Zur philosophischen Entwicklung eines modernen “Besitzrechtssystems”
Einleitung
Die heutigen Besitzer sind den Eigentümern in fasst allen Belangen unterlegen und oft nur sehr ungenügend gegen Willkür geschützt. Nur Eigentümer sind natürliche und juristische Personen, welche einen Gegenstand in der Regel nicht selbst in Besitz nehmen, sondern nur profitabel an Besitzer vermieten, verpachten, verkaufen oder Lohnsklaven per „Arbeitsvertrag“ zur Besitznahme (zur Arbeit daran) verpflichten.
Daraus ergibt sich dann auch gleich der all gegenwärtige Konflikt zwischen Besitzern und Eigentümern der im groben den Konflikt zwischen den Menschen beschreibt, seit dem das Eigentumsrecht in die Gesellschaft der Menschen gewaltsam eingeführt wurde. Denn wenn ein Gegenstand nicht zum eigenen Besitz benötigt wird, dient er ausschließlich zur Ausbeutung fremder Arbeitskraft. Der sich mit fremder Arbeitskraft vermehrende Reichtum entzieht langfristig allen anderen Menschen, die aus objektiven Gründen kein Eigentum anhäufen können, systematisch den Besitz an ihren Lebensgrundlagen.
Wer kein Eigentum hat, mit dem er fremde Arbeitskräfte ausbeuten kann, der ist gezwungen sich selbst als Arbeitskraft zu verkaufen und dadurch wird seine Arbeitskraft Eigentum eines anderen Menschen, welcher diese für seine Interessen einsetzen kann. Dies geschieht in der Regel durch Lohnarbeit, was in der Philosophie auch deutlich als “Lohnsklaverei” benannt ist.
Der Lohn für Lohnsklaven ist in der Regel so knapp wie möglich bemessen, so dass sie in der Regel nicht in der Lage sind, so viel Eigentum zu erwerben, womit sie die Arbeitskraft anderer Menschen dauerhaft ausbeuten könnten. In der Regel reicht Lohn deshalb auch nur, um ein Besitzrecht an einer Wohnung auf Zeit zu erwerben und die notwendigsten Lebensmittel für sich und vielleicht noch seiner Familie zu bezahlen. Gleichzeitig ist ein Lohneinkommen nie ausreichend sicher, weil nicht die Interessen der Lohnsklaven (Produzenten) im Mittelpunkt eines Lohnverhältnisses stehen, sondern die Interessen der Eigentümer der Produktionsmittel.
Wenn ein Lohnsklave mehr bekommt als andere Lohnsklaven, dann nur, weil seine Tätigkeit für den Eigentümer einen höheren Nutzwert hat, wie zum Beispiel die Verwaltung der restlichen Lohnsklaven, was zu verschiedenen sozialen Schichten innerhalb der Klasse der Lohnsklaven führt.
Aber auch die Angehörigen der Mittelklasse, die nicht über so viel Eigentum verfügen, um ein Oligarch mit politischem Einfluss zu werden, sind heute in der Regel nicht mehr dazu in der Lage, bis in die herrschende Klasse aufzusteigen.
Mit diesem Beitrag möchte ich die Debatte um ein modernes Besitzrecht weiter befördern und lade alle Interessenten ein, Teilaspekte zu diesem Thema beizusteuern, oder streitbare Gegenpositionen zu verfassen.
Bevor ich ein modernes Besitzrechtssystem entwerfe, möchte ich die Geschichte der Entstehung des Besitzrechtes der Urgesellschaft aus dem Naturrecht erwähnen und wie dieses durch das Eindringen und die Vorherrschaft des Eigentumsrechtes mehr und mehr verdrängt wurde.
Der evolutionäre Prozess unseres Rechtssystems, sollte nicht mit dem Hervorbringen eines auf Lohnsklaverei basierenden Rechtssystems der reichsten Eigentümer abgeschlossen sein, weil dies wohl keine Grundlage für eine humanistische „Zivilisation” im Sinne des Wortes sein kann.
Das Erscheinen des Eigentumsrechts als vorherrschendes Recht, hat sofort die in der Urgesellschaft entstandenen Besitzrechtsverhältnisse überall verdrängt und unterdrückt, wo sie diese noch vorgefunden hat.
