Unwert zu leben Der Keim der „Banalität des Bösen“ liegt im Repräsentativsystem

Unwert zu leben – der Keim der „Banalität des Bösen“ liegt im Repräsentativsystem

 Podcast, Stimme: Omega

Zu „Hannah Arendt und die „Banalität des Bösen““ veröffentlichte der NDR am 04.12. 2020 einen Beitrag, in dem sie als unbequeme Denkerin beschrieben wird, und weiter, Zitat:

„Nach der NS-Zeit analysierte Hannah Arendt Wirkungsweisen totalitärer Herrschaft. Ihr Begriff der „Banalität des Bösen“ hat kontroverse Debatten ausgelöst… Sie wollte einfach nur verstehen – auch wenn das bedeutet, „dahin zu denken, wo es wehtut“, wie Hannah Arendt sagte. „Denken ohne Geländer“ nannte sie das einmal. Themen wie Totalitarismus, Macht und die Verbrechen im Nationalsozialismus beschäftigten sie. Als ihr politisches Hauptwerk gilt „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“, in dem sie auf die Strukturlosigkeit totaler Regierungen hinwies und den Terror zum entscheidenden Merkmal des Totalitarismus erklärte. Einer breiten Öffentlichkeit wurde sie 1961 als Berichterstatterin über den Eichmann-Prozess in Jerusalem bekannt…
In ihrer Analyse des Prozesses vertritt sie die kontroverse Ansicht, dass Eichmann eine deutlich kleinere Rolle bei der „Endlösung der Judenfrage“ gespielt habe, als die Anklage ihm unterstellte. Die jüdische Politologin stellt zudem die Mittelmäßigkeit und Gedankenlosigkeit des NS-Funktionärs in den Mittelpunkt, der als einer der größten Verbrecher seiner Zeit gilt. Dabei will sie die Nazi-Verbrechen – und auch „das Böse an sich“ – keineswegs kleinreden.“

(siehe hier: https://www.ndr.de/geschichte/koepfe/Hannah-Arendt-und-die-Banalitaet-des-Boesen,hannaharendt118.html)

Die Untaten kleinzureden, liegt mir ebenso fern. Aber ich möchte mir Hannah Arendt zum Vorbild nehmen und unbequem denken, und dahin denken, wo es den Apologeten des Repräsentativsystems weh tut. Hannah Arendt analysierte den Eichmannprozess auf der Ebene der Moralphilosophie und ich möchte den schmerzhaften Bogen schlagen, von der Moralphilosphie zur politischen Ökonomie, denn wie Brecht so treffend herausfand, „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral“. Die uns alle umtreibende Frage lautet doch: Kann sich soetwas wie in der Nazizeit, oder etwas in vergleicbbarer Größe wiederholen?
Was Eichmann getan hatte war nach seinem eigenen Verständnis „nur im Nachhinein“ ein Verbrechen, denn, so zitiert Hannah Arendt ihn im Buch,

„… er war immer ein gesetzestreuer Bürger gewesen, Hitlers Befehle, die er nach bestem Vermögen befolgt hatte, besaßen im Dritten Reich »Gesetzeskraft«. (Die Verteidigung hätte zur Unterstützung von Eichmanns These jeden beliebigen Verfassungsexperten im Dritten Reich zitieren können, die alle ausführlich darüber geschrieben haben, daß der Führerbefehl das Kernstück der geltenden Rechtsordnung darstelle.) Dies wüßten die Leute, die jetzt von ihm, Eichmann, verlangten, er hätte damals anders handeln sollen, einfach nicht, oder sie hätten vergessen, wie die Dinge zu Hitlers Zeiten ausgesehen haben. Er jedenfalls wollte nicht zu denen gehören, die nachträglich versichern, »daß sie immer schon dagegen gewesen waren«, wenn sie in Wirklichkeit eifrig getan hatten, was man ihnen zu tun befahl. Doch die Zeiten ändern sich; er war, wie so viele andere (einschließlich der Juristen) »zu neuen Einsichten gekommen«. Was er getan habe, habe er getan, er wolle nichts abstreiten;“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

„Bürger“ im Dritten Reich hatten keinen Einfluss auf Gesetze und Führerbefehle. Sie hatten sie eben nur zu befolgen. Darauf berief sich nicht nur Eichmann. Welchen Einfluss haben die „Bürger“ heute auf Gesetze und Verordnungen? Nein, die „Repräsentative „Demokratie“ ist keine Diktatur, und nein, Krisen-Regime, die sich jeweils um die aktuelle Krise bilden, sind keine Faschisten. Sie erfüllen nur ihre Aufgabe als gesetzestreue Bürger und Repräsentanten der Pharma- Energie- und Rüstungsoligarchen. Dafür werden sie schließlich bezahlt. Ja, das ist ein Unterschied. Ein Bundeskanzler Olaf Scholz kann nicht einfach etwas befehlen und die braven Bürger folgen ihm. Er muss schon als Regierungschef die Ausführung der Gesetze durchsetzen lassen, die seine Regierung in der Legislative des Bundestages beschließen lässt. Ein Repräsentativsystem lässt sich zu dem durch Lobbyismus steuern und funktioniert so, Zitat (Horst Seehofer):

Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen, die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden.“

Und so muss auch der Staatschef folgen, und zwar den Interessen reicher Oligarchen. Oder seine Karriere ist ganz schnell beendet. Wenn es darum geht, Steuermilliarden für Spritzen, Fracking-Gas und Waffen auf die Konten von Oligarchen zu pumpen und sich die dafür nötige Politik zu kaufen, dann ist das ja bloß Lobbyismus. Aber der geht eben auch über Leichen. Die Zahl der Toten der Kriege des Repräsentativsystems der USA seit 1945 („konservative Schätzungen gehen von mindestens sechs Millionen toten Zivilisten und Soldaten aus“ schreibt Politologe John Tirman in einem Meinungsbeitrag für die „Washington Post“) ist vergleichbar mit der Zahl der ermordeten Judendurch das Hitler-Regime. Die Zahl der Toten aber, und die Art des Verbrechens, sind zwei verschieden zu betrachtende Dinge. Hannah Arendt schrieb dazu, Zitat:

„Nicht weniger beunruhigend als dieser bisher unbekannte Verbrechertypus ist die Art des Verbrechens, das hier zur Verhandlung stand. Zwar ist sich alle Welt nachgerade darüber einig, daß das, was in Auschwitz geschah, beispiellos ist; aber die Kategorien, mit denen dies Beispiellose nun politisch und juristisch erfaßbar ist, sind immer noch gänzlich ungeklärt. Denn der hierfür neuerdings eingeführte Begriff des Völkermords (Genocid) ist zwar in gewissem Sinne zutreffend, aber nicht ausreichend, schon weil Völkermorde nicht beispiellos sind – sie waren in der Antike an der Tagesordnung, und die Jahrhunderte der Kolonisation und des Imperialismus kennen mehr oder minder geglückte Versuche in dieser Richtung zur Genüge. Der aus dem englischen Imperialismus stammende Ausdruck »Verwaltungsmassenmord« (administrative massacres, den die Engländer bewußt ablehnten als ein Mittel, die Herrschaft über Indien aufrechtzuerhalten) dürfte der Sache erheblich angemessener sein und zudem den Vorteil haben, mit dem Vorurteil, daß solche Ungeheuerlichkeiten nur einem fremden Volk oder einer andersgearteten Rasse gegenüber möglich sind, aufzuräumen. Ganz abgesehen davon, daß Hitler seine Massenmorde bekanntlich mit dem »Gnadentod« der »unheilbar Kranken« begann und die Absicht hatte, sie mit »erbgeschädigten« Deutschen (Herz- und Lungenkranken) zu enden, liegt es auf der Hand, daß das Ordnungsprinzip, nach dem gemordet wird, beliebig bzw. nur von historischen Faktoren abhängig ist. Es ist sehr gut denkbar, daß in einer absehbaren Zukunft automatisierter Wirtschaft Menschen in die Versuchung kommen, alle diejenigen auszurotten, deren Intelligenzquotient unter einem bestimmten Niveau liegt.“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

Es geht nicht um den „Intelligenzquotient“, sondern um menschliche Rentabilität. Rentabilität ist ein Wort für eine ganz banale Gewinn-und-Verlust-Rechnung im Eigentumsrecht und die Banalität des Bösen besteht in der Reduzierung des Menschen auf einen schnöden Wert für den Eigentümer. Das geschieht ganz bürokratisch, eben durch Bürokraten. So funktioniert das nun mal im Eigentumsrecht. Zu viele nutzlose Esser sind unrentabel, unwert zu leben. Hitler war eigentlich nur ein „Hanswurst“ (Wortwahl Hannah Arendt für Eichmann), genauso wie Eichmann. Aber gerade diese kleinbürgerlichen Hanswürste sind eben brutal konsequent in ihrer Besessenheit, dass der Zweck die Mittel heiligt, sobald sie glauben das Richtige zu tun im Sinne der allgemeinen Gesetzgebung, die im Kern Prinzipien der Ausbeutung beschützen soll.
Gegenwärtig gilt es anscheinend zu einer Konsequenz zu finden, die ohne „Verwaltungsmassenmord“ auskommen kann. Der Bedarf reicher Eigentümer nach wirksamen Ideologien der Machtsicherung lässt sich am besten in Rettungs-Ideologien verpacken. „Wir müssen das Klima retten!“, „Wir müssen die Natur retten!“. „Die Nahrungsmittel reichen bald nicht mehr für alle, also müssen wir um uns zu retten, uns selbst reduzieren“. So die ideologischen Spielarten menschenfeindlicher „Philanthropen“. Aber die Menschheit vor den Räubern retten, das müssen wir natürlich nicht. Wenn die Banalität des Raubes nicht als Ursache des Bösen anerkannt ist, dann gelten nur die Folgen als Böse. Und deshalb ist es nötig, vor die Analyse der Moral, die Analyse des „Fressens“ zu setzen. So weit konnte Hannah Arendt nicht gehen als Professorin, denn sonst wäre sie nicht länger Professorin geblieben. Den verrechtlichten Raub, den wir Eigentumsrecht nennen, zu kritisieren, hätte ihr den Ruf einer Extremistin eingebracht. Jede Verrechtlichung, auch die der Gewalt von Räubern, bedarf einer Verwaltung und die besteht aus Menschen, und zwar aus Beamten. Wer Eichmann war, beschreibt Hannah Arendt so:

