Frage:
„Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, dass er in der Lage ist, unabhängig zu denken?“
Claus Plantiko:
„Grundsätzlich ja, in der Praxis gegenwärtig in Deutschland, nicht. Denn die Zwänge des Systems engen ihn ein. Wir haben keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Es fehlt die Richterwahl auf Zeit durchs Volk, die allein gewährleistet, dass der Richter dem natürlichen Rechtsempfinden des Volkes folgt. Der Richter wird ernannt von dem Justizminister, der Justizminister ist selber identisch als MdL, sodass er also mit der Legislative zusammenfällt. Wir haben also hier mit Justizminister als Abgeordneter, Justizminister als Exekutive und Justizminister als oberster Boss und Richterbesteller die Vereinigung der 3 Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative in einer Person.“
Frage:
„Alles andere als Gewaltenteilung?“
Claus Plantiko:
„Ja, das ist das Gegenteil von Gewaltenteilung, das ist, selbst was Montesquieu nicht in seinen schlimmsten Träumen sich hätte vorstellen können. Das ist die Gewalteneinheitstyrannis. Noch ergänzt um den Cäsaropapismus, das heißt: die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen. Cäsar plus Papst zusammen, als Gewalteneinheitstyrannis, die schlimmste Herrschaftsform, die es gibt. Der Richter hat kein natürliches Rechtsempfinden mehr. Es ist systembedingt. Obwohl er als Mensch natürlich zweifellos geeignet wäre. Ich habe hervorragende Leute kennengelernt, die also im privaten Gespräch, ähnlich wie… [nicht verstanden] auch sagten: „Hier läuft was schief, ich kann es nicht ändern, ich bin nun mal hier, muss mein Brot verdienen, meine Familie ernähren. Aber diese Systemmängel der Justiz behindern die Rechtsprechung. Das heißt: der rechtsuchende Bürger findet keinen rechtsprechungsfähigen Richter vor. (…) “
Kommentar zum Interview:
Die Frage zu Beginn müsste eigentlich lauten:
Können wir denn bei einem Richter davon ausgehen, dass er in der Lage ist, unabhängig zu entscheiden? Denken kann jeder Richter was er will. Aber Denken und Handeln sind zwei verschiedene Dinge. Richter können eben nicht unabhängig entscheiden, ohne dabei ihre soziale Existenz zu gefährden. Rechtsanwalt Claus Plantiko hat sich mit seiner Aufklärung gegen die Aufrechterhaltung einer Demokratiefassade gestellt. Er wurde dafür bestraft. Das hat er in Kauf genommen. Ein aufrechter Mann. Wann ist ihm diese Erkenntnis gekommen und welche Schlussfolgerung zieht er daraus? Die sogenannte „Repräsentative „Demokratie““ ist keine Demokratie. Sondern nur eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Nämlich der Vorspiegelung von Demokratie und Gewaltenteilung. Demokratie (Volksherrschaft) oder wie Claus Plantiko es formuliert, „Volkshoheit“, ist ganz etwas anderes als „Repräsentative „Demokratie““. Diese soll ja gerade Volkshoheit verhindern. Das ist die Aufgabe der „Repräsentativen „Demokratie““. Diese Herrschaftsform ist ein politischer Betrug und funktioniert durch Vormündel des Volkes, nämlich der „Repräsentanten“. Repräsentanten entmündigen das Volk auf Basis von Artikel 38 Grundgesetz, Zitat:
„Art. 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Das bedeutet im Klartext, sie sind, wenn sie einmal gewählt sind, nicht mehr die Vertreter des ganzen Volkes, sondern nur die Vertreter derer, denen sie gefallen wollen und für dieses Wollen sind Lobbyisten zuständig. Nicht umsonst wird Lobbyismus als 5. Gewalt bezeichnet.
