Frieden ist nur durch Radikaldemokratie in einer klassenlosen Gesellschaft möglich(Fortsetzung aus 18/25)

[Der Aufstand 19/25, Seite 11]

Frieden ist nur durch Radikaldemokratie in einer klassenlosen Gesellschaft möglich

Antwort auf das Friedensmagazin von Blogger-Ossi

(Fortsetzung aus 18/25)

Zu den Punkten:

4. Was nützt uns Meinungsfreiheit, wenn sie den Krieg rechtfertigt?

5. Warum verhindert echte Demokratie den Krieg – und warum verhindert dieses System echte Demokratie?

6. Was wir aus dem antifaschistischen Friedenskampf der DDR lernen können.

Antwort zu 4.: Die „Meinungsfreiheit“ (eigentlich Äußerungsfreiheit) nützt der überwältigenden Mehrheit der deutschen Bevölkerung weil diese den Krieg, vor allem gegen Russland, ablehnt. Die bisher SPD-geführte Ampelregierung, und noch mehr die kommende CDU-geführte Neuauflage der GroKo, möchten diese Ablehnung gern in Zustimmung umwandeln. Erstere sind dafür schon durch verfassungsfeindliche Gesetzesänderungen, die sich gegen Artikel 5 des Grundgesetzes richten, aufgefallen.

Antwort zu 5.: Weil echte Demokratie (Radikaldemokratie) die friedliche Verhandlung aller sozialpolitischen Probleme durch die legislative Macht der Staatsbürger gewährleisten kann.

Antwort zu 6.: Die Geschichte der DDR lehrt uns vor allem den Grundfehler des Marxismus-Leninismus, zu verleugnen, dass das Ziel jeder Revolution seit eh und je immer nur die politische Freiheit ist, gleichberechtigt an Verfassung und Gesetzen mitentscheiden zu dürfen, weil nur diese Freiheit der Grund dafür sein kann, sich freiwillig Verfassung und Gesetzen zu unterwerfen. Diese Freiheit ist genau das, was im Begriff „Wille des Volkes“ steckt und wurde bereits am 10. Dezember 1948 in Artikel 21 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf internationaler Ebene beschlossen. Aber wo wurde dieser Beschluss tatsächlich umgesetzt? In der Debatte um die freie Meinungsäußerung und um freie Medien ist es unmöglich den historischen Irrtum der Kommunisten zu verschweigen, der darin besteht, dass ein paternalistischer Zweck, auch wenn er noch so gut gemeint ist („Wir lieben euch doch alle“), jede Gewalt und Zensur heiligen würde. Was den Faschismus betrifft, so fußt er auf einer extrem nationalistisch-rassistischen Ideologie des rechten Kleinbürgertums. Aber es hat auf Dauer eben nicht geholfen eine Diktatur des linken Kleinbürgertums dagegen zu setzen. Die historische Lehre ist doch, dass nur eine Volksherrschaft und daher radikaldemokratische Verhältnisse in einer klassenlosen Gesellschaft alle Diktaturen und Kriege, die aus dem Eigentumsrecht resultieren und folglich ununterbrochen Raub und Räuber produziert, beenden kann.

Im Übrigen:

Die freie Meinungs-Äußerung (es geht um die freie Äußerung, bzw. um die Redefreiheit) ist das Fundament der Freiheit überhaupt und sie wird genau in dem Moment relevant, wenn etwas geäußert wird, was man nicht teilt. Im deutschen Grundgesetz ist in Artikel 5 Absatz 1 folgendes geregelt:

„ (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Zuallererst gilt es ja wohl dieses Zugeständnis der bürgerlichen Demokratie zu verteidigen und nicht als nutzlos hinzustellen. Und zwar gegen alle Versuche zu verteidigen, die Äußerungsfreiheit noch weiter zu beschränken als durch die Hintertür in Absatz 2 des Artikel 5 ohnehin schon möglich ist.

