Bericht zu meinem Berufungstermin am 08.08.2023 vor dem Landgericht Hamburg!
Mir wird zur Last gelegt, dass ich am 15.01.2022 und am 13.02.2022 von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht haben soll. Zudem soll ich am 13.02.2022 meine eigene Polizeimaßnahme als Journalist rechtswidrig auf Video aufgezeichnet und das vertrauliche Wort verletzt haben.
In erster Instanz wurde ich zu 130 Tagessätzen verurteilt. Die Urteilsbegründung liest sich für Eingeweihte wie ein schlechter Comic, ist in wesentlichen Teilen frei erfunden und konstruiert. Die Protokollführung war mangelhaft. Das Protokoll ist im Wesentlichen konstruiert, frei erfunden und zensiert. Zensiert bedeutet, dass ganz wesentliche Umstände nirgends auch nur mit einem Wort erwähnt werden. Es sind abenteuerliche Vorwürfe, die aber nicht unbegründet sind.
Siehe hier:
Erster Verhandlungstag am 10.03.2023 ab Seite 4
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-11-23.pdf
Zweiter Verhandlungstag am 15.03.2023 ab Seite 4
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/06/Der-Aufstand-26-23k.pdf
Kreative Protokollführung am Amtsgericht (Seite 6)
https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/06/Der-Aufstand-25-23.pdf
Die Berufungsverhandlung konnte am 08.08.2023 nicht zu Ende geführt werden, da eine Polizistin, die als Zeugin aussagen sollte urlaubsbedingt abwesend war. Der Termin wird fortgesetzt.
Ich lade hiermit herzlich zur Fortsetzung meiner Berufungsverhandlung ein.
Wann: Donnerstag, 24.08.2023 um 9:30 Uhr
Wo: Sievekingplatz 3, Strafjustizgebäude, Hamburg, Der Saal ist bitte am Empfang zu erfragen, wird aber auch von mir wenn möglich vorher veröffentlicht.
Sollte es kurzfristig zu einer Änderung kommen, werde ich rechtzeitig in meinem Telegram-Kanal und/oder bei youtube darüber informieren. t.me/dominikparadies
Es wird um zahlreiches Erscheinen gebeten. Es finden Einlasskontrollen statt und es ist daher etwas Zeit einzuplanen. Ein Teilen meines Beitrages ist erwünscht.
Ich möchte mit meinen Beiträgen anhand von praktischen Beispielen den Menschen näher bringen, mit welchen Mitteln innerhalb der Hamburger Justiz und der „Strafverfolgungsbehörden“ gearbeitet wird. Es geht hier im Wesentlichen nicht um mich, es geht in Hamburg m.E. höchstwahrscheinlich um mehrere hundert Fälle die ähnlich aufgebaut sind.
Der erste Berufungstermin am 08.08.2023 hat fast drei Stunden gedauert, wurde von fast zwanzig Zuschauern beobachtet und es war ein reines Frage- Antwortspiel durch die Richterin. Im Wesentlichen habe ich nur beantwortet, was ohnehin bekannt ist bzw. bekannt sein muss. Aber eine der Kernfragen wurde bis jetzt immer noch nicht beantwortet. Seit bald eineinhalb Jahren begehre ich Auskunft darüber, welche be- und entlastenden Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen mich geführt worden sind. Konkret wollte ich wissen, welche medizinischen Indikationen über mich ermittelt worden sind. Zudem sei der Sachkundenachweis zu erbringen, woher die erstinstanzliche Richterin das Wissen über ihre vermeintlich wissenschaftlichen Ausführungen im Strafbefehl hatte. Hat ein Richter keine Ahnung, so muss dieser einen Sachkundenachweis über die aufgestellten Behauptungen erbringen. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich jedenfalls nicht das Geringste und am Amtsgericht möchte man diese Fragen hartnäckig nicht beantworten. Man hat schlicht und ergreifend nichts gegen mich in der Hand, behauptet aber steif und fest, ich habe ein unrichtiges Gesundheitszeugnis gebraucht.
