
Prozess gegen Walter Weber: Totalversagen der Staatsanwaltschaft
Der Hamburger Mediziner Walter Weber ist angeklagt, Gefälligkeitsmaskenatteste ausgestellt zu haben. Eine unrühmliche Rolle spielt hier die Staatsanwältin Caroline Schimpeler, die am 2. Dezember ihr Plädoyer gehalten, dabei aber versäumt hat, auch nur im Ansatz die Erkenntnisse aus 25 Prozesstagen einfließen zu lassen. Am Montag ist nun Urteilsverkündung. Von Dominik Paradies
Dem 80-Jährigen Mediziner Walter Weber wird zur Last gelegt, seit 2020 unrichtige Maskenbefreiungs-Atteste ausgestellt zu haben. Am 2. Dezember fand der 25. Prozesstag statt (siehe dazu den Transition-News-Bericht« Prozess gegen Walter Weber: Tschentscher und Schaade doch nicht vor Gericht – Urteilsverkündung wohl am Montag»). Und am selbigen hat die Staatsanwältin Caroline Schimpeler ihr Plädoyer gehalten, das im Wesentlichen eine Kopie der Anklageschrift darstellt. Dabei hat es Schimpeler geradezu «sträflich» unterlassen, sämtliche Erkenntnisse aus 25 Prozesstagen in das Plädoyer einfließen zu lassen.
So hat sie wider besseres Wissen behauptet, dass Weber seine Patienten hätte physisch untersuchen müssen, obwohl es eine solche Vorschrift nicht gab und auch nicht gibt.
Und das, obwohl die Beteiligten des Verfahrens am 30. September durch Sven Lausen, neben Ivan Künnemann der Verteidiger von Weber, mit dem auf Richter und Staatsanwälte abzielenden Werk «Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte – MBO-Ä 1997» konfrontiert wurden. Daraus hatte Sven Lausen mehrere Seiten laut vorgelesen. Aus diesem Werk geht hervor, dass eine körperliche Untersuchung nicht nur nicht zwingend erforderlich ist, sondern Atteste und Diagnosen auch mittels E-Mail, per Post oder telefonisch gestellt werden können.
Weiter verkennt die Staatsanwältin, dass laut Hamburger Senatskanzlei bereits niederschwellige Symptome wie Atembeschwerden oder Unwohlsein ausgereicht haben, um sich selbst von der Maske zu befreien. Zum Aspekt der fehlenden Notwendigkeit einer physischen Untersuchung und von Vorerkrankungen siehe auch den Transition-News-Newsletter «Ärzte wie Weber und der gerichtliche Masken-Irrsinn».
Und damit nicht genug. Auch hat Schimpeler in ihrem Plädoyer 57 Fälle einzeln aufgeführt, in denen Weber unrichtige Maskenbefreiungsatteste ausgestellt haben soll. Dabei hat Schimpeler verschwiegen, dass die Verfahren gegen die Mediziner und deren Patienten auf einer «schwarzen Liste» mit Namen von unliebsamen Ärzten beruhen. Und hier wurde für die angeblichen Schuldnachweise nicht etwa auf tatsächliche Ermittlungen zurückgegriffen, sondern eben auf eine vom LKA Hamburg erstellte «schwarze Liste», die man auch als «Feindesliste» bezeichnen könnte und mit der man letztlich schlicht vorverurteilt hat.
In diesem Zusammenhang hat der Rechtsbeistand von Weber vergangenen Montag extra einen Beweisantrag gestellt vor Gericht, alle entsprechenden Akten und Protokolle, die Patienten von Weber betreffen, nicht nur beizuziehen, sondern auch zu verlesen. Damit sollte bewiesen werden, dass die Anklagen gegen die Patienten und damit auch gegen Weber auf einer Vorverurteilung beruhen und eben nicht auf soliden Ermittlungen. Doch auch dieser Beweisantrag wurde von der Staatsanwältin abgelehnt – und die Kammer ist ihr hier einfach gefolgt.
Der Staatsanwältin scheint es derweil auch entgangen zu sein, dass das Arbeiten mit so einer Liste unzulässig ist. So hatte etwa die Taz einst in dem Artikel «Illegale Praktiken sind ihr Stil» berichtet, dass die städtische Betriebskrankenkasse (BKK) in Hamburg an Unternehmen eine Liste von ÄrztInnen zugesandt habe, die nach Meinung der BKK «Blaumacher» zu leicht Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausschreiben – und dass dies vom damaligen Datenschutzbeauftragten Hans-Herrmann Schrader «beanstandet» worden sei. Schrader wörtlich:
«Die BKK Hamburg hat damit die Vorschriften des Sozialgestzbuches zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeiten von Versicherten missachtet und gegen das Datenschutzrecht verstoßen.»
Die Staatsanwältin im Weber-Prozess hat es derweil auch unterlassen, all die Erkenntnisse aus der Befragung des von der Verteidigung einberufenen Mediziners und Gutachters Kai Kisielinski, der am 8. November als sachverständiger Zeuge angehört worden war (siehe dazu den TN-Beitrag «Prozess gegen Walter Weber: Kai Kisielinski führt mit Argumentationsfeuerwerk den Maskenirrsinn vor Augen»), in ihr Plädoyer einfließen zu lassen.
Stattdessen hat sie pauschal behauptet, Kisielinski sei nicht objektiv, und gemeint, sie glaube seinen präsentierten Statistiken nicht. Kisielinskis Ausführungen hatte sie aber nichts Substanzielles entgegenzusetzen – und es war auch nicht erkennbar, dass sie sich ernsthaft mit seinen Argumenten auseinandergesetzt hat.
