Stellungnahme des Ärztlichen Berufsverbandes Hippokratischer Eid zum Beschluss des Deutschen Ärztetages Mai 2024 gegen die Homöopathie 12.5.24
Pluralismus in der Medizin ist für Patienten wie Ärzte notwendig. 116 Ärzte können die Homöopathie nicht abschaffen, die Millionen Menschen brauchen….
Der Ärztetag hat mit 116 zu 97 Stimmen ein Votum gegen die Bezahlung der Homöopathie abgegeben und sich gleichermaßen in einem anderen Beschluss für den Pluralismus in der Medizin ausgesprochen.
Diese extreme kognitive Dissonanz und auch anmassende Aggressivität
dieses Ärztetagsbeschlusses gegen die Homöopathie ist unübersehbar. Die satzungsverletzende Ausgrenzung ärztlicher Minderheiten, die die Profite der Pharmahersteller um mehrere Milliarden jährlich schmälern, stellt die Frage nach der Unabhängigkeit der Ärzteschaft und könnte eineSpaltung der Ärzteschaft nach sich ziehen. Ist die Einheit der Ärzteschaft in Gefahr?
- Der Ärztetag hat mit diesem Ausgrenzungsbeschluss gegen homöopathische Ärzte und homöopathische Heilmittel eindeutig seine Befugnisse überschritten. Dieses Gremium setzt sich aus Delegierten der verschiedenen Ärztekammern zusammen und ist keine Institution des öffentlichen Rechtes. Dieser hat nicht zu beschließen, ob eine ärztliche Methode weiterhin praktiziert werden darf oder nicht und schon gar nicht, ob diese bezahlt wird oder nicht, d.h. keinen direkten Einfluss auf die GOÄ oder den EBM nehmen. Dieser Beschluss ist lediglich politisches Statement „der Ärzteschaft“, aber dies ist schlimm genug. Der Versuch, ein „Totalverbot der Homöopathie“ zu beschließen ist SYSTEMISCH einem Mordversuch innerhalb einer Familie gleichzusetzen und erfordert, dass SOFORT die Sicherheit der angegriffenen Ärzte hergestellt wird, die nur die Politik sicherstellen kann, die letztlich den Auftrag von den Wählern dazu erhalten hat. Er zeigt zudem die HYBRIS dieses Gremiums. Eine rechtliche Prüfung und ggf. Zurechtweisung bzw. in die Schranken-Weisung wird ggf. erfolgen müssen. Es wird also erst einmal mit der Politik darüber zu sprechen sein, wenn nicht sofort juristisch angesetzt werden kann, dass dieser Beschluss unzulässig ist und damit ungültig ist, da er gegen die Satzungen der Ärztekammern verstößt, deren Delegierte hier ja versammelt waren. Wenn sich die Ärzteschaft gegen ihre eigenen Satzungen (Therapiefreiheit, Minderheitenschutz) etc. stellt und Mehrheitsvoten gegen ärztliche Minderheiten durchpeitscht, ist die Justiz wie auch der Gesetzgeber gefragt, hier ein klares Statement für die Pluralismus in der Bevölkerung wie auch in der Medizin zu setzen.
- Rechtlich relevante Gremien sind nur die Landesärztekammern
mit ihren Beschlüssen zu den ärztlichen Weiterbildungsordnungen. Auch die LÄKs sind an das deutsche Recht gebunden und auch an das Arzneimittelgesetz. Sie können ebenfalls keinen direkten Einfluss auf die Gebührenordnungen für private und gesetzlich Versicherte nehmen. Da haben sowohl die Politik wie auch die Kassen deutlich mitzureden. Dass Ärzte untereinander konkurrent sind – siehe auch Hausarzt-Facharzt-Konflikt-, ist dort nichts Neues. Auch das SGB V kann von den ÄKs nicht einfach geändert werden. Es ist jedoch ein starkes Stück und zeigt „die Verrohung der Sitten“ , aber auch „wo der Feind steht“- wenn potentiell die Existenz von Kollegen vernichtende Beschlüsse von einem Ärztetag „demokratisch“ gegen eine Minderheit gefasst werden, ohne dass deren Vorstand dagegen einschreitet, der hier satzungsgemäß die ärztliche Minderheit der Homöopathischen Ärzte – und das sind TAUSENDE!!- hätte schützen müssen.
