Indikatoren für die Funktion der Medien in der Demokratie

Indikatoren für die Funktion der Medien in der Demokratie

VON DR. WOLFGANG WODARG

Von Politik oder Wirtschaft unabhängige Medien sind die Voraussetzung für jede Demokratie. Für den Europarat habe ich die Indikatoren für Monitoringberichte in Europas Mitgliedsländern erstellt.

Auszug:

Autor(en): Parlamentarische Versammlung

Ursprung – Versammlungsdebatte am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) (siehe Dok. 11683, Bericht des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Bildung, Berichterstatter: Herr Wodarg). Von der Versammlung am 3. Oktober 2008 (36. Sitzung) angenommener Text. Siehe auch Empfehlung 1848 (2008).

Indikatoren für Medien in einer Demokratie

Bericht
Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung
Berichterstatter: Herr Wolfgang WODARG, Deutschland, Sozialistische Fraktion

Zusammenfassung
Die Meinungs- und Informationsfreiheit in den Medien ist eine wesentliche Voraussetzung der Demokratie. National Parlamente sind eingeladen, ihre eigene Mediensituation regelmäßig objektiv und vergleichbar zu analysieren um Mängel in ihrer nationalen Mediengesetzgebung und -praxis erkennen und angehen zu können geeignete Maßnahmen zu deren Behebung. Solche Analysen sollten auf der Liste der dargelegten Grundprinzipien beruhen in der Auflösung. Das Ministerkomitee wird gebeten, diese Liste zu billigen und Indikatoren dafür festzulegen Funktionsweise der Medienlandschaft in einer Demokratie.

Dok. 11683
A. Entschließungsentwurf
1. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates erinnert an die Bedeutung der Medienfreiheit.
Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Information in den Medien ist eine wesentliche Voraussetzung für die Demokratie. Die Beteiligung der Öffentlichkeit am demokratischen Entscheidungsprozess setzt voraus, dass die Öffentlichkeit gut informiert ist und die Möglichkeit hat die Möglichkeit hat, unterschiedliche Meinungen frei zu diskutieren.

2. Alle Mitgliedsstaaten des Europarates haben sich zur Einhaltung demokratischer Standards verpflichtet. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind notwendige Voraussetzungen für die Mitgliedschaft im Europarat. Daher müssen die Mitgliedsstaaten selbst ihren Stand der Demokratie ständig überwachen. Allerdings, demokratische Standards sind aber auch Teil der allgemein anerkannten Menschenrechte in Europa und damit nicht nur eine interne Angelegenheit eines Staates. Die Mitgliedsstaaten des Europarates müssen auch den Stand der Demokratie in allen Mitgliedsstaaten analysieren, insbesondere auf der Ebene der Versammlung.

3. Der Europarat hat mit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und einer Reihe damit verbundener Empfehlungen des Ausschusses für Menschenrechte Standards für die Medienfreiheit in Europa gesetzt. Europäischen Menschenrechtskonvention und einer Reihe von damit verbundenen Empfehlungen des Ministerkomitees Ministerkomitees sowie durch Entschließungen und Empfehlungen der Parlamentarischen Versammlung.

4. Die Versammlung überwacht auch die Medienfreiheit vor nationalen Wahlen und erstellt eine Analyse auf der Grundlage der vom Rat für demokratische Wahlen festgelegten Standards, der sich aus Vertretern der Venedig Kommission, des Kongresses der Gemeinden und Regionen und der Parlamentarischen Versammlung.

5. Die Versammlung begrüßt die vergleichenden Bewertungen der nationalen Mediensituation, die z.B. von Reporter ohne Grenzen (Paris), dem International Press Institute (Wien), Artikel 19 (London),
Freedom House (Washington DC) und Media Tenor (Bonn). Diese Arbeit sorgt für eine wichtige öffentliche Kontrolle über die Medienfreiheit, entbindet die nationalen Parlamente und Regierungen jedoch nicht von ihrer politischen Pflicht Blick auf die eigene Mediensituation.

