Verfolgung Unschuldiger und politische Verfolgung in Hamburg?

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[Der Aufstand 31/23, Seite 4]

Verfolgung Unschuldiger und politische Verfolgung in Hamburg?

Von einer Verfolgung Unschuldiger kann man sprechen, wenn Staatsanwaltschaften ohne Anlass Strafbefehle beantragen oder Anklagen erheben. Alleine in Hamburg hat die Staatsanwaltschaft anhand einer schwarzen Liste mit unliebsamen Ärzten vermutlich viele hundert Verfahren wegen angeblicher Maskenverstöße in Gang gesetzt. Diese Liste wurde von der Polizei Hamburg und der Staatsanwaltschaft Hamburg im Wesentlichen dafür genutzt, die Schuld oder Unschuld von Patienten zu beurteilen.

Bei allen mir bekannten Verfahren wurden die Beschuldigten nicht einmal von der Polizei zwecks Anhörung vorgeladen. Eine politische Verfolgung ist offenkundig!

Darauf folgten bisher Strafbefehle, Anklagen oder Bußgeldbescheide. Die Begründungen beruhen in allen mir bekannten Fällen auf konstruierten Behauptungen, ohne dass diese tatsächlich ermittelt worden sind.

Bisher hat man in Hamburg einen Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses unterstellt, wenn man ein Masken-Befreiungsattest eines Arztes auf der schwarzen Liste hatte. Inzwischen geht man dazu über, eine Anstiftung zur Ausstellung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu unterstellen.

Auch ich habe diverse Strafbefehle über insgesamt ca. 8.500 € erhalten, weil ich mehrfach Gebrauch von einem angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnis gemacht haben soll. In meinem Fall habe ich mehr als ein Jahr lang etliche Male gefragt, welche be- und entlastenden Ermittlungen geführt worden sind, was bis heute unbeantwortet geblieben ist. Außer der schwarzen Liste hat man gegen mich nichts ermitteln können.

Dennoch wurde ich am 15.03.2023 in einem Verfahren in erster Instanz zu 130 Tagessätzen verurteilt. Die Begründung ist absurd und konstruiert. So sei zum Beispiel das „sie“ im Attest klein geschrieben und daher grammatikalisch an eine Frau gerichtet aber nicht an einen Mann.

Die Geschäftspraxis der Hamburger Justiz hätte bis 2020 zum Ausschluss der jeweiligen Justiz- oder Polizeimitarbeiter geführt.

In Zeiten wie diesen, hält die Hamburger Justiz mit Nachdruck an dem Geschäftsmodell fest. So attestiert mir die Staatsanwaltschaft Hamburg eine gefestigte rechtsfeindliche Gesinnung. Zur Verteidigung der Rechtsordnung, womit vermutlich die „Verfolgung Unschuldiger“ gemeint ist, sei eine noch höhere Strafe zu verhängen.

Ich lade hiermit herzlich zu meiner Berufungsverhandlung ein.

Wann: Dienstag, 08.08.2023 um 9:00 Uhr

Wo: Sievekingplatz 3, Hamburg, Strafjustizgebäude, Saal 505, 4. Stock

Zeugen: Dr. W. aus Hamburg, PHMin K. sowie eine Zeugin meiner Polizeimaßnahme

Es könnte sehr spannend werden und zahlreiches Erscheinen ist gewünscht. Es finden Eingangskontrollen statt, weshalb etwas Zeit eingeplant werden sollte.

Bitte seid friedlich und macht Notizen, da das Protokoll der ersten Instanz im Wesentlichen konstruiert und frei erfunden ist. Aussagen wurden verfälscht und es wurden einem Zeugen und mir Worte in den Mund gelegt, die nie gesagt worden sind.

siehe hier, auf odysee.com

Wie alles begann (Seite5):

https://usercontent.one/wp/deraufstand.wihuman.de/wpcontent/uploads/2022/02/Der-Aufstand-07-22.pdf

Rechtsbeugung und Willkür am Amtsgericht Hamburg?

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-13-23.pdf

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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