„Eichmann war nicht Jago und nicht Macbeth, und nichts hätte ihm ferner gelegen, als mit Richard III. zu beschließen, »ein Bösewicht zu werden«. Außer einer ganz ungewöhnlichen Beflissenheit, alles zu tun, was seinem Fortkommen dienlich sein konnte, hatte er überhaupt keine Motive; und auch diese Beflissenheit war an sich keineswegs kriminell, er hätte bestimmt niemals seinen Vorgesetzten umgebracht, um an dessen Stelle zu rücken. Er hat sich nur, um in der Alltagssprache zu bleiben, niemals vorgestellt, was er eigentlich anstellte. Es war genau das gleiche mangelnde Vorstellungsvermögen, das es ihm ermöglichte, viele Monate hindurch einem deutschen Juden im Polizeiverhör gegenüberzusitzen, ihm sein Herz auszuschütten und ihm wieder und wieder zu erklären, wie es kam, daß er es in der SS nur bis zum Obersturmbannführer gebracht hat und daß es nicht an ihm gelegen habe, daß er nicht vorankam. Er hat prinzipiell ganz gut gewußt, worum es ging, und in seinem Schlußwort vor Gericht von der »staatlicherseits vorgeschriebenen Umwertung der Werte« gesprochen; er war nicht dumm. Es war gewissermaßen schiere Gedankenlosigkeit – etwas, was mit Dummheit keineswegs identisch ist –, die ihn dafür prädisponierte, zu einem der größten Verbrecher jener Zeit zu werden. Und wenn dies »banal« ist und sogar komisch, wenn man ihm nämlich beim besten Willen keine teuflisch-dämonische Tiefe abgewinnen kann, so ist es darum doch noch lange nicht alltäglich. Es dürfte gar nicht so oft vorkommen, daß einem Menschen im Angesicht des Todes und noch dazu unter dem Galgen nichts anderes einfällt, als was er bei Beerdigungen sein Leben lang zu hören bekommen hat, und daß er über diesen »erhebenden Worten« die Wirklichkeit des eigenen Todes unschwer vergessen kann. Daß eine solche Realitätsferne und Gedankenlosigkeit in einem mehr Unheil anrichten können als alle die dem Menschen vielleicht innewohnenden bösen Triebe zusammengenommen, das war in der Tat die Lektion, die man in Jerusalem lernen konnte. Aber es war eine Lektion und weder eine Erklärung des Phänomens noch eine Theorie darüber.“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

An dieser Stelle will ich die Frage erheben, was sich Beamte, Staatsanwälte und Richter „denken“, die alles tun um ihrem Fortkommen dienlich zu sein, wenn sie friedliche Demonstranten misshandeln lassen, wenn sie Regierungskritiker mit Hausdurchsuchungen und Festnahme-Schikanen überziehen und Michael Ballweg monatelang einsperren lassen, weil er es wagte, Massenproteste zu organisieren. Was denken sich die Beamten, die geheime Massenüberwachung wie selbstverständlich fordern? Was stellen sich Beamte, Staatsanwälte und Richter vor, was sie da eigentlich anstellen, wenn sie ihren vermeintlichen „Rechtsstaat“ immer mehr durch verdeckte Willkür ersetzen?

Realitätsferne und Gedankenlosigkeit? Ist das wirklich so einfach? Was ist denn die Ursache für Realitätsferne und Gedankenlosigkeit? Für die Antwort auf diese Frage, halte ich es für geboten einen anderen Zeitzeugen zu Wort kommen zu lassen. 1939 begann Bruno Frank eine Schrift für eine von Thomas Mann geplante Broschürenreihe gegen den Nazistaat, die er jedoch nicht vollendete und nicht veröffentlichte. Aber heute ist sie öffentlich zugänglich und überschrieben mit „Lüge als Staatsprinzip“, Zitat:

