
Zur philosophischen Entwicklung eines modernen “Besitzrechtssystems”
(Fortsetzung aus 51/24: Teil 3)
Eigentumsverhältnisse werden immer mit Gewalt durchgesetzt und sind ohne diese nicht realisierbar
Nehmen wir zum Beispiel die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE), welches offensichtlich eine reformistische Illusion von Kleinbürgern ist, welche einerseits das gewaltsame Eigentumssystem nicht abschaffen möchten, aber bedingungslos versorgt werden möchten, was im Kern zwar auf die Abschaffung der Lohnsklaverei abzielt, aber die Frage unbeantwortet lässt, wie der Staat / die Gesellschaft sie den „bedingungslos“ ernähren kann. Das kapitalistische Eigentumssystem kann aber ohne den Zwang zur Lohnsklaverei, also ohne das Menschen aus sozialen Gründen gezwungen sind ihre Arbeitskraft an reiche Eigentümer zu verkaufen, Niemanden versorgen. Auch keine andere Gesellschaftsform kann existieren, ohne das Menschen gesellschaftliche Arbeit an einer gemeinsamen Gesellschaft leisten.
Die Idee einer Gesellschaft, die dazu da ist andere Menschen bedingungslos zu versorgen, die keinerlei Gegenleistung erbringen müssen um Teil dieser Gesellschaft zu sein, sich damit also selbst außerhalb der Verantwortung für die Versorgung anderer Menschen dieser Gesellschaft stellen, ist zu tiefst asozial, unsolidarisch und Grund weg gesellschaftsfeindlich. Solche und ähnliche Ideen sind das Produkt des kleinbürgerlichen Individualismus, der dem Konkurrenzdenken des Eigentumssystems entspringt, aber nicht dem Willen zur Kooperation in einer Gesellschaft sozial und politisch gleichgestellter Menschen.
Es wird also sehr spannend zu beobachten sein, wie sich der in einer Eigentumsgesellschaft unlösbare Konflikt zwischen einerseits großen und kleinen Eigentümern, und andererseits den Lohnsklaven immer weiter zuspitzt, die sicherlich nicht freiwillig dazu bereit sind, andere Menschen bedingungslos und ohne Gewaltandrohung mit zu ernähren. Natürlich übersehen die Kleinbürger oft die „Unberührbaren“, die Klasse der untersten sozialen Schicht, die Lohnsklaven und glauben vielleicht ernsthaft, dass diese auch weiterhin freiwillig und gerne für sie arbeiten werden, weil es ihr angeborenes und sklavisches Naturell sei.
Inzwischen ist es ruhiger um die kleinbürgerlichen Verfechter des BGE geworden, weil ihnen wohl langsam die Erkenntnis dämmert, dass sie nur mit den Lohnsklaven über eine humanistische Gesellschaft verhandeln können, oder eine eigene kleinbürgerliche und staatskapitalistische Diktatur errichten müssen, die einerseits das Großkapital enteignet und andererseits die Klasse der Lohnsklaven weiter in Schach hält. Ob es diesmal das Rote-, dass Grüne-, oder das Braune-Kleinbürgertum schafft, eine Diktatur zu errichten, scheint noch nicht absehbar zu sein.
Sollte uns wieder eine staatsbürgerliche Diktatur ereilen, egal welcher Färbung, empfehlen wir eine radikaldemokratische Gesellschaft, auf der ökonomischen Basis eines modernen Besitzrechtssystems als ein für alle Beteiligten gangbaren Ausweg. Dies bedeutet ein völlig neues Rechtssystem für ein wirkliches Gemeinwesen einer freien Gesellschaft, gemeinsam mit allen Teilnehmern zu verhandeln. Bis dahin möchte ich alle Verteidiger des Eigentumssystems daran erinnern, dass sie Lohnsklaven nur mit struktureller staatlicher Gewalt dazu bringen können, weiterhin für sie zu arbeiten.
