Anfrage des Journalisten Torsten Engelbrecht an Pressestelle Staatsanwaltschaft

[Der Aufstand 13/25, Seite 6]

Anfrage des Journalisten Torsten Engelbrecht an Pressestelle Staatsanwaltschaft

(vorgelesen von Ruth Gadé, Hamburg, siehe

https://youtu.be/3WEx48tRHYs?si=rCqtp3nEpuLTYl-X

Mailanfrage des Journalisten Torsten Engelbrecht an die Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaft Hamburg, 17.03.2025

Hallo Frau Sperling-Karstens! Mein Name ist Torsten Engelbrecht und ich bin Journalist in Hamburg. Wie mir mitgeteilt wurde, will die Staatsanwaltschaft beim „Maskenprozess“ gegen Ruth Gadé (Geschäftsnummer 618 Cs 27/24) in Berufung gehen. Gestatten Sie dazu folgende Fragen:

– Mittlerweile ist wissenschaftlicher Konsens, dass es keine Belege für Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht gibt, für deren potenzielle Schädlichkeit hingegen schon. Selbst so jemand wie Anthony Fauci konnte auf Nachfrage des republikanischen Kongressabgeordneten Michael Cloud am 3. Juni 2024 bei einer Sitzung des Select Committee on the Coronavirus Pandemic des US-Repräsentantenhauses keine Studien nennen, die die Sinnhaftigkeit der Maskenpflicht hätten belegen können (siehe hier Min 2:00:32 – 2:00:58). Auch wurde in einer bereits Ende 2020 im Fachmagazin Annals of Internal Medicine veröffentlichten Studie „no statistically significant benefit of wearing a face mask“ gefunden, siehe hier. Und die Berliner Zeitung kam am 5. Juli 2022 zu dem Schluss, dass „die Maskenpflicht verfassungswidrig ist“, u.a. weil selbst in dem am 1. Juli 2022 publizierten Bericht des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung zur Evaluation der Maßnahmen auf Seite 99 zu lesen stehe, dass „randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen“. Zugleich zeigt z.B. eine im April 2021 veröffentlichte Meta- Studie über Masken auf, dass MNBen massive Schädigungen machen können, und zwar sowohl auf psychischer als auch auf sozialer und physischer Ebene. Wenn also die Maskenpflicht ohne wissenschaftliche Grundlage ist, dann hätten weder Ärzte noch Patientinnen und Patienten in die Verlegenheit kommen dürfen, Maskenatteste auszustellen bzw sich solche ausstellen zu lassen – wieso wird Frau Gadé dann trotzdem juristisch verfolgt? …

– … Und würde es vor dem Hintergrund der wissenschaftlichen Faktenlage nicht Sinn machen, die politisch Verantwortlichen juristisch zur Rechenschaft zu ziehen? Wenn nein, wieso nicht?

– Hintergrund des Verfahrens gegen Frau Gadé ist, dass sie auf einer Versammlung von der Polizei kontrolliert wurde, weil sie keine Maske trug. Dabei stand sie aber nicht nur außerhalb der eigentlichen Protestkundgebung. Auch erklärte im Jahr 2023 ein Gericht in Düsseldorf die Kontrolle von Maskenattesten auf einer Versammlung für rechtswidrig, siehe https://www.youtube.com/watch?v=HSkN1dhhCBA. Laut dem Anwalt Dirk Sattelmaier ist das Gericht damit der Auffassung des BVerfG gefolgt, demzufolge „man nach dem allgemeinen Polizei- und Ordnugnsrechts nicht auf eine Versammlung gehen und dort Maßnahmen ergreifen darf“. Wieso hat die Staatsanwaltschaft diesen Aspekt nicht gewürdigt?

– Die Richterin Holstein hat Frau Gadé in der 1. Instanz freigesprochen mit der Begründung, es habe nicht hinreichend ermittelt werden können, ob eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat oder nicht. Anhand welcher juristisch validierbaren Kriterien kann nach Auffassung der Staatsanwaltschaft solide ermittelt werden, ob ein Arzt seine Patientin/seinen Patienten hinreichend untersucht hat, um die Ausstellung eines Maskenattests als solide bezeichnen zu können? Und gibt es hier nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine juristisch validierbare Mindestzeit?

– In den Antworten des Hamburger Senats auf eine Anfrage, die Anna von Treuenfels 2021 (seinerzeit noch FDP) auf meine Bitte hin gemacht hat (siehe Anhang), heißt es: „Die Ausstellung von Attesten und damit auch die Entscheidung über die dem Attest zugrunde liegenden Indikationen liegen in der Verantwortlichkeit der ausstellenden Ärztinnen und Ärzte.“ Inwiefern kann dann so jemand wie Frau Gadé juristisch überhaupt verantwortlich gemacht werden dafür, dass sie das Attest entgegengenommen und verwendet hat?

– Und wird nicht allein schon deswegen der Wille der Staatsanwaltschaft, Frau Gadé in der 1. Instanz als Gesinnungstäterin verurteilt zu sehen – also als eine Person, die sich nur oder maßgeblich deswegen von der Maskenpflicht befreien lassen wollte, weil sie die Corona-Politik ablehnte (und ihr 80 Tagessätze à 15 Euro „aufzubrummen“) – hinfällig? Wenn nein, wieso nicht?

– Das Attest von Frau Gadé wurde am 21. Juni 2021 ausgestellt. Gibt es fundierte Belege dafür, dass Frau Gadé schon vor dieser Zeit kritisch war in Bezug auf die Corona-Politik und nur oder maßgeblich deswegen sich hat ein Maskenbefreiungsattest ausstellen lassen? …

– … Und selbst wenn Frau Gadé bereits vor dem 21. Juni 2021 „Corona-kritisch“ war, inwiefern kann jemandem eine Gesinnung juristisch zur Last geleget werden, wenn es um die Ausstellung eines Maskenattests oder überhaupt eines medizinischen Attests geht?

– Wie mir zugetragen wurde, hat sich die Staatsanwältin in der 1. Instanz selbst auf Nachfrage der Angeklagten und ihres Beistandes geweigert, ihren Namen preiszugeben. Wieso?

Bitte teilen Sie mir mit, bis wann ich mit Ihren Antworten rechnen kann.

fG, Torsten Engelbrecht

… die vorletzte Frage muss ich noch mal wie folgt ändern:

– … Und selbst wenn Frau Gadé bereits vor dem 21. Juni 2021 „Corona-kritisch“ war, inwiefern kann jemandem eine Gesinnung juristisch zur Last geleget werden, wenn es um die Ausstellung eines Maskenattests geht, wo doch (siehe oben) laut Senat die Verantwortlichkeit für ein Attest in den Händen der Ärztinnen und Ärzte liegt und (siehe noch weiter oben) wissenschaftlich solide dokumentiert ist, dass das Maskentragen „für jedermann/jederfrau“ potenziell schädlich ist – und bei jemandem wie Frau Gadé noch hinzukommt, dass sie medizinisch nachgewiesenermaßen unter schwerem Asthma leidet und sie damit erst recht, wie selbst für Laien leicht erkennbar sein sollte, besser keine die Atmung behindernde Maske tragen sollte?

Danke und fG, Torsten Engelbrecht

… gestatten Sie auch noch folgende Frage:

– Wieviele „Maskenverfahren“ verfolgt die Staatsanwaltschaft in Hamburg noch – gegen Ärztinnen und Ärzte einerseits und gegen Patientinnen und Patienten andererseits?

fG, Torsten Engelbrecht

hier eingereicht, von Ruth Gadé

hier eingereicht, von Ruth Gadé

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Von Redaktion

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