Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Dr. med. Walter Weber
Am 30.09.2024 wurde die Rechtsmedizinerin Dr. Carolin Edler erneut als Sachverständige und Zeugin angehört und von den Verteidigern umfangreich befragt. Dabei wurde sie u.a. mit der Telemedizin in all ihren Aspekten konfrontiert. Im Kern konnte festgestellt werden, dass eine körperliche Untersuchung eben nicht zwingend erforderlich ist.
Im weiteren Verlauf der Befragung meinte Dr. Carolin Edler:
„Ich brauche eine körperliche Untersuchung“
Mit dieser Aussage hat sie Recht, denn ihre Patienten können nicht mehr sagen, wo es ihnen wehtut. Ein Umstand, der in der Rechtsmedizin weit verbreitet ist.
Was sonst noch geschah:
https://t.me/dominikparadies/1334
https://t.me/dominikparadies/1337
t.me/dominikparadies
Heute am 30.09.2024 wurden in dem Prozess die drei nachfolgenden YouTube Beiträge gezeigt:
Razzien in Arztpraxen – Dr. Walter Weber
Ärzte wehren sich – Dr. Walter Weber
Gründer Ärzte für Aufklärung zur Entstehungsgeschichte (von 13:33 bis 16:52)
Was mit den Videos bewiesen werden sollte, blieb unklar.
Was heute sonst noch geschah:
https://t.me/dominikparadies/1334
Der nächste Termin im Prozess gegen Dr. Walter Weber findet am 02.10.2024 von 9:15 Uhr bis 16:00 Uhr am Sievekingplatz 3 in Hamburg statt.
t.me/dominikparadies
Maskenprozesse gegen Ärzte werden nicht weniger. Tom Lausen liefert die Antwort warum.
Der Datenanalyst Tom Lausen, der den Maskenprozess gegen Dr. Walter Weber begleitet, beantwortet die Frage, wie es sein kann, dass Ärzten vor dem Hintergrund der bloßstellenden Fakten zur Unwirksamkeit von Masken gerade jetzt und immer noch der Prozess gemacht wird.
Auf eine Frage der „Welt“ hin, nach der Anzahl der Verurteilungen nur in Hamburg im Zusammenhang mit Maskenattesten, stellt sich heraus, dass die Zahl der Verurteilungen wegen Nutzung der Masken rückläufig ist:
2021 = 9
2022 = 137
2023 = 63
2024 = 9
Während die Zahl an verurteilten Ärzten ansteigt:
2021 = 0
2022 = 2
2023 = 9
2024 = 10
Wie ist das zu erklären? Gerichte beeilen sich jetzt Ärzte – trotz entgegenstehender Faktenlage – zu verurteilen, um die erfolgten Verurteilungen wegen Gebrauchs der Maskenatteste, zu rechtfertigen. Hier gilt Verurteilungswille vor Gerechtigkeit.
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