Der ÄBVHE fordert a) die öffentliche Distanzierung der Landesärztekammern von diesem satzungsmissachtenden Beschluss des Ärztetages und b) die sofortige Verankerung in den Statuten der LÄKs und der BÄK, dass ärztliche Homöopathen bei allen Beschlüssen in allen Landesärztekammern und der Bundesärztekammern sowie in den Gebührenkommissionen, die diese angehen, einzubeziehen sind und mit einem VETO-Recht auszustatten sind. - Es wird ansonsten sofort zu diskutieren sein, ob eine eigene Ärztekammer für Regulationsmedizin und Homöopathie gegründet werden muss, wenn die Pluralität in der Medizin, die die Bevölkerung dringend braucht, wie auch die Honorierung und damit die existentielle Sicherheit der Ärzte innerhalb der Ärztekammern, die dort ihre Delegierten hin entsendet haben, von diesem Gremium wegbeschlossen werden könnte. Ähnlich wie bei den Psychotherapeutenkammern, die sich gründeten, da die Ärzte deren Interessen nicht beachteten könnte auch hier die Spaltung der sonst vielbeschworenen „Einigkeit der Ärzteschaft“ die Folge sein.
- Es war ein schwerer Fehler der Versammlungsleitung, diese Abstimmung gegen eine ärztliche Minderheit überhaupt zuzulassen. Die Abstimmung erfolgte nach Stimmungsmache, nicht nach Evidenz, auf die es hier nicht einmal ankommen würde, denn es reicht unserer Meinung nach völlig aus, dass Millionen Menschen der Methode vertrauen wie die vielen Umfrageergebnisse dazu zeigen, dass ein demokratischer Staat diese Versorgung auch sicherstellen muss.
Patientenorientierung und Pluralismus und Minderheitenschutz in der Medizin sind eigentlich fest in den Statuten aller LÄKs verankert und genau dagegen wurde verstoßen, dies muss rechtlich geprüft werden. - Genau zur Förderung der Pluralität in der Medizin wurde am gleichen Ärztetag ebenfalls ein Beschluss gefasst, d.h. der Ärztetag weiß offenbar nicht, was er entscheidet. Die Delegierten kennen offenbar die Satzungen der LÄKs nicht, d.h. es herrscht nicht nur UNKENNTNIS in Bezug auf die Potentiale und die Erfordernisse für Homöopathische Ärzte und in Bezug auf die Homöopathie, in der die abstimmenden Kollegen keine Ausbildung hatten, sondern auch eine massive kognitive Dissonanz. Wie dies rechtlich zu bewerten ist, werden wir in Kürze mitteilen.
- Unverhohlene Feindseligkeit von 116 Ärztekollegen erfordert verbesserten Minderheitenschutz.
Im Abstimmungsergebnis, in dem 116 Ärzte gegen 97 Ärzte für die Streichung der Honorierung der homöopathischen Leistungen in der GOÄ stimmten, zeigt sich eine bislang nur unter der Oberfläche schwelende Feindseligkeit und auch Respektlosigkeit dieser 116 Kollegen nun offen, die viele von uns bereits in Dialogen mit Kollegen und Kolleginnen erlebt haben in den letzten Jahren.
Diese wurde offenbar geschürt wurde durch medial in den letzten Jahren gut vorbereitete Feindbildern. Die Anti-Homöopathie-Kampagne hat es bis in die entsprechend GEZ finanzierten Comedy-Show der Barden der Neuzeit geschafft, in denen Mütter und chronisch Kranken, denen als einzige Methode die Homöopathie geholfen hat, schlichtweg nicht mehr zu Wort kommen.
Offenbar haben diese 116 Kollegen keine sich schützende Immunität gegen eine solche Stimmungsmache, da ihnen eigenes WISSEN und ERFAHRUNGEN zu dieser Methode fehlen. Sie stellten dann diese auf die existentielle Vernichtung von Kollegen und Kolleginnen abzielenden Anträge in einer Selbstherrlichkeit, die Zweifel an deren ethischer Orientiertung aufkommen lässt, da sie weder Gleichbehandlungsgrundsatz noch Mindestlohnüberlegungen berücksichtigen und das Recht jedes Arztes auf HONORAR.