Des Merkens würdig, ist unter einer Rotgrünen und daher gerade einer linken Ampelregierung unter Führung der SPD die Äußerungsfreiheit durch illegitim verdrehende Ergänzungen zu den Paragraphen 130 StGB und 140 StGB, im Zuge ihrer Kriegsvorbereitungen gegen Russland, der eigentliche Sinn des Artikel 5 fast bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt worden. Selbstdenkende Menschen haben längst gemerkt, dass es hier darum geht Antikriegspropaganda einzudämmen und da ist sich die SPD-Führung mit der CDU/CSU-Führung einig.

Wer hat die Verfügungsgewalt über die materiellen Ressourcen der Medien und demzufolge auch über die Humanressoucen, die damit arbeiten dürfen, sowohl der privaten, als auch der öffentlich rechtlichen Medien? Die privaten Medien betreffend lässt sich die Frage leicht beantworten. Es sind einzelne Privateigentümer, wie z.B. Mathias Döpfner & Friede Springer (Axel Springer SE), Familie Mohn / Bertelsmann-Stiftung (RTL Group / Bertelsmann), Familie Bauer (Bauer Media Group), Familien Funke & Grotkamp (Funke Mediengruppe), die SPD-nahe DDVG (Teile von Madsack-Verlagsgruppe) usw. usf.. Natürlich bestimmen die Eigentümer auch die Inhalte ihrer Medien.

In den sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien, die durch verdeckte Steuererhebung (GEZ-Zwangsabgabe) finanziert werden, erfüllen die in den sogenannten Rundfunkräten dominierenden Vertreter die Funktion der Eigentümer und verfügen über die Programmgestaltung. Frage an chatgpt (https://chatgpt.com/): Wie sichern die Regierungen in den Rundfunkräten ihre Dominanz? Antwort vom 01.05.2025, Zitat:

Die Regierungen und Parteien in Deutschland sichern sich in Rundfunkräten (z. B. von ZDF, ARD-Anstalten) keinen offenen Mehrheitsanteil – das wäre verfassungswidrig. Dennoch gibt es indirekte Wege, über die sie ihren Einfluss trotz des Gebots der Staatsferne weitgehend erhalten können. Hier sind die wichtigsten Mechanismen: 1. 🧍‍♂️ Indirekte Kontrolle über „staatsferne“ Mitglieder Viele Mitglieder werden nicht direkt von Parteien, sondern von gesellschaftlichen Gruppen entsandt (z. B. Gewerkschaften, Kirchen, Umweltverbände). In der Praxis haben diese Gruppen oft eine enge parteipolitische Bindung, z. B.: DGB-Vertreter meist SPD-nah BDA oder DIHK oft CDU-nah Vertreter der Wohlfahrtsverbände können auch parteinah sein Diese Nähe führt dazu, dass Parteien ihren Einfluss durch Netzwerke und ideologische Übereinstimmung sichern. 2. 🏛 Politische Besetzungsrechte In fast allen Rundfunkgesetzen dürfen Landtage, Landesregierungen oder Bundestag einen Teil der Mitglieder direkt berufen. Bis 2014 waren dies z. T. bis zu 44 % (wie beim ZDF), was das BVerfG als zu staatsnah rügte. Heute ist der Anteil auf max. ein Drittel gesetzlich begrenzt (§ 21 ZDF-Staatsvertrag), aber innerhalb dieses Drittels haben Regierungen und Regierungsparteien fast vollständig die Kontrolle. 3. 🧩 Einfluss durch Verwaltungsrat und Personalentscheidungen Auch der Verwaltungsrat (zuständig für Finanzen und Kontrolle des Intendanten) wird zu einem großen Teil aus dem Fernsehrat gewählt. Parteien können so den Intendanten mitwählen und wichtige programmliche oder wirtschaftliche Entscheidungen indirekt beeinflussen. 4. 🤝 Hinterzimmerabsprachen bei Postenverteilung Parteipolitisch motivierte Kuhhändel (informelle Absprachen) bei der Besetzung von Intendanz, Direktorenposten oder bei Gremienvorsitzenden sind häufig. Beispiel: Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut 2011, bei der parteipolitische Absprachen öffentlich kritisiert wurden. 5. ⚖️ Juristische Grauzonen & lange Übergangsfristen Trotz des Verfassungsgerichtsurteils von 2014 haben manche Anstalten jahrelang Übergangsregelungen genutzt. Die tatsächliche Unabhängigkeit hängt oft mehr von der politischen Kultur ab als von formalen Quoten. Fazit: Obwohl formal auf maximal ein Drittel staatlichen Einfluss begrenzt, sichern sich Regierungen und Parteien durch: personelle Netzwerke, parteinahe Verbände, indirekte Berufungen, Absprachen und Verflechtungen
einen teils dominanten Einfluss in den Rundfunkräten. Möchtest du ein konkretes Beispiel für ein solches parteinahes Gremienmitglied oder eine politische Personalentscheidung im Rundfunk?

