Repräsentative „Demokratie“ trägt Diktatur in sich, wie die Wolke den Regen
Antwort an das Landesamt für Verfassungsschutz-Hamburg
Das Landesamt für Verfassungsschutz hängt sich an einem alten Artikel auf, den ich im April 2020 aus aktuellem Anlass verfasst habe. Darin hatte ich die Art der Ermächtigungen, damals und heute, in einer Tabelle gegenübergestellt. In mehreren Veröffentlichungen des LfV und auch in seinem jüngsten Bericht für 2022, will das LfV daran die Verfassungsfeindlichkeit des Vereins UMEHR e.V. „belegen“. Zitat aus dem Bericht für 2022, unter der Überschrift
„VERSCHWÖRUNGSIDEOLOGISCHER EXTREMISMUS“:
„Im selben Organ zog UMEHR „deutliche Parallelen“ zwischen dem „Corona-Ausnahmezustand“ und der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ aus dem Jahre 1933. Diese auch unter dem Namen „Reichstagsbrandverordnung“ bekannte Notverordnung schränkte im NS-Regime fortan zahlreiche Freiheitsrechte ein und wurde von den Nationalsozialisten zur Verhaftung politischer Gegner instrumentalisiert. Diese Gleichsetzung ist als weiterer tatsächlicher Anhaltspunkt für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bewerten.“ [Verfassungsschutzbericht 2022, Seite 113, Hervorhebung roter Kasten von mir]
Als ich diese Tabelle veröffentlichte war UMEHR e.V. noch gar nicht gegründet. Außerdem schreibt UMEHR e.V. keine Artikel für Zeitungen. Sondern es ist immer der jeweilige Autor selbst für seinen eigenen Text verantwortlich. Was also möchte das LfV denn belegen? Meine Tabelle mit „deutliche Parallelen“ zwischen dem „Corona-Ausnahmezustand“ und der „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ aus dem Jahre 1933“ stammt aus einer Ausgaben-Nummer („Der Aufstand 17/20) vom 26.04.2020. Die Gründung von UMEHR e.V. begann mit der Gründung einer GbR erst am 19.06.2020. UMEHR e.V. hatte also zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht existiert.
Mein Name (Vorname) steht ganz unten rechts in der Tabelle. Für die Texte bin ich natürlich nicht verantwortlich. Das waren und sind die jeweils machthabenden Repräsentanten. Ich hatte deren Texte also nur eingereicht und zum Vergleich gegenübergestellt.
UMEHR e.V. ist ein radikaldemokratisch verfasster Verein, und hat, weil er keine zentralistische Organisation ist, kein Zentralorgan wie eine Parteizeitung oder Vereinszeitung. Die Mitglieder von UMEHR e.V. müssen nur der Satzung zustimmen und dem darin enthaltenen Zweck des Vereins. Neben der Satzung ist die Beschreibung „Charakter des Vereins“, der den Verein als radikaldemokratisch ausweist, ein vom Verein legitimiertes Zeugnis (siehe https://www.umehr.net/radikaldemokratie). Den Verein für Zeitungsartikel einzelner Mitglieder verantwortlich zu machen, ist eine undemokratische Angewohnheit in einem autoritären Herrschaftssystem. Ich habe vollstes Verständnis, wenn Elemente einer tatsächlichen Demokratie für Mitarbeiter des LfV schwer zu begreifen sind, denn sie sind ja angehalten, undemokratische Verhältnisse gegen jeden Versuch einer Demokratisierung zu schützen. Deshalb ist der Vorwurf der Demokratiefeindlichkeit gegen UMEHR e.V. in ihren Berichten absurd. Der Verein hat sich gemäß Satzung (siehe Ziffer 3. des Zwecks des Vereins) verpflichtet, einen Beitrag zur Verbreiterung des öffentlichen Meinungsspektrums zu leisten, mit dem Ziel, die öffentliche Debatte über die Menschenrechte zu kultivieren und die Möglichkeiten der Meinungsbildung zu erweitern. UMEHR e.V. unterstützt Redaktionen, die ihre Medien für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Dafür dürfen diese Redaktionen Label und Adresse von UMEHR e.V. in ihrem Impressum nutzen. Somit handelt der Verein satzungsgemäß. Diese Satzung ist vom Amtsgericht Hamburg akzeptiert und der Verein ist ordnungsgemäß eingetragen worden.
Das LfV-Hamburg versucht auf nicht legitime Art und Weise, durch Falschbehauptungen, UMEHR e.V. zu delegitimieren um den Verein politisch verfolgen zu können.
