Wie eine Richterin die Öffentlichkeit behandelt

Der Aufstand 50/24, Seite 11]

Eine Strafrichterin, die einen Teil der Öffentlichkeit mehrfach herablassend, beleidigend und herabwürdigend behandelte

Wie ich am Montag beim Prozess gegen Dr. Walter Weber lernen durfte, wird bei der Urteilsverkündung zunächst das Strafmaß bekannt gegeben. Im Anschluss wird von der Richterin begründet, welche Aspekte in welcher Weise in die Bemessung der Strafe einflossen. Ich vermute, dass dann eine schriftliche Begründung folgt. Die Verteidigung hat jedenfalls bereits Berufung bzw. Revision beantragt. Also darf ich weiter lernen…

Mir ist bewusst, dass es in meinem persönlichen Bericht „nur“ um einen Nebenaspekt bei der Verfolgung von Herr Dr. Walter Weber geht. Inwiefern diese politisch motiviert ist, darum soll es hier nicht gehen. Welche der Aussagen der Richterin mich persönlich und damit einen Teil der Öffentlichkeit herabwürdigten, darauf möchte ich mich hier beschränken.

Ich war nur zwei Mal Besucher des Prozesses gegen Herrn Dr. Walter Weber. Beim ersten Mal folgte die Richterin der Bitte des Publikums, für eine bessere akustische Übertragung in den verglasten Zuhörerraum zu sorgen. Die Staatsanwältin und sie verringerten den Abstand zu den Mikrofonen und die Öffentlichkeit war wiederhergestellt. Ich fühlte mich als Teil dessen von der Richterin respektvoll behandelt.

Dem war bei meinem zweiten Besuch nicht so. Der Nennung des Strafmaßes folgte die mündliche Urteilsbegründung. Alles, was ich hier schreibe, kommt aus meiner Erinnerung, nachdem ich es versäumt hatte, Papier und Bleistift mitzunehmen. Gleichzeitig nenne ich zwei Zitate einer Zeitung. Ich würde es begrüßen, wenn die Worte, die die Richterin an die Öffentlichkeit richtete, auch in der schriftlichen Urteilsbegründung stehen würden, um diese einer genaueren Analyse zuzuführen.

Ja, es gab kurz nach der Verkündung des Strafmaßes Unruhe und Zwischenrufe aus dem Zuschauerraum. Ein der Presse verlautbarter „Tumult“ scheint mir übertrieben. Das Publikum wurde ermahnt und ca. ein Drittel davon verließ zügig den Gerichtssaal, warum auch immer. Anschließend gingen nach meiner Beobachtung keinerlei nennenswerte Störungen durch das übrige zwei Drittel, dem ich angehörte, aus.

Die Richterin teilte diesem mit, ihre zahlreichen Botschaften nach Abschluss der Urteilsverkündung dem anderen Drittel mitzuteilen. Mich als ihren Boten benutzen zu wollen, stellt für mich eine ihrer ersten Herabwürdigungen dar.

Die Richterin bezeichnete die anwesende Öffentlichkeit als „Unterstützer von Dr. Walter Weber“. Aus meiner Sicht ist es nicht nur unerheblich, nein, es steht der Richterin nicht zu, Aussagen zu treffen, wie sich das Publikum in einem Gerichtsverfahren zusammensetzt.

Nach meiner Erinnerung benutzte sie auch einmal den Begriff Querdenker. Ich glaube es war in Zusammenhang mit der politischen Meinung Herrn Dr. Walter Webers, die ja für das Urteil keine Rolle spiele. Der Begriff dient schon lange der Diffamierung Andersdenkender. Und so fühlte ich mich wie auch sonst diffamiert.

Die Richterin machte eine Anmerkung zum etwas höheren Altersdurchschnitt, um zu sagen, dass das Publikum sich im Laufe des Prozesses und so auch heute nicht altersgemäß verhalten hätte. Sie mutmaßte, dass wir doch Kinder und Enkelkinder hätten und belehrte uns, dass wir die Demokratie beschädigen würden. Das stellt eine tiefe Beleidigung für mich als Demokraten dar. Zudem wurde ich als älterer Mensch herablassend behandelt.

„Die Richterin zeigte sich „entsetzt“ über das Verhalten der Zuschauer, die sich während des gesamten Prozesses „absolut respektlos“ verhalten hätten.“ Die Vorsitzende Richterin tadelte das Verhalten des Publikums während der 27 Verhandlungstage. Die Zuschauer hätten die Wachtmeister beleidigt und sich „absolut respektlos“ gegenüber dem Gericht verhalten. Sie habe so etwas noch nie erlebt. „Ich bin entsetzt“, sagte die Richterin.“ (Quelle Mopo vom 10.12.2024) Das ist gut zusammengefasst: ich wurde mit allen auch an anderen Prozesstagen Anwesenden in einen Topf geschmissen, sie rührte einmal um und tadelte. Eine Herabwürdigung vieler Menschen.

Vielleicht hat die Richterin bei ihren zahlreichen Worten, die sie ans Publikum richtete, versehentlich versäumt zu sagen, von einem Teil dessen zu sprechen. Nachdem sie jedoch auch auf die Würde des Gerichts abhob und hier sehr hohe Maßstäbe anlegte, stelle ich bei ihr ebenfalls hohe Anforderungen. So sollte man nicht einmal zu Menschen im Kindergarten, so sollte man zu niemandem sprechen.

Ich habe mich stets respektvoll gegenüber allen Menschen im Gericht, sei es Besuchern, Anwälten, Journalisten, Angeklagten, Justizbeamten, Staatsanwältin und auch der Richterin verhalten. Die Richterin jedoch hat sich dem Publikum gegenüber, das einen Teil der Öffentlichkeit repräsentiert, mehrfach in herablassender, beleidigender und herabwürdigender Weise geäußert.

Vielen Dank an die freundliche, respektvolle Justizbeamtin, deren Stuhl ich in Besitz nehmen durfte, um mich am Ende wieder anzukleiden.

D. Naumann

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Von Redaktion

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Ein Kommentar

  1. Nach allem was von der Regierung und RkI bekannt wurde und auch, was 2020 und 2021 schon bekannt war, sehe ich das Urteil als rein politisches Urteil an. Die Behandlung des Angeklagten Dr med. Walter Weber und seiner Verteidiger war eines deutschen Gerichtsverfahren nach meiner Meinung nicht würdig. Fast alle Anträge der Verteidigung wurde abgelehnt, weil das Urteil wohl schon zu Anfang feststand. Die unterschiedliche Rechtsprechung in den deutschen Gerichten hat meinem Empfinden nach nichts mehr mit Recht und Wahrheitsfindung zu tun .
    Hoffen wir im neuen Jahr und Zukunft auf wieder Zurückfindung zum Grundgesetz und dessen Einhaltung
    Alles ein frohes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr

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