6. Die Versammlung begrüßt auch die Medienentwicklungsindikatoren, die in Artikel 19 und den West African News Media & Development Center für die UNESCO, das die Kommunikation mitbestimmen soll Entwicklungsstrategien im Gesamtkontext der nationalen Entwicklung.

7. Die Versammlung hält eine Reihe von Grundsätzen zur Medienfreiheit für erforderlich in einer demokratischen Gesellschaft respektiert. Eine Liste solcher Grundsätze würde Analysen nationaler Medien ermöglichen Umfelder im Hinblick auf Medienfreiheit, um Problemstellungen und Potenziale zu identifizieren Mängel. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, untereinander auf europäischer Ebene zu diskutieren Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme.

8. Die Versammlung fordert die nationalen Parlamente auf, ihre eigene Mediensituation regelmäßig in einem zu analysieren objektiv und vergleichbar, um Mängel in ihren nationalen Medien erkennen zu können Gesetzgebung und Praxis und ergreifen geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung. Solche Analysen sollten sich stützen auf die folgende Liste von Grundprinzipien:

8.1. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Information durch die Medien muss gewährleistet sein nach nationalem Recht, und dieses Recht muss durchsetzbar sein. Eine hohe Anzahl von Gerichtsverfahren ist ein Hinweis auf Probleme bei der Umsetzung nationaler Mediengesetze und sollte eine überarbeitete Mediengesetzgebung oder -praxis erfordern;

8.2. Staatsbeamte dürfen nicht vor Kritik und Beleidigung auf höherem Niveau als gewöhnlich geschützt werden, etwa durch Strafgesetze, die eine höhere Strafe vorsehen. Journalisten sollten nicht inhaftiert sein oder Medien wegen kritischer Kommentare geschlossen;

8.3. Strafgesetze gegen Aufstachelung zum Hass oder zum Schutz der öffentlichen Ordnung oder national Sicherheit muss das Recht auf freie Meinungsäußerung respektieren. Wenn Strafen verhängt werden, müssen sie respektieren die Anforderungen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Bei einer politisch motivierten Anwendung solcher Gesetze kann aus der Häufigkeit und der Intensität der verhängten Strafen, geänderte Praxis der Mediengesetzgebung abgeleitet werden;

8.4. Journalistinnen und Journalisten dürfen vom Staat nicht unangemessenen Auflagen unterworfen werden, bevor sie arbeiten dürfen;

8.5. politische Parteien und Kandidaten müssen fairen und gleichberechtigten Zugang zu den Medien haben. Ihr Zugang
zu Medien werden im Wahlkampf erleichtert;

8.6. Ausländischen Journalisten sollte die Einreise oder das Arbeitsvisum nicht wegen ihres Potenzials an kritischen Berichten verweigert werden;

8.7. Medien müssen frei sein, ihre Inhalte in der Sprache ihrer Wahl zu verbreiten;

8.8. die Vertraulichkeit der Informationsquellen von Journalisten muss respektiert werden;

8.9. exklusive Berichterstattungsrechte über wichtige Ereignisse von öffentlichem Interesse dürfen nicht beeinträchtigt werden das Recht der Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit;

8.10. Datenschutz- und Staatsgeheimnisgesetze dürfen Informationen nicht übermäßig einschränken;

8.11. Journalisten sollten über angemessene Arbeitsverträge mit ausreichendem Sozialschutz verfügen, um sie zu erfüllen
ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit nicht zu gefährden;

8.12. Journalisten dürfen nicht daran gehindert werden, Vereinigungen wie Gewerkschaften für Kollektive zu gründen
verhandeln;

8.13. Medienunternehmen sollten die redaktionelle Unabhängigkeit von Medieneigentümern widerspiegeln;

8.14. Journalisten müssen wegen ihrer Arbeit vor körperlichen Bedrohungen oder Angriffen geschützt werden. Polizei Schutz muss gewährt werden, wenn dies von bedrohten Journalisten verlangt wird. Staatsanwälte und Gerichte muss angemessen und zeitnah mit Fällen umgehen, in denen Journalisten Drohungen erhalten haben oder erhalten haben
angegriffen;

