Solidarität mit Dominik Paradies – Update in eigener Sache

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[Der Aufstand 25/23, Seite 6]

Update in eigener Sache!

Am 15.03.2023 wurde ich vor dem Amtsgericht Hamburg zu 130 Tagessätzen verurteilt, da ich die Vertraulichkeit des Wortes verletzt haben soll. Ich wurde am 13.02.2022 am Rande einer Demonstration als Journalist abgeführt, eingekesselt und das Equipment wurde am Ende beschlagnahmt und beschädigt. Diese Polizeimaßnahme hatte ich, wie die Polizei und und eine Zeugin auch, gefilmt. Zudem wird mir vorgeworfen, dass ich mehrfach von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht haben soll.

Nach drei Monaten wurde mir nun das Protokoll der beiden Verhandlungstage übermittelt.

Es hat sich für mich herausgestellt, dass das Protokoll in wesentlichen Punkten nicht nur frei erfunden ist, sondern lückenhaft und konstruiert. An dieser Stelle kann ich noch nicht ins Detail gehen.

Aber plakativ benenne ich hier ein Beispiel:

Im Protokoll heißt es, das ich mein letztes Wort hatte:

Ich soll im O-Ton gesagt haben:

„Im Dienst bin ich grundsätzlich neutral. Meine Videos bleiben unkommentiert. Ich bin Journalist und kein Demonstrant. Die Polizei hat wissentlich gelogen. Das Verfahren beruht auf Falschaussagen der Polizei.“

Das ist alles was ich angeblich gesagt haben soll. Von 11 DIN A4 Seiten dicht bedrucktem Papier in meinem letzten Wort sind keine 2,5 Zeilen vom Gericht zur Kenntnis genommen worden. Offenbar nicht ohne Grund, da mein letztes Wort m.E. die kriminelle Energie innerhalb der Hamburger Justiz und der Hamburger Polizei detailliert offengelegt hat.

Tatsächlich habe ich abgelesen, was ich im nachfolgenden Bericht ab Seite vier veröffentlicht habe. Nichts davon hat den Weg in das Protokoll oder in das Urteil gefunden.

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-12-23.pdf

Zudem habe ich in den beiden Prozessterminen am 10.03. und am 15.03.2023 mehrfach ausdrücklich vorgetragen, dass nicht bekannt ist, welche belastenden und welche entlastenden Ermittlungen hinsichtlich des angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisses geführt worden sind. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich nicht das Geringste. Die Staatsanwaltschaft hat überhaupt keine Ermittlungen geführt. Meine mehrfachen Nachfragen blieben bis zum Schluss unbeantwortet. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat den Absender des Arztes auf meinem Masken-Befreiungsattest als Schuldnachweis bewertet.

In § 160 StGB heißt es allerdings:

Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung

(2) Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen, deren Verlust zu besorgen ist.

Die Staatsanwaltschaft hat rechtswidrig den Absender auf meinem Attest als Schuldnachweis gewertet und darauf den Strafbefehl begründet. Zudem war dem Staatsanwalt Dr. G. bekannt, das unmittelbar vor dem 13.02.2022 vor dem Amtsgericht Stuttgart Bad Cannstatt ein Freispruch ergangen ist. Angeklagt war eine Patientin meines Arztes, welcher dort neben einem Gutachter als Zeuge ausgesagt hat. Nach einer fast fünfstündigen Verhandlung sind alle Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Freispruch die logische Konsequenz sein muss. Sowohl am 13.02.2022 als auch in den Prozessterminen ist mehrfach darauf hingewiesen worden. Ich durfte also davon ausgehen, dass mein Arzt keine falschen Atteste ausstellt. Diesen Umstand hat die Staatsanwaltschaft wissentlich verschwiegen, um eine Verurteilung rechtfertigen zu können.

Die Staatsanwaltschaft hat vertreten durch Dr. G. also nicht nur entlastende Umstände unterdrückt, sondern auch keinerlei belastenden Ermittlungen geführt.

