Mitschrift der Verhandlung gegen Dr. Weber vor dem Landgericht Hamburg, Große Strafkammer 15, 17.09.2024, 17. Prozesstag
R= Richterin Dr. Nele Behr;
Richterin 2;
SL= RA Sven Lausen;
(RA Ivan Künnemann krank)
STA=Staatsanwältin Schimpeler
Zeuge A
Zeuge A: Möchte sich nicht äußern.
SL: §55 gilt nur für Selbstschädigungsvorwurf. Eine völlige Abkehr von einer Aussage kann er nicht dulden. Bei damaligem Vorgang hat Zeuge A einen Alias Namen benutzt, Tom Stefan Wolf. Warum?
Zeuge A: Sagt dazu nichts.
R: Hat nichts mit dem Fall zu tun.
SL: Ich will das so nicht akzeptieren.
R: Sie müssen dass akzeptieren.
SL: Das widerspricht Entlassung von Zeuge A nach § 238 StPO.
STA: Er macht keine Aussage.
– Beratung –
SL: Zeuge A wurde damals bei der Polizei vernommen. Sind Sie durch einen Beamten belehrt worden, keine Aussage machen zu müssen, in Bezug auf Straftat/OWI?
R und STA: Ist Grenzfall.
– Beratung –
R: Beschluss, Zeuge beruft sich auf §55, dasselbe gilt für Frage der Belehrung. Zeuge wird entlassen.
Stellungnahme zum 20.08.2024 von RA Willanzheimer:
Zeugin H, freiwillig zur Vernehmung, Attest eingezogen, MNS Befreiung wegen Panikattacken bei Dr. Weber; Vitamin C Infusion, Stethoskop, Blutabnahme, Attest in Praxis erhalten, Bahnfahrt Lübeck – HH, polizeiliche Befragung, belehrt, schilderte Praxislage nahe Stadtpark, schilderte Praxis, Dr. Weber Blutabnahme. Wechselte Hausarzt, wegen Polizisten-Aussage, „es gäbe Ärzte, die keine Ärzte sein. Dr. Weber vertrete bestimmte politische Ansichten.“ Zeugin H hätte öfter Attest vorzeigen müssen, nie Quarantäne und nie Corona gehabt.
SL: Zeugin H war glaubhaft, hat Besuche, Symptome geschildert, die beim Maske-Tragen unzumutbar wegen bei Panikattacken waren. Dr. Weber muss vom Tatvorwurf freigesprochen werden.
Stellungnahme zum 20.08.2024 von RA Willanzheimer:
Zeugin F, Polizeikontrolle Demo, mit 2-3 Freunden am Rand einer Demo, nach Attest gefragt, Polizist guckte auf Liste/Handy, gescrollt, Attest einbehalten, chronische Nasennebenhöhenentzündung, Heuschnupfen. Nach 15 Min. Maske-Tragen Symptome, Gesicht wie ein Papagei. Gespräch mit Dr. Weber auf einer Veranstaltung, Befreiungsattest Dr. Weber per Post, Kosten ca. 50 €. Dr. Weber Frage nach Kopfschmerz, in Attest-Zeit positiv getestet, Quarantäne, zu Hause, Abstand. Hat nicht mit Strafverfolgung gerechnet. Glaubhafte Schilderung der Beschwerden nach 15 Min, bis zu dieser Länge Maske getragen. Angeklagter hat ein richtiges Gesundheitszeugnis ausgestellt, muss freigesprochen werden. SL: Hier ist ein Hinweis auf schwarze Liste (Maßnahmen kritischer Ärzte…) LKA gegeben.
Zeuge S: Kein Verfahren gehabt, Attest Dr. Weber v 14.10.2020
R: Wie Attest erhalten?
Zeuge S: Weiß nicht mehr genau, müsste lügen. War in HH zu Besuch, durch Arbeit bedingt, keine Erinnerung, was vor 4 Jahren war.
