Der Notwendige Kommentar zur Abgrenzung

[Der Aufstand 39/23, Seite 5]
 Podcast, Stimme: Omega.

Der Notwendige Kommentar zur Abgrenzung

Ich fand einen Artikel von Diether Dehm unter der Überschrift „Gegnerische Verbündete“ auf der unabhängigen Medienplattform apolut.net und reichte ihn in die Wochenzeitung „Der Aufstand“ Nr. 38/23 ein, um dazu einen Kommentar zu verfassen. In der Zwischenzeit ließ Susan Bonath auf manova.news ihre notwendige Abgrenzung veröffentlichen. Susan Bonath beschwerte sich ausdrücklich bei der Redaktion der Wochenzeitung „Der Aufstand“ darüber, dass ihre Gegendarstellung nicht sofort gewürdigt wurde und wollte sich „juristisch dagegen wehren“. Dass das gar nicht nötig ist weil die Redaktion ihre Abgrenzung sehr gern würdigen möchte, hat Susan Bonath offensichtlich gar nicht glauben können. Die Redaktion der Wochenzeitung „Der Aufstand“ ist nach radikaldemokratischen Prinzipien geregelt, die in den redaktionellen Grundsätzen in jeder Ausgabe auf Seite 2 veröffentlicht werden. Dort heißt es, Zitat:

„Eingereichte Beiträge, die nicht gegen den Zweck von UMEHR e.V. verstoßen [nicht gegen die Menschenrechte verstoßen], siehe www.umehr.net, oder gegen geltendes Recht verstoßen, werden gleichberechtigt in die Zeitung aufgenommen. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Zitatende)

Susan Bonath hat vielleicht nicht gemerkt, dass sie sich in ihrer Abgrenzung gegen Diether Dehm ausdrücklich als Befürworterin für politische Zensur unter Verbündeten geoutet hat, Zitat:

Es stimmt, dass die jW einige Beiträge von Dehm und Rupp nicht publizieren wollte. Der Grund war allerdings nicht ihre Zusammenarbeit mit KenFM. Auf meine Nachfrage sagte mir damals ein jW-Redakteur, dies liege ausschließlich an „fehlender journalistischer Qualität und politisch nicht tragbaren Inhalten“. Der Redakteur zeigte mir damals auch mehrere abgelehnte Artikel von Rupp und einen von Dehm, woraufhin ich seinerzeit der Auffassung der jW-Redaktion in ihrer Kritik beipflichten musste.“ (Zitatende)

Diether Dehm bezeichnet sich selbst als Marxist und Rainer Rupp hat jahrelang für Frieden und Sozialismus Kopf und Kragen riskiert. Was könnte denn die „junge Welt“-Redaktion bewogen haben, diese beiden Autoren zu zensieren? Und Susan Bonath musste beipflichten? Ein Blick in die AGB der „jungen Welt“ für freie Autoren verrät, Zitat:

Die Redaktion entscheidet über die Veröffentlichung eines Textbeitrages bzw. Bildes (Form, Umfang und Zeitpunkt). Sie behält sich Kürzungen oder Ergänzungen vor. Mit der Veröffentlichung (gegebenenfalls aber auch mit einer verbindlichen Absprache) ist ein Vertragsverhältnis zwischen Autor und Tageszeitung junge Welt/Verlag 8. Mai zustande gekommen, den Beitrag mit den im Hause üblichen Honorarsätzen zu vergüten.
Änderungen am angenommenen Text, die zur sprachlichen Optimierung, besseren Verständlichkeit oder inhaltlichen Präzisierung vorgenommen werden, liegen im Verantwortungsbereich der Redaktion und müssen nicht mit dem Autor abgesprochen werden (es sei denn, es gibt eine andere Vereinbarung). Das letzte Eingriffsrecht liegt bei der Chefredaktion.“ (Zitatende)

Geht Zensur eigentlich noch frecher? Susan Bonath hat zwar diese AGB nicht gemacht, aber sie hat damit anscheinend gar kein Problem. Ihr Engagement besteht ja nicht darin, für mehr Demokratie einzutreten. Sie arbeitet als freie Journalistin und ihre Schwerpunkte „sind unter anderem Kapitalismuskritik, Arbeit und Soziales“. So steht es in ihrer Autorin-Visitenkarte auf manova.news. Susan Bonath möchte sich nur um das Soziale kümmern. Diether Dehm möchte sich gemeinsam mit Sahra Wagenknecht um die Machtfrage kümmern und gerät damit prompt ins Visier von Susan Bonath.