Das Eigentumsrecht bedarf schriftlich fixierter Regeln und einer Gewalt, welche dieses Recht im Sinne der Eigentümer gegen die nur Besitzer durchsetzt, oder jede von Eigentümern unerlaubte Besitznahme gewaltsam beendet, unabhängig davon, ob der Eigentümer dieser Dinge die er sein Eigentum nennt bedarf oder nicht. Das Eigentumsrecht sichert dem Eigentümer prinzipiell die freie Verfügungsgewalt über sein Eigentum, auch wenn er nichts mit diesem Eigentum unternehmen möchte und es aus spekulativen, oder anderen Gründen jeder Nutzung durch bedürftige Personen entzieht. Natürlich sind nur wenige nationale Eigentumsrechte heute noch so extrem wie das der Sklavenhalter-Gesellschaften, die mit ihren Frauen, Kindern und Sklaven “machen konnten was sie wollten”, einschließlich diese zu töten und zu verkaufen. Sie waren über den Umgang mit ihrem “Eigentum”, niemandem Rechenschaftspflichtig.
Auch heute wird gemunkelt, dass Gesetze nicht für alle Menschen gleich gelten und das man, wenn man reich genug ist, genügend Möglichkeiten finden kann, sich der allgemeinen Justiz zu entziehen.
Das Eigentumsrecht ist also ein Rechtssystem von Eigentümern, für Eigentümer, welches in deren Verfassungen vorrangig die Rechte der Eigentümer gegen Besitzer mit Gewalt schützen muss. Dazu haben sich die Eigentümer einen Staatsapparat mit Gewalten geschaffen, der ein Gewaltmonopol unter der Kontrolle ihrer Repräsentanten behauptet und damit das “Recht” der stärkeren Eigentümer, gegen jeden Versuch der „unberechtigten“ Besitznahme von Bedürftigen mit staatlicher Gewalt verhindern soll. Menschenleben spielen dabei im Prinzip keine Rolle, denn das Eigentumsrecht ist “berechtigt”, jeden Angreifer auf die Rechte der Eigentümer einzusperren, zu verhungern, zu erfrieren und notfalls einfach töten zu lassen.
Bedürftige die brach liegendes, gelagertes und ungenutztes Eigentum in Besitz nehmen wollen, aber nicht dafür “bezahlen” können, sind für Eigentümer ein ihr System gefährdendes Problem.
Das wichtigste Kriterium von Eigentum und was ihm vom Besitz unterscheidet ist, das der Eigentümer das jeweilige Eigentum nicht selbst für seinem Lebensunterhalt benötigt und deshalb als Handelsware anbieten kann. Aus diesem „Handel“ und nicht aus produktiver Arbeit, bezieht der Eigentümer in der Regel teilweise, oder ganz seinen Lebensunterhalt und manchmal sogar einen exponentiell ansteigenden Reichtum. Der ebenfalls brutale Konkurrenzkampf zwischen den Eigentmern ist in der Regel bekannt und wird als Akkumulation (Sammlung) des Kapitals, auf immer weniger Individuen bezeichnet. Eigentümer beziehen ihren Lebensunterhalt und Reichtum also nicht aus eigener Arbeit, sondern aus der Arbeit von den Menschen, die ihre Arbeitskraft aus Mangel an aussreichend Eigentum zum Verkauf anbieten müssen, so genannte Lohnsklaven. Das Eigentumsrecht funktioniert also ohne Lohnsklaven nicht und der soziale Status “Arm”, ermöglicht erst die Definition von „Reichtum“. Wenn alle Menschen das in Besitz nehmen dürften, was sie zu ihrem Lebensunterhalt benötigen, ohne anderen Menschen Besitz weg nehmen zu dürfen, weil ein Staat den Besitz schützt, dann herrscht ein Besitzrechtssystem in dem Niemand gezwungen ist, sich zu verkaufen.
Dabei müssen wir persönlichen und gemeinschaftlichen Besitz unterscheiden, denn es gibt nicht viele Dinge, die ein Mensch ganz allein in Besitz nehmen kann, ohne die Hilfe einer Gemeinschaft zu benötigen. Wir sind von Natur aus kooperativ-soziale Wesen und eben nicht einsame Wölfe in einem unerbittlichem Konkurrenzkampf gegeneinander. Nur deshalb konnten wir eine erste Urgesellschaft entwickeln und uns vom Tierreich abheben.
Seit das System des Handels mit den Produkten fremder Arbeitskraft in Gang gesetzt wurde, ist die Menschheit über die schrecklichen und unmenschlichen Konsequenzen dieses Systems entsetzt und sucht nach Alternativen. Einige Menschen sind seither damit beschäftigt die ökonomischen Mechanismen des Eigentumssystems zu erforschen, um es erträglich zu gestalten, oder durch ein besseres zu ersetzen.