R: Mail vom 14.10.2020, an Dr. Weber. Betreff Maskenattest, aufmerksam geworden durch „Ärzte für Aufklärung“, Bitte um Maskenbefreiung, „um dem Spuk ein Ende zu setzen“, Angabe Anschriftlich.
Zeuge S: Weiß nicht mehr, ob ich das verfasst habe, oder ein Freund. Ich habe keine Erinnerung, ob ich persönlich bei Dr. Weber war. Ich war bei Ärzten in HH, weiß aber nicht mehr bei wem.
SL: Erhebt Einspruch wegen der Frage von R, ob er bei Dr. Weber war.
R: Es gibt 2 bis 3 Mails mit andere Absender. Warum?
Zeuge S: Ich habe keine Erinnerung daran.
R: Es gibt eine Mail von morgens, zwei Mails nachmittags, erinnern sie sich, was dazwischen war? Ob er telefoniert hat, mit Dr. Weber?
Zeuge S: Keine Ahnung. Damals sind so viele schlimme Sachen passiert. Eine Frau hätte eine Anzeige gemacht, weil seine Tochter die Maske runter gezogen hatte. Er hätte sich impfen lassen, um zum Arzt gehen zu können.
R: Wie Attest erhalten?
Zeuge S: Keine Erinnerung.
R: Ob Sie in HH waren, erinnern Sie sich?
Zeuge S: Das müsste ja die AOK Karte sagen.
R: Die nützt nichts, Dr. Weber ist Privatarzt.
STA: Haben andere Menschen Zugriff auf Ihr Mailpostfach?
Zeuge S: Keine Erinnerung?
SL: Sie hätten nicht antworten müssen.
Zeuge S: Ja.
SL: Warum haben Sie geantwortet?
Zeuge S: Habe nichts zu verbergen. Hatte Schlafapnoe, Therapie. Konnte selbst da keine Maske tragen.
SL: Warum konnten Sie keine Maske tragen?
Zeuge S: Habe keine Luft bekommen, mich eingeengt gefühlt, hab selbst auf Baustelle keine Maske getragen.
SL: Haben Sie’s versucht?
Zeuge S: Monatelang.
SL: Befreiungsattest. Wie war die Entwicklung?
Zeuge S: Habe Schlafapnoe, habe auch nachts diese Maske nicht tragen können. Arzt war in Nürnberg.
SL: Wann war das?
Zeuge S: Keine Erinnerung.
SL: Waren Sie häufiger in HH?
Zeuge S: Damals 1 bis 2 mal im Jahr.
SL: Wie war das im Oktober 2020 beim Maske tragen? Es galten allgemeine Anordnungen, wie haben Sie sich gefühlt? Sie konnten sich nicht entziehen. Sie haben als Maler/Lackierer keine Maske getragen?
Zeuge S: Beim Einkauf habe ich Maske getragen, sonst Stress. Kindern zwischen 5-6 Jahren hat man Masken beim Einkauf aufgezwungen. Es war eine aufgeheizte Stimmung beim Einkauf. Ich trug Maske, bevor die Leute ausflippen. Die Leute haben gesponnen.
SL: Wie war das bei Ihnen?
Zeuge S: Habe keine Luft bekommen. Habe Maske nicht mal auf dem Bau, bei Staub getragen.
SL: Während Einkauf, welche Beschwerden empfunden?
Zeuge S: Erinnert mich nicht mehr, wie es genau war.
SL: Haben Sie Arzt in Nürnberg angesprochen? Welchen Arzt hatten Sie als Hausarzt?
Zeuge S: Hatten nur Kinderarzt
SL: Haben Sie es bei einem anderen Arzt probiert?
Zeuge S: Bestimmt.
SL: Wie war Ablauf?
Zeuge S: Hab bestimmt, als ich in HH war, Attest bekommen. Vorher war ich beim Lungenarzt Nürnberg.