Während dieses Frage- Antwortspiels ist ein Zuschauer relativ am Anfang der Verhandlung aufgestanden, hat laut gesagt, „Sie werden ihn verurteilen, Rechtsanwalt S. lässt grüßen“ und ist gegangen.
Genau diesen Eindruck hatte ich auch, da die Richterin angab die Videos meiner Polizeimaßnahme zu kennen, hat aber gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil in Teilen verlesen, wissend, dass an der Geschichte etwas nicht stimmen kann. Zu groß ist die Diskrepanz zwischen den Videos und der Urteilsbegründung. Sie hat bei mir nicht den Eindruck erweckt, dass dieses Urteil in Frage zu stellen ist.
Von Anfang an war klar, dass man gegen mich überhaupt nichts hinsichtlich des angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisses ermittelt hat. Ich wurde weder zu meinem Gesundheitszustand befragt, noch wurden medizinische Akten über mich beigezogen, obwohl diese zumindest in Teilen, auch ohne mein Zutun hätten beigezogen werden können.
Ich habe in dem Termin mehrfach sehr deutlich gemacht, dass sich laut Aussagen von mehreren Polizisten in meinem und anderen Verfahren ergeben hat, dass das LKA Hamburg eine schwarze Liste erstellt hatte. Die Aussagen der verschiedenen Polizisten sind so weit mir bekannt in wesentlichen Teilen deckungsgleich. Auf dieser Liste seien Namen von 20 Ärzten vermerkt, die angeblich Maskenbefreiungs-Atteste fälschen würden. Diese Liste soll an Polizisten mit dem Auftrag verteilt worden sein, Strafanzeigen gegen Inhaber solcher Atteste und deren Aussteller zu erstatten. Tatsächlich ergibt sich dieser Vorwurf auch aus meiner Akte. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Strafverfolgung ungeprüft erfolgt, selbstverständlich, unabhängig davon, wie der Gesundheitszustand der jeweiligen Patienten tatsächlich ist. So haben es mir gegenüber auch mehrere Zeugen berichtet. Zum anderen war ich Ohrenzeuge davon, wie sich zwei Polizisten über die Vorgehensweise unterhalten haben, und zwar weit vor dem ersten Strafbefehl.
Diese Vorgehensweise ist m.E. als Verfolgung Unschuldiger zu bewerten, also strafbewehrt.
Um zu verdeutlichen, wie hochgradig kriminell diese Arbeitsweise sein könnte, habe ich ein Beispiel genannt.
Ein Jura-Student, der im Jahre 2019 auf die Idee gekommen wäre, eine schwarze Liste mit nicht verurteilten Ärzten zu erstellen, um diese nebst Patienten von der Polizei strafrechtlich verfolgen zu lassen, hätte laut Lehrmeinung exakt an dieser Stelle zu Ende studiert. Maximal könnte dieser Ex Jura-Student am Amtsgericht Briefmarken ablecken, aber sicher keine juristische Laufbahn einschlagen.
Um es zu verdeutlichen, welches Spiel hier möglicherweise gespielt wird, kann man genauso gut jedes andere Beispiel heranziehen. Man könnte ebenso eine schwarze Liste mit Menschen erstellen, welche Einbrecher sein sollen. Ohne Diebesgut, ohne Einbruchsspuren, ohne Fingerabdrücke oder sonstige Spuren könnten dann Strafbefehle und Anklagen nur anhand von Namen konstruiert werden. Exakt so wird laut Aussagen von Polizisten und meiner Ermittlungsakte hinsichtlich der angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisse in Hamburg gearbeitet. Diese Vorgehensweise ist m.E. nicht nur strafbewehrt, sondern hochgradig kriminell.
Ich gehe davon aus, dass in Hamburg hunderte solcher Verfahren geführt werden, auch gegen Schwerbehinderte, so haben es mir Betroffene geschildert. Tausend mal tausend macht eine Million. Der möglicherweise durch die Hamburger Justiz erhoffte geldwerte Vorteil kann also durchaus siebenstellig sein.