Gegenstand des Anstoßes im erwähnten Bericht des LfV ist folgende Gegenüberstellung von mir, aus „Der Aufstand“ 17/20, Bildzitat:
Die beklagte Tabelle nimmt in der alten Ausgabe eine ganze A4-Seite ein. Vielleicht war dem LfV deshalb gar nicht aufgefallen, dass es nur eine Illustration ist, die zu dem vorstehenden Text meines Artikels gehört, beginnend auf Seite 3, unter der Überschrift: „Gewaltenteilung? Wer kontrolliert wen? Freies Mandat ist Brücke zur Diktatur“
Das Hitler-Regime ist durch „freie Wahlen“ und Ermächtigungen aufgrund des „Freien Mandats“ aus einer Repräsentativen „Demokratie“ gekrochen.
Coronatyrannei
Was können wir 3½ Jahre nach dem „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (vom 27. März 2020) resümieren? Dass die „staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“ erfolgreich gewesen sein sollen wie es im LfV-Bericht 2022 steht? Das erinnert mich doch glatt an die Art von Erfolgsmeldungen der SED in früheren Zeiten. Denn diese Art von „Pandemie“ endete in jeder einzelnen Saison genau so wie jede andere Art von saisonalen Erkältungs- und Grippe–Epidemien. Die „staatlichen Maßnahmen“ mussten ja wohl „gelockert“-, die „Einschränkungen“ zurückgenommen werden, um einem Aufstand vorzubeugen. Glaubt man beim LfV ernsthaft, dass diese „Maßnahmen“ die Coronaviren besiegt haben? Oder war es nicht vielmehr so, dass nach dem planmäßig verlaufenden Steuerraub durch Pharmaoligarchen zur Aufstandsprophylaxe übergegangen werden musste, dessen Bestandteil die „staatlichen Entlastungsmaßnahmen“ (Wortwahl LfV in seinem Bericht 2022) waren, mit denen die Verarmung der Lohnabhängigen und die massenhafte Enteignung des Mittelstandes etwas abgemildert werden sollte?
Nach 3½ Jahren können wir den „Erfolg“ der Maßnahmen jetzt schon etwas deutlicher erkennen: Ungezählte Tote infolge der Coronaspritzen (vor allem junge Menschen, für die keine Gefahr bestand), Ungezählte gesundheitlich Geschädigte infolge der Coronaspritzen (vor allem junge Menschen, für die keine Gefahr bestand), ungezählte Erniedrigungen und psychische Schädigungen von Kindern (für die keine Gefahr bestand), allgemeiner Rückgang der Geburtenrate nach den Coronaspritzen, Tausende Bankrotte infolge der „Lockdowns“. Und plötzlich ist das Labor als Ursprung des C19-Virus wieder im Gespräch und das sogar im Mainstream. Schon pfeifen es die Spatzen von den Dächern: „Neues Coronavirus auf dem Vormarsch – Streeck: Kann neue Pandemie auslösen“ (Artikelüberschrift Merkur.de). „Forscher und Virologen versuchen deshalb gefährliche neue Viren möglichst frühzeitig zu entdecken und somit eine nächste Pandemie zu verhindern.“, heißt es weiter in dem Artikel. Wo forschen denn die „Forscher und Virologen“? Vielleicht in Fort Detrick in Maryland, oder wieder in Wuhan (China) im Auftrag von US-Pharma-Oligarchen? Oder vielleicht besser in einem anderen Land als China, das ja eigentlich bald Kriegsgegner sein soll? Die Bio-Labore in der Ukraine werden wohl gerade von den Russen geschlossen. Es wird eng auf dem Planeten, man muss sich wohl beeilen. Oder soll es diesmal vielleicht doch besser ein Bakterium sein? Die Namen von Verbrechern sind bekannt gemacht worden, von Autoren wie z.B. Heiko Schöning in seinem Buch „GAME OVER“, in ganz nüchternen Fakten. Aber was nützt das, solange Verbrecher über die WHO finanzielle Macht in politische Macht umwandeln können und an ihrem Staatsstreich nicht gehindert werden? Wie wird also die nächste Steuermilliarden-Melkmaschine aussehen? Ich würde mich als Mitarbeiter des LfV-Hamburg nicht wohl in meiner Haut fühlen, dieses Treiben zu beschützen. Ich möchte nicht in der Haut der Staatsanwälte und Richter stecken, die vorwandgestützte Verfolgung von Maßnahmenkritikern mit Hilfe von schwarzen Listen betreiben. Sie erodieren gerade ihren vielbeschworenen Rechtsstaat immer weiter hinter einen Point Of No Return zurück. Das Wort Aufarbeitung ist in aller Munde. Es wird wohl auch eine juristische Aufarbeitung geben müssen.