Bisher war es so, das ein relevanter Teil der sozialen Klassengesellschaft, vor allem die Mittelklasse, von der Ausbeutung fremder Arbeitskraft mit profitiert und ein halbwegs erträgliches Leben führen konnte und somit ein handfestes Motiv für den Erhalt des Eigentumssystems hatte. Der soziale Niedergang dieser Klasse, könnte das Kräfteverhältnis zu Gunsten der Klasse der Lohnsklaven verschieben.
Beteiligungen an irgend einer Form von Eigentum, was Menschen dazu in die Lage versetzt, die Arbeitskraft anderer Menschen ausbeuten zu können, macht sie zu Ausbeutern fremder Arbeitskraft. Das ist ein Fakt und es bedarf der Ehrlichkeit jedes Eigentümers selbst, seine Rolle in diesem System zu erkennen und eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, ob er wirklich ein Humanist ist, wenn er dieses vorgefundene System beibehalten möchte und auf seine sozialen Privilegien besteht.
Unsere Gesellschaften können mit dem Eigentumssystem als ökonomische Grundlage offensichtlich nicht als zivilisiert gelten und auch nicht langfristig überleben, wenn das wirtschaftliche Ziel nicht das Wohl der Menschen insgesamt, sondern nur sehr Wenigen von uns ist. Wer emotionslos und nüchtern die Perspektiven durchdenkt und seinen Blick nicht mit Beschönigungen und Wunschbildern verstellt, dem dürfte am heutigen Vorabend eines drohenden Weltkrieges klar werden, worin die Ursachen für diesen zu finden sind. Ja der Kapitalismus siegt sich und uns alle zu Tode, wenn wir ihn lassen.
Warum sollte das Eigentumssystem von den Menschen weiter betrieben werden, wenn es der Mehrheit der Menschen systematisch die Lebensgrundlagen entzieht und die Produkte ihrer Arbeitsleistung in Form von für die Gemeinschaft nicht zugänglichen und nicht nutzbaren Reichtum verwandelt? Ist es dann nicht die Nagelprobe für unsere Intelligenz, ein anderes Gesellschaftssystem, auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage zu errichten, was sofort ein ganz anderes ökonomisches Denken und Handeln ermöglicht? Eine Ökonomie deren Aufgabe eben nicht darin besteht, den Bedürfnissen einer ganz kleinen Minderheit zu folgen, sondern den Bedürfnissen aller Menschen und damit den Bedürfnissen der Menschheit als solche?
Ist das Ende der Ansammlung von Reichtum überhaupt erreichbar, ohne das unsere Gesellschaften vorher kollabieren und uns das Festhalten an diesem Systems, uns an den Rand unserer Existenzen führt? Was nützt uns ein regelmäßig abstürzendes System, welches bei seinen Abstürzen unseren gesellschaftlichen Reichtum vernichtet, um dann sofort den nächsten Absturz vor zu bereiten?
Wie wir dieses Eigentumssystem auch drehen und wenden, uns bleibt am Ende keine andere Wahl, als dieses Eigentumssystem durch ein modernes Besitzrechtssystem zu ersetzen, welches dann auch endlich mit dem Anspruch des Menschenrechts übereinstimmt, dass keinem Menschen weg genommen werden darf, was er zum Leben benötigt. Was ein Mensch von dem was uns allen zur Verfügung steht zu seinem Lebensunterhalt benötigt, dass definiert jeder Mensch selbst und meist etwas anders. Wenn dies in einer Welt des Überflusses geschieht, ohne die Lebensgrundlagen anderer Menschen zu gefährden, haben wir keinen Grund uns gegenseitig zu unterdrücken, oder zu töten. Wer selbst kein Humanist sein möchte, versteht vielleicht trotzdem, worum es mir und meinen Freunden geht und warum das Eigentumssystem nicht humanistisch sein kann. Das Eigentumsrecht sichert nicht das Recht aller Menschen auf ein menschenwürdiges Leben, sondern vorrangig das Recht von vermögenden Eigentümern. Nach jeder Sammelrunde der reichsten Eigentümer, ist mit mathematischer Sicherheit die Anzahl der vermögenden Eigentümer kleiner und die Anzahl der Lohnabhängigen größer. Dieses System hat keine andere Perspektive als den wirtschaftlichen Kollaps.
Im Naturzustand gibt es kein beständiges Eigentumsrecht, dies entstand erst in dem Moment, als Menschen anfingen gegeneinander um Dinge Kriege zu führen und diese als ihre Beute und damit als ihr Eigentum mit ihren Zeichen zu deklarieren. Das Eigentumsverhältnis der Menschen zu Dingen und nicht das Verhältnis der Menschen untereinander ruft Kriege hervor, da sie sich von Natur aus keine Feinde sind.