Unter der Überschrift „Was tun?“ finde ich bei Blogger-Ossi neben Phrasen durchaus brauchbare Ansätze, Zitat:

Die Friedensbewegung darf den bürgerlichen Medien nicht vertrauen. Sie muss eigene Medien schaffen, nutzen und fördern. Flugblätter, Podcasts, Blogs, Straßenzeitungen, Veranstaltungen – jede Form unabhängiger Kommunikation ist ein Schritt zur Befreiung des Bewusstseins. Aber sie muss sich auch theoretisch wappnen: gegen die Illusion, dass es im Kapitalismus neutrale Berichterstattung geben könne.

Medienkritik ist ein zentraler Bestandteil der Friedensarbeit – denn wer die Lüge entwaffnet, entzieht dem Krieg die Grundlage.“ (Hervorhebung F und U durch mich)

Ich stimme zu, dass man den Medien eines Repräsentationssystems nicht vertrauen sollte. Die dominierenden Marken der sogenannten öffentlich rechtlichen Medien, wie ARD, ZDF, Deutschlandradio und Gemeinschaftssender wie Arte, 3sat, Phoenix, KiKA, usw., sind Instrumente der Massenmanipulation und stehen temporär im Dienste der jeweils amtierenden Regierungen, aber grundsätzlich im Dienste der Legitimation des Ausbeutungsrechts durch Eigentum, bzw. im Dienste der Legitimation des Vertreterprinzips mit freien Mandaten, um der Bevölkerung ihre eigene Entmündigung als das NonPlusUltra der Demokratie zu verkaufen.

Die öffentlich rechtlichen Medien sind eine durch Zwangsabgabe finanzierte ideologische Machtstütze mit der Zielstellung der Begründung des Ausbeutungsrechts durch reiche Eigentümer und der Begründung der politischen Entmündigung durch deren Repräsentanten. Die privaten Medien sind das direkte ideologische Sprachrohr der reichsten Eigentümer. Die hauptsächliche Methode zur Sicherstellung der gemeinsamen Zielstellung beider Mediengruppen, ist die Korruption. Deshalb trifft der Ausdruck KORRUMPIERTE MEDIEN den Charakter der Herrschaftsmedien der reichsten Eigentümer am treffendsten.

Keine Radiosendung, kein Film, keine Nachrichten, sind von dieser Zielstellung ausgenommen und die Karrieren der verantwortlichen Redakteure hängen davon ab, wie sie ihr Wirken dieser Zielstellung unterordnen. Dort wo diese Zielstellung nicht direkt hörbar oder sichtbar wird, ist es die Reifenfolge der Sendungen und die gesamte Programmgestaltung, die diesem Ziel unterstellt ist. Wer nicht glauben mag, wie gründlich die manipulative Wirkung dieser ununterbrochenen Gehirnwäsche ist, der kann sich fragen, ob ihm jemals Zweifel am Eigentumsrecht oder am Freien Mandat eines Repräsentationssystems gekommen sind.