Wirtschaftstyrannei
„In der Ostsee hat es offenbar Angriffe auf die beiden deutsch-russischen Gaspipelines gegeben“, darf man auf „ZEIT-ONLINE“ noch vor der Bezahlschranke lesen. Hinter der Bezahlschranke steht zwar nicht wer es war, das offenbarte aber Seymour Hersh, ausgerechnet ein amerikanischer Journalist, und veröffentlichte seine Erkenntnisse hier: https://seymourhersh.substack.com/p/how-america-took-out-the-nord-stream
Er schreibt, Zitat:
„Im vergangenen Juni platzierten Marinetaucher unter dem Deckmantel einer viel beachteten NATO-Übung im Hochsommer namens Last June, the Navy divers, operating under the cover of a widely publicized mid-summer NATO exercise known as BALTOPS 22 ferngesteuerte Sprengstoffe, die drei Monate später drei der vier Nord Stream-Pipelines zerstörten, so eine Quelle direkter Kenntnis der Einsatzplanung.“
Ein Angriffskrieg auf essentielle Energie-Infrastrukturobjekte Deutschlands. Weitaus weniger als das waren in der Geschichte Gründe für eine Kriegserklärung. Wer anderes als die imperiale Militärmacht der USA könnte es sich leisten, seinen kleinen europäischen Vasallen Deutschland derart zu demütigen, oder käme sowohl nach geostrategischer Logik, als auch von seinen Möglichkeiten her dafür infrage?
„Die Ukraine war’s,mit einer Segeljacht“, sagen PR-Medien des Pentagons. Wie weit muss man mit dem Rücken an der Wand stehen, um der Öffentlichkeit einen derartigen Stuss verkaufen zu müssen? Glaubt man beim LfV wirklich, die Regierung könnte sich mit „Entlastungsmaßnahmen im Kontext von Inflation und steigenden Energiepreisen“(Wortlaut im Bericht des LfV) von der wachsenden Empörung der Bevölkerung über diesen offensichtlich gewordenen gigantischen Verrat ihrer Regierung an ihnen, freikaufen? Glaubt das LfVwirklich, dass die Menschen in diesem Land nicht 1+1 zusammenzählen können? Glaubt das LfV wirklich, dass die medial vermittelte Klimahysterie zur Begründung des Gebäudeenergiegesetzes- und weiterer geschäftsfördernder Maßnahmen für US-Oligarchen, dass diese Propaganda für die gesetzlichen Schmiermittel der Bereicherung der Reichen (darauf reimt sich Graichen) so clever angelegt ist, dass diese Art von Tyrannei niemand bemerkt?Am 15. September 2022 schrieb das LfV in seinerReferenz-Postille folgende Beschwerde, Zitat:
„Bereits mehrfach waren in der Internetzeitung Texte erschienen, in denen die Bundesrepublik Deutschland nicht als demokratischer Rechtsstaat, sondern als autoritäres System dargestellt wurde. Nun war von Tyrannei die Rede, konkret von einer „geplanten Kriegstyrannei“, von einer „Coronatyrannei“ und von einer „Wirtschaftstyrannei“. Die Bundesregierung handele nicht nach bestem Wissen und Gewissen, sondern habe sich – wie im Übrigen auch ihre Vorgänger – „den Interessen des US-Imperiums unterworfen“.
Ja, das haben sie! Coronatyrannei und Wirtschaftstyrannei waren und sind im Alltag so dermaßen präsent, dass esnur noch peinlich wäre, dies in Abrede zu stellen. Im aktuellen Bericht des LfV kommen die Begriffe „Coronatyrannei“, „Wirtschaftstyrannei“ und Kriegstyrannei“ auchnicht mehr vor. An Platz kann es nicht gemangelt haben, es muss andere Gründe dafür geben.Dafür aber, Zitat:
„Darüber hinaus zeichnet sich UMEHR durch eine ausgesprochen pro-russische Haltung aus, und das bereits vor dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Weitere konkrete Belege für die Verfassungs-feindlichkeit veröffentlichte das LfV Hamburg in einem umfangreichen Internetbeitrag am 25. Februar 2022 unter www.hamburg. de/Verfassungsschutz. Mit weiteren Online-Publikationen und mehreren Medienstatements informierte das LfV im Jahr 2022 regelmäßig über die Aktivitäten des extremistischen Vereins.“
Im Gegensatz dazu veröffentlicht aber das Bundesamt für Verfassungsschutz folgendes auf seiner Seite, Zitat:
„Radikale Ansichten kritischer Bürgerinnen und Bürger geben dem Verfassungsschutz keinen Anlass, aktiv zu werden. Sie fallen unter die Meinungsfreiheit, sind Ausdruck politischer Teilhabe und somit von der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geschützt.