Mit dem gewaltsam eingeführten Eigentumsrecht durch Krieger, wurde das Recht aller ersten Besitzer durch das Recht der militärisch Stärkeren gebrochen. Ohne den gewaltsamen Bruch des Besitzrechts der ersten Besitzer der Urgesellschaft, konnte das Eigentumsrecht der Krieger nicht eingeführt werden. Von diesem Zeitpunkt an existiert die Sklaverei, die Herrschaft von Menschen über Menschen. Natürlich konnten die Eigentümer ihre Herrschaft über andere Menschen von Anfang an nur mit Gewalt aufrecht erhalten. Das Privileg auf den gewaltsamen Erhalt, des durch Gewalt an ihren Mitmenschen erworbenen Eigentums/Reichtums, im Angesicht des Mangels bei den meisten anderen Menschen, kann kein Gemeinwesen im Sinne des Wortes hervorbringen. Wer auf das Eigentumsrecht besteht und dies gegen jede menschliche Not mit Gewalt sichert, handelt nicht menschlich und sollte sich nicht der Illusion hin geben, dass er das Rechtssystem des Tierreichs, dass Recht des Stärkeren bereits verlassen hätte und als zivilisiert bezeichnet werden könnte.
Der jetzige Stand der Produktionskräfte, wo Überproduktion und Arbeitslosigkeit deshalb um sich greifen, weil die Produkte keine Abnehmer mehr finden, kann kein tierisches Verhalten der Menschen untereinander mehr rechtfertigen. Wir sind also an einem Punkt unserer Entwicklung angelangt, wo unmenschliches Verhalten und die gewaltsame Verteidigung des Eigentumsrechts gegen alle Nichteigentümer, weder notwendig, noch alternativlos ist.
Wenn wir von einem Gemeinwesen ausgehen, in dem wir hineingeboren wären, dann würden wir als soziale Wesen natürlich unsere Kraft und all unseren Besitz nicht nur in unseren privaten Dienst stellen, sondern auch in den Dienst des Gemeinwesens, weil wir dadurch gemeinschaftlich viel wirkungsvoller und nachhaltiger wirtschaften können, um all unsere Bedürfnisse gemeinschaftlich befriedigen zu können. Jedem Menschen ist sehr schnell klar, dass er nur in einer leistungsstarken Gemeinschaft als Mensch überleben kann.
Da wir aber in eine Zwangsherrschaft hineingeboren sind, deren Ziel wir darin erkennen, eine Minderheit von vermögenden Eigentümern mit immer sinnloserem Reichtum zu überhäufen, während die lebenswichtigen Interessen der Gemeinschaft sträflich vernachlässigt werden, müssen wir eine bewusst gewählte Veränderung herbeiführen, wenn wir als Gemeinschaft leben wollen.
Von Natur aus hat jeder Mensch ein Recht auf alles was er zum Leben braucht und das entspricht auch der “Resolution 217 A (III)” der UN-Generalversammlung vom 10.12.1948 “Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”. Doch genau in dem Moment wo wir dem Eigentumsrecht unterworfen sind, schließt uns das Eigentumsrecht von allen Dingen aus, dessen Eigentümer wir nicht sind und das Besitzrecht der Menschen an allen lebensnotwendigen Dingen spielt keine rechtliche Rolle mehr. Nach Festsetzung unseres Anteils am Eigentum, haben wir keinen rechtlichen Anspruch mehr auf irgend ein Gemeingut.
In der Urgesellschaft war das Recht des ersten Besitzers dadurch gesichert:
- das der betreffende Besitz von niemand Anderen zuvor in Besitz genommen war,
- das man davon nur so viel in Anspruch nimmt, wie man zum Unterhalt nötig hat,
- das man davon nicht durch eine leere Förmlichkeit Besitz ergreift, sondern durch Arbeit mit dem Besitz, oder Verbrauch des selben für seine eigenen Bedürfnisse.
Handel mit Besitz war ausgeschlossen, da es dafür gar keine rechtliche Grundlage gab und in einem zukünftigen Gemeinwesen darf es eine solche Grundlage nicht mehr geben, da dann wieder alles zur Ware wird, einschließlich der von Vermögenden abhängigen Menschen.