In meinem Verfahren hat mein Rechtsanwalt beantragt, die schwarze Liste bei zuziehen und verlesen zu lassen. Die vorsitzende Richterin lehnt dies zum jetzigen Zeitpunkt ab, wird es wohl auch weiterhin tun und stört sich gleichzeitig an dem Begriff. Tatsächlich handelt es sich bei der „schwarzen Liste“ um eine Begrifflichkeit, die innerhalb der Polizei genauso verwendet wird. Zum einen sprechen Polizisten selbst davon, zum anderen war ich am 15.01.2022 live dabei, als sich Polizisten darüber unterhalten haben.
Ich habe deutlich gemacht, dass mit dieser schwarzen Liste vermutlich Jagt auf hunderte Patienten gemacht wird. Es werden also hunderte Strafverfahren aufgrund einer illegalen „Feindesliste“ geführt. In allen mir bekannten Fällen gab es keinerlei Ermittlungen über den tatsächlichen Gesundheitszustand der Patienten.
Im Termin hat mein Arzt Dr. W. im Zeugenstand ausgesagt und seine Diagnose grundsätzlich erläutert. Da diese ohnehin bekannt ist, können auch pauschale Äußerungen dazu gemacht werden.
Ich habe ihn nicht von der Schweigepflicht entbunden. Davon würde ich nur absehen, wenn der Staatsanwalt erklärt, welche medizinischen Erkenntnisse er über mich ermittelt hat. Er bleibt dabei es nicht mitzuteilen. – Vielmehr hat er gar nichts gesagt.
Die Richterin meint auf meine X-fachen Nachfragen, das würde in der Akte stehen. Wo wollte und konnte sie nicht sagen, da es diese Ermittlungen ganz offenkundig nicht gab und auch nicht geben wird.
Hinsichtlich der angeblichen Verletzung des vertraulichen Wortes habe ich vorgetragen, dass die Polizeimaßnahme am 13.02.2022 von der 48. Sekunde bis zum Ende von zahlreichen Augen- und Ohrenzeugen umgeben war. Es gab keine Vertraulichkeit und ich wollte diese auch nicht.
Siehe zum Beispiel hier:
Ich habe ausgeführt, dass ich als Pressevertreter vor Ort war und nachweisbar keiner Maskenpflicht unterlag. Die Demonstrationsauflagen waren mir bekannt und galten ausweislich nur für Demonstrationsteilnehmer, der ich laut einem „Demo-Ratgeber“ der Polizei Hessen nicht war. Ich wurde bereits vor dem 13.02.2022 mehrfach von derselben Polizeieinheit eingekesselt und festgehalten. Mir wurde jeweils Pressearbeit verboten, was ein elementarer Eingriff in die Grundrechte ist. Ich kenne meine Rechte. Diese sind unter anderem in der PDV 100 geregelt. Hierbei handelt es sich um die Polizeiliche Dienstverordnung, in der unter anderem der Umgang zwischen Presse und Polizei im Detail geregelt ist. Diese Dienstverordnung ist zwar Verschlusssache, dennoch gibt es dazu Auszüge im Internet zu finden.
Siehe zum Beispiel hier auf Seite 8:
Darin heißt es z.B.: „Das Fotografieren und Filmen polizeilicher Einsätze unterliegt grundsätzlich keinen rechtlichen Schranken. Auch Filmen und Fotografieren mehrerer oder einzelner Polizeibeamter ist bei aufsehenerregenden Einsätzen im allgemeinen zulässig. Die Medien wahren die berechtigten Interessen der Abgebildeten und beachten insbesondere die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes bei Veröffentlichung des Film- und Fotomaterials.“
Die Richterin hält das für meine persönliche rechtliche Bewertung und scheint zu verkennen, das es sich hierbei um einen Auszug aus der polizeilichen Dienstverordnung handelt. Möglicherweise ist es erforderlich, die PDV 100 bei zuziehen. Wie soll die Richterin sonst ein Urteil fällen, wenn sie die Regeln der Polizei nicht kennt, bzw. nicht kennen will.
