Rechtsbeugung und Machtmissbrauch am Landgericht Hamburg?

[Der Aufstand 37/23, Seite 5]

Rechtsbeugung und Machtmissbrauch am Landgericht Hamburg?

Hier mein Video über den Prozesstag am 07.09.2023

Ich wurde am 07.09.2023 in der Berufungsinstanz nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 16 Stunden zu 90 Tagessätzen verurteilt.

Ich soll mehrfach von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht haben. Zudem soll ich die Vertraulichkeit des Wortes in einer Polizeimaßnahme am 13.02.2022 verletzt haben, die von drei Kameras aufgezeichnet und von mehreren Zeugen aus nächster Nähe beobachtet worden ist.

Als erstes wollte die Richterin schon zu den persönlichen Verhältnissen übergehen. Das wollte ich verhindern, da noch mindestens ein Beweisantrag eingereicht werden sollte. Dieser wurde wie üblich abgelehnt. Der Ton der Richterin war extrem herrschsüchtig und von oben herab. Ich habe ihr gesagt, dass ich ihr keinen Millimeter über den Weg traue und habe ein Ablehnungsgesuch eingereicht. Über diesen hat die Richterin selbst entschieden und als unzulässig verworfen. Mir war bereits am ersten Verhandlungstag im Berufungsverfahren klar, dass die Richterin verurteilen will und wird.

Am dritten Verhandlungstag hatte ich versucht, das Gericht nach einer von mir abgegebenen Erklärung zu einer rechtlichen Bewertung der Sachlage zu bewegen. Die Richterin gab zu verstehen, ohne es allerdings konkret in Worte gefasst zu haben, dass sie mich verurteilen wird. Ich hatte daraufhin die Absicht, jede Eventualität zu berücksichtigen und habe insgesamt 21 Beweisanträge eingereicht, wovon die meisten willkürlich abgelehnt worden sind.

Am 07.09.2023 hat die Richterin nun ihr Urteil gesprochen. Mein Attest sei unrichtig, sei formularmäßig und an eine Frau gerichtet anstatt an einen Mann, da „sie“, also die persönliche Anrede, klein geschrieben ist. Der Arzt habe aus bloßer Gefälligkeit und Zuruf Atteste ausgestellt und mein Teilverschweigen sei zu meinem Nachteil auszulegen. Tatsächlich habe ich mich über den Arzttermin bedeckt gehalten, bis die Staatsanwaltschaft mitteilt, welche Beweise vorliegen, die gegen mein Attest sprechen. Diese Frage wurde, kann und wird nie beantwortet werden, da es nie Ermittlungen gegeben hat, ergo auch keine Ergebnisse vorliegen.

Ich habe lediglich das bereits Bekannte zugegeben, dass ich die im Attest beschriebenen Symptome beim Tragen einer Maske habe und habe ausgesagt, dass das Tragen einer Maske, wenn man mit einer fünf Kilo schweren Kameraausrüstung filmt und dabei bis zu 15.000 Menschen einholt, absolut unmöglich ist. Mehr habe ich nicht gesagt. Bereits diese Aussage bewertet die Richterin als redselig und es liegt daher ein Teilverschweigen vor, was zu meinen Lasten bewertet wird.

Mehrfach habe ich darauf hingewiesen, dass ich bei der zweiten Hausdurchsuchung bei dem Arzt persönlich anwesend war. Die Staatsanwaltschaft behauptet allerdings, dass von mir keine Patientenunterlagen gefunden worden seien. Eine Lüge, wie ich meine.

Die Richterin meint auch, dass die Zeugen der Polizeimaßnahme auf Abstand gebracht worden seien, was allerdings in keinem der Videos zu sehen ist. Eine Polizistin hat in erster Instanz selbst ausgesagt, dass das auf Abstand bringen eben nicht möglich war.

Die Richterin war insgesamt sehr kreativ. Ihre Urteilsbegründung ist vollständig frei erfunden und konstruiert. – NACHWEISBAR!

Die mündliche Urteilsbegründung der Richterin lebt im Wesentlichen davon, dass sie die Aussage des Arztes soweit umschreiben musste, bis es für ihre Urteilsbegründung passt. Die Richterin behauptet, der Arzt habe ausgesagt, es hätte keine körperliche Untersuchung stattgefunden.