Ich hatte in meinem Kommentar zum Artikel „Gegnerische Verbündete“ Diether Dehm vorgehalten, dass er in seinem Rückblick auf das Jahr 1930 die historische Parallele zur verhängnisvollen Spaltungspolitik der KPD übersehen hat, die nach der stalinschen Sozialfaschismus-These (die ursprünglich von Sinowjew stammt) KPD-Anhänger und SPD-Anhänger gegeneinander hetzte, anstatt gemeinsam gegen die sich damals klar abzeichnende Front der Hitler-Wähler, eine Einheitswahlfront zu bilden. Wir rutschen wie es aussieht gegenwärtig in eine ähnliche Situation, diesmal gegen die Kriegspolitik des US-Imperiums. Diether Dehm schreibt in „Gegnerische Verbündete“, Zitat:

Um das Schlimmste zu verhindern, müssen wir viele sein und an einem Strang ziehen. Aber wer sind eigentlich „wir“? Linke scheuen oft die Nähe von Patrioten und eher wirtschaftsliberal denkenden Menschen, die sich darum sorgen, dass die Regierung in Deutschland den Standort plattmacht.“ (Zitatende)

Die „Taz“ beschwert sich unter der Rubrik „Wagenknecht-Allianz“ unter der Überschrift „Diether Dehm im Compact-Magazin“ darüber, dass Diether Dehm nicht den Empfehlungen des Bundesverfassungsschutzes folgt und sich nicht gegen Rechts abgrenzt, Zitat:

Der Politiker der Linken schimpft im Interview über Political Correctness, wittert Manipulation durch Geheimdienste und wirbt für die Querfront.(…)
In der aktuellen Compact – Magazin für Souveränität findet sich ein Interview mit dem Putin-Freund.
Als „gesichert rechtsextrem“ stufte der Bundesverfassungsschutz das Magazin um den Chefredakteur Jürgen Elsässer ein. Dehm stört die Bewertung wohl nicht. Er gab auch jüngst dem rechten Medienportal Auf1 ein Interview.“ (Zitatende) (Quelle: https://taz.de/Wagenknecht-Allianz/!5918190/)

Die Abgrenzungsempfehlung von „Rechts“ stammt also vom Verfassungsschutz und gehört eigentlich in die Rubrik „Zersetzung“ der Opposition, denn: nur gegeneinander ist man schwach. Ist Susan Bonath eigentlich schon aufgefallen, mit wem sie bündnisfähig wird? Warum finde ich bei ihr eigentlich keinen Artikel über die „U-Boote“ in den Redaktionen der System-Medien?

Susan Bonath reißt ein paar Zitate aus dem Buch „Freiheit oder Untergang“ von Markus Krall, ohne inhaltlich darauf einzugehen. Sie hat ihn zitiert, nur um zu sagen: „Seht her wie böse der ist!“, und lässt die Zitate kommentarlos stehen. Nehmen wir zum Beispiel ihr letztes Zitat aus dem Buch „Freiheit oder Untergang“ von Markus Krall :

„Der Souverän hat die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, (…) eine konstitutionelle, demokratische Monarchie einzurichten. In diesem Fall geht das passive Wahlrecht für dieses Amt auf eine Familie oder Gruppe von Familien über. (…) Wird ein Kandidat vom Volk abgelehnt, soll die Aristokratie einen neuen Kandidaten vorschlagen.“ (Zitatende – Markus Krall: aus seinem Buch „Freiheit oder Untergang“, Seite 235)

Mit „Souverän“ meint er ja wohl das Volk. Die Staatsgewalten sieht er wie folgt, Zitat:

Die erste Gewalt ist die Legislative, die zweite die Exekutive, die dritte die Judikative und die vierte Gewalt ist der Wahlmonarch, eine Kontrollinstanz ohne aktive legislative, exekutive oder judikative Macht. Seine einzige Aufgabe ist die Überprüfung neuer Gesetze und exekutiver Maßnahmen auf ihre Kompatibilität mit der freiheitlichen Verfassung des Landes und seine damit verbundene unbegrenzte Vetomacht. Er kann das Veto ausüben, wenn er nur der Meinung ist, dass ein Gesetz sich gegen die freiheitliche Ordnung richtet, er muss dies nicht begründen. Im Veto ist seine Macht absolut, in der Gestaltung ist sie nicht existent.“ (Zitatende – Markus Krall: aus seinem Buch „Freiheit oder Untergang“, Seite 235)

Er hat den Lobbyismus, und damit die gesetzlich legitimierte Korruption als fünfte Gewalt vergessen. Damit outet er sich als Blinder auf der Suche nach dem Rettungsanker für das Kleinbürgertum. Mit der vierten Gewalt, die er hier „Wahlmonarch“ nennt, meint er das Bundesverfassungsgericht. „Die Richter des Bundesverfassungsgerichts wählt zur einen Hälfte der Bundestag, zur anderen Hälfte der Bundesrat. Die 16 richterlichen Herrschaften gebieten über die Gesetzgebung der Legislative und können Gesetze für ungültig erklären. Das letzte Wort hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Er ist also der „Wahlmonarch“. Markus Krall meint nun, der Souverän könne ja nach dem Vorbild anderer europäischer Länder eine, wie er es formuliert, „konstitutionelle demokratische Monarchie“ einrichten, um „eine spirituelle Bindung zwischen Souverän und Wahlmonarch“ entstehen zu lassen. Dahinter verbirgt er nur seinen Wunsch nach mehr nationaler Identität. Sein Verständnis von Demokratie reduziert er offenkundig darauf, alle 4 Jahre ein Kreuzchen machen zu dürfen. Damit ist er nur der üblichen, notorisch rechtskonservativen Herrschaftsideologie auf den Leim gegangen. Aber da ist er natürlich nicht der einzige.

Souverän ist nicht wer Kreuzchen macht, sondern wer die Gesetze macht. Gesetze machen bekanntlich Repräsentanten in Personalunion mit der Regierung, vorausgesetzt das Bundesverfassungsgericht hat nichts dagegen. In Kombination mit dem Freien Mandat in Artikel 38 des Grundgesetzes hat das nichts mehr mit Volkssouveränität zu tun. Markus Krall offenbart eine große Wissenslücke darüber, was Demokratie bedeutet. Demokratie bedeutet Volksherrschaft. Erst wenn ein Staatsvolk die Gesetzgebung selbst in die Hand nimmt, kann man überhaupt von Demokratie reden. Das entspräche dann auch dem Demokratieprinzip in Artikel 20, Absatz 2 des Grundgesetzes, Zitat: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”. Die verfassungsschutzrelevante Verweigerung des Demokratieprinzips thematisieren aber weder Markus Krall, noch Susan Bonath. Über das Problem der Nichtratifizierung des Demokratieprinzips wäre eine grundsätzliche Debatte fällig, von der auch ein Markus Krall nicht ausgeschlossen werden darf. Aber Susan Bonath hält wohl nicht viel von einer Debatte. Sie benutzt seine Zitate nur dafür, um ihn an den Pranger zu stellen.