Weiter habe ich ausgeführt, dass es nur eine einzige Ausnahme gibt, in der ich von der Pressearbeit abgehalten werden darf. Und zwar dann, wenn ich mich in Gefahr begebe. So hat es der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Hamburg, Horst Niens unmissverständlich dargelegt. In einem Interview mit dem NDR hat er dazu ausgeführt:
„Es gibt halt nun teilweise Bereiche wo die Presse zu dem Zeitpunkt deplatziert ist, weil es einfach zu gefährlich wird. Wenn zum Beispiel große Steine, Mollis fliegen, dann kann ich die Presse darauf hinweisen, es ist wirklich Gefahr für Leib oder Leben. – Zieht euch lieber zurück!“
Siehe hier:
Ich habe auch ausgeführt, dass ich als Pressevertreter von Demonstrationen gemäß § 6 Versammlungsgesetz nicht ausgeschlossen werden darf. Ich habe die Polizeigesetze, das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz auf meiner Seite, was aber de facto seit Mitte Januar 2022 konsequent durch die Hamburger Polizei missachtet worden ist. Sinn und Zweck der diversen Polizeimaßnahmen war es, unabhängige Pressearbeit dauerhaft zu verbieten und das offenkundig rechtswidrig. Aus diesem Grund wurde ich bereits am 22.01.2022 vierzig Minuten lang im Regen von derselben Polizeieinheit eingekesselt, um das Kamera-Equipment beschlagnahmen zu können. Hierfür hat man an dem Tag jedoch keine Genehmigung erhalten, bis am 13.02.2022 der „richtige“ Vorgesetzte sein OK dafür gegeben hat.
Siehe hier ab Minute 29:27:
Im Berufungstermin hat ebenfalls eine Zeugin meiner Polizeimaßnahme ausgesagt. Sie wurde von der Richterin nach meinem Gefühl unter Druck gesetzt und hat sicherlich einiges anders ausgesagt, als sie es ohne Druck getan hätte. Sie konnte sich aber daran erinnern, schnell bei meiner Polizeimaßnahme am 13.02.2022 gewesen zu sein. Hierzu gab es bereits im Vorwege präventive Absprachen zwischen den Ordnern und Veranstaltern der Hamburger Corona-Demonstrationen, wenn es zu solchen Vorfällen kommt, sagte die Zeugin.
Sie konnte sich zwar nicht mehr an jedes Wort erinnern, wusste aber, dass sie wesentliche Inhalte der Polizeimaßnahme verstehen konnte. Weiter gab sie auf Nachfrage an, dass die Polizeimaßnahme die ganze Zeit von der Polizei selbst gefilmt wurde.
Zudem gab ich an, dass die Polizeimaßnahme von der dritten Minute an von einer weiteren Zeugin aus unmittelbarer Nähe mit Billigung der Polizei gefilmt, respektive das Filmen simuliert wurde.
Erneut habe ich darauf hingewiesen, dass das Filmen und Fotografieren von polizeilichen Maßnahmen keinen rechtlichen Schranken unterliegt und habe den Text aus der PDV 100 erneut vorgelesen. Die Richterin hält dies weiterhin für eine rechtliche Bewertung durch mich, aber nicht für ein Regelwerk der Polizei.
Das ganze Verfahren wirft mehr Fragen auf als es Antworten gibt. Genaugenommen, gibt es keine Antworten, zumindest keine die Inhalte vermitteln. Der Staatsanwalt wollte meine Fragen konsequent nicht beantworten. Als Beschuldigter muss ich schon wissen was man gegen mich ermittelt hat. Einfach zu behaupten, ich sei ein Einbrecher oder ein Maskenverweigerer, der gefälschte Atteste verwendet, reicht für einen Schuldnachweis nicht aus. Der Staatsanwalt hat auch nicht gesagt,… „Das sage ich nicht“. Er hat gar nichts gesagt!
