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[Der Aufstand 12/25, Seite 9]
Pressemitteilung
Mobilfunk-Immissionsschutz: Verhandlung am Verwaltungsgericht in Mainz
Ein Ehepaar aus Bodenheim klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Deutsche Telekom, wegen zu hoher Mobilfunkstrahlung im Wohnort. Unterstützt wird die Klage durch die Bürgerinitiative (BI) „5G-frei-Rheinhessen“.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) verwies im Berufungsverfahren mit Urteil vom 4.4.2024 die Klage zurück an das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Vor dem OVG in Koblenz konnte glaubhaft gemacht werden, dass die Abweisung der Klage unsachlich war, weil es keinerlei fachliche Begründung darin gab.
Die Rechtsanwältin, Sibylle Killinger, Neubeuern, die das Ehepaar vor Gericht vertritt, hat in ihrer Klageschrift die wesentlichen gesundheitlichen Schäden, erzeugt durch Mobilfunk, die durch wissenschaftliche Studien in vierstelliger Anzahl weltweit dokumentiert sind, benannt: Krebsverursachung und -Krebsverschlimmerung bei Menschen, Leber und Lungentumore bei Tieren, negative Auswirkungen auf die Fortpflanzung, Entwicklungsstörungen bei Kindern, genetische DNA-Schäden; in Laborstudien Überproduktion freier Radikaler, Störungen an der Zellmembran. Die Studienergebnisse wurden vielfach weit unterhalb der Grenzwerte ermittelt, welche der Gesetzgeber in der 26.BImSchV, Bundesimmissionsschutzverordnung, festgelegt hat.
Ein wesentlicher Teil der Klage bezieht sich somit auf den Immissionsschutz, d.h. die sehr hohen Grenzwerte des Mobilfunks, wie sie aktuell in Deutschland gelten. Auf diese genannten Punkte ist das Gericht bisher in keinster Weise eingegangen.
Termin für die Gerichtsverhandlung: 12.3.2025, 10:00 Uhr, 55116 Mainz, Ernst-Ludwig-Str. 9, Sitzungssaal 92. Die Verhandlung ist öffentlich. Eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude ist für den Zeitraum von 9:30 bis 12:00 Uhr angemeldet.
Worum geht es grundsätzlich? Der umfangreiche, in vielerlei Hinsicht unkontrollierte Ausbau der Mobilfunk 5G-Technologie, erzeugt eine permanente Strahlenbelastung im öffentlichen Raum, welche sich von Jahr zu Jahr erhöht. Zitat: „Die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind – sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen“. So die Aussage der Präsidentin vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) – Frau Dr. Inge Paulini – in der Sendung3sat nano am 25.2.2019. Leider sind diese Aussagen, wie viele vorher, von Dr. Paulini nicht in die Praxis umgesetzt worden.
Im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung der Bundesregierung vom 14.2.2023 wird auf Seite 140 gesagt: „Es besteht somit weiterhin eine große Notwendigkeit zur Durchführung qualitativ hochwertiger Studien in den Altersgruppen von Kindern und Jugendlichen, in denen insbesondere das Risiko für Hirntumor stärkere Berücksichtigung finden sollte.“
Im Urteil des OVG heißt es wörtlich: „Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Grenzwerte der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes – 26. BImSchV – völlig unzureichend zum Schutz der menschlichen Gesundheit seien“
Mittlerweile leiden 6 bis 9 % der Bevölkerung unter dem sogenannten Mikrowellensyndrom, auch Elektrohypersensibilität (EHS) genannt. Elektromagnetische Strahlung bewirkt bei ihnen z.B. Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Herzrhythmusstörungen, Erschöpfung (Cronic Fatique Syndrom, CFS), manchmal bis zur völligen Hilflosigkeit und Organversagen. In Deutschland werden diese massiven gesundheitlichen Schäden als Folge der Mobilfunkstrahlung nicht als Krankheit anerkannt. Ganz anders in Italien, hier wird EHS seit 2024 als Folge durch Mobilfunk von der Krankenkasse gewertet und entsprechend unterstützend behandelt.
Bei dem anstehenden Prozess geht es somit nicht nur um den Mobilfunkmast in Bodenheim. Wie das OVG feststellte, ist der gesamte Themenbereich sehr komplex. Als Schwerpunkt sollten die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung grundsätzlich auf den Prüfstand gestellt werden. Diese sind in Europa bzw. weltweit sehr unterschiedlich. Für Deutschland gilt ein maximaler Grenzwert von 10.000.000 μW/m², entspricht 100 %. In Italien beträgt dieser Grenzwert minus 58 %, in China minus 81 %, in Belgien/Brüssel minus 98 %, in Bulgarien minus 99 %.
Die Kläger und die Bürgerinitiative vertreten die nachweisliche Ansicht, dass die Bestrahlung des öffentlichen Raumes durch Mobilfunk wesentlich reduziert werden muss und auch kann. So ist es nicht sinnvoll, dass in einer Kommune alle 3 Mobilfunkanbieter jeweils mit 3 eigenen Mobilfunksendeanlagen ihre Kunden versorgen. Das im Ausland verwendete Roamingverfahren bedeutet, alle Anbieter teilen sich Masten und Antennen in einer Region. Somit sind wesentlich weniger Sendemasten notwendig.
Allein dieses Verfahren verringert die Strahlungsbelastung schon erheblich, zum Schutz von Mensch und Natur.
Erhard Sahm
Bürgerinitiative BI 5G-frei-Rheinhessen -Mobilfunk maßvoll gestalten-
Erhard Sahm
Kirchstrasse 8a
D-55283 Nierstein
Tel: 0049 (0) 6133 6143917
EM: bi-5g-frei-rheinhessen@online.de
www.bi-5g-frei-rheinhessen.jimdosite.com
Wir sind Mitglied bei:
Bündnis Verantwortungsvoller Mobilfunk Deutschland https://bvmde.net/
diagnose funk Umwelt und Verbraucherorganisation https://www.diagnose-funk.org/
Sehr gut!
Diese Thematik wird viel zu oft und zu gerne totgeschwiegen.