Artikel 38 GG hebelt zugleich Artikel 20, Ziffer 2, Satz 1 aus, Zitat:
„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Wahlen gehen vom Volke aus. Aber alle Staatsgewalt geht von Repräsentanten aus. Artikel 38 schlägt Artikel 20. Artikel 20 ist faktisch ausgehebelt. Und deshalb haben wir keine Volkshoheit und keine Gewaltentrennung. Die Verfassung muss also dahingehend geändert werden, dass Abgeordnete sehr wohl an Aufträge und Weisungen des Volkes gebunden werden. Die Konsequenzen einer solchen Änderung wären jedoch so gewaltig, dass dadurch Parlamente als Institutionen der Entmündigung des Volkes gar nicht mehr gebraucht würden, weil, um Aufträge und Weisungen des Volkes tatsächlich umsetzen zu können, das Volk faktisch selbst die Gesetze erlassen müsste. Erst dann geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Das! bedeutet Volkshoheit.
Claus Plantiko schließt ganz logisch in Konsequenz fehlender Gewaltenteilung auf Cäsaropapismus; die Herrschaft des Staates über das Denken der Menschen. Diese Zuspitzung ist nicht etwa ein furchterregendes Zukunftsszenario, sondern die Herrschaft über das Denken ist alltägliche Realität. Ein aktuelles Beispiel liefert uns der politische Prozess gegen Dominik Paradies.
Der Staatsanwalt möchte das Denken (die Gesinnung) von Dominik Paradies bestrafen, was eine ganz logische Folge fehlender Gewaltenteilung ist. So geht Unrechtsstaat.
Staatsanwalt und Richter (bzw. Richterin) folgen nur dem Auftrag ihrer Regierung, welche jedes Aufbegehren aus der Bevölkerung gegen ihre Tyranneien im Keim ersticken möchte und dafür natürlich ihre Staatsgewalten in Stellung bringt. Grundsätzlich geht es darum, die Schädlichkeit der Regierungspolitik dem Volk gegenüber nicht öffentlichkeitswirksam werden zu lassen, um Regierungsentscheidungen nicht der Lächerlichkeit preisgeben zu müssen, um die moralische Delegitimation der Bundesregierung zu vertuschen, um zu vertuschen, dass sie dem Volk Schaden zufügt anstatt Schaden von ihm zu wenden, um zu vertuschen, dass der Kanzler mit seiner Regierung Artikel 56 GG so dermaßen mit Füßen tritt, als wäre das Grundgesetz ein völlig bedeutungsloser Wisch Papier. Aber nicht bedeutungslos in Artikel 38 GG: „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Das Gewissen? Was ist das? Nichts! Die Bundesregierung muss sich an gar nichts halten. Außer daran, dem US-Imperium zu gefallen.
Selbstverständlich sind dafür alle ungehorsamen Widerständler zu bestrafen, die sich den autoritären Anordnungen der Exekutive verweigert haben. Auch wenn sie sich im Rahmen der Gesetze rechtmäßig verweigert haben, spielt das gar keine Rolle. Hier kommt das „Recht“ des Stärkeren zum Zuge. Es geht nicht darum, wer Recht hat, sondern darum wer Recht bekommt. Und das richtet sich nach der machtpolitischen Entscheidung von Vormündern, die laut Artikel 38 GG an Aufträge und Weisungen des Volkes nicht gebunden sind. Entweder Staatsanwälte und Richter folgen ihrer Regierung, dessen Personal sie sind, oder sie haben vielleicht ein soziales Problem, nämlich die Annehmlichkeiten ihres Lebens nicht mehr bezahlen zu können. Das nennt man Abhängigkeit. Sie sind nicht unabhängig. Staatsanwälte und Richter sind von ihrer Regierung abhängig. Wir verdanken den Ungehorsamen durch ihre aufrechte Verweigerung unsere zunehmende Klarheit über die tatsächlichen Herrschaftsverhältnisse. Sie legen den politischen Betrug offen. Sie brauchen unsere Unterstützung.
Holger Thurow-N.
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