Ein Staatsanwalt auf Linie
Heute berichte ich über mein eigenes Strafverfahren, in welchem heute am 10.03.2023 der erste Termin vor dem Amtsgericht Hamburg anberaumt war. Zu diesem Termin habe ich vorher herzlich eingeladen, da in diesem Verfahren von mindestens drei Polizisten und einem LKA -Mitarbeiter, m.E. eine derart hohe kriminelle Energie ausgegangen ist, dass man hier sehr genau hinsehen muss. Auch der Staatsanwalt, welcher auf Nachfrage seinen Namen nicht nennen wollte, hat vorsichtig ausgedrückt, insgesamt einen sehr zweifelhaften Eindruck hinterlassen.
Die zuständige Richterin gab zunächst an, dass es im Vorwege keinen Dialog gegeben hat. Tatsächlich hat die zuständige Richterin sämtliche Anfragen nicht beantwortet. Ich begehre von der Richterin seit einem dreiviertel Jahr Nachricht darüber, woher sie medizinische Kenntnisse über mich erlangt hat. Zudem bat ich um einen Sachkundenachweis, hinsichtlich der von ihr im Strafbefehl gemachten Behauptungen.
Man wirft mir vor, mehrfach von einem unrichtigen Gesundheitszeugnis Gebrauch gemacht zu haben. Zudem soll ich während einer Polizeimaßnahme am 13.02.2022 die Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB verletzt haben. Diese Polizeimaßnahme war der Gipfel zahlreicher vorangegangener Polizeimaßnahmen. Tatsächlich hatte die Hamburger Polizei es von Anfang an auf die Kamera-Ausrüstung abgesehen, welche am 13.02.2022 beschlagnahmt und beschädigt wurde.
Der heutige Termin konnte nicht abgeschlossen werden. Die Fortsetzung findet am 15.03.2023 um 10:00 Uhr am Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 3, statt.
Dennoch konnten heute wesentliche Dinge besprochen werden, wobei sich der Staatsanwalt trotzdem im Verlauf der Verhandlung mit Nachdruck über die Erkenntnisgewinne hinwegsetzt hat. Später dazu mehr. Dafür glänzte er mit einem provokanten Desinteresse, als die Beweisvideos teilweise abgespielt worden sind, was für 32 Menschen im Zuschauerraum von großem Interesse war.
Nach dem Verlesen der Anklage, habe ich mich entsprechend zu den Vorwürfen geäußert. Ich war zu keinem Zeitpunkt Teilnehmer einer Demonstration und habe auch niemals eine Doppelrolle als Journalist und Demonstrant eingenommen. Ich bin Journalist und habe niemals auch nur ansatzweise Anzeichen an mir gehabt, welche mich in einer anderen Rolle hätten erkennen lassen können. Ich verwies auf einen Bericht des SWR vom 08.04.2021, dass ein Journalist kein Teilnehmer einer Demonstration ist, über die er berichtet.
Demnach hätte ich überhaupt nicht angesprochen werden dürfen, da die Demonstrations-Auflagen ausweislich für Teilnehmer galten, nicht aber für Journalisten. Somit seien die jeweiligen Polizeimaßnahmen rechtswidrig, was gleichzeitig die Rechtswidrigkeit aller Folgemaßnahmen bedeutet. (§113 Abs. 3 StGB)
Zudem gab ich an, dass ein in einer Überfallsituation erpresstes Gesundheitszeugnis kein Gebrauch eines solchen ist, weder eines Richtigen, noch eines Unrichtigen. Vergleichbar sei dies mit einer erpressten goldenen Uhr, welche eben erpresst wird und nicht gebraucht.
Ich führte weiter aus, dass das ganze Verfahren auf Falschaussagen von drei Polizisten und einer manipulierten Videobeschreibung eines LKA-Mitarbeiters beruht, was aber bekannt sei. Ich habe sämtliche Aussagen der Polizisten gelesen, welche Absatz für Absatz auseinander genommen werden können, da die aufgestellten Behauptungen nicht nur konstruiert sind, sondern gelogen. Immerhin existieren vom 13.02.2022 drei Videos aus verschiedenen Kameraperspektiven. Der LKA Mitarbeiter hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Screenshots meiner Videos gemacht und dazu Sachverhalte beschrieben, welche niemals passiert sind. Anfragen meinerseits an den LKA- Mitarbeiter, aus welchen Gründen er die Unwahrheit geschrieben hat, blieben bis heute unbeantwortet.
Des Weiteren erwähnte ich, dass bisher nicht erkennbar sei, welche belastenden und welche entlastenden Ermittlungen es in diesem Verfahren gegeben hat. Sämtliche Anfragen diesbezüglich bleiben unbeantwortet. Aus der Ermittlungsakte ergibt sich nicht das Geringste. Der Absender eines Arztes auf einem Attest ist jedenfalls kein Schuldnachweis, weshalb das Vorgehen der Staatsanwaltschaft grob rechtswidrig sei. Ein weiterer Grund, hier von einem grob rechtswidrigen Vorgehen auszugehen, ergab sich aus der Zeugenaussage von Dr. Weber, welcher heute geladen war.
Betreffend des angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisses habe ich ausgeführt, dass ich den ausstellenden Arzt Dr. Walter Weber aus Hamburg seit Anfang der 1980er Jahre kenne. In einer Zeit, als ich gerade über den Esstisch gucken konnte, wurde mir Dr. Weber als einer der besten Ärzte im Hamburger Raum vorgestellt, was sich im laufe der Jahre manifestiert hat. Ich gab an, dass ich als Kind sowie auch als junger Erwachsener in seiner Gemeinschaftspraxis über viele Jahre ein- und ausgegangen bin. Seine Meinung als Arzt war bei mir immer hoch angesehen, weshalb es keinen Anlass gab, seine Diagnosen in Frage zu stellen. Die Staatsanwaltschaft behauptet, dass eine Symptomatik in Folge einer CO² – Vergiftung, für einen medizinischen Laien, als falsch erkennbar ist. Darauf beruht das Strafverfahren hinsichtlich des angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnisses. Tatsächlich gibt es aber zahlreiche Berichte, die die gestellte Diagnose von Dr. Weber bestätigen. Nachzulesen zum Beispiel im Ärzteblatt.
Nach meinen Ausführungen wurde Dr. Weber als Zeuge in den Sitzungssaal gebeten und erklärte, dass er bereit sei sich vereidigen zu lassen. Das sah das Gericht nicht als erforderlich an. Er sagte aus, dass jüngst in einem anderen Verfahren ein Polizist ausgesagt hat, das LKA hätte eine schwarze Liste an Polizisten mit Ärzten herausgegeben, welche falsche Atteste ausstellen. Dies sei eine Vorverurteilung, so Dr. Weber.
Ein weiteres Verfahren betreffend eines Attests von Dr. Weber wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt, sagte der Zeuge.
Im Wesentlichen habe ich den Zeugen nicht von seiner Schweigepflicht entbunden, er konnte aber bestätigen, dass er mich sehr lange kennt. Dr. Weber hat allerdings seine Diagnose hinsichtlich der CO² Vergiftung begründet und dazu entsprechende Publikationen dem Gericht zur Akte gereicht.
Nachdem der Zeuge aus dem Zeugenstand entlassen wurde, hat die zuständige Richterin eine von mir angefertigte Videoaufnahme auf einem großen Fernseher abgespielt, welche den Beginn der Polizeimaßnahme am 13.02.2022 zeigt. Alle Polizisten haben im Vorwege übereinstimmend ausgesagt, dass ich wegen der fehlenden Maske angesprochen und abgeführt worden bin. Tatsächlich bin ich mit den Worten abgeführt worden:
„Würden Sie mir einmal folgen, Sie wissen, dass Sie das nicht aufzeichnen dürfen!“
Keine 100 Sekunden später, war die Beschlagnahme der Kamera beschlossene Sache, wie sich aus dem Video ergab.
Anschließend hat eine an der Maßnahme beteiligte Polizistin im Zeugenstand ausgesagt. Sie blieb dabei, dass ich wegen der fehlenden Maske abgeführt worden sei, obwohl kurz zuvor etwas anderes festgestellt worden ist. Anschließend hätte ich ein vertrauliches Wort aufgenommen, was niemand sonst hat hören können. Ähnlich hatte sie es bisher schriftlich ausgesagt. Tatsächlich gab es während der Polizeimaßnahme am 13.02.2022 einen Dialog zwischen allen umstehenden Zeugen, den anwesenden Polizisten und mir. Es gab also de facto keine Vertraulichkeit und diese war auch von mir zu keinem Zeitpunkt gewünscht.
Ich hatte der Polizistin mehrfach eine Brücke gebaut, über welche sie jedoch nicht gehen wollte. Trotz Verweis auf Videoaufnahmen aus drei verschiedenen Perspektiven ist sie ganz offensichtlich sehr unsorgfältig mit der Wahrheit umgegangen.
Nur wenige Minuten vorher wurde der Film vorgeführt, in dem man mir zunächst das Filmen verboten hat. Es folgte keine Belehrung und die Maßnahme war rechtswidrig, womit theoretisch gemäß § 113 Abs. 3 StGB jede weitere Diskussion überflüssig ist.
Allen Anwesenden muss mit dem Video klar gewesen sein, dass die Polizistin offenbar die Unwahrheit gesagt hat.
Die Polizistin gab weiter an, dass Sie Polizeiintern die Information erhalten hat, dass Dr. Weber mehrfach durch das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse aufgefallen ist. Zudem soll er Atteste fälschen. Auf meine Nachfrage, von wem diese Information kommt, erwiderte sie sinngemäß, dass ich das selbst herausfinden müsse.
Gerne wäre ich Absatz für Absatz die schriftliche Aussage der Polizistin durchgegangen, um sie möglicherweise, zumindest in meinem Verfahren, als Vollzeitlügnerin zu enttarnen. Daran wurde ich jedoch gehindert und die Zeugin wurde aus dem Zeugenstand entlassen.
Anschließend wurde noch eine weitere Videosequenz gezeigt, welche den von mir behaupteten Dialog in der Polizeimaßnahme bestätigt hat. Der Staatsanwalt hat desinteressiert und provokant in eine andere Richtung geguckt, anstatt auf den Fernseher.
Anschließend hat mein Rechtsanwalt weitere Beweisanträge gestellt, unter anderem die Einsichtnahme in ein Video, das eine Zeugin aus unmittelbarer Nähe mit Billigung der anwesenden Polizisten angefertigt hat.
Möglicherweise müssen noch weitere Beweisanträge gestellt werden. Zu groß ist die Diskrepanz zwischen den Aussagen der Polizisten und der vorhandenen Videos.
Die Verhandlung wurde danach unterbrochen und wird am 15.03.2023 um 10:00 Uhr fortgesetzt. Ein zahlreiches Erscheinen ist gewünscht.
Bevor ich den Gerichtssaal verlassen habe, bin ich auf den Staatsanwalt zugegangen und habe ihn gefragt, ob er denn Ermittlungen gegen die drei Polizisten und den LKA Mitarbeiter einleiten wird. Er hat spätestens jetzt die Kenntnis erlangt, dass man die Aussagen der Polizisten Absatz für Absatz als Lüge entlarven kann, da die Aussagen nicht mit den Videos in Einklang zu bringen sind.
Es wird keine Ermittlungen geben, das sei meine Meinung und er hält mich für schuldig. Einer Einstellung des Verfahrens hat der Staatsanwalt nicht zugestimmt, da diverse Strafverfahren gegen mich anhängig sind. Er hat jedoch außer Acht gelassen, dass es immer wieder dieselben Anschuldigungen mit dem angeblich unrichtigen Gesundheitszeugnis sind. Er hat zwar keine belastenden und entlastenden Ermittlungen geführt, aber er hat ein Attest mit einem Absender eines unliebsamen Arztes aus Hamburg. Das muss ausreichen.
Eine strafrechtliche Bewertung hinsichtlich des Staatsanwalts, überlasse ich an dieser Stelle den Juristen.
Das geplante Interview im Gerichtsgebäude konnte leider nicht stattfinden, da der Hausherr des Gerichts, Herr F., Pressearbeit durch Mitglieder von UMEHR e.V. im Gerichtsgebäude verboten hat.
Dominik Paradies am 10.03.2023
[Der Aufstand 11/23, Seite 4]
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