SL: Beim Lungenarzt?
Zeuge S: Ja, wegen Schlafapnoe, Apparat ausprobiert, zurückgegeben, wegen der Maske, ging nicht. War nach dem Tragen kaputter als vorher.
SL: STA fragte nach dem Mailaccount Zugriff. Deutsch/Worte in der Mail waren zu perfekt, nach Ihren Wortschatz.
Zeuge S: Habe das Handy wohl jemanden weiter gegeben.
SL: Das ist mit Ihrem Wissen erfolgt?
Zeuge S: Man konnte sich telefonisch krank melden.
SL: Woher wussten Sie das?
Zeuge S: Hab ich wohl auch gemacht…
SL: Bemerkt, es ist bereits 4 Jahre her 2020 – 2021. Hatten Sie mit Ärzten telefonischen Kontakt? Sie oder Ihre Frau?
Zeuge S: Nein.
SL: Können Sie Kontakt ausschließen?
Zeuge S: Nein. Bemerkt, ich habe Belege durch eine Klappe erhalten. Habe nur manchmal zum Arzt rein müssen.
SL: Zitiert aus Akte: 18.10.2020 Kontrolle Hbf Nürnberg. Bruder von Zeuge S, keine MNB getragen, Attest von Dr. Weber übergeben; gesagt, Dr. Weber sei zugelassen als Arzt, sei 16.10.2020 zu ihm nach HH gefahren, musste in Schule Maske tragen, deswegen nach Attest gefragt, per Post erhalten, lt. Akte.
Zeuge S: Keine Erinnerung.
SL: Liest: Attest-Text wurde dem Bruder des Zeugen ausgehändigt. Haben Sie Dr. Weber gegenüber falsche Angaben gemacht?
Zeuge S: Habe wahrheitsgemäß geantwortet.
SL: Haben Sie Maske als zumutbar angesehen?
Zeuge S: Nein, war unzumutbar. Hätte als Busfahrer gekündigt, wenn ich Maske hätte tragen müssen.
SL: Wissen Sie noch, wie Sie in Kontakt zu Dr. Weber gekommen sind?
Zeuge S: Nein, – wenn ich es wüsste…, würde ich es sagen. Es sei ja keine schlimme Sache zum Arzt zu gehen.
SL: Der Arzt sitzt ja jetzt neben mir!
Zeuge S: Es sei schlimm für ihn, so vor Gericht gezerrt zu werden.
SL: Es war Ihnen auch zeitlich begrenzt nicht möglich, Maske zu tragen. Ist das so korrekt?
Zeuge S: Ja.
SL: Keine weiteren Fragen.
Richterin2: Haben Sie mit jemand anders gesprochen? Ihr Bruder hat gesagt, er hätte vor seiner Verhandlung mit Dr. Weber gesprochen?
Zeuge S: … (?)
R: Haben Sie, wie RA Lausen fragte, getrickst? Wissen Sie, ob Sie überhaupt Beschwerden angegeben haben?
Zeuge S: Kann ich nicht mehr sagen.
R: Wurde gesprochen, gemailt?
Zeuge S: Keine Erinnerung.
Ende Vernehmung des Zeugen S.
– Pause –
R: kündigt an, dass Gutachterin Dr. Edler am 30.09.2024, 10 – 12 Uhr geladen wird
Folgend Inaugenscheins-Objekte
SL: Ich müsste das vorbereiten, RA Künnemann sei krank, widerspricht der Inaugenscheinnahme vom Kalender 2021 von Dr. Weber, weil damit Beleg erbracht werden sollen, dass 1-10 aufgeführte Patienten nicht in der Praxis vorstellig gewesen sein können. Par 7, Abs 3, Berufsordnung der Ärzte schreibt persönlichen Kontakt nicht zwingend vor, dieser kann auch mit anderen Kontaktmitteln stattfinden. Dies ist der Schluss, der daraus gezogen werden soll. Ich widerspreche der Erhebung und Verwertung der Inaugenscheinnahme.