Es begann mit dem Namen. „Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei“ nannte sich diese Organisation. Sie war anti-sozialistisch, und sie war arbeiterfeindlich. Ganz eindeutig war sie das Kind eines großkapitalistischen Klüngels, der Rüstungsindustrie, deren Fabriken elend gingen und deren Aktien seit dem Krieg tiefer und tiefer sanken. Nur eine neue Gefährdung des Weltfriedens
konnte da helfen. Der Name war ein Betrug. Jede Parole war ein Betrug. Wie die Partei vom Geld jener Clique lebte, so lebte sie „geistig“ von erschwindelten Gefahren. Da war der Schwindel vom „roten Terror“, die Bolschewikengefahr. Nichts dergleichen gab es in Deutschland. Schon garnicht unter den Kanzlern, die der Katastrophe vorangingen, Brüning, Papen, Schleicher. Nirgends existierte unter der deutschen Republik eine politische Opposition, mit der nicht, in jedem Augenblick, Armee und Polizei spielend fertig geworden wären. Da war die Gefahr der Verelendung, des ökonomischen Zusammenbruchs. Mit unahnbarer Geschwindigkeit hatte sich Deutschland von den Schäden der Niederlage wieder befreit und hatte gewaltigen Aufschwung genommen. In der Mitte des Jahres 1929 setzte eine internationale Wirtschaftskrise ein. Sie traf auch das Reich. Aber sie traf es nicht schwerer als andere hoch industrialisierte Länder. Nur wurde die Krise hier fühlbarer ins Bewußtsein gerückt durch gleichzeitige politische Erschütterungen. Diese Erschütterungen waren in gar keiner Weise mehr eine Folge des Vertrags von Versailles, und am allerwenigsten waren sie eine Folge des demokratischen Systems. Sie waren im Gegenteil die Folge einer wütenden Hetzkampagne gegen eben dieses System. Hitler selbst und seine Helfer schufen den Zustand, aus dem sie brüllend den Ausweg in ihr Drittes Reich anboten. Es war alles Lüge, die Gefahr und die Rettung.“
(Auszug aus „Lüge als Staatsprinzip“ unveröffentlichte Schrift von Bruno Frank, 1939 – entsprechender Wikipedia-Artikel siehe hier )


Lüge als Staatsprinzip“ (Artikelbild in Wikipediaeintrag)

Goebbelsschnauze, DKE 38

Realitätsferne und Gedankenlosigkeit ist Resultat von Verwaltungsmassenmanipulation. Die Technik hat sich natürlich weiterentwickelt, zum Ton kam das Bild hinzu. Das Fernsehen wurde für Regierungen erst nach dem Krieg für Massenmanipulation vollumfänglich zugänglich. Seit dem Fortschreiten der Medientechnik verging nicht ein einziger Tag ohne bewusste Erzeugung von „Realitätsferne und Gedankenlosigkeit“.

aus einem Angebot von amazon

Können sich Beamte, Staatsanwälte und Richter heute davor schützen, um unvoreingenommen einem „neutralen“ Rechtsstaat dienen zu können? Abgesehen von der Problematik mangelnder Gewaltenteilung ist es bei der täglichen Flut von Gewaltverherrlichung, Verdrehungen, Halbwahrheiten, Lügen und Kriegspropaganda, worin das US-Imperium führend ist; fast unmöglich, mit der Fernbedienung heute keinen Treffer zu landen, wollte man wenigstens einmal zwischendurch etwas anderes hören und sehen als Massenmanipulation im 24-Stunden-Betrieb. Nur dadurch wird es möglich, Begriffsinhalte auf ihr Gegenteil umzudeuten, wie z.B. Pharmageschäft = Gesundheitfürsorge, Links = Rechts, Demokraten = Demokratiefeinde, Verfassungsschützer = Verfassungsfeinde, Souveränität = Reichsbürgertum, „Querdenker“ = Extremisten, usw. usf., Extremist ist also schon jemand, der „Quer“ denkt oder zumindest jeder, der die Regierung nicht nur zum Schein kritisiert. So genießt auch endlich der neueste Bundeskanzler die Früchte dieser ausgeklügelten Manipulation, denn er kann, ohne einen nationalen Shitstorm fürchten zu müssen, twittern:

Realitätsferne und Gedankenlosigkeit

Zurück zu Eichmann: auf der Ebene der Moralphilosophie war Hannah Arendt gründlich und wer darin gründlich sein will kommt an Kant nicht vorbei wenn der sogenannte „Befehlsnotstand“ zur Diskussion steht. So schrieb sie:

„Ein erstes Anzeichen von Eichmanns vager Vorstellung, daß in dieser ganzen Angelegenheit mehr zur Diskussion stehen könnte als die Frage, ob der Soldat auch Befehlen gehorchen müsse, die ihrer Natur und ihrer Absicht nach eindeutig verbrecherisch sind, ergab sich während des Polizeiverhörs, als er plötzlich mit großem Nachdruck beteuerte, sein Leben lang den Moralvorschriften Kants gefolgt zu sein, und vor allem im Sinne des kantischen Pflichtbegriffs gehandelt zu haben. Das klang zunächst nur empörend und obendrein unverständlich, da Kants Morallehre so eng mit der menschlichen Fähigkeit zu urteilen, also dem Gegenteil von blindem Gehorsam, verbunden ist. Der verhörende Offizier hatte sich darauf nicht weiter eingelassen, doch Richter Raveh, ob nun aus Neugier oder aus Entrüstung über Eichmanns Versuch, im Zusammenhang mit seinen Untaten sich auf Kant zu berufen, entschloß sich, den Angeklagten hierüber zu befragen. Und zu jedermanns Überraschung konnte Eichmann eine ziemlich genaue Definition des kategorischen Imperativs vortragen: »Da verstand ich darunter, daß das Prinzip meines Wollens und das Prinzip meines Strebens so sein muß, daß es jederzeit zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung erhoben werden könnte«, was auf Diebstahl oder Mord z. B. nicht gut anzuwenden ist, da der Dieb oder Mörder unmöglich in einem Rechtssystem leben wollen kann, das anderen das Recht gibt, ihn zu bestehlen oder zu ermorden. Auf weitere Befragung fügte er hinzu, daß er Kants Kritik der praktischen Vernunft gelesen habe. Weiter erklärte er, daß er in dem Augenblick, als er mit den Maßnahmen zur »Endlösung« beauftragt wurde, aufgehört habe, nach kantischen Prinzipien zu leben, er habe das gewußt und habe sich mit den Gedanken getröstet, nicht länger »Herr über mich selbst« gewesen zu sein – »ändern konnte ich nichts«. Was er dem Gericht darzulegen unterließ, war, daß er in jener »Zeit … der von Staats wegen legalisierten Verbrechen«, wie er sie jetzt selber nannte, die Kantische Formel nicht einfach als überholt beiseite getan hat, sondern daß er sie sich vielmehr so zurechtbog, bis sie ihm im Sinne von Hans Franks Neuformulierung »des kategorischen Imperativs im Dritten Reich«, die Eichmann gekannt haben mag, befahl: »Handle so, daß der Führer, wenn er von deinem Handeln Kenntnis hätte, dieses Handeln billigen würde« (»Die Technik des Staates«, 1942, S. 15f.).“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

Es geht also auch ohne Diktatur. Ein Bundeskanzler muss nur so handeln, dass wenn der Präsident der USA davon Kenntnis hätte, er dieses Handeln billigen würde. Der US-Präsident wiederum muss nur so handeln, dass wenn seine Herren (die Oligarchen) davon Kenntnis hätten, sie dieses Handeln billigen würden. Und so muss jeder Staatsbeamte nur so handeln, dass wenn der Vorgesetzte davon Kenntnis hätte, er dieses Handeln billigen würde. Repräsentanten im Bundestag müssen nur so handeln, dass wenn die Lobbyisten davon Kenntnis hätten, sie dieses Handeln billigen würden usw., usf. Zentralistische Herrschaftssysteme funktionieren eben nur nach Prinzipen der praktischen Vernunft des Eigentumsrechts, wie eine einseitige Diodenschaltung, durch welche der Strom der Macht von Unten nach Oben fließt. In Diktaturen durch direkten Befehl- und finanzielle Abhängigkeiten-, in Repräsentativsystemen durch finanzielle Abhängigkeiten- und direkten Befehl geleitet. „Die eigentliche Perversion des Handelns ist das Funktionieren.“, sagte Hannah Arendt 1964 im Gespräch mit Joachim Fest, zum Thema „Die Banalität des Bösen“.

Faschismus und „Repräsentative „Demokratie““ sind 2 unterschiedliche Herrschaftsformen zweier Schichten ein und der selben Klasse, nämlich der Klasse der Eigentümer. Eigentümer lassen ihr Kapital (Kapital ist Eigentum) „arbeiten“. Richtig muss es heißen: sie lassen mit Hilfe ihres Eigentums durch soziale Erpressung und verrechtlichter Gewalt, Lohnsklaven für sich arbeiten. Das Kleinbürgertum (mittlere und kleinere Eigentümer) lässt sein Kapital (Eigentum) überwiegend national „arbeiten“, während das Großbürgertum sein Kapital (Eigentum) global „arbeiten“ lässt. Daraus erklärt sich die Affinität des Kleinbürgertums zum Nationalismus und zur Diktatur, sobald ihr Eigentum durch Akkumulation (Anhäufung) des Kapitals beim Großbürgertum (superreiche Oligarchen) dahinzuschmelzen droht. Inzwischen schmilzt es wie Schnee in der Sommersonne, genau wie am Vorabend der Machtübernahme durch die Nazis. Das Kleinbürgertum hat, banal ausgedrückt, nicht genug Geld um sich Politik durch Lobbyismus kaufen zu können. Es neigt daher zum Putsch, zu gewaltsamer Machtübernahme und zur Diktatur, für welche militarisierte Verwaltungsbürokratie kennzeichnend ist. Aber gerade Hitler kam nicht durch einen Putsch an die Macht. Er wurde gewählt. Oligarchen (das Großbürgertum) verfügen über genügend finanzielle Mittel, um sich durch Lobbyismus ihre Politik kaufen zu können. Sie brauchen das Parlament als politischen Marktplatz ihrer Lobbyisten, welche längst schon entdeckt haben, dass sie ihre Aufgabe am besten erfüllen, wenn sie sich selbst als Repräsentanten wählen lassen. Außerdem lässt sich mit ausgeklügelten „Softpower“-Techniken in einer Demokratiesimulation mit Namen „Repräsentative „Demokratie““ das Volk viel besser und nachhaltiger und vor allem kostengünstiger betrügen, als durch brutale Unterdrückung eines faschistischen Regimes. Wie kompatibel aber beide Herrschaftsformen in Wahrheit sind, darüber stellte Hannah Arendt ein beeindruckendes Zeitzeugnis aus, Zitat:

„Daß die Bundesregierung und die Länderverwaltungen, die Polizei, die Ministerien, der diplomatische Dienst und die Universitäten, kurz das gesamte deutsche öffentliche Leben, von ehemaligen Nazis in früher hohen Positionen durchsetzt war, wußte man zu Beginn des Eichmann-Prozesses. Und man konnte es damit entschuldigen, daß es vermutlich überhaupt keine deutsche Regierung und keine deutsche Verwaltung hätte geben können, wenn die Adenauer-Regierung die Frage einer kompromittierenden Nazivergangenheit nicht sehr großzügig behandelt hätte. Denn wahr ist natürlich das genaue Gegenteil jener Versicherungen des Bundeskanzlers vom Frühjahr 1961, daß nur ein verhältnismäßig nicht so großer Prozentsatz der deutschen Bevölkerung Nazis gewesen seien und daß »die allermeisten Menschen, wenn sie irgendeinem jüdischen Mitbürger helfen konnten, das mit Freude und gern getan haben«. Wenigstens eine deutsche Zeitung, die »Frankfurter Rundschau«, beantwortete die naheliegende Frage, warum eigentlich so viele Leute, die beispielsweise die Vergangenheit des Oberbundesanwalts gekannt haben müssen, geschwiegen hätten, mit der noch näher liegenden Antwort: »Weil sie sich selbst belastet fühlten.« Wie gesagt, dies war bekannt; aber der erschreckende Umfang dieser wechselseitigen Verstrickungen bzw. die Tatsache, daß sich unter den Belasteten im öffentlichen Leben auch Massenmörder befinden, ist erst im Verlauf der Prozesse der allerletzten Jahre an den Tag getreten. Erst seit Leute wie Dr. Georg Heuser, Chef des Landeskriminalamtes von Rheinland/Pfalz, als Komplicen oder intime Mitwisser der Massenmorde entlarvt worden sind und seitdem schwerwiegende Verdachtsmomente erhoben worden sind gegen leitende Beamte wie Kriminalrat Theodor Saevecke, Referent für »Hoch- und Landesverrat« in Bonn, oder gegen Inhaber hoher Regierungsämter wie den ehemaligen Bundesvertriebenenminister Hans Krüger oder Staatssekretär Friedrich Karl Vialon vom Entwicklungsministerium in Bonn, kann man sich von dem Ausmaß des Unheils im Nachkriegsdeutschland ein Bild machen.“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

Dass eine Bundesregierung auch heute noch keine Probleme mit Ultrarechten hat, beweist ihr Schmusekurs mit der Marionettenregierung um Selenskyj in der Ukraine. Auch wenn sich Selenskyjs Mannen noch so anstrengen um zu zeigen wie sehr sie sich in Tradition faschistischer Vorfahren sehen, wie sehr sie sie verehren und wie sehr sie sich bemühen mit Methoden wie „Verbrannte Erde“ und „Vernichtungskrieg“ es der Deutschen Wehrmacht gleichzutun, Hauptsache es geht gegen die Russen; so reicht das immer noch nicht, um die Freundschaft der Deutschen Regierung mit Nazitraditionalisten zu erschüttern. Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) steht zu ihnen, »egal was meine Deutschen Wähler denken«. Mit Recht, denn Regierungsmandate sind mit Artikel 38 Grundgesetz vom Wähler entbunden und Abgeordnete daher dem Volk gegenüber per Gesetz verantwortungslos. Alle Staatsgewalt geht von Parteiführern aus. Wozu braucht man da noch eine Diktatur? Da kann sich eine Innenministerin Nancy Faeser (SPD) richtig austoben, wie sie im Kampf gegen Rechtsextremismus zeigen will. »Unsere Demokratie ist wachsam und wehrhaft«, sagte sie. Deshalb will sie »mit Prävention und Härte« gegen rechtsextreme Tendenzen vorgehen. Soweit dazu was sie vorgibt. Das reimt sich mit „Lüge als Staatsprinzip“.

Inzwischen erodiert eine Demokratie-Simulation, die sich „Repräsentative „Demokratie““ nennt, so offensichtlich, dass Repräsentanten anfangen, sich immer unverblümter wie Diktatoren zu benehmen. Sie haben gemerkt, dass es immer weniger auf die nette Tour geht, um es einmal banal auszudrücken. Für die Reichen, denn die wollen fressen. Steuermilliarden für amerikanische Pharma- und Rüstungsoligarchen und das Volk soll frieren für amerikanische Frackingmilliarden. Kant würde vielleicht fragen: was ist die Quelle ihrer „Vernunft“? Diese Frage stellte Hannah Arendt, weil Kant sie natürlich nicht mehr stellen kann, und sie fand auch schnell die Antwort.

„Natürlich ist es Kant nie in den Sinn gekommen, das Prinzip des Handelns einfach mit dem Prinzip des jeweiligen Gesetzgebers eines Landes oder den in ihm jeweils geltenden Gesetzen zu identifizieren, da für ihn ja jeder Bürger im Augenblick seines Handelns selbst Gesetzgeber wird durch den Gebrauch seiner »praktischen Vernunft«. Dennoch entspricht Eichmanns unbewußte Entstellung dem, was er selbst »den kategorischen Imperativ für den Hausgebrauch des kleinen Mannes« nannte. In diesem »Hausgebrauch« bleibt von Kants Geist nur noch die moralische Forderung übrig, nicht nur dem Buchstaben des Gesetzes zu gehorchen und sich so in den Grenzen der Legalität zu halten, sondern den eigenen Willen mit dem Geist des Gesetzes zu identifizieren – mit der Quelle, der das Gesetz entsprang. In Kants Philosophie war diese Quelle die praktische Vernunft; im Hausgebrauch, den Eichmann von ihr machte, war diese Quelle identisch geworden mit dem Willen des Führers.“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

Die Taten Deutscher Regierungen in der Bundesrepublik sind weder mit denen von Eichmann noch von Hitler vergleichbar. Noch nicht. Vorläufig ist es nocheine Politik für Verarmung, Enteignung, Zensur, Verleumdung, vorwandgestützter Strafverfolgung von Regierungskritikern und Beihilfe zum Krieg gegen andere Völker. Und dann? Ab wann braucht man denn keine Vorwände mehr? Ab wann ist es keine Beihilfe mehr?Was meint denn eine Frau Faeser mit »wehrhaft« und »Prävention und Härte«? Wie weit wollen diese Repräsentanten gehen? Geschichte wiederholt sich nicht noch einmal in der Form, wie unsere Großeltern sie erleben mussten. Aber das herrschende Eigentumsrecht generiert prinzipiell eine exponentiell ansteigende Kurve staatlicher Gewalt, sobald die Akkumulation (Anhäufung) des Kapitals (Eigentum) auf der einen Seite umgekehrt proportional zur Verarmung der Klasse der Lohnabhängigen und des Kleinbürgertums auf der anderen Seite, eine bestimmte Schwelle überschritten hat.Entgegen den allgemeinen Erwartungen bezeichnete Hannah Arendt Eichmann wie folgt:

„Trotz der Bemühungen des Staatsanwalts konnte jeder sehen, daß dieser Mann kein »Ungeheuer« war, aber es war in der Tat sehr schwierig, sich des Verdachts zu erwehren, daß man es mit einem Hanswurst zu tun hatte. Und da dieser Verdacht das ganze Unternehmen ad absurdum geführt hätte und auch schwer auszuhalten war angesichts der Leiden, die Eichmann und seinesgleichen Millionen von Menschen zugeführt hatten, sind selbst seine tollsten Clownerien kaum zur Kenntnis genommen und fast niemals berichtet worden.“ (aus „Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen“ von Hannah Arendt, Brigitte Granzow)

Sie konnte in der Person Eichmann nicht das Ungeheuer finden, das alle suchten. Es gibt auch keine Berichte von Verhören in den Nürnberger Prozessen, dass Naziführer Ungeheuer wären. Das lässt doch nur den Schluss zu, dass ihr Handeln durch ein Rechtssystem angelernt wurde, das Menschen in letzter Konsequenz zu ungeheuerlichsten Taten treibt. Am besten dafür geeignet sind immer jene, die das Denken verweigern: die Hanswürste. Was also böse Taten am laufenden Band hervorbringt, ist das Eigentumsrecht. Warum? Weil es ein Raub-, Ausbeutungs-, ein Gewaltrecht ist, um massenhaft Lohnabhängige für einzelne Eigentümer ausbeuten zu können. Das Naziregime hatte die Lohnsklaverei nicht nur zurückgedreht in direkte Sklaverei, sondern ihr Eigentumsrecht fiel noch hinter das römische Eigentumsrecht zurück, denn Zwangsarbeiter hatten nicht nur kein Recht auf Leben sondern ihr Leben war als Unrecht erhoben worden. Die so geschädigt Überlebenden müssen heute noch auf angemessene Entschädigung warten, weil alle bisherigen Bundesregierungen kaum einen Anlass sahen, den geraubten Reichtum an die Geschädigten zurück zu geben.

Schon das römische Eigentumsrecht ist nicht höher als das Recht des Stärkeren im Reich der Tiere und deshalb kein Menschenrecht. Welches Recht kann aber diese Gewaltspirale beenden, das schließlich biologische, chemische und atomare Waffensysteme hervorbrachte?

Rouseau entwarf schon am Vorabend der Großen Französischen Revolution erste Prinzipien eines modernen Besitzrechts, nämlich die Kopplung von Verfügungsgewalt an persönliche Nutzung und Arbeit, damit gewaltsamer Ausschluss der Gemeinschaft durch Aneignung Einzelner (Privatisierung) von vornherein verhindert werden kann. Erst dann wird Demokratie (Volksherrschaft) überhaupt erst möglich. Das ist der wesentlichste Bestandteil der Aufklärung.