Eine sehr lange Zeit entwickelten sich Gesellschaften unter den Bedingungen des Besitzrechts, wo die gewaltsame Ausbeutung der Menschen durch Menschen rechtlich nicht abgesichert war. Bekanntlich schreiben die Gewinner die Geschichte und so ist es heute für uns nicht so einfach, die Ur-Gesellschaft vor dem Eigentumsrecht aus der unterdrückten Geschichte ans Licht zu holen, um daraus Erfahrungen ableiten zu können, um die heutigen Anhänger des inhumanen Eigentumssystems, mit einem modernem Besitzrecht konfrontieren zu können. Eine solche Konfrontation geschieht nicht aus dem heiteren Himmel heraus und bedarf bewusster Handlungen, hin zu einer kooperativen Ökonomie, auf der Basis radikaldemokratischer Übereinkünfte.
In der Ur-Gesellschaft, in der Eigentum unbekannt war, wurden Äcker, Weiden und Wälder offensichtlich gemeinschaftlich genutzt, oder die Gemeinschaft verteilte auf demokratisch legitime und vernünftige Weise Nutzungsrechte, welche allerdings nicht handelbar waren, weil sie eben kein Eigentum, sondern immer nur eine Leihgabe aus dem Gemeinbesitz der jeweiligen Gesellschaft waren. Solche Wirtschaftsformen finden sich noch heute in allen indigenen Gesellschaften, deren Gemeinbesitz nicht vollständig durch “Privatisierung“, also Raub am Gemeinbesitz durch Eigentümer gestohlen werden konnte.
Die 2012 verstorbene US-amerikanische Professorin für Politikwissenschaft Elinor Ostrom untersuchte systematisch die noch verbliebenen Allmende-Systeme unserer Gegenwart und entdeckte moderne Formen der Gemeinwirtschaft, die sich bereits im Kapitalismus neu formieren.
Die zahllosen und aktuellen Probleme des Eigentumssystems, wofür der Kapitalismus nicht den Hauch einer Lösung hat, können nur durch eine Gesellschaft mit einer Gemeinwohlökonomie gelöst werden, welche die Interessen aller Menschen im Blick hat und nicht die kurzfristigen Interessen einer sehr reichen und sehr kleinen Minderheit.
Wenn ich hier das Wort “Gemeinwohlökonomie” verwende, dann meine ich nicht eine der zahllosen Varianten eines reformierten Kapitalismus, bei der das Eigentumsrecht in irgend einer Form mehr oder weniger staatlich beschnitten und kontrolliert wird. Diese Modelle werden sich sehr schnell als völlig unbrauchbar und hilflos gegenüber den Eigentümern erweisen, welche eine Heerschar von “Spezialisten” beschäftigen, die jede gemeinwohlorientierte Reform ganz langsam aber sicher ins Leere laufen lassen.
Selbst wenn einzelne Reförmchen kurzfristige und lokal begrenzte Linderungen herbeiführen können, werden sie rein gar nichts am inhumanen Prinzip des Konkurrenzkampfes des Eigentumssystems ändern können. Jede ernsthafte und nachhaltige Veränderung bedarf der revolutionären Veränderung der Verfassung einer Gesellschaft, welche das Prinzip des Konkurrenzkampfes des Eigentumssystems, durch das Prinzip der Kooperation des Besitzrechtssystems ersetzt. Ohne eine solche revolutionäre Veränderung der Verfassungen, werden weder die Probleme klimatischer Veränderungen, noch das Problem das viele Menschen auf diesem Planeten hungern und auch keine einzige Fluchtursache und Ursache für Kriege zu beseitigen sein.
Wir benötigen Projekte in denen wir üben können, demokratische Strukturen und kooperative Wirtschaftsformen zu entwickeln und die wir miteinander verbinden können. Es geht auch darum, solche Projekte international zu verknüpfen und eine Gemeinwohlwirtschaft weitestgehend vom Markt des Eigentumssystems abzukoppeln.
Das Eigentumssystem ist ein „globales“ System und kann auch nur auf der globalen Ebene durch ein neues System ersetzt werden. Dies setzt eine Herangehensweise voraus, die sich vor mehr als 150 Jahren schon einmal im Bewusstsein vieler Menschen verankert hatte und heute fast vergessen ist: “Internationalismus”!