Wenn diese in ihren Anträgen die Versorgungserfordernisse von Millionen Patienten ignorieren und über eine Methode entscheiden, in der sie selbst keine Ausbildung erhalten haben ist das eine HYBRIS, die nicht nur empathielos und realitätsverleugnend, sondern geradezu soziopathisch wirkt, wenn nicht LOBBYISTENTÄTIGKEIT die Triebfeder deren Handelns war.
Mit Evidenz und Wissenschaft hat das alles ebenfalls nichts zu tun, denn dies ist zum einen nie eine Frage der demokratischen Mehrheiten und zum anderen für die Homöopathie vielfach besser nachgewiesen als für viele andere in der Schulmedizin verwendete Methoden. - Minderheitenunterdrückung statt Minderheitenschutz und Methodentotalitarismus statt Pluralismus. Die 116 Kollegen wollen mit diesem Beschluss die homöopathische Arbeit von Kollegen verhindern, die alle GUTE GRÜNDE haben, diese Methoden anderen Methoden, die sie ebenfalls alle im Studium und ihren Facharztausbildungen gelernt haben vorzuziehen. Sie setzen sich damit in unerträglicher arroganter Weise über deren Wissen und Können hinweg und wollen mit diesem Beschluss eine ärztliche Minderheit nicht nur unterdrücken, sondern ausradieren, nicht anders kann man es verstehen. Genauso widersprüchlich ist es, wenn der gleiche Ärztetag Pluralismus in der Medizin beschliesst, obwohl er bereits in den Satzungen steht, und gleichzeitig das, was einen echten anderen Medizinansatz betrifft, mit diesem Homöopathie-Ausgrenzungsbeschluss ELIMINIEREN zu wollen, anstatt derern Qualitative Erbringung zu fördern und eine Grundausbildung in dieser Methode fest im Studium zu verankern, um möglichst vielen Patienten schwere Nebenwirkungen bei gleicher oder besserer Wirksamkeit ersparen zu können. Millionen Menschen in der Bevölkerung haben positive Erfahrungen mit dieser Methode gemacht, diesen allen „Placebo“ Wirkung zu unterstellen ist wirklich eine überhebliche Geisteshaltung. Anstatt sich zu fragen, wie solche Wirkungen möglich sind, lieber die Akteure finanziell, d.h. existentiell austrocknen, = eliminieren. Die Homöopathie ist als ärztliche Methode von den Ärztekammer zu tolerieren und auch über die Gebührenordnungen nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu bezahlen. Die Idee, dass die Schulmedizin allein, die Probleme von chronisch Kranken lösen könne, geht an der Realität vorbei.
- Entfremdung vom Bedarf der Patienten
Es wird deutlich, wie sehr sich die Standesvertreter, d.h. diese 116 Delegierten der Ärzteschaft von ihren Patienten entfremdet haben, und wie machtmissbräuchlich und übergriffig, gar gesetzeswidrig sie sich verhalten. Immer noch die „Halbgötter in weiss“ offenbar. Viele Patienten erleben diese zum Machtmissbrauch neigenden Haltungen täglich in den Praxen, d.h. es ist nur ein Symptom des auch diesbezüglich reformbedürftigen Systems. - Die Europawahlen stehen bevor. Deutschland muss Frankreich weder im Ukrainekrieg noch in der Medizin folgen.
Der Ärztekammerbeschluss kann auch Einfluss auf die Europawahl haben, da viele Menschen ihre Wahlentscheidung danach treffen werden, welche Partei deren Lebens- und gesundheitsinteressen wirklich vertreten.
Diese Chance sollen und müssen wir nutzen und alle unsere Patienten darüber aufklären, welche Parteien die Homöopathie unterstützen werden, auch in Europa. Leider mussten wir in den vergangenen 4 Jahren feststellen, dass Macron und auch leider Vertreter deutscher Parteien mit ihren Interessen weit näher an der Pharmaindustrie stehen als bei der Bevölkerung.
