Schwarze-Liste-Prozess
Kurzbericht über den Prozesstermin am 22.08.2023, den ich als Zuschauer beobachtet habe
Am Amtsgericht Hamburg wurde am 22.08.2023 am Sievekingplatz eine Strafsache verhandelt. Der Vorwurf der Angeklagte lautet, Sie (die Angeklagte) soll von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft führt als Gründe für diese Behauptung folgendes an:
1. Die Angeklagte sei nicht persönlich bei dem Arzt Herrn X gewesen, da sie nicht in seinem Terminbuch stand
2. Es hat keine Untersuchung stattgefunden
3. Es gibt keine Diagnosen
Um eines vorweg zu nehmen, alle drei Behauptungen konnten widerlegt werden. Zumindest wenn man es zur Kenntnis nehmen will.
Zunächst wurden zwei Polizisten als Zeugen angehört. Diese haben übereinstimmend ausgesagt, dass die Angeklagte bei einer Demonstration ein Attest eines Arztes hatte, der auf einer Liste stand. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte schwarze Liste mit mehreren Ärzten, welche unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben sollen. Diese Liste sei innerhalb der Polizei per Mail verteilt worden. Der hier betreffende Arzt soll zu Hauf, so der O-Ton, unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt haben.
Nach den beiden Aussagen folgte die Aussage eines Kripo-Mitarbeiters. Dieser sagte aus, dass der Arzt Herr X im Fünf-Minuten-Takt Atteste ausgestellt haben soll. Hierfür hat er zwischen 50 und 90 Euro verlangt. Formularmäßig sollen die Attest-Interessenten im Vorwege ihre Symptome geschildert haben. Zudem sei eine positive Google-Bewertung obligatorisch.
Die Arbeitsweise des Herrn X soll im Laufe der Zeit jeweils an die Umstände angepasst worden sein.
Auf Nachfrage des Richters, ob bekannt sei, wann das Verfahren gegen Herrn X verhandelt wird, sagte der Kripo Mitarbeiter, das Verfahren sei zurück an die Staatsanwaltschaft gegeben worden, da es keinen freien Termin gibt. Da die Formulierung Fragen aufwirft, ließ sich der Richter das nochmal von dem Zeugen bestätigen.
Im weiteren Verlauf der Verhandlung sagte die Angeklagte aus, dass sie sehr wohl bei dem Arzt vorstellig war und belegte dies mit einem Krankenkassen-Auszug. Zudem schilderte sie ihre gesundheitlichen Probleme, die schon sehr lange bekannt und aktenkundig sind. Sie sagte ebenfalls aus, dass sie ihre bisherigen Befunde dem Arzt Herrn X überlassen hat. Aufgrund der Befunde und einer intensiven Begutachtung hat der Arzt ihr ein Attest ausgestellt und hat sie an weitere Ärzte verwiesen, die ihre Beschwerden ebenfalls bestätigen konnten. Diese Arztbesuche konnten durch den Krankenkassen-Auszug ebenfalls bestätigt werden.
Auf die Frage des Richters, warum sie sich kein Attest bei ihrer bisherigen Hausärztin besorgt hat, erwiderte die Angeklagte, die Ärztin habe Angst gehabt.
Nach dem das Wesentliche besprochen worden ist, hat der Richter versucht eine Brücke zu bauen, zumindest hat er so getan als ob, wie sich später zeigen sollte.
Er gab sinngemäß an, dass die Menschen wieder aufeinander zugehen sollten und es sollte nicht mehr darum gehen, wer an was glaubt. Der Arzt Herr X hat sich an sehr vielen Menschen bereichert, was die Angeklagte offenbar nicht tun wollte. Sie hat keinen finanziellen Vorteil und sie ist eine unbescholtene Frau. Sie war in einer Notsituation und brauchte daher ein Attest. Er schlug deshalb eine Einstellung gegen eine Auflage vor, z.B. eine Zahlung an eine soziale Einrichtung.
Diese „Vorlage“ hat dann der Staatsanwalt übernommen und kundgetan, was aber von der Angeklagten abgelehnt wurde.
Sie wähnte sich im Recht. Sie hatte nach eigenen Angaben einen langen ausführlichen Termin bei dem Arzt Herrn X. Sie konnte den Termin belegen, ihre Diagnosen und die weiteren Arztbesuche.
Nach der Ablehnung der Einstellung gegen eine Geldauflage hat der Richter eine Ausarbeitung der Ärztekammer vorgelesen. In dieser wird beschrieben, wie Begutachtungen stattzufinden haben. Diese Ausarbeitung richtet sich im wesentlichen gegen einen weiteren Hamburger Arzt, welcher ebenfalls auf der schwarzen Liste steht.
Letztendlich ist es aber für den Patienten irrelevant, was in irgendwelchen Regelwerken steht. Der Patient muss auch nicht die Berufsordnung für Ärzte auswendig aufsagen können. Vielmehr muss der Patient darauf vertrauen, dass sich der Arzt an die Berufsordnung hält. Das scheint offenkundig in diesem Fall so gewesen zu sein. Die Ausführungen des Kripo Mitarbeiters musste und konnte sie vorher nicht kennen.
Mir persönlich war mit dem Verlesen klar, dass mit dieser Ausarbeitung der Weg zu einem Urteil gelegt wird. Ich sollte Recht behalten.
Nach einer etwa dreistündigen Verhandlung hat der Staatsanwalt sein Plädoyer vorgelesen. Er forderte 50 Tagessätze zu je XX €.
Er kann zwar keine seiner aufgestellten Behauptungen beweisen, was aber in Zeiten wie diesen wohl nicht so wichtig ist. Es war ihm auch nicht möglich zu beweisen, dass die Diagnosen im Attest falsch sind.
Darauf folgte das Plädoyer des Rechtsanwalts, welcher ausführlich die Rechtsvorschriften für alle Anwesenden leicht verständlich vermittelt hat. Anschließend hat er das Plädoyer an das Gericht übergeben, wobei der Richter es allerdings gar nicht haben wollte. Dennoch bestand der Rechtsanwalt darauf und das Plädoyer blieb bei Gericht.
Der Richter ist dem Staatsanwalt nachgekommen und hat ein Urteil gefällt. Die Angeklagte sei schuldig. Sie hätte einen fünf Minuten Termin gehabt und Unterlagen habe sie niemals eingereicht, da diese bei der Hausdurchsuchung nicht gefunden worden sind.
Der Richter hätte sich den Weg der Einstellung gewünscht, was abgelehnt worden ist. Das Verhalten des Arztes Herrn X war schändlich, es war schändlich,… schändlich. Der Richter
ist möglicherweise ein Fan meiner Kollegin „Ehrenfrau TV“, da sie diese Worte des öfteren wählt.
Auch dieser Gerichtstermin war wieder eine Farce. Es ist vollkommen egal wie sicher die Diagnosen von Masken-Attest-Inhabern sind. Es wird irgendwas konstruiert, vollkommen irrelevant, ob dies richtig oder falsch ist. Der Rechtsstaat ist bankrott!
t.me/dominikparadies
Ist diese Schwarze Liste irgendwo einzusehen? Gibt es einen Link hierzu?
Nach meiner Kenntnis, so wie Dominik berichtet hat, möchte die Polizei die Schwarze Liste nicht herausgeben.