Genau so macht es auch der Verfassungsschutz in seinen Berichten. So baut man einen rechten Popanz auf, um bei jeder sich bietenden Gelegenheit schreien zu können: „Da! Der ist Rechts und wenn du mit ihm sprichst, bist du auch böse!“ Ja, wer das Eigentumsrecht als Basis für Lohnsklaverei akzeptiert, hat eine rechte Position in einer grundlegenden ökonomischen Frage. Wer eine Diktatur empfiehlt, hat eine rechte Position in einer grundlegenden politischen Frage. Was empfiehlt denn Susan Bonath? Die marxistische Empfehlung ist jedenfalls eine „Diktatur des Proletariats“, was nichts anderes ist, als eine paternalistisch verbrämte Diktatur von Parteiführern, oder mit einfachen Worten: eine linke Diktatur. Ich empfehle, von allen möglichen Spielarten einer Diktatur, ob Links, Rechts oder Monarchie, einmal weg und in die andere Richtung zu schauen. Da erblickt man die Volksherrschaft (das ist Radikaldemokratie) anstatt Diktatur; und Besitzrecht anstatt Eigentumsrecht und muß eine öffentliche Debatte mit Markus Krall darüber nicht scheuen, denn eine, wie er es nennt, „konstitutionelle, demokratische Monarchie“, ist einfach ein politischer Witz. Seine Klasse, die Klasse des Kleinbürgertums, wird gerade vom Großbürgertum enteignet, nicht trotz- sondern aufgrund des herrschenden Eigentumsrechts. Aber nicht nur Markus Krall, sondern auch das linke Kleinbürgertum, hat mit dem Eigentumsrecht an sich, gar kein Problem. Die meisten Linken sind in dieser Frage also auch Rechts. Im Grunde vertritt jeder Mensch linke und rechte, respektive altruistische und egoistische Positionen. Den reinen Linken und den reinen Rechten gibt es einfach nicht. Das sind nur Sitzpositionen in Parlamenten. Dort gehört traditionell nach rechts, wer sich für Diktatur und Eigentumsrecht positioniert und nach links wer sich für Volksherrschaft und Besitzrecht positioniert. Marxisten, die sich für Diktatur ihrer Parteiführer positionieren, gehören also eigentlich nach rechts außen und können sich dort mit Monarchisten die Hand reichen. Kim Jong-Un lässt grüßen.

Nun würde kaum jemand Susan Bonath rechts in einem Parlament sehen weil sie sich für die Unterdrückten und Geknechteten einsetzt, Zitat: „Als bekennende Linke marxistischer Prägung stehe ich auf der Seite der Unterdrückten und Geknechteten“ schreibt sie von sich selbst. Moralisch auf der Seite der Unterdrückten und Geknechteten, politisch aber für eine „linke“ Diktatur? Das wäre ja ein Paradebeispiel von Links und Rechts in einer Person.

Ich hatte Susan Bonath mit dem Thema Radikaldemokratie (Volksherrschaft) in ihrem Telegram-Chat bekannt gemacht. Aber dafür hat sie keine Zeit. Schließlich hat sie mich aus ihrem Chat gelöscht weil ich es gewagt hatte eine andere Meinung zu haben als sie. Denn dort ist sie als Admin die Monarchin. Eine Monarchie kann also durchaus Spaß machen, natürlich nur wenn man selbst der Monarch ist.

Radikaldemokratie (Volksherrschaft) ist eine begriffliche Abgrenzung vom Repräsentativsystem, das zwar als Demokratie bezeichnet wird, aber natürlich keine Volksherrschaft ist, siehe „Was ist Radikaldemokratie?“ auf www.rcd.news. Es geht also um wirkliche Volksherrschaft. Susan Bonath setzt sich für die Unterdrückten und Geknechteten ein. Aber die politische Ökonomie für Unterdrückung und Knechtschaft ist Undemokratie und Eigentumsrecht. Wo lese ich bei ihr, dass sie für Volksherrschaft eintritt oder das Eigentumsrecht abschaffen möchte? Sie will sich abgrenzen, aber verweigert die Debatte. Dabei müsste es für eine Linke doch leicht sein, mit linken Argumenten, gegen rechte Argumente zu überzeugen. In „Zur philosophischen Entwicklung eines modernen “Besitzrechts” auf www.rcd.news trifft der Autor eine Feststellung, die schon für sich allein die Position von Markus Krall in einem einzigen Satz auf den Punkt bringt, Zitat:

Das Privileg auf den gewaltsamen Erhalt des durch Gewalt an ihren Mitmenschen erworbenen Eigentums, bzw. Reichtums, im Angesicht des Mangels bei den meisten anderen Menschen, kann kein Gemeinwesen im Sinne des Wortes hervorbringen. Wer auf das Eigentumsrecht besteht und dies gegen jede menschliche Not mit Gewalt sichert, handelt nicht menschlich und sollte sich nicht der Illu-sion hin geben, dass er das Rechtssystem des Tierreichs, dass Recht des Stärkeren bereits verlassen hätte und als zivilisiert bezeichnet werden könnte.“ (Zitatende – Autor J.M. Hackbarth)