Immanuel Kant (deutscher Philosoph von 1724 bis 1804 Königsberg) legte mit seiner Schrift über den “Ewigen Frieden” den Grundstein für ein globales Bewusstsein der Menschheit als solche. Er erkannte als Erster, dass wir nur auf internationaler Ebene zu dauerhaftem Frieden gelangen können und uns dafür ein internationales Völkerrecht schaffen müssen. Damit legte er den Grundstein für die heutige UNO, welche zwar einen „globalen“ Friedens-Anspruch nach den Verheerungen des Zweiten Weltkrieges formulierte, aber diesen bis heute nicht umsetzen konnte und immer mehr zu einem Machtinstrument der reichsten Eigentümer verkommt. Aber wer in nationalistischer Weise verharrt, kann nicht das Potential für die Lösung unserer international verflochtenen Probleme entfalten.
Die Entstehung von Eigentum an Land aus dem Gemeinbesitz
Die ersten Landkäufe sind in Sumer (heute Irak) Mitte des 3.Jahrtausends vor unserer Zeitrechnung nachgewiesen. Obwohl noch nicht alle Details dieser Entwicklung bekannt sind, kann eine klare Richtung in der Historie aufgezeigt werden. In dem Maße, in dem das Land zur Ware wurde, fing die so genannte „ursprüngliche Akkumulation“ (Sammlung) von Reichtum an und das Land begann sich in immer weniger Händen zu konzentrieren.
Ein Gipfel dieser Entwicklung war das Römische Eigentumsrecht, welches reiche Eigentümer schufen und einstig freie Menschen massenhaft verarmte und bis in die Sklaverei zwang. Zur Zeit von Kaiser Nero (von Jahr 54-68 n.Chr.) soll sich die Hälfte des Landes der Provinz Afrika, in den Händen von sechs Großgrundbesitzern befunden haben. Diese gigantischen Eigentumstitel konnten natürlich nur mit Hilfe eines kodifizierten Eigentumsrechtes angehäuft und gehalten werden, welches die physische Gewalt des Staates zum Schutz der Eigentümer und ihres Eigentums verpflichtet hatte.
Die räuberische Privatisierungswelle des Gemeinbesitzes, welche vor ca. 5.000 Jahren in Sumer begann, hält bis heute an und zeigt immer verheerendere Folgen. Überall, wo das Land durch Gewalt in Privateigentum verwandelt wird sind es natürlich auch die Erträge. Und die Masse der Menschen und Produzenten müssen die Produkte, die sie oft selbst geschaffen haben, den Eigentümern abkaufen, wenn sie leben wollen.
Da die Großeigentümer massenhaft andere Menschen mit staatlicher Gewalt in die Lage versetzten, für sie arbeiten zu müssen, konnten sie sich selbst anderen Tätigkeiten zuwenden. Ursprünglich rekrutierten sie die Sklaven aus Kriegsgefangenen, aber mit zunehmenden Reichtum, wurden viele der einstigen “Mitbürger” verarmt und durch Verschuldung zu Sklaven gemacht.
In der Zeit, als die Menschen des selben Volkes nur das Besitzrecht kannten, haben sie sich natürlich in Notfällen gegenseitig unterstützt und mit lebensnotwendigen Dingen ausgeholfen. Das Bewusstsein von der Notwendigkeit einer international kooperierenden Menschheit hatten die Menschen der Ur-Gesellschaft noch nicht. Diese gegenseitige Unterstützung in der Ur-Gesellschaft hatte nicht den Charakter von kommerziellen Krediten. Sie mussten nicht um “jeden Preis” zurückgezahlt werden, waren nicht handelbar und enthielten auch keine Zinsen. Kredite dieser Form blieben also immer Teil einer persönlichen Beziehung, wie dies auch heute noch unter Nachbarn und Familienangehörigen üblich ist.
Die reichsten Eigentümer haben in ihrem System ein leichtes Spiel und mit den Gewalten ihres Staates, brauchen sie Menschen nur in soziale Nöte geraten lassen, sie in die Schuldenfalle locken, um sie wie Sklaven (heute Lohnsklaven) ausbeuten zu können. In den ersten Eigentumsgesellschaften wurden Menschen durch die Zinsen auf ihren Schulden oft so sehr verarmt, dass es kein Entkommen mehr gab. Erst verpfändeten die letzten Freien ihr Land, dann die Familienangehörigen (meist ihre Söhne und Töchter) und am Ende sich selbst.
