Staatsanwaltschaft Hamburg ./. Dr. med. Walter Weber – Bericht über den 19. Prozeßtag vom 30.09.2024

[Der Aufstand 41/24, Seite 3]

Staatsanwaltschaft Hamburg ./. Dr. med. Walter WeberBericht über den 19. Prozeßtag vom 30.09.2024

Die Staatsanwaltschaft Hamburg legt dem achtzig jährigen Mediziner zur Last, er solle seit 2020 unrichtige Gesundheitszeugnisse (Maskenbefreiungs-Atteste) ausgestellt haben. Bereits mit dem Anklagevorwurf verwendet die Staatsanwaltschaft den Begriff Gesundheitszeugnis, um überhaupt eine Anklageschrift im Sinne des Strafgesetzbuches konstruieren zu können. Im Volksmund werden solche Maskenbefreiungs-Atteste einfach nur als Attest bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich hierbei aber weder um ein Attest, noch um ein Gesundheitszeugnis. Dr. Weber hat lediglich bescheinigt, was passieren würde, wenn seine Patienten eine Maske tragen würden. Wenn seine Patienten eine Maske tragen, dann werden sie krank. Das ist etwas vollkommen anderes, als eine Beschreibung einer Ist-Situation, wie zum Beispiel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die aber zusätzlich noch eine Prognose enthält, nämlich wie lange der Patient voraussichtlich arbeitsunfähig sein wird. Bei den von Dr. Weber ausgestellten Attesten handelt es sich also um Prognosen, die niemals lügefähig, also nicht unrichtig sein können.

Vor diesem Hintergrund ist bereits die gesamte Anklageschrift fragwürdig.

Am 30.09.2024 wurde erneut die Rechtsmedizinerin Dr. Carolin Edler als Sachverständige und Zeugin angehört. Dabei hat sich herausgestellt, daß das Oktroyieren der Masken keine medizinische Notwendigkeit, sondern eine politische Idee und ein Versuch war.

Die Frage der Verteidigung, ob Menschenversuche in der Größenordnung zulässig sind, wurde auf Antrag der Staatsanwältin Schimpeler vom Gericht nicht zugelassen.

Zu Beginn des Prozesstages hat die vorsitzende Richterin Dr. Behr bekräftigt, dass es sich um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt. Gleichzeitig hat sie eine der wichtigsten Fragen nicht zugelassen, wohl nicht ohne Grund.

Was bereits seit Monaten durch das Veröffentlichen der RKI-Protokolle bekannt ist, wurde nun durch die Rechtsmedizinerin offen in einem Strafprozeß zugegeben.

Warum ist die Frage so wichtig?

Bei einen politisch angeordneten Versuch dieser Größenordnung, hätten die Probanden zum einen zustimmen müssen, zum anderen hätten diese über Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden müssen, was im Einzelfall jedoch nicht geschehen ist.

War behördenintern bekannt, daß das Tragen von Masken gesundheitsschädlich sein kann?

Diese Frage kann eindeutig mit ja beantwortet werden. So hat zum Beispiel die Hanseatische Senatskanzlei frühzeitig einen Ratgeber über den Umgang mit Stoffmasken herausgegeben.

Darin heißt es:

„Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob der Maskenstoff genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. Falls während des Tragens der

Maske Atembeklemmungen oder Unwohlsein auftreten, sollte die Maske umgehend entfernt werden.“

Nachzulesen hier:

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/verwendung-maske-253768

Demnach hätte bereits ein subjektives Empfinden, zu wenig Luft zu bekommen, Atembeklemmungen oder Unwohlsein ausgereicht, um sich selbst von der Pflicht eine Maske zu tragen, befreien zu können.

Man ist also behördenintern davon ausgegangen, daß das Tragen von Masken gesundheitsgefährdend sein kann.

Diese Kenntnis hat auch der Angeklagte Dr. Walter Weber, was er auch in allen Corona-Strafprozessen, in denen er als Zeuge angehört worden ist, umfangreich hat nachweisen können, was jedoch stets mißachtet bzw. Ignoriert wird.

Die Rechtsmedizinerin Dr. Carolin Edler wurde in dem Prozeßtermin auch mit der Telemedizin in all ihren Aspekten konfrontiert. Im Kern konnte festgestellt werden, dass eine körperliche Untersuchung eben nicht zwingend erforderlich ist, wovon sich Dr. Carolin Edler nicht hat beirren lassen.

Im weiteren Verlauf der Befragung sagte sie:

„Ich brauche eine körperliche Untersuchung“

Mit dieser Aussage hat sie aus ihrer Sicht natürlich Recht, denn ihre Patienten können nicht mehr sagen, wo es ihnen wehtut. Ein Umstand, der in der Rechtsmedizin weit verbreitet ist.

In dem Prozeßtermin wurden auch die drei nachfolgenden YouTube Beiträge gezeigt:

Razzien in Arztpraxen – Dr. Walter Weber

Ärzte wehren sich – Dr. Walter Weber

https://youtu.be/FrKTDm5QaW0si=7RoS97N7IvS_5CWu

Gründer Ärzte für Aufklärung zur Entstehungsgeschichte (von Minute 13:33 bis 16:52)

Was mit den Videos bewiesen werden sollte, blieb unklar.

Klar war am Ende des Tages jedoch der absolute Verurteilungswille der Staatsanwältin Schimpeler und der vorsitzenden Richterin Dr. Behr.

Man kennt es bereits aus anderen Verfahren. Die Richterin darf sich vermutlich nicht darauf einlassen, daß Dr. Weber keine Gesundheitszeugnisse im Sinne des Gesetzes ausgestellt hat, sondern Prognosen was passieren könnte, wenn seine Patienten eine Maske tragen. Selbst dann, wenn es Gesundheitszeugnisse sein sollten, so werden am Ende auch inhaltlich richtige Atteste für unrichtig erklärt, wie es z.B. am 25.01.2023 vor dem Amtsgericht Hamburg St. Georg geschehen ist.

Nachzulesen hier:

https://t.me/dominikparadies/617

Am Ende des Prozeßtages eröffnete sich dem Publikum teilweise der Eindruck, daß es sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren handelt, wie Eingangs von der vorsitzenden Richterin bekräftigt, sondern eher um ein recht stattliches Verfahren.

Der Prozess wird am 05.11.2024 ab 9:15 Uhr am Sievekingplatz 3 in Hamburg fortgesetzt. Der Angeklagte bittet um zahlreiches Erscheinen.

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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