Susan Bonath weigert sich anzuerkennen, dass eine Bündnissituation entsteht, weil das Großbürgertum (die Großeigentümer) mit Hilfe des Eigentumsrechts das Kleinbürgertum (die Kleineigentümer) enteignet und zum Teil in die Lohnabhängigkeit hinabstößt. Corona-Lockdowns und die Sprengung der Pipelines (mutmaßlich durch US-Marines) haben diesen Prozess noch beschleunigt. Die Thinktanks des US-Imperiums machen kein Geheimnis aus ihren Plänen, auf Basis des geltenden Eigentumsrechts Deutschland ungehemmt auszurauben und dann in einen neuen Krieg gegen Russland zu hetzen. Antirussenhetze ist gerade in vollem Gange. Die gegenwärtige Ampel-Politik folgt ganz eindeutig US-Interessen. Das Repräsentativsystem ermöglicht es, durch das Freie Mandat (Artikel 38 des Grundgesetzes), finanzielle Macht in politische Macht zu verwandeln. Diese tatsächliche Herrschaftsform nennt sich unter Aufgeklärten deshalb auch: Oligarchie. Markus Krall möchte all das Ungemach aus oligarchischer Politik wieder zurückdrehen. Aber jeder Versuch für ein Zurück zur „Guten alten Zeit“, wird kläglich-, ggf. sogar blutig scheitern wenn dieses Zurückdrehen wieder mit einer Diktatur versucht werden sollte. Es gibt kein Zurück mehr. Es gibt nur noch eine Lösung, und die heißt Radikaldemokratie und Besitzrecht. Dahin kommt man nur im Bündnis mit den lohnabhängigen Massen.

Die Oligarchie fußt auf zwei wesentlichen Säulen: zum einen auf dem Eigentumsrecht in Artikel 14 des Grundgesetzes, in dem die Verfügungsgewalt über die Versorgung der Bevölkerung durch einzelne Privateigentümer verankert ist; und zum anderen in Artikel 38 des Grundgesetzes, in dem festgeschrieben ist, dass die Vertreter des Volkes an Aufträge und Weisungen des Volkes nicht gebunden sind (ungebundenes Mandat). Durch diese beiden Schlüsselpositionen im Grundgesetz können Oligarchen Geld in Politik verwandeln. Ich möchte also die Aufmerksamkeit wieder ins Zentrum des Problems lenken und meinen Vorschlag, der in ein wirklich linkes Parteiprogramm gehört, aus meinem Kommentar an Diether Dehm wiederholen. Dafür zitiere ich zunächst die beiden Schlüsselartikel aus dem Grundgesetz und stelle jeweils danach die vorgeschlagenen Alternativen vor.

Artikel 14 des Grundgesetzes (Eigentumsrecht)

Zitat:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen. .“ (Zitatende)

1. Vorschlag: Artikel 14, das Eigentumsrecht zu ändern in Besitzrecht.

(1) Jeder private und kollektive Besitz wird von den Staatsgewalten gegen Raub durch Eigentumsnahme geschützt.
(2) Der private und kollektive Besitz wird von den Staatsgewalten zur Erfüllung des Zwecks des Artikels 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 geschützt. Zitat:
1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.“ (Zitatende)
(3) Privater und kollektiver Besitz wird durch eigenen Verbrauch und Nutzung der Besitzer definiert. Es kann nur in Besitz genommen werden, was noch nicht von Anderen in Besitz genommen wurde.

Artikel 38 des Grundgesetzes (Freies Mandat)

Zitat:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ (Zitatende)

2. Vorschlag: Artikel 38, das freie Mandat, zu ändern in das gebundene Mandat.

(1) Abgeordnete der jeweiligen Staatsbürger in allen Staatsorganen, werden direkt als Personen öffentlich gewählt. Sie sind an die Aufträge ihrer Wähler gebunden und zusätzlich den jeweiligen Kontrollorganen der Staatsgewalten rechenschaftspflichtig.

Diether Dehm ist gerade dabei, für eine neue linke Partei zu werben, die linker sein soll als die Linkspartei. Ich möchte nochmal daran erinnern, dass sich alle Parteien mit Sprüchen für Frieden, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft schmücken. Wie wäre es denn, mit dem Alleinstellungsmerkmal der beiden vorgeschlagenen Änderungen des Grundgesetzes im Parteiprogramm anzutreten, zielgerichtet dafür Politik zu machen und das peinliche Linksschämen damit zu beenden.

Holger Thurow-N.

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Von Redaktion

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