Die Grundlage eines jeden Gemeinwesens lautet Kooperation von Gleichen unter Gleichen. Das Recht auf Besitz, sei es als persönlicher, oder gemeinschaftlicher Besitz, ist an die eigene Arbeit und den eigenen Verbrauch gebunden und kann so nicht in Eigentum verwandelt werden. Besitz kann also nicht zur Ausbeutung fremder Arbeitskraft missbraucht werden, um sinnlosen Reichtum in Form von Vermögen anzuhäufen, der für die übrige Gesellschaft gefährlich ist, weil alle Menschen über ausreichend Besitz verfügen können und sich Niemand verkaufen muss. Statt dessen sind die Menschen im Vorteil, die ihren Besitz in Gemeinbesitz verbinden und kooperieren.
In der Geschichte des Eigentumssystems genügte es, wenn ein König und seine Krieger, oder dessen Gesandte ihren Fuß auf ein gemeinschaftlich bewirtschaftetes Stück Land setzten, um sich sofort zum Herren des selben, durch ihre militärische Überlegenheit zu erklären. Soll die augenblickliche Überlegenheit einer Räuberbande genügen, um von einem Raub, zu einem “Recht” auf Eigentum zu schließen, was allen anderen Menschen das bisherige Besitzrecht an dem selben abspricht? Wenn sich Menschen durch die Macht ihrer Waffen eines Stück Landes bemächtigen, um es allen anderen Menschen zu entziehen, dann beugen sich die Unterlegenen dem Stärkeren, aber der daraus konstruierte Rechtsanspruch, der dem Rechtssystem des Tierreichs entspringt und Recht des Stärkeren genannt wird, reicht nur so weit, wie sie ihre überlegene Waffengewalt erhalten können und bietet keine langfristige Sicherheit. Aus diesem Grunde trägt jede Eigentumsgesellschaft den Krieg gegen seine Nachbarn und umgekehrt, gesetzmäßig in sich und kann erst mit dem System des Eigentumsrechts selbst enden.
Was war vor dem Eigentumsrecht?
Wenn wir zurück gehen bis zur ersten erforschbaren Gesellschaftsform der Menschheit, die nur das Besitzrecht kannte, dann landen wir bei Begriffen wie Urgesellschaft, Matriarchat und Naturrecht.
Wenn wir zu einer Urgesellschaft zurück gehen, die in vielen Völkern verschiedene Ausprägungen hatte und die oft als eine Gesellschaft bezeichnet wird, in der die Frauen/Mütter die alleinige politische Macht hatten, so ist das nicht korrekt, obwohl die Frauen und Mütter zu dieser Zeit die Zentren der Großfamilien darstellten, weil lediglich die Mutterschaft eine gesicherte Abstammung ermöglichte und deswegen um die Mütter die Gesellschaft geformt werden konnte. Das dies aber mit der nachfolgenden Allein-Herrschaft der Männer die freie Krieger waren, über alle unfreien Männer, Frauen und Kinder als Umkehrung gleichgesetzt wird, ist nicht richtig und so kann die Urgesellschaft nicht wirklich als eine Gesellschaft benannt werden, in der die Frauen die alleinige politische Macht hatten. Es lief viel mehr auf eine Aufgabenteilung zwischen Männer und Frauen hinaus. Während die Frauen vor allem die Innenpolitik der Clans bestimmten, waren die Männer dazu von Natur aus besser in der Lage, die Außenpolitik der Clans in Abstimmung mit den Frauen zu gestalten.
Es herrscht weitgehend Konsens unter den Forschern, dass sich ein Matriarchat, im Sinne von Mutter-Herrschaft, als Spiegelbild zum “Patriarchat” (Männerherrschaft), das immer mit dem Eigentumsrecht anfängt, nicht nachweisen lässt.
Cäcilia Rentmeister definierte 1980 erstmals den Mutter-Anfang nicht als Umkehrung von Patriarchat. In dieser Gesellschaft war die biologische Vaterschaft .wegen fehlendem privaten Eigentums der Männer, was vererbt werden konnte, bedeutungslos. Die Gemeinschaft kannte nur persönlichen und gemeinschaftlichen Besitz. Persönlicher Besitz wurde als Grabbeigabe verwendet, oder fand in Abstimmung mit der Gemeinschaft neue Besitzer, während gemeinschaftlicher Besitz natürlich so lange im Besitz der Gemeinschaft verbleibt, wie diese als Gemeinschaft existiert.
Wenn wir davon ausgehen, dass die Menschen seit 12.000 Jahren Ackerbau und Viehzucht betreiben, das Eigentumsrecht aber erst ca. 5.000 Jahre alt ist, dann haben die Menschen 7.000 Jahre nur im Besitzrecht gelebt und Eigentum zur Ausbeutung für den Reichtum Einzelner, der einem Gemeinwesen feindlich gegenüber steht, war ihnen völlig fremd.
(Fortsetzung folgt in den nächsten Ausgaben)
J. M. Hackbarth
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