Im antiken Sumer war nach Gerste die zweite Ware Sklaven. Sie wurden wie Vieh gehandelt und auf den selben Güterlisten wie Schweine und andere Haustiere gelistet. Die so genannte Zivilisation der vermögenden Eigentümer basierte also auf der systematischen Verwandlung von Freien Menschen in Sklaven und der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft für private Zwecke.
Die Entstehung von Eigentum aus Schuldverhältnissen
Schulden sind strukturelle Gewalt, weil sie unter den Bedingungen des Eigentumsrechts natürlich letztendlich mit Gewalt eingetrieben werden. Die Verschuldung und daraus folgende Verarmung, ist seit 5.000 Jahren die größte Geißel der Bevölkerung. In der Geschichte gab es unzählige Rebellionen gegen die Verschuldung und mit unter waren die Söldner dieses Systems nicht stark genug, um solche Rebellionen dauerhaft nieder zu schlagen. Die herrschenden Großeigentümer waren immer wieder gezwungen Zugeständnisse zu machen und Rebellionen durch Schuldenerlasse zu beschwichtigen, um ihr Eigentumssystem nicht ganz aufgeben zu müssen. In dieser Tradition steht auch das biblische Jubeljahr, nach dem alle sieben mal sieben Jahre sämtliche Schulden erlassen wurden und alle landlosen Bauern auf ihren ursprünglichen Besitz zurückkehren konnten.
Die Sicherung des Eigentumsrechts durch Ideologien
Macht stützende Ideologien bildeten sich parallel zur Entstehung des Eigentumsrechts heraus und brachten eine Gruppe von “Experten” hervor, die privilegierten Zugang zu Wissen hatten, was ihnen die Möglichkeit verschaffte, im Unterschied zu den Natur-Religionen der Ur-Gesellschaft, monotheistisch-autoritäre Religionen zu entwickeln, welche die Untertanen in Angst versetzt und gefügig macht. Natürlich nutzten sie die Schrift primär, um die Versklavung anderer Menschen zu verwalten. Wenn wir von der logistischen Funktion der Schrift als Verwaltung von Waren, zu denen auch die Sklaven gehörten absehen, so wurde die Schrift von diesen Experten vor allem dafür genutzt, um ihre meist religiös aufgesetzte Ideologie zu konstruieren und zu verbreiten.
Schriftschulen waren die ersten Schulen überhaupt und die Schriftgelehrten wurden zu einer privilegierten Schicht, welche für die Logistik und den Erhalt der Herrschaft von Großeigentümern immer unverzichtbarer wurden. Erst durch die Schrift konnten Schuldtitel dauerhaft festgeschrieben werden und in handelbare Schuldtitel verwandelt werden. Dadurch wurden Schuldtitel auf Tontafeln zu einer Vorform von Papiergeld und Schuldbriefen, und das Verhältnis zu Schuldnern abstrakt. So kannte der Inhaber des Schuldbriefes oft den Schuldner und seine Familie gar nicht mehr und gegen Fremde gehen Grausamkeiten viel leichter von der Hand. Viele Rebellionen zielten genau deswegen auf die Vernichtung der Schuldbriefe und Schuldregister.
Die Ideologie des Eigentumsrechts spiegelte sich sofort in den Schriften und Erlasse für die Untertanen. Der “Codex Hammurapie” (in Keilschrift, aus Mesopotamien/Babylon, 1.800 vor Christus, Hammurapi war der 6. König der 1. Dynastie von Babylon), widmet sich über weite Strecken dem Eigentumsrecht und den Schulden. In dem Maße wie dieses Recht schriftlich festgehalten und dadurch garantiert werden konnte, stand der bewaffnete Staatsapparat der herrschenden Klasse mit seiner gesamten Gewalt zur Durchsetzung ihrer Eigentumsansprüche zur Verfügung. Die schriftliche Fixierung des Eigentumsrechts schützt die Unterdrückten wenig vor Willkür, sondern vor allem die Ansprüche der herrschenden Eigentümer vor Versuchen der Unterdrückten, deren Eigentum anzutasten und legitimieren damit den Raub dieses Eigentums aus dem Gemeinbesitz unserer Gesellschaften.