STA: Stellungnahme (?)
Richterin 2: liest vor – Was soll gezeigt werden?
… Impressum, „Ärzte für Aufklärung“, mit aufgeführten Gründungsmitgliedern … Spendenaufruf.
SL: widerspricht. Gezeigt wird Bescheinigung Facharzt, Anerkennungsurkunde Dr. Weber, 1975, Ärztekammer Hamburg (kein Widerspruch SL).
Richterin2: Benennt Video einer Demo Berlin, Vortrag zu Geschichte der Gründung der „Ärzte für Aufklärung“.
SL: Frage, was hat die Vereinigung „Ärzte für Aufklärung“ mit Tatvorwurf zu tun? Darauf ist SL nicht eingestellt, er konnte sich Video nicht vorher anschauen.
Richterin2: Nennt zwei weitere Videos von Kanal „Ärzte für Aufklärung“, „Razzien in Arztpraxen“, „Ärzte wehren sich“ – aus 2021 …
SL: Muss er sich vorher anschauen.
Richterin2: Ein Video ist 30 Min lang, davon sollen die ersten 13 Min angesehen werden.
– Beratung –
R: Beschluss vorsitzender Richterin, Kalender, Internet, Videos, Inaugenscheinnahme bestätigt und im Aufklärungsinteresse geboten. Pause für SL zum Anschauen.
SL: Bemerkt, das hätte ja keine Eile, Dr. Edler könne am 30.09. ja auch eingeschoben werden. Vielleicht bräuchte er länger als eine Mittagspause. Video von Prof. Schaade hätte er vorher zur Verfügung gestellt. Fragt, ob Videos be- oder entlastend sein?
R: Wir gucken uns jetzt den Kalender an. Kalenderblätter (1Seite/Tag) des Terminkalenders Dr. Weber werden gezeigt, meist leere Seiten, wenige Einträge, ein paar lose Notizblätter hängen drin
SL: Behält sich Stellungnahme nach §257 StPO vor. Dr. Weber bittet um Unterbrechung zwecks RA-Gespräch – …
Danach wird gezeigt:
Ärzte für Aufklärung, Spendenaufruf, Impressum: Dr. Walter Weber, Südring, HH
Richterin2: liest weitere Namen: Heiko Schöning, Olaf Müller, Marc Fiddike …
SL: Wird für alles Gezeigte eine Stellungnahme nach §257 StPO abgeben.
Gezeigt wird: Ein Video-Interview Dr. Walter Weber mit Matthias Burchardt. Thema ist u.a. die bei Dr. Weber durchgeführte Hausdurchsuchung: Dr. Weber beschreibt, 8:00 Uhr, er und seine Frau hätten geschlafen. Heiligabend hätte der NDR informiert, dass Staatsanwaltschaft gegen Dr. Weber ermittelt, mit voller Namensnennung und Angabe seines Wohnbezirks. Es gab von der Staatsanwaltschaft keine Vorankündigung des Beitrags an Dr. Weber. Er hätte nicht mit Hausdurchsuchung gerechnet. Zwei Damen um die 40 Jahre alt standen mit Ausweis vor der Tür, seinen von der Polizei, ob man sie ins Haus ließe. Sie hätten einen Durchsuchungs-Befehlt, es ginge um eine Ermittlung, zeigten Hausdurchsuchungsbeschluß einer Amtsrichterin. Danach erschienen 12-15 Polizisten in zivil, kugelsicheren Westen, bewaffnet. Zwei Anwälte wurden angerufen. Filmen wurde untersagt, weitere Zeugen untersagt, das sei bei Hausdurchsuchung nicht erlaubt. Dr. Weber erzählt von seinem „Bodyguard“, einem Polizisten, netter Mann Mitte fünfzig. Diesen fragte er, ob er wisse, was sie hier machen, ihm mit 15 Leuten auf die Bude zu rücken. Burchardt fragt, ob hier noch Herz hinter Uniform spürbar war…
Dr. Weber berichtet von weiterer Hausdurchsuchung bei Marc Fiddike, die dieser als verletzend erlebte, Durchgang der Polizisten mit schmutzigen Schuhen auf Teppich…
Beschreibt dann sein Haus, oben 30 qm Praxisraum, Arbeitszimmer, Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, alles wurde durchsucht, Keller usw.