Macron, seit 2010 Partner der mächtigen Rothschildbank, steuert offenbar die europäische Zentralherrschaft an, wie man an seinem Alleingang mit Truppenentsendung in die Ukraine, seiner demonstrativen Positionierung als Atommacht erkennen kann. Er hat keine Hemmungen, sich als nicht-Mediziner- aber als Sohn von Schulmedizinern- bereits 2023 in Frankreich öffentlich gegen die Homöopathie zu positionieren und ähnliche Schritte zum Methoden- Monopolismus und zum Verbot der Homöopathie unternommen. Er will dort sogar andere Empfehlungen als die Staatsmedizin unter Strafe stellen. Das alles werden sicher unsere willfährigen Vollstreckungsgehilfen der Pharmagiganten auch in Deutschland unabhängig von den Interessen in der Bevölkerung versuchen. Macron hat sich damit maximal für die Förderung des Absatzes der pharmazeutischen Industrie eingesetzt. Hat er einen Interessenkonflikt als Vertreter der Bevölkerung und Partner der Rothschildbank? Er ignoriert
- die Zigtausend unnötigen Todesfälle, die es jährlich durch die Nebenwirkungen derselben gibt,
- den häufigen Studienbetrug bzw. Studienmanipulationen und damit den Fakt, dass längst nicht mehr Wissenschaft drin ist, wo „Wissenschaft“ draufsteht
- dass Lobbyisten die Leitliniengremien dominieren und Leitlinien oft nicht wirklich wahr oder auch nur wissenschaftlich sind
- dass statistische Ergebnisse NIE die Situation des Einzelnen konkret genug abbilden können und die Krankheitsursachen, die im Einzelfall vorliegen nie in ihrer Gesamtheit korrekt abbilden.
- Dass der pharmazeutische Behandlungsansatz nur einer unter vielen ist und gerade den allerwichtigsten Punkt, die Salutogenese, die Krankheitsursachen und das menschliche Regulationssystem ignoriert. Er wird mit seinem rein symptomorientierten Ansatz IMMER zu Chronifizierungen und auch leider defizitären Ergebnissen führen, wenn es keine klare Einzel- Kausalität wie z.B. Unfälle oder lebensbedrohliche Symptomatik gibt, die sofortige symptomorientierte Hilfe erfordern
- dass die Unterdrückung von Symptomen keine nachhaltigen Heilungen erzeugen kann und
- ein ursachenorientierte Behandlungsansatz schon in den symptomorientierten Studien der „Schulmedizin“ nicht erkennbar ist, d.h. dass dort vielfach Äpfel mit Birnen verglichen werden
Was wird der ÄBVHE tun?
Der ÄBVHE wird SATZUNGSGEMÄß alle Hebel in Gang setzen, zu verhindern, dass jetzt oder zukünftig ärztliche Mehrheiten ärztliche Minderheiten ausradieren können oder die Therapiefreiheit abschaffen dürfen. Wenn die Satzungen der Ärztekammern nicht bindend genug sind, werden wir neue Strukturen und Regularien entwickeln müssen.
Der ÄBVHE hat sich bereits mit anderen Pro-Homöopathie-Akteuren vernetzt und wird in den nächsten Wochen über die weiteren Entwicklungen berichten.
Wir werden öffentliche Kampagnen durchführen und viele Gespräche und Briefe verfassen in die Politik und die Ärztekammern. Für diese Aktionen werden wir weitere Personen fest einstellen, damit Sie das Thema Ärztekammern und ggf. eigene Kammergründung verfolgen. Dafür benötigen wir deutlich mehr Mitgliedsbeiträge oder Spenden, am liebsten ersteres, da diese eine langfristige Planung ermöglicht.
Bitte unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft.
Regel–Mitgliedsbeitrag 180€ pro Jahr.
https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/ueber-uns/satzung
Aufnahme über die Webseite und hier anhängend
https://www.aerzte-hippokratischer-eid.de/de/mitglied-werden/
Info: In unseren Arbeitsgruppen können auch Nicht-Ärzte mitarbeiten, sollten aber eine spezielle Fachkenntnis zu dem jeweiligen Thema mitbringen. Wer da Interesse hat, soll ich bitte melden unter
geschaeftsfuehrung@aerzte-hippokratischer-eid.de
Freundliche Grüße
Dr. med. Sonja Reitz,
Verbandssprecherin ÄBVHE