Hannah Arendt hielt 1965 unter dem Titel „Some Questions of Moral Philosophy“ eine Vorlesung an der School for Social Research in New York und erzählte eine Anekdote, die Zitat:

…uns von Kant berichtet, der seinen sprichwörtlichen täglichen Spaziergang durch die Straßen von Königsberg jeden Tag immer exakt zur gleichen Stunde machte und sich angewöhnt hatte, den Bettlern, denen er begegnete, Almosen zu geben. Dazu hatte er neue Münzen bei sich, wie um die Bettler nicht durch gebrauchte, abgegriffene Geldstücke zu beleidigen. Außerdem pflegte er er fast dreimal so viel wie sonst üblich zu geben, was natürlich zur Folge hatte, daß er von Bettlern belagert wurde. Schließlich mußte er die Zeit seines täglichen Spazierganges ändern, aber schämte sich zu sehr, die Wahrheit zuzugeben, und erfand einen Metzgergesellen, der, wie er sagte, ihn überfallen habe. Denn sein wahrer Grund für die Änderung des Spaziergangs war natürlich, daß seine Gewohnheit, Geld zu verschenken, nicht mit seiner moralischen Aussage, dem kategorischen Imperativ, in Einklang zu bringen war.“ (Hannah Arendt „Über das Böse“ – Eine Vorlesung zu Fragen der Ethik)

Den Kategorischen Imperativ formulierte Kant in „Kritik der Praktischen Vernunft“, wie folgt“

„Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Princip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“

Er machte also selbst, vermutlich ganz unbewusst, das herrschende Eigentumsrecht zur Maxime seines Willens. Denn Geld zu verschenken kann mit dem Eigentumsrecht nicht in Einklang gebracht werden. Natürlich nicht! Geld ist Ausdruck ausgebeuteter Arbeit und es zu verschenken bedeutet eigentlich, den Beschenkten zu befreien. Wer Alles geschenkt bekäme könnte ja leben ohne für einen Eigentümer arbeiten zu müssen und wäre dann ja dem Eigentümer gleichgestellt, der nicht arbeiten muss, weil Andere für ihn arbeiten. „Wer alles bekäme, würde nicht mehr arbeiten wollen.“ So das alte Vorurteil seitdem das Eigentumsrecht begann sich herauszubilden; und bekanntester geistiger Kurzschluss, den die Repräsentanten im Bundestag erleiden, wenn sie sich über Beschränkungen von Sozialleistungen anstrengen. Sie haben alle das gleiche Problem wie Kant auf seinen Spaziergängen. Sie wollen Gut sein, und müssen doch Böse sein. Das Gute darf nicht „als Princip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten.“ Erkenntnisse aus der Anthropologie, dass Arbeit ein menschliches Bedürfnis ist, nämlich freiwillige Arbeit, gehört nicht zu dem, was Machthaber im Eigentumsrecht unbedingt wissen wollen.

Das einzig menschliche Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung kann nur sein, dass es allen Gut gehen möge. Aber das Eigentumsrecht kennt nur das Prinzip, dass es Einigen gut gehen möge, auf Kosten aller Anderen. Was also geändert werden muss, ist die allgemeine Gesetzgebung. Das wissen die Eigentümer und behalten sie deshalb in ihrer Hand, entweder in Form eines Parlaments mit vom Wählerwillen entbundenen Mandaten oder mit einer Diktatur. Die Lösung des Problems liegt also darin, Gesetz-Gebung und -Initiative in die Hände des Staatsvolkes zu legen, sodass die Maximen der Staatsbürger als Prinzipien allgemeiner Gesetzgebung gelten und alle Staatsgewalt tatsächlich vom Volk ausgehen kann. Schon die Gegenüberstellung ganz weniger aber entscheidender Prinzipien eines Repräsentativsystems mit einer wirklichen Demokratie (Radikaldemokratie) offenbaren die Lösung, wie z.B. in folgender Tabelle:

Repräsentative (Oligarchie)Demokratie (Radikaldemokratie)
Ungebundene Repräsentanten sind nicht legitimiert durchEin Souveränes Staatsvolk ist legitimiert durch
Falschinterpretation der Allg. Erklärung der MenschenrechteArtikel 21 der Allg. Erklärung der Menschenrechte
Der Wille des Volkes ist auf Wahlen von Repräsentanten zu beschränken.„Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt.“
Das Freie Mandat führt zur FremdherrschaftMit dem Imperativen Mandat zur Volkssouveränität
Vertreter sind an Aufträge ihrer Wähler nicht gebunden, aber korrumpierbar. (in Art. 38 im GG verankert)Mandatsträger sind an Aufträge ihrer Wähler gebunden & jeder Zeit abwählbar. (im GG noch nicht verankert)
Was bedeutet Parteienherrschaft?Was bedeutet Volksherrschaft?
Alle Staatsgewalt geht von Partei-führern aus (im GG nicht verankert)„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ (in Art. 20 GG verankert)

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Zweck ist die Vereinigung von Menschen, welche sich für die Verankerung der egalitären Menschenrechte der UN von 1948 in Verfassungen und Gesetzen durch ihre freien Entscheidungen als Staatsbürger engagieren.“

siehe www.umehr.net
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Holger Thurow-N.

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Von Redaktion

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