Der Schritt aus der Fremdbestimmung in die selbstbestimmte Gesellschaftsordnung

[Der Aufstand 16/25, Seite 5]

Der Schritt aus der Fremdbestimmung in die selbstbestimmte Gesellschaftsordnung

Die Entwicklung hin zu einer gesellschaftlichen Struktur, in der Individuen oder Gemeinschaften eigenverantwortlich und unabhängig Entscheidungen treffen, basiert auf dem Prinzip der Selbstbestimmung und betont die Freiheit des einzelnen Bürgers sowie der Gemeinschaft.

In einer selbstbestimmten Gesellschaftsordnung haben die Menschen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensumstände und der Regeln, die ihr Zusammenleben bestimmen, teilzunehmen.

Dies bedeutet, dass jeder aktive Staatsbürger die Chance erhält, seine Stimme zu erheben und Einfluss auf politische, soziale und wirtschaftliche Prozesse zu nehmen.

Der Schritt in eine solche Gesellschaft erfordert oft ein Umdenken in Bezug auf bestehende Machtstrukturen sowie die Einführung von Mechanismen, die es den Menschen ermöglichen, ihre Meinungen und Bedürfnisse kundzutun und das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wahrzunehmen.

Diese Entwicklung wird auch durch verschiedene gesellschaftliche Bewegungen und Bündnissen, begleitet von Bildungsinitiativen, gefördert, die darauf abzielen, die Macht der Bürger im gegenwärtigen System gebündelt zur Geltung zu bringen, um eine fortschrittliche gesellschaftliche Erneuerung auf einem friedlichen Weg zu ermöglichen.

Es handelt sich um einen Prozess, der Zeit benötigt und mit Herausforderungen verbunden ist, da nicht alle Akteure im bestehenden System an Veränderungen interessiert sind.

Der Übergang zu einer selbstbestimmten Gesellschaft bedeutet, dass wir eine gerechtere und mitbestimmende Gemeinschaft aufbauen. In dieser Gesellschaft haben die Menschen die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbedingungen teilzuhaben und sich selbst zu entfalten.

Hiermit lade ich zum Dialog im Bürgerratschlag zu diesem Thema ein.

Andreas vom BürgerBündnisHamburg


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