Hier kann man die Strafanzeigen einsehen
Wir veröffentlichen hier die Strafanzeigen, die am 10. und 11. Dezember 2023 bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht worden sind.
Gegenstand der Strafanzeigen ist die sogenannte „sektorale“ oder „einrichtungsbezogene Impfpflicht“, die mit dem Gesetz zur „Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ (BT-Drs. 20/188) in der vom Hauptausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 20/250) für den Zeitraum 15. März 2022 bis 31. Dezember 2022 eingeführt wurde.
Insgesamt wurde Strafanzeige gegen 568 Bundestagsabgeordnete, 15 Personen, die am 10. Dezember 2023 im Bundesrat abgestimmt haben, den Bundespräsidenten und 8 Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, die am 07. April 2022 über die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes entschieden haben, erstattet.
Dabei ist das ZAAVV wohlmeinend davon ausgegangen, dass es den Beschuldigten tatsächlich um den Gesundheitsschutz vulnerabler Menschen gegangen sei. Dennoch wurde das wesentlichste und wichtigste Prinzip eines zivilisierten Rechtsstaats dabei missachtet:
Ein Staat darf keine unschuldigen Menschen töten!
Es wird herausgearbeitet, dass alle Beschuldigten Kenntnis davon hatten, dass durch ihre Entscheidung, einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verpflichtend anzuordnen, unschuldige Menschen schwer an ihrer Gesundheit geschädigt worden sind und einige auch verstorben sind. Ein solches Vorgehen eröffnet nach unserer Ansicht gem. § 7 Völkerstrafgesetzbuch den Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Diesen haben wir zur Anzeige gebracht. Sollte die Generalbundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nicht eröffnen, wäre damit die Voraussetzung geschaffen, die Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag einzureichen. Zugleich wollen wir mit dieser Strafanzeige eine Diskussion in der Gesellschaft über „Rote Linien“ für das Handeln der Staatsorgane anstoßen.
https://www.zaavv.com/de-de/#strafanzeigen
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Der Staat darf keinen unschuldigen Menschen töten!
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So nahmen auch Mitglieder im KV Bamberg-Coburg vor dem Amtsgericht in Bamberg an der Strafanzeige teil, unabhängig davon, ob sie von der einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht persönlich betroffen waren oder nicht.
„Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“
(Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 2)
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