Wer einen von uns angreift, der greift uns alle an!
Kurzbericht über meinen Prozesstermin am 25.05.2023 vor dem Amtsgericht Hamburg!
Verhandelt wurden im Fortsetzungstermin zwei Ordnungswidrigkeiten über angebliche Maskenverstöße am Rande von Demonstrationen im Januar und Februar 2022. Bereits am ersten Prozesstag habe ich vorgetragen, dass ich Pressevertreter bin und somit nicht der Maskenpflicht unterlag. Zudem sei eine Maske sofort abzunehmen, wenn man Atembeschwerden hat, so hatte es seinerzeit die Hanseatische Senatskanzlei veröffentlicht, was ich auch in Papierform dem Richter überreicht habe.
Heute habe ich ergänzend vorgetragen, dass ich aus medizinischen Gründen keine Maske tragen kann, was auch attestiert sei. Diesem Attest wird allerdings unterstellt, es sei eine Fälschung. Ferner gab ich an, dass ich im letzten halben Jahr zweimal bei einem Amtsarzt vorstellig war, der mich bereits mehr als zehn Jahren kennt. Dieser wollte zunächst ein Gutachten veranlassen, ob ich in der Lage bin eine Maske zu tragen oder nicht. Davon ist der Amtsarzt beim letzten Termin abgekommen, da er nichts begutachten darf, was gegen das System gerichtet ist, so der O-Ton. Ich wüsste somit nicht, wie ich die Richtigkeit meines Attests beweisen könnte.
Mein Anwalt hatte als Beweis eine Erklärung des Herrn Lauterbach in den Prozess eingebracht. Darin hieß es, dass Masken unter freiem Himmel „Schwachsinn“ sind. Dieser Beweisantrag wurde vom Richter abgelehnt, da das nicht relevant sei. Er gab zu verstehen, dass er mich verurteilen wird, aber günstiger als bisher.
Der Richter drängte darauf, die Beweisaufnahme zu schließen. Wenn er mich schon verurteilen will, so soll er an ganz bestimmten Punkten nicht vorbeikommen. Komische Geschäfte sind weiterhin nicht meine Welt und ich habe den Beweisantrag gestellt, durch ein Sachverständigengutachten zu klären, ob ich eine Maske tragen kann oder nicht.
Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt, da es irrelevant sei, so der Richter. Ich habe nochmals betont, dass es sehr wohl relevant ist, da es eben genau diese Ausnahmetatbestände gab.
So hieß es in den Corona-Verordnungen in Hamburg z.B.:
„muss nicht getragen werden von … 2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, und…“
Zudem gab es für Pressevertreter keine Maskenpflicht, worauf ich nochmals ausdrücklich hingewiesen habe.
Der Richter blieb dabei, dass er mich verurteilen will und ein Sachverständigengutachten irrelevant ist. Daraufhin habe ich den Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Weiter wollte ich wissen, wo denn der Geltungsbereich des OWIG sei.
Im Gesetz heißt es dazu:
„Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnungswidrigkeiten geahndet werden, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes oder außerhalb dieses Geltungsbereichs auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.„
Ich gab an, das nicht zu verstehen, da ich keinen weiteren Verweis auf eine räumliche Geltung finde und wollte wissen, wo denn das OWIG gilt.
Hier, meint der Richter. Wo das steht, wollte er nachdrücklich nicht sagen. Über mein Ablehnungsgesuch muss noch entschieden werden. Ein Urteil konnte nicht gefällt werden, da die Uhr gerade 16:00 Uhr geschlagen hatte und somit das verkünden des Urteils nicht mehr öffentlich sei. Am 05.06.2023 um 8:45 Uhr geht es am Sievekingplatz 3 im Saal 176 weiter.
t.me/dominikparadies
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