Rechtsbeugung und Willkür am Amtsgericht Hamburg?

Rechtsbeugung und Willkür am Amtsgericht Hamburg?

Am 15.03.2023 wurde ich am Amtsgericht Hamburg wegen der Verletzung des vertraulichen Wortes und des mehrfachen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu 130 Tagessätzen verurteilt. Am zweiten Prozesstag hatte ich etliche Beweisanträge vorbereitet auf meinem Tisch ausgebreitet. Urplötzlich hat die Richterin die Beweisaufnahme ohne vorherige Frage abgeschlossen und übergab das Wort dem Staatsanwalt.

Die Richterin gab bereits am 10.03.2023 hinter verschlossenen Türen meinem Rechtsanwalt gegenüber zu verstehen, dass sie verurteilen will. Zuvor wurden diverse Videoaufnahmen meiner Polizeimaßnahme vom 13.02.2022 gesichtet, wobei die Menschen im überfüllten Zuschauerraum zu der Erkenntnis gekommen sind, dass die aussagende Polizistin in einem gigantischen Ausmaß gelogen haben muss.

Die Richterin gab an, dass am Anfang der Polizeimaßnahme niemand zu sehen sei. Deshalb würde ich die Vertraulichkeit des Wortes verletzen. Kurz zuvor hat sie jedoch genau das Gegenteil dieser plumpen Behauptung gesehen. Aus diesem Grund hatte ich mich bestens vorbereitet und hatte zahlreiche Screenshots der Videos mit Zeitstempeln gemacht. Diese konnte ich aber nicht mehr offiziell einbringen, da die Richterin die Beweisaufnahme einfach geschlossen hat.

Nach dem Verlesen des Plädoyers durch den Staatsanwalt, welcher übrigens sehr kreativ zu sein scheint, und der Urteilsbegründung durch die Richterin, eröffnete sich den zahlreichen Zuschauern der dringende Verdacht, dass hier schwerste kriminelle Machenschaften in Form von Rechtsbeugung, Willkür, Strafvereitelung usw. Einzug gehalten haben. Bereits die ersten Sätze der Urteilsbegründung waren so absurd und wurden mit tumultartigen Szenen quittiert, wobei bereits mindestens ein Zuschauer protestierend den Gerichtssaal verlassen hat. Da die Richterin drohte zu räumen, verstummte das Publikum und lauschte weiter der offensichtlichen Märchenstunde.

Als die Richterin dann wieder bewusst und gewollt falsch behauptet hat, am Anfang der Polizeimaßnahme wäre niemand zu sehen, habe ich sie angebrüllt und der Lüge bezichtigt. Ich bin aufgestanden, bin zu ihr gegangen, habe die Screenshots mit den Zeitstempeln auf den Tisch geknallt, ausgebreitet und sie zur Wahrheit ermahnt. Anschließend hat sie ihre Märchenstunde fortgesetzt. Die Urteilsbegründung ist m.E. nicht nur frei erfunden, sondern konstruiert und gelogen. Das Publikum hat es als eine unfassbare Dreistigkeit und kriminelle Energie aufgefasst. Diese waren selbst Augen- und Ohrenzeuge, dass an der Urteilsbegründung kein wahres Wort zu vernehmen war.

Was aber, wenn die Richterin W. eine ehrfürchtige überaus ehrliche Haut ist? Das gilt es zu überprüfen. Seht Euch den ersten Teil meines Videos bis zu Ende an und entscheidet selbst.

Dominik Paradies
[Der Aufstand 13/23, Seite 4]

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