Bericht über einen weiteren Maskenprozess in Hamburg

[Der Aufstand 43/23, Seite 6]

Bericht über einen weiteren Maskenprozess in Hamburg

Heute am 20.10.2023 durfte ich wieder beim Amtsgericht Hamburg einen Maskenprozess beobachten. Ein Mitarbeiter der Justiz soll sich schuldig gemacht haben, gegenüber seinem Arbeitgeber Gebrauch von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis gemacht zu haben. Der vorsitzende Richter war jener, der auch schon in einem anderen Verfahren durch seine kreative und m.E. rechtsunwürdige Vorgehensweise aufgefallen ist. Siehe hier ab Seite 4:

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/08/Der-Aufstand-35-23.pdf

Der Angeklagte musste sich heute vor Gericht verantworten, da seine Patientenunterlagenbei einer Hausdurchsuchung des Dr. X in Hamburg gefunden worden sind.

Die Vorgehensweise des Richters B. war heute ganz ähnlich, die ich hier in Teilen wörtlich wiedergeben werde. Heute weiche ich von meiner Art zu berichten ab und gebe es in wörtlicher Rede wieder. So wird es noch deutlicher, welches Spiel hier gespielt wird.

Richter:

Ich finde es sehr nett was die Dame R. über Sie geschrieben hat. (Es handelt sich um eine Mitarbeiterin der Personalabteilung) Es gab nie Probleme, Sie waren immer bemüht der Masken-Pflicht gerecht zu werden. Ich muss Sie nicht verurteilen, gerade bei jemandem der gewisse Krankheiten hat wie Sie. Wie tiefgründig müssen Krankheiten sein, um ein Attest erhalten zu können?… Sie sind ja Teil der Justiz und daher würde ich anregen, das Verfahren einzustellen. Man kann es natürlich bis zu Ende ausfechten. Aber ich kenne keinen Fall in Hamburg, wo es zu einem Freispruch gekommen ist.Viele Menschen waren verzweifelt und wurden in die Arme solcher Ärzte getrieben. Wir schließen das hier jetzt ab, finden eine Lösung und machen einen Schnitt. Das wäre meine Anregung. Ich kenne Sie nicht und weiß nur was ich über Sie gelesen habe.“

Daraufhin fragte der Verteidiger, ob man das ein paar Minuten aufschieben könne und führte aus, dass es sich bei einem Masken-Attest nicht um ein Gesundheitszeugnis im klassischen Sinne handelt, sondern um eine Prognose. Weiter erläuterte er, dass eine körperliche Untersuchung nicht zwingend erforderlich ist und zitierte dazu das entsprechende OLG-Urteil.

Der Richter wendete sich an den Verteidiger:

Ich glaube was Ihr Mandant dem Arzt geschildert hat, das stelle ich nicht in Abrede. Aber mit Ihrer Auffassung sind Sie von drei Leuten der Einzige. Außerdem sind wir hier nicht in Bayern. Wir haben eine gefestigte Rechtsprechung was Hamburg angeht. Was der Arzt in die Öffentlichkeit getragen hat; Corona gibt’s nicht … usw. – Beim normalen Hausarzt gäbe es keinen Grund für eine Anklage. Man kann nun darüber philosophieren und das Risiko eingehen,…. und man wird verurteilt. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, wenn Sie das Risiko eingehen und ich Sie verurteile. Wir sitzen hier, weil er bei Dr. X war“

Der Verteidiger meint daraufhin, dass das für ihn unlogisch sei und erläuterte, wie er Arztbesuche bei verschiedenen Ärzten als Begleiter wahrgenommen hat und wie im Normalfall die Vorgehensweise ist

Der Richter führte weiter aus:

Mir ist kein Arzt bekannt, bei dem das so ist. Dann kann man dem Arzt ja alles erzählen.

Bei aller Liebe. Ich will den Arzt sehen, der in der kurzen Zeit Patienten begutachtet.

(Anmerkung: es wurde nicht darüber gesprochen, wie lange die Untersuchung des Angeklagten gedauert hat)
Ich will hier wirklich dafür werben, dass Sie mit Ihrem Mandanten sprechen und ich würde dazu raten, … das ist die richtige Lösung für Sie Herr XXX.“

Der Richter hat sich an den Staatsanwalt gewendet. Dieser antwortet:

Ich fasse mich kurz und schließe mich dem Vorsitzenden an. Untersuchungen haben stattzufinden. Es spricht viel für eine Entlastung des Angeklagten, siehe Blatt 7. Der Angeklagte ist strafrechtlich nie in Erscheinung getreten und ich würde einer Einstellung nach 153a zustimmen.“

Der Verteidiger erklärte daraufhin:

Die Vorgesetzte wusste um die medizinische Indikation meines Mandanten, er hat ja nie getäuscht. Warum kann man sich nicht als Staatsanwalt für einen Freispruch aussprechen?“

Antwort des Richters:

Der Staatsanwalt hat dieselbe Meinung wie ich!“

Der Verteidiger bat daraufhin um eine kurze Unterbrechung, um sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Die Verhandlung wurde wenige Minuten später fortgesetzt.

Der Angeklagte hat sich der offensichtlichen Erpressung gefügt und der Einstellung gegen Sozialabgaben zugestimmt. Diese soll bid zum 10.11.2023 unter Angabe des Aktenzeichens in Höhe von 300,- € an das Kinderhospiz Sternenbrücke gezahlt werden.

Der Richter erklärte abschließend:

Da kommt das Geld an der richtigen Stelle an. Wenn das Geld da ist, werde ich das Verfahren endgültig einstellen“

Verhandlung geschlossen!

Dieses Verfahren hat wieder deutlich gemacht, wie an Hamburger Gerichten gearbeitet wird. Es gibt keine Freisprüche. Es gibt nur Einstellungen gegen Sozialabgaben oder konstruierte Verurteilungen. Wenn der Angeklagte der Einstellung nicht zugestimmt hätte, dann hätte der Richter umgehend seinen Ton geändert und er hätte ein Urteil konstruiert. Diese Vorgehensweise kenne ich bereits aus dem oben verlinkten Artikel.

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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