. Termine bis in den 16.12. rein. Termine zur Sicherheit, kein Schweinsgalopp Dann Pause zum Mittag, Plädoyer, „so kennen Sie mich“ an V

Neue Termine: 11.12. ganztägig, 12.12. ganztägig, 13.12. bis 15 Uhr; 16.12. ganztägig. Pause Mittag.

B: Plädoyer, kein Thema mit dem Plädoyer für Sch, Antrag auf Hören von Kisielinski

Pause um 11 Uhr.

Nach Pause anwesend: 4 mal Presse; Arne Schmitt, alte Besetzung Spruchkörper und Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Besucher müssen aus dem Besucherraum, 30 Minuten zusätzlich Zeit. Start Verhandlung 13.50

B: Liest Beschlüsse vor. Sie lehnt ab:

– Zeugen Seifert, Olfert zu laden; Grund: wegen Bedeutungslosigkeit, fraglich, ob es ein Beweisantrag ist; Wissenschaftsfreiheit gewährleistet; Gefährlichkeit der Maske; Befund ins Blaue hinein; es kommt nicht drauf an.

– Sie hat mit Franke telefoniert von der ÄHH; Er hat das mit der „Welt“ -Journalistin bestätigt; Verlesung der Mail vom 16.10.24, 12:24 Uhr.

– Ladungsantrag vom 5.11.24 abgelehnt; Ladung Franke für Schuld- und Rechtsfrage keine Bedeutung; Sachverständige O und E, dort keine blinde Übernahme für Gutachten.

– Ladung der Sozialsenatorinnen wegen „unzumutbar“ und „nicht zumutbar“ abgelehnt; Norm ist das Gericht; historischer Rückblick unnötig: Atteste fachliche fragwürdige Grundlage, Historie ohne Bedeutung; Gesundheitszeugnisse nach 278 StGB. Verlesung von RKI-Zusammenschnitt Sch nachgehen.

V: Bevor das passiert; Gegenvorstellung vorhalten; Gericht wiederholt gebetsmühlenartig das Gehörte; Hinweis von Sch dazu Schaade im Fokus, hier zu hören; schwierig, etwas von der Seite zu kopieren; als Beweisforschungsanregung vom RKI, Sachkundigkeit; und Verlesen ohne Erläuterung; vor Wochen besprochen, Leute zu laden, die nach 55 StPO aussagen müssen; Liste der Namen ermitteln;

B: Hat sich neu BZR gezogen; Beweisantrag Schaade, Anregung Sch; sie verliest das. Stellungnahme Gegendarstellung 5.11.24 bis 0 Uhr machen.Sch verliest Ausdrucke von der RKI-Seite. Maske kann Schutz sein; akut Fremdschutz, wenn man krank ist; Reduktion der Atemwegserkrankungen; Sitz; Größe und Wirksamkeit.

V: Randnummer 20 zu 245 StPO Kommentar; Antrag auf Vernehmung am Ende der Beweisaufnahme veranlassen; Randnummer 8, 244(6) StPO praktische Bedeutung ohne Rechtsbeuge 245 nach 244 (6) 3-5 StPO steht nicht im Gesetz

B: Herr Lausen, wo ist das Problem?

V: Künnemann will das stellen. Nach 245 StPO.

B: Nun den Beweisantrag stellen.

V: Rechtsdiskussion; „nach Abschluss Frist für Beweisanträge, Verweis auf 244 (6) StPO; Beweisantrag jetzt stellen, dann ablehnen durch die Kammer.

B: Urteil der Zurückweisung; Frist zur Beweisaufnahme gilt; so verstehe ich das; nach Kommentar Meyer-Goser, auch BGH-Urteil.

V: Beweisantrag Symptome wie Attest von Weber; Dr. Kisielinski 8.11.24 geladen; Masketragen; Selbstlese vom 14.6.24; Beweis der Tatsache: nicht überflüssig, 245 StPO ungeeignet; zur Urteilsfindung, Amtsaufklärungspflicht.

B: Sch Stellungnahme? Ausführung für StA.

Sch: Kein Hören relevant, ob Co2-Toxin; unerheblich, Untersuchung nicht da von Dr. Weber; so sehe ich das, unerheblich.

V: 278 StGB Versatznorm.

Sch: 245 StPO bekannt; Plädoyer nicht vorweg.

V: Kein Rechtsgespräch; Norm von 278 StGB; Fahrlässigkeitsvorwurf, Arzt rutscht in das StGB, Unrichtig heißt eine schriftliche Lüge für 278 StGB.

Pause von 14.20 Uhr bis 14.33 Uhr.

B: Kisielinski am 8.11.24 ordnungsgemäß geladen, Frau Maron geben nach 245 StPO. Wir sehen uns am Freitag um 9.30 Uhr

Ende der Sitzung um 14.35

Protokoll K.S.

das könnte auch interessant sein
Avatar-Foto

Von Redaktion

Die Redaktion wird gestellt vom Ortsverein „Gesellschaft der Gleichen“ des UMEHR e.V. mit der Zielstellung, die öffentliche Debatte durch radikaldemokratische Prinzipien zu fördern. Sie erstellt die Publikationen auf PDF und stellt die Beiträge hier online. Die Redaktion ist nicht Autor der Beiträge. Die Autoren sind unter ihren Beiträgen auf den Beitragsseiten zu finden. Eingereichte Beiträge geben nicht die politische Position der Redaktion wieder. Eingereichte Beiträge von Parteien bedeuten nicht, dass die Redaktion Mitglied dieser Partei ist oder Positionen dieser Partei vertritt. Jeder Autor ist für seinen Beitrag selbst verantwortlich.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert