
[Der Aufstand 22/25, Seite 10]
Gedanken zum Buch von Hannah Arendt: „Eichmann in Jerusalem“ (Teil 1)
Ein Zitat von Seite 9 – 10des Buches:
„… Der am 11. April 1961 eröffnete Strafprozess gegen Adolf Eichmann vor einer Sonderkammer des Bezirksgerichtes Jerusalem nahm mehrere Monate in Anspruch. Die Urteilsverkündung erfolgte am 11 Dezember 1961, die Bestätigung des Urteils durch die Berufungskammer am 29 Mai 1962. Der Umfang des von der Anklagebehörde vorgelegten dokumentarischen Beweismaterials und die große Zahl der von ihr vorgeladenen zeithistorischen Zeugen ließen das Verfahren zum größten seit den Nürnberger Prozessen werden. Israel beanspruchte im Namen der Opfer die Zuständigkeit, zumal abgesehen von Argentinien von keinem Staat, auch nicht von der Bundesrepublik, eine Auslieferung beantragt wurde. Erwägungen, Eichmann vor einem internationalen Gerichtshof zu ziehen, gab es wohl; indessen ermangelte es einer für Verfahren wegen Völkermord zuständigen internationalen Instanz, so dass der Anspruch Israels, die Gerichtsherrschaft wahrzunehmen, international hingenommen wurde. …“
Kommentar:
Nach meinem Geschichtsverständnis und von dem was ich gelernt habe, besiegelte am 8. Mai 1945 die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht das Ende des zweiten Weltkriegs in Europa. Was ich als Frage zu dem zitierten Text habe wäre:
1. Warum gab es international kein weiteres Interesse daran, eine internationale Instanz aufzubauen, die ein Verfahren wegen Völkermord durchführen konnte, schließlich waren bereits 16 Jahre vergangen?
2. Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob es wirklich international hingenommen wurde, dass die Zionisten Israels die alleinige Gerichtsherrschaft in Anspruch genommen haben, da sie teilweise (wie aus dem Buch zu erfahren ist) mit Eichmann und den Nazis, wenn auch not-gedrungen, während der Verfolgung der Juden kooperiert hatten?
Gretchen Faust
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