Bereits in dieser Vorgehensweise liegt nach gängiger Rechtslehre die Vermutung nahe, dass sich der Staatsanwalt Dr. G. der Verfolgung Unschuldiger im Sinne des § 344 StGB schuldig gemacht haben könnte. Gleiches gilt für die Richterin W.. Sie ist sich bewusst, dass es keinerlei Ermittlungen gegeben hat; ein m.E. strafrechtlich hochbrisanter Umstand.

Im Protokoll heißt es weiter, „das Video Blatt 76“ wird allseits, gemeint ist also auch der Staatsanwalt Dr. G., in Augenschein genommen. Gemeint war ein Video, welches die

Polizeimaßnahme am 13.02.2022 zeigt.

Bereits im obigen verlinkten Artikel habe ich es im letzten Wort auf „Seite 7 oben“ zutreffend wie folgt beschrieben:

„Die in diesem Verfahren gezeigten Videos haben Unwahrheit für Unwahrheit aufgedeckt, wovon sich der Staatsanwalt, welcher am 10.03.2023 auf Nachfrage seinen Namen nicht nennen wollte, nicht hat beeindrucken lassen. Stattdessen hat er provokant, während er nervös mit den Fingern auf dem Tisch dribbelte, in eine andere Richtung geguckt, anstatt auf den Fernseher. Ich weiß nicht welchem Herrn der Staatsanwalt dient, aber sicher ist er in diesem Verfahren nicht an der Wahrheit interessiert.“

Der Staatsanwalt hat sich die Aufnahmen in der Verhandlung überhaupt nicht angesehen. Allerdings hat sich für sämtliche Zuschauer, für meinen Rechtsanwalt und für mich herausgestellt, dass die an dem Tag aussagende Polizistin in fast allen wesentlichen Punkten die Unwahrheit gesagt hat. Darauf habe ich mehrfach und explizit hingewiesen, was jedoch seitens der Richterin und des Staatsanwalts nicht berücksichtigt wurde.

In der Ermittlungsakte befinden sich insgesamt drei Aussagen von Polizisten, welche fast vollständig etwas anderes darlegen, als es in den Videos zu sehen ist. Zudem hat ein LKA-Mitarbeiter Screenshots der Videos gemacht und dazu Sachverhalte beschrieben, welche in den Videos nicht zu sehen sind. Ein m.E. offensichtliches Verfälschen von Beweisen.

Am Ende des ersten Verhandlungstages bin ich auf den Staatsanwalt zugegangen, habe ihn auf die offensichtlichen Falschaussagen angesprochen und wollte wissen, ob er nun Ermittlungen einleiten wird. Dies lehnte er ab.

Siehe hier auf Seite 6:

https://radicaldemocrat.news/wp-content/uploads/2023/04/Der-Aufstand-11-23.pdf

Es ist davon auszugehen, dass ein promovierter Staatsanwalt kein „Dummkopf“ ist. Vielmehr bin ich fest davon überzeugt, dass sich der Staatsanwalt konsequent und vor allem mit Nachdruck über die Spielregeln des Systems hinwegsetzt, um mir rechtswidrig einen erheblichen Schaden zuzufügen.

Unklar ist, was sich der promovierte Staatsanwalt Dr. G. dabei denkt. Ihm muss klar sein, dass irgendwann alles ans Licht kommen wird. Auch aus diesem Grund werde ich auch weiterhin jede weitere Entwicklung in diesem Verfahren veröffentlichen.

Das Protokoll ist ein weiterer Warnhinweis darauf, wie wichtig Zuschauer/Zeugen in einem Prozess sind. Es wird nirgends so viel gelogen wie vor Gericht. Haltet zusammen, besucht weiterhin Gerichtstermine und helft mit zu entlarven, was tatsächlich an den Gerichten gespielt wird. Es geht nur gemeinsam.

t.me/dominikparadies

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Von Redaktion

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