Tatsächlich konnte Kisielinski ausführlich die vielfältigen Gefahren beim Maskentragen und die fehlende Evidenz einer Maskenpflicht darlegen. Bereits 2021 konnte ein Team um ihn in einer Meta-Studie die Schädlichkeit im Detail belegen.
Bestätigt wird Kisielinski sogar vom US-Ausschuss des Repräsentantenhauses, der kürzlich in seinem Abschlussbericht festgestellt hat, dass die Wirksamkeit von Masken, Lockdowns und 1,5-Meter-Abstandsregel nicht belegt ist.
Zwar wurde und wird immer noch gerne behauptet, Masken würden «wirken gegen Infektionen». So geschehen etwa vom Kiel Institut für Weltwirtschaft 2022. Doch die tatsächliche Datenlage spricht dem Hohn, wie Transition News im Detail aufgezeigt hat.
Vergessen werden sollte hier im Übrigen nicht, was kein Geringerer als Christian Drosten Ende Januar 2020 in der RBB-Sendung Talk aus Berlin sagte (siehe auch Video unter dem Zitat):
«Mit einer Maske hält man eine Virusinfektion nicht auf.»

Sprich, wenn die hohe Politik «der Wissenschaft» (also der Faktenlage) tatsächlich gefolgt wäre, so hätte sie nie eine Maskenpflicht installieren dürfen – und Ärzte wie Weber wären nie in die Verlegenheit gekommen, sich mit der Ausstellung von Maskenattesten beschäftigen zu müssen. Allein diese Erkenntnis hätte Schimpeler und die Kammer dazu bringen müssen, nicht reihenweise Beweisanträge von Webers Rechtsbeistand einfach abzulehnen.
Damit muss man leider schlussfolgern: Nach Abschluss des Plädoyers der Staatsanwältin war es offenkundig, dass dieses ausschließlich auf Behauptungen beruht und darin sämtliche in dem Verfahren gewonnenen entlastenden Erkenntnisse schlicht ausgeblendet wurden.
Dabei ist natürlich auch Staatsanwältin Schimpeler der Wahrheit verpflichtet. Das heißt: Sie hätte in ihrem Plädoyer ausführen müssen, dass die Staatsanwaltschaft im regelrecht industriellen Maßstab Strafverfahren gegen Patienten von Ärzten geführt hat, die in der vom LKA Hamburg erstellten «Feindesliste» genannt waren.
Des Weiteren hätte sie den wichtigsten Baustein eines Ermittlungsverfahrens, nämlich die be- und entlastenden Ermittlungen gegen Patienten, in dutzenden Fällen nicht einfach weglassen dürfen. Eine «schwarze Liste» zu nehmen und zu behaupten, eine solche reiche aus für einen Schuldnachweis, genügt einer «sauberen» Wahrheitsfindung bei weitem nicht.
Auch mir wurde, das sei noch erwähnt, der Prozess gemacht, weil ich, so die Behauptung, Gebrauch von einem «unrichtigen Gesundheitszeugnis» von Weber gemacht haben soll. Der Staatsanwalt hat in meinem Verfahren im O-Ton plädiert: «Dr. Weber hat viele Atteste ausgestellt, damit ist der Schuldnachweis geführt!»
Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass die Richterinnen und Richter in Hamburg fast ausnahmslos der Staatsanwaltschaft gefolgt sind. Und leider hat man sich an den Gerichten auch nicht daran gestört, dass es stets an den nötigen ernsthaften Ermittlungen gefehlt hat.
Hamburg scheint da im Übrigen kein Einzelfall zu sein. So hat kürzlich die Welt am Sonntag berichtet, dass die Ausstellung von sogenannten Masken-Attesten in der «Corona-Zeit» für Mediziner in Deutschland «weitreichende juristische Konsequenzen» habe. So seien «mit Stand Oktober 2024 bereits mindestens 1000 Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Dabei verhängten Richter Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro, Berufsverbote und Freiheitsstrafen.»
Dass dies möglich ist, liegt in entscheidendem Maße auch daran, dass die Gerichte in nahezu «unbeobachteten Raum» agieren können. Denn die großen Medien sind in der Regel nicht vor Ort, um den Richterinnen und Richtern gegebenenfalls «die Leviten zu lesen» und sie daran zu erinnern, dass sie juristisch korrekt agieren mögen. Auch beim Weber-Prozess hat man sie praktisch nicht gesehen.
Jetzt am Montag (9. Dezember) werden dann das NDR Hamburg Journal und die dpa erscheinen, wie die Gerichtspressestelle mitgeteilt hat. Für diesen Tag ist nämlich die Urteilsverkündung angesetzt. Ort des Geschehens: Sievekingplatz 3 im Zentrum von Hamburg. Start: 9.15 Uhr.
Gebraucht hätte man die Mainstreammedien ohne Frage viel früher – und am besten natürlich mit dem Bewusstsein wie dem von Andreas Rosenberger von der Welt, der kürzlich schrieb, dass die Maßnahmenkritiker, lange Zeit als «Querdenker», «Schwurbler» und «Verschwörungstheoretiker» verunglimpft, «wohl doch recht hatten».
Zuerst erschienen auf:
https://transition-news.org/prozess-gegen-walter-weber-totalversagen-der-staatsanwaltschaft
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