8.15. Regulierungsbehörden für die Rundfunkmedien müssen unvoreingenommen und effektiv arbeiten, etwa bei der Erteilung von Lizenzen. Printmedien und internetbasierte Medien sollten es nicht sein eine staatliche Lizenz besitzen müssen, die über eine bloße Gewerbe- oder Steuerregistrierung hinausgeht;

8.16. Medien müssen einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu Vertriebskanälen haben, seien es technische Infrastruktur (z. B. Funkfrequenzen, Übertragungskabel, Satelliten) oder kommerziell (z. B. Zeitung Distributoren, Post- oder andere Zustelldienste);

8.17. Der Staat darf den Zugang zu ausländischen Printmedien oder elektronischen Medien einschließlich der Internet nicht einschränken;
8.18. Medieneigentum und wirtschaftlicher Einfluss auf Medien üssen transparent gemacht werden. Gesetzgebung müssen gegen Medienmonopole und marktbeherrschende Stellungen bei den Medien durchgesetzt werden. In außerdem sollten konkrete positive Maßnahmen ergriffen werden, um den Medienpluralismus zu fördern;

8.19. Wenn Medien direkte oder indirekte Subventionen erhalten, müssen Staaten diese Medien fair behandeln, und neutral;

8.20. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen in ihrem Alltag vor politischer Einflussnahme geschützt werden in Management und in ihre redaktionelle Arbeit. Hohe Führungspositionen sollten Personen mit eindeutiger parteipolitischer Zugehörigkeit verweigert werden;

8.21. öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sollten interne Verhaltenskodizes für die journalistische Arbeit festlegen und redaktionelle Unabhängigkeit von politischen Seiten;

8.22. „Private“ Medien sollten nicht vom Staat oder von staatlich kontrollierten Unternehmen betrieben oder gehalten werden;

8.23. Regierungsmitglieder sollten während ihrer Amtszeit keine professionellen Medienaktivitäten ausüben;

8.24. Regierung, Parlament und Gerichte müssen den Medien fair und gleichberechtigt gegenüberstehen;

8.25. es sollte ein System der Medienselbstregulierung geben, das ein Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung einschließt, oder eine freiwillige Entschuldigung von Journalisten. Medien sollten ihre eigenen Selbstregulierungsgremien einrichten, wie Beschwerdekommissionen oder Ombudspersonen und Entscheidungen dieser Stellen sollten umgesetzt werden.Diese Maßnahmen sollten von den Gerichten rechtlich anerkannt werden;

8.26. Journalisten sollten ihre eigenen professionellen Verhaltenskodizes aufstellen und anwenden. Sie sollten ihren Zuschauern oder Lesern alle politischen und finanziellen Interessen sowie alle Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen wie Embedded Military Journalism offenlegen;

8.27. Die nationalen Parlamente sollten regelmäßig Berichte über die Medienfreiheit in ihren Ländern erstellen auf der Grundlage des oben genannten Prinzipienkatalogs und diskutieren diese gemeinsam auf europäischer Ebene.

9. Die Versammlung ersucht den Menschenrechtskommissar des Europarates, Informationen zu erstellen, Berichte über Mitgliedstaaten, in denen Probleme bei der Umsetzung der obigen Liste von Grundprinzipien bestehen, was die Meinungsfreiheit betrifft.

10. Die Versammlung lädt auch Medienfachleute und -unternehmen sowie Medienverbände ein, die obige Liste von Grundprinzipien, die für die Medien gelten, anzuwenden und weiterzuentwickeln…

(…)

[automatische Übersetztung, Originaldokument in Englisch ist hier zu finden: https://www.wodarg.com/publikationen/]

Auszug hier eingereicht von Holger Thurow-N.
[Der Aufstand 13/23, Seite 5]

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Von Redaktion

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