Diese Behauptung ist allerdings unwahr. Der Arzt hat am ersten Verhandlungstag ausgesagt, dass seine Aussage in erster Instanz verfälscht worden ist. Dort wurde bereits diese Behauptung aufgestellt. Zudem wurde der § 25 der Berufsordnung für Hamburger Ärzte zitiert, – mit dem Zusatz, dass eine körperliche Untersuchung stattzufinden hat. Tatsächlich ist dieser Zusatz frei erfunden. Darauf hat der Arzt hingewiesen. Mehr nicht! Wie die Untersuchung bei mir erfolgt ist, hat er nicht gesagt und durfte es auch nicht sagen, da er nicht von der Schweigepflicht entbunden worden ist. Diese würde ich erst dann aufheben, wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsergebnisse offenlegt. Da es keine Ermittlungen gegeben hat, wird der Arzt auch nicht von der Schweigepflicht entbunden.

Die Richterin meint, dass sie das Verfahren eingestellt hätte, wenn ich mich hätte erneut untersuchen lassen und festgestellt worden wäre, dass ich keine Maske tragen kann. Es ist allerdings nicht meine Aufgabe meine Unschuld nachzuweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss meine Schuld nachweisen. Eine absolute Unmöglichkeit, da es keine Ermittlungen gegeben hat, ergo auch keine Ermittlungsergebnisse auf die man sich berufen kann. Man beruft sich ausschließlich auf eine schwarze Liste, auf welcher der Name meines nicht verurteilten Arztes, ein Doktor der Medizin, steht.

Meine Schuld steht für die Richterin fest. Ihr seien bereits aus ihrer Kammer zwei Verfahren bekannt, in denen Patienten meines Arztes rechtskräftig verurteilt worden sind. Wie allerdings solche Urteile zustande kommen, zeigt dieses Verfahren. Die Aussagekraft geht daher m.E. gegen null.

Hinsichtlich der angeblichen Verletzung des vertraulichen Wortes hat die Richterin konstruiert, dass die anfänglich anwesenden Zeugen auf Abstand gebracht worden seien, es laut war, und daher niemand dem Gespräch zwischen mir und den Polizisten hat folgen können. – Ein absurdes und frei erfundenes Konstrukt der Richterin.

Tatsächlich waren fast alle Zeugen von Anfang bis fast zum Ende der Polizeimaßnahme in unmittelbarer Nähe und es hat sogar einen Dialog zwischen allen Beteiligten und umstehenden Zeugen gegeben. So hat man es eindeutig in allen Videoaufnahmen sehen und hören können.

Weiter hat die Richterin behauptet, dass es laut gewesen sei, deshalb haben außenstehende Zeugen nichts hören können.

Tatsächlich hat die Richterin bei der Zeugenvernehmung am zweiten Verhandlungstag die Polizistin, welche am 13.02.2022 die Gruppenführerin war, gefragt, wie der Umgebungslärmpegel war. Die Antwort lautete im O-Ton: „Bei Ansprache war der Demozug da. Der Lärmpegel war so, dass ich nicht laut sprechen musste.“

Weiter behauptet die Richterin, dass ich selbst schuld sei, dass mein Kamera-Equipment beschlagnahmt worden ist, da ich den Namen der Polizistin veröffentlicht haben soll. Tatsächlich wollte die Polizistin ihren Namen am 13.02.2022 nicht nennen, so haben wir es in den Videos gehört. Der Name war nicht bekannt und konnte daher auch nicht veröffentlicht werden. Selbst wenn mir Namen bekannt sind, so werden diese von mir grundsätzlich unkenntlich gemacht, auch dann, wenn es nicht erforderlich ist.

Die Richterin hat am 31.08.2023 noch erklärt, dass Pressevertreter nicht von den Versammlungsauflagen mit umfasst waren, ergo auch keine Maske tragen mussten. Ich vermutete in dieser Aussage eine Falle und habe einen Beweisantrag darüber gestellt, ob ich am 13.02.2022 Pressevertreter war oder ein Demonstrationsteilnehmer. Dieser Beweisantrag wurde abgelehnt, offenkundig, um ein Urteil gegen mich konstruieren zu können.

So war es dann auch und die Richterin hat in der Urteilsbegründung behauptet, ich sei auch Teilnehmer gewesen, da ich den Redebeiträgen gelauscht hätte. Tatsächlich ist aber ein Pressevertreter in der Bundespressekonferenz auch kein Regierungsmitglied.

Die Urteilsbegründung der Richterin ist vollständig konstruiert, was hinsichtlich des umfangreichen Videomaterials offenkundig ist.

Wenn die Richterin meinen Beweisanträgen gefolgt wäre, dann wäre von ihrem Urteilskonstrukt nichts übrig geblieben.

Sie erdreistete sich zum Schluss noch mein angebliches Pseudorechtswissen zu monieren. Tatsächlich habe ich mehrere Passagen aus Urteilen und der polizeilichen Dienstverordnung vorgelesen. So viel muss mir gestattet sein.

Mein letztes Wort werde ich in der nächsten Ausgabe veröffentlichen.

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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