Die unglaubliche Glaubwürdigkeit einer Hamburger Polizistin!

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[Der Aufstand 26/23, Seite 4]

Die unglaubliche Glaubwürdigkeit einer Hamburger Polizistin!

Ist man am Amtsgericht Hamburg, der Staatsanwaltschaft Hamburg und beim LKA Hamburg an der Wahrheit interessiert? Oder ist alles politisch motiviert?

Am 13.02.2022 wurde ich im Rahmen der Pressearbeit am Rande einer Demonstration in Hamburg Eppendorf abgeführt und eingekesselt. Am Ende der Polizeimaßnahme hat man mir das Kamera-Equipment beschlagnahmt und beschädigt. Die Staatsanwaltschaft wirft mir unter anderem vor, ich solle die Vertraulichkeit des Wortes i.S.d. § 201 StGB verletzt haben, in dem ich, wie die Polizei und eine Zeugin auch, die Polizeimaßnahme gefilmt habe. Zudem waren von Anfang an Augen- und Ohrenzeugen in unmittelbarer Nähe und es gab einen Dialog zwischen allen Beteiligten.

Ich wurde am 15.03.2023 zu insgesamt 130 Tagessätzen verurteilt. Diese Verurteilung war nur möglich, indem man offensichtliche Falschaussagen von Polizisten als wahr bezeichnet hat. Zudem mussten der Staatsanwalt und die Richterin massiv die tatsächlichen Geschehnisse umschreiben. Es ändert nichts an der Wahrheit. Das Urteil des Amtsgerichts Hamburg ist m.E. nicht nur unwahr, sondern nachweisbar konstruiert und gelogen. Es handelt sich auch nicht um ein Urteil im Namen des Volkes. Der Urteilsspruch wurde mit tumultartigen Szenen im überfüllten Zuschauerbereich quittiert.

Aus dem geplanten Kurzvideo ist ein längerer Film geworden. In diesem Video wird aufgezeigt, wie der § 201 StGB missbraucht wird, um Journalisten und/oder Regierungskritiker mundtot zu machen. In diesem Video sind die Aufnahmen der Polizei, Aufnahmen von Zeugen und meine Aufnahmen verarbeitet. Das Urteil wird in anonymisierter Form veröffentlicht.

Zudem veröffentliche ich in Teilen eine Aussage einer hamburger Polizistin. Diese Aussage wird von der Richterin W. als glaubhaft bezeichnet, obwohl in sämtlichen Videos genau das Gegenteil zu sehen ist. Der Zuständige Staatsanwalt lehnt Ermittlungen ab und unterstützt die Aussagen der Polizisten, offenbar wissentlich, dass diese vor dem Hintergrund dieses Videos unglaublich sind.

Wie alles begann (Seite5):

https://usercontent.one/wp/deraufstand.wihuman.de/wp-content/uploads/2022/02/Der-Aufstand-07-22.pdf

Rechtsbeugung und Willkür am Amtsgericht Hamburg?

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-13-23.pdf

Letztes Wort im Strafverfahren und teilweiser Ausschluss der Öffentlichkeit durch Justizmitarbeiter am 15.03.2023:

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf

Läuft bei einem Einsatz die Body-Cam, sprechen Polizeibeamte nicht mehr unbefangen. Wer dann zum Smartphone greift und filmt, macht sich deshalb nicht strafbar, hat das Landgericht Hanau entschieden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-hanau-1qs2322-polizei-einsatz-filmen-smartphone-strafbar-201-stgb-strafrecht-bodycam/

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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