Es wurde nach Beweismitteln gesucht, dass er unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe. Patientenordner, Terminbücher 2020/2021 wurden mitgenommen. Von 2021 konnte er Kopien erstellen, um weiterarbeiten zu können. Daten auf Computer hatte er keine. Dr. Weber sagt, man sollte sofort Protest einlegen (Rat des Rechtsanwalts), Protest gegen Beschlagnahme und Durchsicht einlegen….
Auf dem Anhörungsbogen bei Marc Fiddike sei hier bei „einverstanden“ vorab ein Haken gesetzt gewesen. Bei Dr. Weber nicht. Matthias Burchardt fragt Dr. Weber, wie man sich fühlt, wenn die Tür sich danach wieder schließt. Dr. Weber sagt, es sei eine Unwirklichkeitsleere, surreal. Es gab danach eine Spontan-Demo vor seinem Haus. Diese Unterstützung hatte auch Marc Fiddike, der sich dafür bedankte.
Dr. Weber sagt, seine Atteste seinen gemäß Vorgaben der Ärztekammer erstellt. Seine Atteste sein 100% sauber. Ärzte, so er, kriege man nie am Inhalt. Es gäbe dann Gutachter, Gegengutachter. Ärzte sind nur formal zu packen. Er habe sich kundig gemacht, zigtausende Atteste über Jahre ausgestellt. Wenn jemand glaubwürdig darlegen konnte, dass er Asthma, Kopfschmerzen hatte, musste er ein Attest ausstellen. Das entspricht ärztlicher Pflicht, ansonsten wäre das unterlassene Hilfeleistung. …
Richterin2: Es werden von ihr Belege für Vermögensverhältnisse von Dr. Weber benannt
– Pause –
Im Selbstleseverfahren werden Belege Vermögensverhältnisse Dr. Weber, Kontoauszüge, Wertpapierdepot, Lebensversicherung, u.a. im Selbstleseverfahren eingeführt/benannt.
R: Es ergeht Beschluß, daß abgelehnt werden:
1) Antrag der Verteidigung vom 19.07.2024, Prof. Dr. Lars Schaade, zu laden.
2) Antrag der Verteidigung vom 07.08.2024, die ehemalige Hamburger Gesundheitssenatorinnen Frau Prüfer-Storcks, bzw. Frau Leonhard, zu laden.
Zu 1) Führt die Richterin u.a. aus, sofern Prof. Schaade auf der Pressekonferenz (Video hiervon wurde im Verfahren vor kurzem gezeigt) erklärt habe, dass es keine wissenschaftliche Evidenz für Masken gäbe, sei diese Äußerung wegen Bedeutungslosigkeit abzulehnen. Dies sei eine Beweisbehauptung ohne Bedeutung, es gäbe keinen Sachzusammenhang mit dem Angeklagten, …für den Tatvorwurf, nämlich gem. §278 Ausstellung von Attesten ohne körperliche Untersuchung, sei das ohne Bedeutung.
(Die letzten Ausführungen der Richterin entfallen, da ich diese inhaltl./aufgrund des schnellen Vortrags von Dr. Behr nicht erfaßt habe.)
Zum Schluß gab es, wie ich verstand, noch einen Nachtrag von SL: Es sei noch ein Teil zum Gutachten von Dr. Kisielinski geplant, dieser sei noch zu laden.
R: Das sei noch offen.
Ende Verhandlungstag.
Ruth, 17.09.2024
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