Eine Verfassungsschutzrelevanz ergibt sich immer dann, wenn die Grenze von einer radikalen Meinung hin zu einer extremistischen Bestrebung überschritten wird, also Verhaltensweisen an den Tag gelegt werden, welche auf eine Beeinträchtigung oder Beseitigung des staatlichen Grundgefüges hinauslaufen. Agieren Einzelpersonen oder Gruppen gegen die fdGO, planen gar vor dem Hintergrund extremistischer Überzeugungen Anschläge, so ist es die vordringlichste Aufgabe des Verfassungsschutzes, – offen oder verdeckt – Informationen hierüber zu beschaffen und auszuwerten, um diese an die zuständigen Stellen weiterzuleiten und eine wirkungsvolle Gefahrenabwehr zu ermöglichen.“
Was hat UMEHR e.V. getan, um das staatliche Grundgefüge zu beeinträchtigen oder zu beseitigen? Oder ist auf speziellen Wunsch des LfV-Hamburg mit „Bestrebungen“ die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht jetzt darin eingeschlossen?
UMEHR e.V. hat auf seiner Homepage extra eine Seite unter der Rubrik „Charakter des Vereins“ angelegt, siehe: https://www.umehr.net/radikaldemokratie
Dort gibt der am 11.08.2023 wiedergewählte erweiterte Vorstand des Vereins folgende Selbsterklärung zu Protokoll:
„Dieser Verein wurde von den Gründern als ein radikaldemokratisches Projekt gestartet. Wir betrachten und behandeln jeden Menschen als König, als Souverän in seinen eigenen Angelegenheiten.“
Das LfV-Hamburg ignoriert konsequent den radikaldemokratischen Charakter des Vereins, um an seiner Behauptung festzuhalten, UMEHR e.V. sei extremistisch.
Für die „Beobachtung“ eines radikaldemokratischen Vereins hat das LfV gar keine Legitimation. Das geht eindeutig aus der Erklärung des BfV über „Radikalismus vs. Extremismus“ hervor. Das LfV muss diese Legitimation also medial herbei schummeln.
Aber was schert einen Geheimdienst schon, wo steht was er darf und was er nicht darf. Es gibt finanzielle, personelle und technische Grenzen für einen Geheimdienst, aber wohl keine weiteren. Sonst wäre der Dienst wohl auch nicht so geheim.
Kriegstyrannei
Was die Kriegstyrannei anbelangt: der Flugzeugträger des US-Imperiums mit Namen BRD, wird seinen Auftrag noch viel wirksamer erfüllen müssen als bisher und wie es scheint läuft das US-Militär in Stellvertretung der ukrainischen Armee wohl gerade Gefahr den Rückwärtsgang einlegen zu müssen. Was glaubt denn das LfV, welcher Art Pläne in den Panzerschränken des Pentagon bereitliegen um wieder nach vorne zu kommen und welche Rolle ihr kleiner deutscher Vasallenstaat dabei zu spielen hat und wieviel Bedeutung der Amtseid des Bundespräsidenten eines Vasallenstaates nach Grundgesetz Artikel 56 in diesen Plänen hat? Zitat:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Diese Worte kann man nach den Ereignissen des letzten Jahres einfach ohne Kommentar auf sich wirken lassen. Das LfV beschwert sich über pro-russische Haltung. Der Verein genügt dem geforderten Russenhass also nicht? Mediale Hetze und Kampagnen in Deutschland gegen die Völkerverständigung mit Russland greift wohl zu wenig? Ein politischer Verein muss sich mit Russenhass qualifizieren, sonst wird er zum extremistischen Beobachtungsobjekt? Mir fällt dazu folgendes Gesetz ein, Zitat:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 26
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
US-Geostratege George Friedman, dessen Einschätzungen und Analysen großen Einfluss auf die US-Außenpolitik ausüben, veröffentlichte 2010 in seinem Buch „The Next Decade: What The World Will Look Like“, Zitat:
„Russland bedroht nicht Amerikas globale Position, aber die bloße Möglichkeit, dass es mit Europa und insbesondere Deutschland zusammenarbeitet, eröffnet die größte Bedrohung in diesem Jahrzehnt, eine langfristige Bedrohung, die im Keim erstickt werden muss.“
George Friedman
und weiter:
„Die Aufrechterhaltung eines starken Keils zwischen Deutschland und Russland ist für die Vereinigten Staaten von überwältigendem Interesse.“
George Friedman
Diese Strategie hat Friedman 2015 in seiner Rede vor dem Chicago Council on Global Affairs (vormals Chicago Council on Foreign Relations), einem transatlantischen Thinktank, im Jahre 2015, wie folgt ausgeführt:
„Das Hauptinteresse der Vereinigten Staaten, wegen dem wir jahrhundertelang Kriege geführt haben – den Ersten, den Zweiten und den Kalten Krieg –, ist die Beziehung zwischen Deutschland und Russland, weil sie dort vereint die einzige Kraft sind, die uns bedrohen könnte. Und wir müssen sicherstellen, dass das nicht passiert.“
George Friedman
Genau das ist es, was das LfV mit seinem Vorwurf einer pro-russischen Haltung sicherzustellen hat.
Widerstandsrecht
Im VS-Bericht 2022 erhebt das LfV unter anderem folgenden Vorwurf, Zitat:
„Der Anmelder zahlreicher Demonstrationen, die unter dem Tenor „Für Frieden, Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung“ in verschiedenen Hamburger Stadtteilen durchgeführt wurden, verbreitete auf mehreren Telegram-Kanälen im Oktober 2022 einen „Aufruf zu einer friedlichen Revolution“, der exemplarisch für die Demokratie delegitimierende, verschwörungsideologische und antisemitische Versatzstücke steht. So werde die Bundesrepublik Deutschland von einem „Einheits-Regime der Tyrannei im Interesse und Anleitung der Globalisten geführt“. Das „Maßnahmenregime“ sei „transatlantisch“ gesteuert und der Agenda des „World Economic Forum“ unterwürfig. Der „Great Reset“ (siehe Infobox Seite 112) solle durchgesetzt werden. Auch habe „unser Rechtsstaat den Status einer US-amerikanischen Bananenrepublik“. Der Autor instrumentalisiert sodann ausdrücklich das in Artikel 20 des Grundgesetzes formulierte Widerstandsrecht, weil andere Abhilfe gegen den „herrschenden Autoritarismus“ nicht mehr möglich sei. Dabei verschweigt der Autor absichtsvoll, dass das Widerstandsrecht eine Schutzfunktion innerhalb der wehrhaften Demokratie innehat und sich genau auf solche Bestrebungen bezieht, die die freiheitliche demokratische Grundordnung abschaffen wollen.“
Das Widerstandsrecht ist ein Bestandteil des Demokratieprinzips in Artikel 20 Grundgesetz und findet sich dort in Absatz 4, Zitat:
„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.„
In diesem GG-Artikel wird das Demokratieprinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, festgelegt. Der im Bericht des LfV erwähnte „Anmelder zahlreicher Demonstrationen“ und Autor des Artikels „Aufruf zu einer friedlichen Revolution“ (in „Der Aufstand“ 42/22) fordert darin die Umsetzung von Artikel 20 GG Absatz 1 und 2 ein und verleiht dem Widerstandsrecht in Absatz 4 von sich aus das Vorzeichen der Friedlichkeit, um zu einer Demokratisierung der Gesellschaft zu gelangen. Darf ich daran erinnern, dass auch Artikel 146 zum Grundgesetz gehört und dass das Werben für Grundgesetzänderungen für mehr Freiheit und Demokratie unter die Meinungsfreiheit fällt? Was das LfV hier versucht, ist die Unterstellung von Gewalt. Das ist eine irreführende Polemik des LfV in ihrem Versatzstück ihres Berichtes.