Die Rolle der Schrift im System des Eigentumsrechts
Nachdem die Schrift anfänglich nur dazu verwendet wurde, um Eigentumsansprüche zu sichern, wurde sie im Laufe der Zeit für viele andere Zwecke benutzt. Zum Beispiel für die Aufzeichnung von Mythen und Epen, in denen die entstandenen Eliten und deren Schichten ihre Weltanschauungen und Vorgaben für die Untertanen vorgaben. Damit verleihen sie diesen Vorstellungen nicht nur eine gewisse Dauer, sondern auch eine besondere Autorität. Gegen das geschriebene Wort haben es mündliche Überlieferungen sehr schwer. Ohne die Schriften und „heiligen Bücher“, wären universelle Wahrheitsansprüche nicht dauerhaft zu vertreten.
Autorität erhält das geschriebene Wort nicht nur durch deren Auftraggeber, sondern auch durch die Schriftgelehrten, die es interpretieren und über deren Auslegung nur sie debattieren dürfen. Damit errichteten die „wissenden“ Schriftgelehrten eine Barriere zu den Laien, die nicht mitreden dürfen und erheben sich zu einer privilegierten Kaste, bis in unsere „akademisierte“ Gegenwart.
Doch die Schrift ist im Laufe der Entwicklung der immer komplizierter werdenden Maschinen kein Privileg der Eliten mehr und so sind wir heute als relativ „ungebildete“ Lohnsklaven dazu in der Lage, Texte zu lesen, zu verstehen, eigene Gedanken schriftlich zu formulieren und sogar zu verbreiten.
Seither ist das geschriebene Wort ein umkämpftes Ding, weil die Unterdrückten dazu über gegangen sind, es für ihre Befreiung zu nutzen. In den letzten revolutionären Jahrhunderten wurden ständig Redaktionen zerstört, Schreiber inhaftiert, ermordet und gedruckte Schriften vernichtet. Heute findet das geschriebene Wort überwiegend digital seine Leser und die Machthaber versuchen verzweifelt die Informationsflut zu kontrollieren und freie Kanäle zu kappen. Ein Gesetz zur Verschärfung der Kontrolle der sozialen Medien jagt das nächste und es obliegt unserer Intelligenz unsere freie Kommunikation weiterhin zu gewährleisten.
Die Herrschenden versuchen das geschriebene Wort ausschließlich für die Legitimation ihrer Herrschaft zu reservieren und darum ist es nicht verwunderlich, dass die Kontrolle des Schriftverkehrs im Internet heute hart umkämpft ist.
In einigen Eigentumsgesellschaften können die Menschen zwar rein formal ihre Meinungen frei äußern, aber die Verbreitung von Gedankengut wird durch subtil installierte Filter in Verlagen, Nachrichtenagenturen, Rundfunkstationen u.s.w., mit struktureller Gewalt überwacht. Der aller größte Teil der Medien befindet sich in den Händen von Großeigentümern, oder unter der Kontrolle der Politiker ihres Machtsystems. Wenn wir eine humanistische Gesellschaft errichten möchten, können wir dies nur erreichen, indem wir alle unsere Möglichkeiten nutzen, um ein dezentrales und alternatives Kommunikationsnetz, parallel zu dem der herrschenden Klasse immer weiter ausbauen.
Ein informatives Netzwerk kann nur seine Wirkung entfalten, ausbauen und erhalten, wenn es simpel funktioniert und von einer relevanten Anzahl von nach Freiheit strebenden Menschen getragen, organisiert und immer wieder regeneriert wird. Nur die Macht vieler demokratisch organisierter Menschen, die kooperativ und selbstbestimmt eine humanistische Gesellschaft errichten wollen sind genau das, wogegen die immer weiter schrumpfende herrschende Klasse auf Dauer nichts entgegen zu setzen hat.
(Fortsetzung folgt in den nächsten Ausgaben)
J. M. Hackbarth
Ein Kommentar
Die Kommentare sind geschlossen.