Selbstverständlich sind dieser Zielstellung widersprechende Inhalte in den korrumpierten Medien nicht erlaubt. Die Zensur wird primär durch das Eigentumsrecht (Verfügungsgewalt) ausgeübt. Alle anderen temporäre Zensurgebaren, z.B. ausgehend von autoritären Regierungen, spielen neben der Zensur durch Eigentumsrecht nur eine marginale Rolle, werden aber aufgrund der Offensichtlichkeit ihrer Verfassungsfeindlichkeit viel stärker wahrgenommen als der eigentliche Goljat: die Zensur durch Eigentumsrecht.

Zur „Befreiung des Bewusstseins“:

Es geht nicht um die Befreiung des Bewusstseins, denn entweder man ist sich einer Sache bewusst oder eben nicht, sondern um die Befreiung von der politischen Vormundschaft durch die Repräsentanten der reichsten Eigentümer.

Zur „neutralen Berichterstattung“:

Es gibt keine neutrale Berichterstattung. Es gibt nicht nur im Kapitalismus keine neutrale Berichterstattung, sondern es gibt überhaupt keine neutrale Berichterstattung, denn jede menschengemachte Berichterstattung unterliegt einem subjektiven Einfluss des Berichterstatters. Eine 100%ige Objektivität ist also ebenso wenig möglich wie die physische Erlangung der Lichtgeschwindigkeit. Man kann nur versuchen, ein Höchstmaß an Objektivität in Berichterstattungen zu erreichen. Natürlich spielen soziale Abhängigkeiten dabei eine Rolle, aber ein Berichterstatter kann sich auch unter kapitalistischen Verhältnissen dazu entscheiden, so objektiv wie möglich zu berichten. Ein Beispiel: Seymour Hersh spukte der aggressiven Biden-Regierung mit seiner Berichterstattung über den US-amerikanischen Terrorakt auf die Nordstream-Pipelines gehörig in ihre kriegslüsterne Suppe.

Die Annahme, dass es möglich wäre zu 100% unabhängige Medien zu schaffen, ist ebenfalls ein Irrtum weil wir in einer menschlichen Gesellschaft leben und jeder Mensch natürlich von anderen Menschen auf tausenderlei verschiedene Art und Weisen abhängig ist. Auch die alternativen Widerstandsmedien sind keine unabhängigen Medien. Sie sind abhängig von Internet-Providern, von Energielieferanten, von Geräteherstellern, von finanziellen Ressourcen, vom SWIFT-System der Banken, von Redakteuren, Presseleuten, Angestellten, und nicht zuletzt vom Bedarf, usw. usf.. Man kann aber die finanzielle Erpressbarkeit auf Null reduzieren, wenn man sein Medienangebot für die Nutzer kostenfrei hält und dieses Prinzip nicht verlässt, so wie die Organisation dieser Wochenzeitung „Der Aufstand“ angelegt ist. Natürlich ist der ansonsten kostenintensive Schickimicki-Kram für Aufhübschungen und Aufmerksamkeitserheischung in kostenfreien Medien deutlich reduzierter. Aber dafür sind sie prinzipiell vertrauenswürdiger, solange sie eine Debatte ermöglichen in der keine Zensur stattfindet.

Sobald Nutzer durch Abo-Verträge oder Spenden zur Kasse gebeten werden, aber ihnen keinerlei Einfluss auf die Inhalte der Medien gewährt wird, ist die prinzipielle Undemokratie auch in den Widerstandsmedien leider nicht aufgehoben.

In einer Demokratie (Volksherrschaft) verfügen die Volksversammlungen der Staatsbürger über die Medien und nicht Vertreter von Regierungen, Parteien oder sonstigen Interessengruppen. Und nur dann, wenn die Staatsbürger selbst über die Medien verfügen können, ist es legitim von den Staatsbürgern zu verlangen, ihre Medien auch selbst zu finanzieren, bzw. für die materielle Sicherstellung zu sorgen.

Alles andere ist illegitim!

Holger Thurow-N.
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe

Wegen neuer Erkenntnisse aus dem „Bürgerratschlag in Hamburg“ über die Begriffe „Föderation“ und „Konföderation“, wurde eine Aktualisierung unserer Staatstheorie erforderlich.
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Von Redaktion

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