Das Versatzstück des LfV, UMEHR e.V. lehne angeblich das Demokratieprinzip (Artikel 20 GG) ab, ist eine Falschbehauptung. UMEHR e.V. verteidigt entgegengesetzt dazu das von den Regierenden verletzte Demokratieprinzip, weil der Verein verpflichtet ist, die Menschenrechte zu verteidigen. Die Regierenden sind es, die dem Demokratieprinzip, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen soll, feindlich gegenüber stehen und jede sich bietende Gelegenheit nutzen, um weitere Einschränkungen des Demokratieprinzips durch einfache Gesetzgebung zu erreichen, bis das Grundgesetz in der politischen Anwendung nicht mehr wiederzuerkennen ist. So wurde Artikel 5 des Grundgesetzes durch Verschärfung und Auslegung des Strafrechts in den Paragraphen 130 und 140 so weit beschränkt, dass von Artikel 5 kaum noch etwas zu erkennen ist. Eine Zensur findet ständig statt. Artikel 5 war nicht dafür gedacht, unstrittige Meinungen in Wort und Schrift zu schützen, sondern gerade die strittigen. Mit Gesetzen zum Schutz der Bevölkerung gibt es ja in Deutschland geschichtliche Erfahrungen. Sie zielen immer nur auf eines ab: Abschaffung der Demokratie. So war integraler Bestandteil der „Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, Artikel 8 GG zeitweise außer Kraft zu setzen und friedliche Proteste zu verbieten, ebenso Artikel 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung um zu kontrollieren ob man Besuch hatte. Es ging soweit, dass man sich auf einer Parkbank nicht mit Freunden treffen durfte und wenn man es doch tat, von Polizisten angegriffen wurde, womit Artikel 2 GG ausgesetzt war. Wenn die Grundrechte soweit eingeschränkt werden, dass das Grundgesetz vor lauter Einschränkungen nicht mehr zu erkennen ist und daher der Sinn der Grundrechtsartikel verloren geht, so werden defacto die Bürgerrechte im Grundgesetz außer Kraft gesetzt und eine Diktatur errichtet. „Der Anmelder zahlreicher Demonstrationen“ hat dagegen zum friedlichen Protest aufgerufen. Unter der Überschrift „Das Recht auf Widerstand zum Schutz der Verfassung“ lassen unsere Vormünder, die sich Repräsentanten nennen, folgende Eigenbewertung von Absatz 4 des Artikels 20 GG auf ihrer Seite veröffentlichen, Zitat:
„Der Widerstandsfall ist ein Staatsstreich
(…)
Um die Frage zu beantworten, wann denn Widerstand im Sinne des Artikel 20 gerechtfertigt ist, geben die letzten sechs Wörter Aufschluss: „…, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Es geht also um den absoluten Ausnahmefall: Es müssten „alle Mittel der Normallage“ versagen, um die Gefahr abzuwehren, ehe die Bürger zu den „heiklen Mitteln des Rechtsbruchs und der Gewaltsamkeit greifen“, betont Isensee. Doch solange „Konflikte noch in zivilen Formen“ ausgetragen werden können, das demokratische System intakt ist und solange „friedlicher Protest noch Gehör“ finden kann, dürften sie es nicht.“ (Quelle: Bundestag)
Ein paar Sätze vorher kann man dort lesen, Zitat:
„Der Widerstandsfall trete nicht ein, wenn „bei einer Bundestagswahl Unkorrektheiten“ auftauchten, die Regierung Grundrechte verletze oder der „Bundespräsident den Bundestag zu Unrecht“ auflöse, argumentiert der frühere Bonner Rechtsprofessor. Das allein sei nicht ausreichend.“
Ach so? Also nicht Wahlbetrug? Nicht Missachtung des Grundgesetzes und nicht die Errichtung einer Diktatur? Was bleibt denn dann noch übrig? Nichts! Die Damen und Herren Repräsentanten drehen das Widerstandsrecht um! Sie wähnen sich selbst im Widerstandsrecht gegen die Bürger, gegen jede gesetzlich legitimierte Opposition, die ihre Macht ernsthaft infrage stellen kann, weil sie ihre autoritäre Vormundschaft verewigen wollen. Adressat aber des Widerstandsrechts sind die Bürger und eben nicht die Repräsentanten, die sich hier ganz frech und dreist das Widerstandsrecht selbst genehmigen um jederzeit die Demokratie abschaffen zu können.
Der Staatsstreich reicher Oligarchen, vordränglich des US-Imperiums, mit Hilfe finanzieller und militärischer Abhängigkeit die Deutsche Regierungfür die Umsetzung vonUS-Interessen zu korrumpieren, mindestens aber für die Umsetzung von Profitinteressen einzelner Großeigentümer zu korrumpieren, legitimiert entmündigte Bürger zum friedlichen Widerstand durch Delegitimation dieser Regierungen.
Holger Thurow-N.