Demokratie in Deutschland

Symbolbild
[Der Aufstand 30/23, Seite 4]

Demokratie in Deutschland

Grundgesetz Artikel 20 Absatz 2

– Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt [1].

Die Grundidee der Demokratie ist, dass die Bevölkerung selbst über das Zusammenleben bestimmen kann. Hier bestimmen also alle Menschen mit und haben das Recht, sich in die politischen Prozesse einzubringen.

Im Gegensatz dazu stehen Strukturen, welche es einzelnen Menschen ermöglichen, über die Menschen und die Gesellschaft zu bestimmen.

Wenn einzelne Menschen oder gleichgesinnte Gruppen über die Gesellschaft herrschen, ist es für diese sehr schwierig die Vielfältigkeit der Gesellschaft zu berücksichtigen. Dieser fehlende Austausch kann zu heftigen Problemen führen. Deswegen wurden in den modernen Demokratien die Teilnahmemöglichkeit der Menschen und der Austausch in der Bevölkerung sehr wichtig. Doch wirklich massgebend wird die Bevölkerung erst, wenn sie tatsächlich auch gesellschaftliche Entscheidungen treffen kann. Ansonsten kann es leicht passieren, dass Menschen sich zwar „einbringen können“, dies aber nicht berücksichtigt wird.

Die Demokratie lebt also vom Glauben an eine gesunde Gesellschaft welche alle Menschen integriert und in einem friedlichen Rahmen Raum für alle Menschen bietet.

Wir möchten diese demokratischen Prinzipien langfristig sichern. Dafür benötigen wir eine Gesellschaft in der die Menschen an den gesellschaftlichen Prozessen teilnehmen möchten. Dies wiederum benötigt Strukturen und eine Kultur, welche die Freude und Effizienz an der Teilnahme unterstützt. Wir sehen diese Möglichkeiten in der Basisdemokratie gegeben.

Wie ermöglichen wir es der Bevölkerung nun, über die politischen Strukturen zu bestimmen?

Darauf antwortet das Grundgesetz im Artikel 20 mit „… Sie (Die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen… ausgeübt“

Neben der Möglichkeit einzelne Menschen für staatliche Aufgaben zu bestimmen, stehen laut Grundgesetz der Bevölkerung also auch Abstimmungen zur Verfügung. Diese zugesicherten Rechte bietet uns die Möglichkeit, friedlich und innerhalb der bestehenden Gesetze unsere Gesellschaft direktdemokratischer zu gestalten und bildet die Grundlage für eine Basisdemokratie in Deutschland.

Welche Funktionen sollen die Abstimmungen in einer Basisdemokratie erfüllen?

Abstimmungen ermöglichen es der Bevölkerung über Vorschläge zu entscheiden. Zusätzlich sollte es den Menschen aber auch möglich sein, selbst Vorschläge einzubringen, sofern diese in der Bevölkerung genug Zustimmung finden. Deswegen soll die Bevölkerung in einem ersten Schritt durch Abstimmungen:

  1. ein Vetorecht gegen alle Beschlüsse des Parlamentes mittels Abstimmungen erhalten. Damit hat die Bevölkerung die Möglichkeit parlamentarische Beschlüsse abzuweisen.
  2. ein Initiativrecht für Gesetze erhalten. Dadurch kann sie Gesetzesinitiativen selber Starten und mittels Volksabstimmung beschliessen.

Die Gesetze werden mit dem Veto- und Initiativrecht erst durch eine Volksabstimmung gültig.

Abstimmungen dienen somit nicht nur zur einfachen Entscheidungsfällung, sondern sind in der Basisdemokratie auch ein Mittel für den Austausch innerhalb der Gesellschaft.

Zur Meinungsbildung stehen verschiedene Möglichkeiten wie das Brainstorming oder systemische Konsensieren zur Verfügung. Jede Region findet dabei die für sie passende Herangehensweise.

Die Entscheidungsfällung findet dann in einer einfachen Abstimmung statt. Die abschliessende Abstimmung erhebt also den Willen der Bevölkerung und diktiert diesen an die ausführenden Organe.

Wie sehen die Idealvorstellungen einer Basisdemokratie aus?

In einer Basisdemokratie werden alle Entscheidungen durch die betroffenen Bevölkerungsteile gefällt. D.h., alle Menschen, die von einem Problem betroffen sind, sollen sich zukünftig über die Lösung eines Problems beraten und gemeinsam mittels Abstimmung entscheiden (Subsidiarität, Föderalismus). In der Vision der Basisdemokraten verlieren Vorstände, Vertretungsberechtigte und Mandatsträger also ihre Entscheidungsrechte und werden zu ausführenden Organen der basisdemokratisch getroffenen Entscheide.

Die Basisdemokratie lebt noch stärker als die indirekten Demokratien von der Teilnahme der Bevölkerung. Dafür ist es wichtig, dass wir die Auswirkungen von unserer Teilnahme auch direkt spüren. Wir sollten also um so mehr Mitbestimmen können, je mehr uns etwas betrifft. Neben der Möglichkeit grosse politische Entscheidungen mittragen zu können ist deswegen auch besonders wichtig, viel in der Region selbst zu bestimmen (Subsidiarität).

Zudem ist es wichtig, dass wir verschiedene Möglichkeiten zur Meinungsbildung und Abstimmungen haben. Lediglich einfache Ja/Nein – Abstimmungen zu komplexen Vorschlägen und Gesetzen durchzuführen, verhindern eine detaillierte Erhebung der verschiedenen Lebensideen.

Einige Konzepte zur Umsetzung von demokratischen Strukturen findet Ihr unter

http://5-stunden-woche.de/static/de/vortrag-Aufwandsanalyse-V1/Aufwandsanalyse.pdf,

die-basisdemokraten.org und auf dem YouTube – Kanal https://www.youtube.com/@die-basisdemokraten.

Die Basisdemokraten e.V.
i.A. stefan hubschmid

1 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html

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Von Redaktion

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