Zum Ende der Verhandlung hat die Richterin erklärt, dass man sich verständigt hat, den Gebrauch des angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisses und das angeblich rechtswidrige Aufzeichnen der Polizeimaßnahme zur Tateinheit zusammenzuführen.
Wie und wann man sich verständigt hat blieb offen, da der Staatsanwalt während der gesamten Verhandlung wenn ich richtig gezählt habe insgesamt nur sechs Worte gesagt hat.
Nach der Befragung der Zeugen hat er jeweils gesagt: „keine weiteren Fragen“.
Zwei mal drei macht sechs, eine wortakrobatische Leistung hinsichtlich dessen, dass es, wenn man alle Verfahren dieser Art in Hamburg zusammenrechnet, um eine siebenstellige Summe gehen könnte.
Die Richterin hat für mehrere Prozessbeobachter und für mich den Eindruck gemacht, dass sie Staatsanwalt und Richterin in einer Person ist und der physisch anwesende Staatsanwalt nur Statist.
Nach der Verhandlung hat der Staatsanwalt den Saal verlassen und ist die naheliegende Treppe herunter gegangen. Ich habe ihn erneut gefragt, welche medizinischen Indikationen er ermittelt hat. – Keine Antwort!
Nun habe ich fast fünf DIN A4 Seiten zu Papier gebracht, was man auch hätte kurz fassen können. Vorausgesetzt, die Gerichte und Staatsanwaltschaften würden den eigenen Spielregeln befolgen.
Ich war unverkennbar als Pressevertreter unterwegs und unterlag somit einem besonderen Schutz. Somit hätte ich nicht angesprochen werden dürfen und die Maßnahmen waren jeweils rechtswidrig. Ist die erste Maßnahme rechtswidrig, ist jede weitere Maßnahme auch rechtswidrig. Somit wäre im Sinne des § 113 Abs. 3 StGB jede weitere Diskussion überflüssig.
Stattdessen hält man daran fest, ohne Ermittlungen und anhand einer schwarzen Liste Strafverfahren ins Absurde abgleiten zu lassen. An dieser Stelle wünsche ich der Justiz eine gute Besserung und empfehle bis zur vollständigen Genesung eine AU-Bescheinigung. Damit es nicht noch absurder wird, ist hierfür nach Möglichkeit ein Arzt aufzusuchen, der nicht auf der schwarzen Liste steht, da man sich sonst selbst anklagen müsste.
Zum Abschluss dieses Berichts noch eine Beobachtung von mir, welche aufzeigt, wie absurd das Verfahren ist:
Ich kenne die Regeln hinsichtlich der Protokollführung am Landgericht nicht. Jedoch ist mir aufgefallen, dass die Protokollführerin fast die ganze Zeit „UNO“ oder ein ähnliches Spiel auf dem Computer gespielt hat. Möglicherweise ist dies die einzige Art, um mit dem Wahnsinn an den Gerichten in der BRD klarzukommen.
Von Seiten des Amtsgerichts und des Landgerichts ist gerade in politischen Verfahren die Öffentlichkeit nicht gerne gesehen. So wurde bereits in erster Instanz am 15.03.2023 ein Teil der Öffentlichkeit, darunter auch Medienvertreter nach Hause geschickt, da ich angeblich erkrankt sei. Anderen Interessierten hat man mitgeteilt, dass kein Termin mit dem Namen „Paradies“ stattfindet. Der Ausschuss der Öffentlichkeit ist bei öffentlichen Verhandlungen absolut verboten.
Im Berufungsverfahren am 08.08.2023 waren im Zuschauerraum noch diverse Sitzplätze, als auch etliche Stehplätze vorhanden. Dennoch wurde von außen ein Schild an der Tür angebracht, der Saal sei überfüllt.
t.me/dominikparadies
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